Frage der Vorfahrt???

Hier mal wieder eine Frage der Vorfahrt mit abgesenkter Gehwegkante.

Ich bin Fahrzeug A und habe grün mit Linkspfeil, gegenüber Fahrzeug B hat abgesenkte Gehwegkante, aber durch Zeichen 206 aufgehoben.
Ich bin der Meinung das Fahrzeug B Vorfahrt hat, wenn ich aber bremse um Fahrzeug B die Vorfahrt zu gewähren wird hinter mir gehupt und B fährt nicht raus. Ich habe ja einen Linkspfeil in meiner grünen Ampel.
Oder zählt doch der §10 hier trotz Zeichen 206 weil der dort keine Ampel hat????
Vielleicht ist ja ein Fahrlehrer hier der das genau wissen sollte?
Eine zweite Frage zu dieser Kreuzung , darf da überhaupt jemand rein fahren??? Alle Ampeln haben Pfeile, kein Pfeil zeigt in diese Straße(Ausfahrt), aber die Paketdienste fahren als Fahrzeug C links rein.

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Beste Antwort im Thema

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren. Dein Zeichen 206 wäre Halt-Vorfahrt gewähren. Welches steht dort? Gezeichnet hast du ein dreieckiges Schild.

Warum sollte 205 hier den § 10 aushebeln? Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen und deshalb steht es dort. Wer dort raus fahren möchte, muss also alle anderen erst passieren lassen.

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Tja, dann wären ja alle Klarheiten beseitigt! 😉 Laut § 39 Abs. 2 StVO gehen Verkehrszeichen in der Tat anderen Verkehrsregeln vor. Also auch der des § 10 StVO. Was soll dann aber der Satz in § 10 bedeuten "Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."? Wenn das Zeichen 205 dasteht, wird doch nichts "klargestellt", sondern die Regelung des Zeichens 205 als "Verkehrszeichen" ersetzt die des § 10 als "allgemeine Verkehrsregel". 😕

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 6. Juni 2016 um 15:49:40 Uhr:


So nun Ampel an, B hat keine Ampel, für ihn ist Zeichen 205 weiter gültig, A hat eine Grüne Linksabbiegerampel, vertraut darauf das B stehen bleibt, B hat aber keine rechtliche Grundlage stehen zu bleiben, denn er sieht keine Ampel

B sieht sowohl einen abgesenkten Bordstein als auch ein "Vorfahrt achten"-Schild, dass nur zur Verdeutlichung seiner Pflicht zur Gewährung der Vorfahrt dient. Und damit sollte er wissen, dass allen anderen gegenüber wartepflichtig ist.

Kann es sein, dass Du deine Frage gar nicht beantwortet haben wolltest, sondern dass Du nur Bestätigung für Deine offensichtlich falsche Sichtweise haben willst? Ansonsten wüsste ich nicht, warum Du nur auf Deinem (mittlerweile mehrfach widerlegten) Kommentar und den nicht belegbaren Aussagen obskurer Polizisten beharrst...

Dies Kreuzung dürfte gar nicht so existieren, die Vorfahrt ist nicht eindeutig, aber trotzdem gibt es diese Kreuzung
Das Zeichen 205 macht aus der Einmündung eine Kreuzung und verändert die Vorfahrt, aber wer zahlt wenn es wirklich kracht????

§39 Absatz 2, Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor, das heißt Zeichen 205 hebt den § 10 auf, beide Einmündungen mit Zeichen 205 sind gleich berechtigt, egal ob einer einen Abgesenkten Gehweg hat oder nicht.

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Ich habe es auch die ganzen Jahre falsch gesehen, so wie Ihr, aber ich musste einsehen das es so ist.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Juni 2016 um 15:59:04 Uhr:



Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 6. Juni 2016 um 15:49:40 Uhr:


So nun Ampel an, B hat keine Ampel, für ihn ist Zeichen 205 weiter gültig, A hat eine Grüne Linksabbiegerampel, vertraut darauf das B stehen bleibt, B hat aber keine rechtliche Grundlage stehen zu bleiben, denn er sieht keine Ampel

B sieht sowohl einen abgesenkten Bordstein als auch ein "Vorfahrt achten"-Schild, dass nur zur Verdeutlichung seiner Pflicht zur Gewährung der Vorfahrt dient. Und damit sollte er wissen, dass allen anderen gegenüber wartepflichtig ist.

Kann es sein, dass Du deine Frage gar nicht beantwortet haben wolltest, sondern dass Du nur Bestätigung für Deine offensichtlich falsche Sichtweise haben willst? Ansonsten wüsste ich nicht, warum Du nur auf Deinem (mittlerweile mehrfach widerlegten) Kommentar und den nicht belegbaren Aussagen obskurer Polizisten beharrst...

So "mehrfach widerlegt" ist der nun nicht. Vor allem geht es nicht um eine Kommentierung irgendeines Sachverständigen, sondern auch um den Gesetzestext selbst. Das "Vorfahrt gewähren"-Schild ist wohl unstreitig ein Verkehrszeichen nach § 39 StvO. Es geht nach § 39 Abs. 2 StVO damit den "allgemeinen Verkehrsregeln" vor. Wenn § 10 eine solche allgemeine Verkehrsregel wäre, würde sie nicht mehr gelten, sobald das Zeichen 205 an solchen Stellen zur "Klarstellung" steht.

Grüße vom Ostelch

Genau so ist es Zeichen 205 schaltet Paragraph 10 aus da höherwertig, so steht es in den Kommentaren auch drin

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 6. Juni 2016 um 16:00:37 Uhr:


Dies Kreuzung dürfte gar nicht so existieren, die Vorfahrt ist nicht eindeutig, aber trotzdem gibt es diese Kreuzung
Das Zeichen 205 macht aus der Einmündung eine Kreuzung und verändert die Vorfahrt, aber wer zahlt wenn es wirklich kracht????

Hast Du mal einen Link zu Google Maps, wo man die Stelle mal richtig sieht?

Dein befragter Polizist ist recht unglaubwürdig. Wenn A eine Ampel mit Grünpfeil sieht, kann er fahren. Da macht er nichts falsch und kann auch nicht belangt werden. Siehe hier und hier.

Soll heißen:
Sehe ich als A den grünen Pfeil kann ich zu Recht davon ausgehen, dass alle anderen im Kreuzungsbereich (und dazu zählt Deiner Aussage nach ja auch noch betreffende Ausfahrt) Vorrang gewähren müssen. Und wenn die Ausfahrt nicht mehr im geschützten Bereich liegt, muss dort ja sowieso Vorrang gewährt werden.

Ein wirklich interessantes Problem! Und die richtige Lösung würde auch mich interessieren.

Aber unabhängig davon, ob Zeichen 205 den § 10 "ausschaltet" oder nicht - der Linksabbieger mit leuchtendem grünem Ampelpfeil MUSS darauf vertrauen können, dass er ungehindert fahren kann, d. h. gegenüber allen anderen VT Vorfahrt oder Vorrang hat. Aus dieser Überlegung heraus stimmt entweder vorstehendes nicht (Zeichen 205 bricht also nicht § 10), oder die vom TE angegebene Kreuzung ist falsch gestaltet.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Juni 2016 um 16:36:31 Uhr:


... oder die vom TE angegebene Kreuzung ist falsch gestaltet.

Oder es ist halt keine Kreuzung weil versetzt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Juni 2016 um 16:40:21 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. Juni 2016 um 16:36:31 Uhr:


... oder die vom TE angegebene Kreuzung ist falsch gestaltet.

Oder es ist halt keine Kreuzung weil versetzt.

Gruß Metalhead

Genau das vermute ich auch. Und dann wäre es auch völlig irrelevant, ob Zeichen 210 den §10 Ausschaltet, oder nicht.

Die Vorfahrt ist von B zu gewähren, denn A ist bereits vor erreichen von Bs Ausfahrt auf die Vorfahrtsstraße aufgefahren.

Es besteht ja alleine schon ein Unterschied zwischen Zeichnung des TE und Zeichnung im Kommentar. Wie will man also mit der Begründung zur Situation im Kommentar die GLEICHE Begründung zu einer vollkommen anderen Situation heranziehen? Eine Ampel verändert die gesamte Situation und es wird keine Kreuzung geben, die mit einem Grünpfeil der Ampel auf der Gegenseite überhaupt keine Ampel und dazu einen abgesenkten Bordstein hat.

Und was ich noch beknackter finde ist, dass man eine Frage stellt, um sein vermeintliches Wissen zu präsentieren...fail...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 6. Juni 2016 um 16:52:30 Uhr:


[...] und es wird keine Kreuzung geben, die mit einem Grünpfeil der Ampel auf der Gegenseite überhaupt keine Ampel und dazu einen abgesenkten Bordstein hat.

Und was ich noch beknackter finde ist, dass man eine Frage stellt, um sein vermeintliches Wissen zu präsentieren...fail...

So sehe ich es auch. Und bis zum Beweis des Gegenteils in Form eines Google-Maps-Links der besagten Stelle halte ich mich hier vorerst raus.

Was haltet ihr von der beigefügten Lösung (habe zusätzlich die Verkehrszeichen von B deutlicher herausgestellt). Mit entsprechenden Hilfslinien in der Kreuzung wäre es auch deutlicher. Daher ist der Tipp mit dem Google-Maps-Link gar nicht so verkehrt, evtl. gibt es diese Hilfslinien auch tatsächlich.

208479280-w988-h556

Zitat:

@LF117 schrieb am 06. Juni 2016 um 18:22:32 Uhr:


Was haltet ihr von der beigefügten Lösung?

Nichts...

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