Frage bezüglich der Garantie

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo an alle,

ich hatte mal wieder einen Mangel an meinem Auto und bin zum Autohaus zur Beseitigung gefahren.

Dort wurde mir dann gesagt, dass wir uns mit der Reperatur beeilen sollten, damit diese noch innerhalb der ersten

6 Monate fällt. Kann mir einer sagen, wieso das so wichtig sein kann. Wir haben doch bei VW 2 Jahre Garantie.

Gelten innerhalb von den ersten 6 Monate andere Garantieleistungen?

23 Antworten

Nochmal >Danke< an @piotor!
Auch und besonders für die guten Wünsche betreffs meines zukünftigen neuen Golf's!

Bestellt: 24.04.
Bauwoche: 23. KW (Modelljahr 2011)
Abholung: am 24.06. in WOB :-)

Die Restschuldversicherung ist in der gesamten Summe auch schon mit drin... 375€ auf die 4 Jahre verteilt...

Bin auch bei meiner Versicherung geblieben. Bin da schon seit 20 Jahren. Hatte zwar kaum mal einen Anspruchsfall. Aber wenn, war alles perfekt!
40€/ Monat für Teilkasko OHNE Selbstbeteiligung und 300€ SB bei der Vollkasko. Zwei (!!) Jahre vollen Neuwagenersatz, Marderbiß + Folgeschäden...
Als Beispiel noch: Motorhaube nicht richtig verriegelt und die fliegt während der Fahrt weg: Ersatz ALLER eigenen und der Fremdkosten...
Deswegen war ich gestern nochmal bei meinem >Freundlichen<. Ja! Die vier Jahre >Flat< gibt es auch, wenn ich bei meiner Versicherung bleibe!

Habe das DSG in einem >Fünfer< mal probegefahren. Und, ehrlich: Mein Ding ist es nicht so. Ich bleibe lieber beim Handschalter. Auch wenn hier oft kritisiert wird, das dem 1.6 TDI 105 PS der sechste Gang fehlen würde und die Abstufung des Getriebes insgesamt wohl nicht so gut sein soll...
Habe nur einen 122-PS-TSI probefahren können. Daher: >Überraschung< mit dem TDI... ;-)

Navi hab ich auch nicht mitbestellt. Bei meiner täglichen >Routine< finde ich es nicht nötig. Und fahre ich mal wohin >fremd<, muß ja irgendwo auch noch ein kleiner >Kick< sein... Verfahren gehört eben zum Geschäft! ;-)

In diesem Sinne: Allen ein Schönes Wochenende und

MfG von Andy.

Zitat:

Original geschrieben von flieger65


Hallo,
VW gibt auf das Auto 2 Jahre Herstellergarantie damit ist der Kunde zu 100% auf jegliche Mängel (außer Verschleißteile) abgesichert!

Bei einer Gewährleistung von 2 Jahren muß der Käufer nur in den ersten 6 Monaten nicht beweisen das ein Mangel vorliegt weil man davon ausgeht das dieser Mangel schon bei der Übergabe bestand.
Nach den 6 Monaten ändert sich die Beweislast bei einer Gewährleistung zugunsten des Herstellers indem der Kunde beweisen muß das der Mangel schon bei der Übergabe bestand!
Da VW früher auch nur eine Gewährleistung und keine Garantie hatte weiß ich aber das schon damals Mängel großzügig beseitigt wurden und nicht dem Käufer in Rechnung gestellt.

Hallo,

das habe ich auch nicht gewusst,
dachte immer zwei Jahre ist die Garantie/Gewährleistung und man kann in dieser Zeit auch mit den aufgetretenen Problemen zum Autohaus hin (ausser natürlich Verschleißteile - Bremsen/Reifen).

Ich war gestern bei VW,
und habe darum gebeten das die Türen neu eingestellt werden weil zwischen den Türen auf den Einstiegsleisten so extrem viel Wasser liegt...

Da meinte der VW Mensch es sind 6 Monate um (EZ 09.2009 mit "heute den 28.05.2010" nur 1050km) und VW übernimmt da keine Garantie drauf....

Ich war erst sprachlos....

Gruß
Christos

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von abc88


gibt es einen Link, wo man nachlesen kann, was alles unter Garantie bzw. Gewährleistung läuft und was nicht ? Das wird ja sicher irgendwo genau festgelegt sein.

im Bordbuch Abschnitt Serviceplan solltest Du einen Abschnitt zur Neuwagen- und Lackgarantie finden können (ist jedenfalls bei meinem Golf Plus so).

Zitat:

Original geschrieben von Chris-Bielefeld



Hallo,

das habe ich auch nicht gewusst,
dachte immer zwei Jahre ist die Garantie/Gewährleistung und man kann in dieser Zeit auch mit den aufgetretenen Problemen zum Autohaus hin (ausser natürlich Verschleißteile - Bremsen/Reifen).

Ich war gestern bei VW,
und habe darum gebeten das die Türen neu eingestellt werden weil zwischen den Türen auf den Einstiegsleisten so extrem viel Wasser liegt...

Da meinte der VW Mensch es sind 6 Monate um (EZ 09.2009 mit "heute den 28.05.2010" nur 1050km) und VW übernimmt da keine Garantie drauf....

Ich war erst sprachlos....

Gruß
Christos

...mmmh, VW bietet für seine Fahrzeuge 2 Jahre Garantie. Diese gelten auch zwei volle Jahre, da Garantie eine Freiwillige Leistung ist und so von VW auch kommuniziert wird. Es ist hier nicht die Frage einer Gewährleistung, die nur 6 Monate vom Hersteller getragen wird und danach die Beweislastumkehr eintritt.

Auf die schnelle habe ich nur das gefunden (geht um Garantieverlängerung), aber da wird ja auch die 2J Garantie erwähnt.

Wäre ja auch ziemlich schwachsinnig, eine Garantieverlängerung anzubieten für Geld, aber das ganze hätte nur 6 Monate bestand.

Ich würde dem Händler mal fragen ob er mich auf den Arm nehmen möchte. Ansonsten würde ich mich direkt an VW wenden.

Gruss
Horst

Ähnliche Themen

Also meine Anschlussgarantie heißt Neuwagen-Anschlussgaratie Life-Time und garantiert die Funktion aller elektrischen und mechanischen Bauteile mit Ausnahme der üblichen Verschleißteile für volle 4 jahre ab Kauf, da ein GW.
Gewährleistung hatte VW mal Ende der 90er Jahre, das haben sie Dank der Japaner aber nicht lange durchgehalten, war auch eine große Sauerei ich glaube MB ging da mit voran.

Gruß Peter

Weiß einer was die Anschlußgarantie bei einem Neuwagen kostet???

Zitat:

Original geschrieben von postman1973


Weiß einer was die Anschlußgarantie bei einem Neuwagen kostet???

Hi,

1.4 TSI 90 kW = 350 €.

Wer innerhalb von 4 Wochen ab dem Tag der Erstzulassung abschließt erhält 15% Rabatt = 298 €.

Details: Garantieverlängerung beim VIer sinnvoll? und VW LTG.

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx



Zitat:

VW sagt für Bremsen etc. 6 Monate oder 10.000km, aber der Gesetzgeber sieht die 10.000km Grenze garnicht vor

Damit ist aber wohl der Verschleiß gemeint und nicht ein Defekt am, z.B. Bremskraftverstärker. Der Bremskraftverstärker würde 2 Jahre lang übernommen, der Verschleiß nur 6 Monate bis 10.000km. Das ist deswegen legitim weil Bremsen eigentlich gar nicht übernommen werden müssten. Insofern = Freiwillige Leistung = Rahmenbedingungen frei bestimmbar.

Aber die 10.000km kann VW doch nach Gewährleistung nicht begrenzen, zB wenn ich nach 5 Monaten schon 12.000km drauf habe, sollte eine defekte Bremse/Kuppkung auch noch auf Gewährleistung getauscht werden müssen.

Hallo, ich habe mit meiner Frage an euch kein neues Thema aufgemacht. Brauche euren Rat:

Golf 6 vor 8 Wochen ca beim freundlichen gekauft. Von Anfang an waren schleifgeräusche beim Bremsen hörbar. Danach insgesamt 3 x beim freundlichen gewesen. Dann wurde das Schleifen identifiziert, es würde an einem "Grat" liegen. Aber die KOsten hierfür von 400 Euro müssen wir übernehmen. Die Premium garantie übernahm nur im gleichen Zug reparierte Kupplung.

Nach unserem Urlaub kommende Woche werde ich beim freundlichen nochmal vorstellig. Ich gehe doch davon aus, dass es ein Mangel ist!? Dieser bestand seit Kaufdatum und wurde auch von meiner Seite angezigt. Läuft das unter Gewährleistung?

Vielen Dank im voraus.

Uwe

Deine Antwort
Ähnliche Themen