Frage an die Rechts-Experten

Alfa Romeo

Hallo Jungs und Mädels,
ich habe ein kleines Probelm von dem ich mir erhoffe hier einige Hinweise zu erhalten.

Ich verkaufe Teile aus meinem geschlachteten Alfa Romeo. Nun habe ich ein zweites Getriebe gehabt, welches ich schon gebraucht gekauft habe. Weil ich es nicht mehr benötige habe ich es versucht bei ebay und bei autoscout zu verkaufen. ich habe auch einen käufer gefunden, weswegen ich den artikel auch sofort aus ebay gelöscht habe (weil er (der käufer) über autoscout kam). da ich ausserhalb arbeite und nur alle zwei wochen nach hause fahre, bat ich ihn darum sich an den von mir genannten termin zur abholung vorbeizukommen. gab ihm meine rufnummern und auch zusätzlich eine wo er mich an meinem arbeitsort erreichen kann (für notfälle). leider kam mir ein wichtiger geschäftstermin dazwischen an dem ich teilnehmen musste. deswegen verschob ich den termin um eine woche nach hinten. ich teilte es ihm mit und anfangs nahm er es auch an. nach zwei tagen meldete er sich bei mir um den termin abzusagen und das getriebe eher abzuholen. ich sagte ihm das es mir nicht passen würde aber mit meinen eltern sprechen würde, ob er es bei ihnen abholen könne. das hab ich auch gemacht und teilte ihm mit wann und wo er dazu sein hat (was auch schon ein ziemliches hin und her war und zu problemen in dr kommunikation (unverständnis) führte.). er hat das getriebe abgeholt und gestern (samstag) sendete er eine sms es wäre kaputt (lagerschaden). dabei hab ich es vorher noch checken lassen und alles war ok. keine geräusche, kein wellenschaden , minimalster metallabrieb usw (habe das auch schriftlich). alles in allem war die diagnose so, das das getriebe in einem guten zustand war.

wie gesagt hat er mir am samstag abend einen text auf mein notfallhandy geschickt.
habe seine sms erst heute morgen gelesen und sofort alle massnahmen ergriffen zu klären (mechaniker usw) bei wem nun der fehler liegt und ob mir ein fehler unterlaufen ist. nachdem ich ihn nicht angerufen habe am heutigen tag um erst einmal wie oben geschrieben alle mistakes auszumerzen, rief er meine eltern an, drohte ihnen, rief auch mehrmals bei meiner notrufnummer an meinem arbeitsort an, meinte ich würde verleugnet werden (ich war nur nicht zu hause). ich habe dann eine email geschrieben um etwas schriftlich zu haben, das ich ersteinmal überprüfen muss und nochmals daruafhingewiesen habe, das ich jegliche gewährleistungs- und garantieansprüche von vornherein ausgeschlossen habe und alle angaben nach bestem wissen und gewissen gemacht habe.

nun hat er meine eltern dazugezwungen das getriebe am donnerstag zurückzunehmen. an diesem tag bin ich aber nicht zu hause. denn ich bin erst am freitag dort. schliesslich habe ich arbeit und muss auch jd tag relativ lange arbeiten von mo-fr. er liess sich auch nicht sagen, das das getriebe erst zurückgegeben wird, wenn ich wieder da bin. nun liegt der verdacht für mich nahe, das er mich über den tisch ziehen will. ich bin mir sicher das mein getriebe keinen schaden hatte. gut es lag jetzt ein paar wochen aber da kann ja nichts passieren... zu dem hätte ich es nicht verkauft, wenn es kaputt gewesen wäre. und wenn mein getriebe wirklich kaputt ist, nehme ich es auf jeden fall zurück. nur mir scheint der aus/einbau war für ihn zu teuer... keine ahnung...

nun hoffe ich das ihr mir helfen könnt wie ich mich weiterhin verhalten soll. denn ich habe das gefühl, das er mir ein defektes getriebe unterschieben möchte.
wie ist die rechtslage?

bitte helft mir, ich weis nicht mehr weiter!

17 Antworten

.ich habe dann eine email geschrieben um etwas schriftlich zu haben, das ich ersteinmal überprüfen muss und nochmals daruafhingewiesen habe, das ich jegliche gewährleistungs- und garantieansprüche von vornherein ausgeschlossen habe und alle angaben nach bestem wissen und gewissen gemacht habe.

Das ist das wichtigste das du das schriftlich hast mit der Gewerleistung

Nächster punkt ist mit den Drohungen an die Eltern da muss du was machen (wenn das nicht aufhört rechtliche Schritte einleiten)

Am bessten du besorgst die einen Anwalt in deiner nähe. Der soll nur eine Beratung machen was du in dieser Rechtsache machen sollst. (Vorher bitte mit der Rechtschutzversicherung abklären die übernehmen in den meisten Fällen eine Prozesskostenablöse ) Höhe ca. 75 eine Stunde Beratung

ich wünsch dir das beste

Erst mal zur klarstellung:

- Hast Du eine schriftliche Bestätigung - etwa einer Werkstatt - dass das Getriebe vor dem Verkauf voll intakt war?
- Hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen und darin jegliche Gewährleistung ausgeschlossen?
- Kann der käufer belegen, dass das Getriebe defekt ist/sein soll?

Gruß Wolfgang

Hi, Genaueres kann ich dir nicht sagen, aber: a) das Getriebe nicht zurücknehmen, den schriftlichen Check des Getriebes in Kopie zur Verfügung stellen und b) vor allen Dingen soll er deine deine Eltern gänzlich raus lassen, da nicht Vertragspartner = ihm das unmissverständlich klar machen (was heißt hier eigentlich "drohen" und "gezwungen"?) c) Gibt es bei den Erstazteilen irgendwelche ID-Nummern, die u.U. von deinem Check her bestätigt sind? d) Du hast Gewährleistung etc. im schriftlichen Angebot bei autoscout explizit ausgeschlossen, richtig? e) Du hast die Kontaktdaten inkl. Telefonnummer (OK, hast die SMS bekommen) des Käufers? f) Hol´dir bei einem evt. Treffen noch einen bisher unbeteiligten Kollegen als Zeugen dazu.

erstmal danke für die hinweise + ratschläge, ich treffe mich heute mit meinem rechtsanwalt.

ich schliesse bei sowas immer jegliche gewährleistung&ganrantieansprüche aus. hatte auch einen k-vertrag vorbereitet. da das getriebe nicht von mir persönlich übergeben werden konnte, habe ich seine unterschrift nicht. ansonsten habe ich alle emails aufgehoben.

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Moin,

Steht im Kaufvertrag drin, das du die Gewährleistung ausschließt, kann dir nicht viel passieren, ausser das Getriebe war beim Verkauf bereits defekt und du hast dies Verheimlicht. Hast du einen Zustandsbericht und die Bestätigung einer Werkstatt, das dem so ist ... sieht die Sache zuerst mal ganz gut aus.

Sollte das Getriebe bei der Übergabe defekt gewesen sein ... und er kann das Nachweisen, dann müßtest Du es zurücknehmen, da du dann einen Mangel verschwiegen hättest. Und das darf man nicht machen 😉 Näheres wird dir aber jeder Anwalt sagen können, den ich auf jeden Fall konsultieren würde.

MFG Kester

Ein Kaufvertrag, der nicht von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist natürlich keiner und die nach Übergabe der Ware geschriebene E-Mail ist nutzlos.

Das wichtigste ist aber, dass Du Dich jetzt von einem RA beraten lässt. Viel Glück und gib mal bescheid wies ausgegangen ist.

Gruß Wolfgang

bin zwar kein RA, aber wichtig ist erstmal das du die kohle hast.
Jetzt sagst du ihm, er soll sein neues getriebe binnen 1-2 Wochen abholen, sonst wanderts in den müll.
Wenn man von privat kauft, gibts halt keine garantie!

Wenn er weiterhin frech wird, verpaßt du ihm halt ein satz warme ohren.

Fertig!

bin zwar kein RA, aber wichtig ist erstmal das du die kohle hast.
Jetzt sagst du ihm, er soll sein neues getriebe binnen 1-2 Wochen abholen, sonst wanderts in den müll.
Wenn man von privat kauft, gibts halt keine garantie!

Wenn er weiterhin frech wird, verpaßt du ihm halt ein satz warme ohren.

Fertig!

Zitat:

Original geschrieben von beta24


bin zwar kein RA, aber wichtig ist erstmal das du die kohle hast.
Jetzt sagst du ihm, er soll sein neues getriebe binnen 1-2 Wochen abholen, sonst wanderts in den müll.
Wenn man von privat kauft, gibts halt keine garantie!

Wenn er weiterhin frech wird, verpaßt du ihm halt ein satz warme ohren.

Fertig!

hamma schon Samstag Abend? Mir kommt das vor wie das Wort zum Sonntag ... 😉

Moin,

Irrtum ... schließt du die Gewährleistung nicht AUSDRÜCKLICH aus, hast du auch als Privatperson selbige zu leisten. Das hat er getan. Weiterhin darf man ein defektes Getriebe nicht als funktionsfähiges Getriebe verkaufen. In dem Fall hätte er ein Rückgaberecht. Ganz genauso, wenn du ein Auto kaufst, und dir wird zugesichert, das dieses Unfallfrei ist und du feststellst, es hatte einen Unfall. Dann kannst du das Auto auch beim Kauf von Privat zurückgeben, oder einen Wertausgleich fordern.

Aber da Ich davon ausgehe ... das dem nicht so ist/war ... sieht es zuerst mal ganz gut aus.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von beta24


bin zwar kein RA, aber wichtig ist erstmal das du die kohle hast.
Jetzt sagst du ihm, er soll sein neues getriebe binnen 1-2 Wochen abholen, sonst wanderts in den müll.
Wenn man von privat kauft, gibts halt keine garantie!

Wenn er weiterhin frech wird, verpaßt du ihm halt ein satz warme ohren.

Fertig!

@Rotherbach
wie ist es den wenn man ein KFZ verkauft welches vorher angeblich einen Lagerschaden hat?SO ist es zur Zeit bei mir.Hab mein Opel verkauft und n paar Tage später kam Brief von seinem Anwalt der Wagen ist kaputt ich soll den zurücknehmen.Ich hätte es anhand der Geräuschentwicklung hören bei Übergabe HÖREN müssen das ein Lagerschaden vorhanden war!
Hab zurückgeschrieben das
1.Er sich den Wagen genauestens angeschaut hat und Probegefahren ist und dem Kaufvertrag zum vereinbarten Preis eingewilligt hat
2.Ich bin kein Fachmann und konnte daher nicht hören/wissen das ein Schaden vorhanden ist.
Im kKaufvertrag steht natürlich auch das Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind

Zitat:

Original geschrieben von MMeckbach


Mir kommt das vor wie das Wort zum Sonntag ... 😉

Da tust Du dem Wort zum Sonntag aber unrecht, das hat nämlich mehr Hand und Fuß als dieser sinnlose Beitrag 🙁

Gruß Wolfgang

Das war bei meinem Astra GSI vor 2 Monaten ähnlich. Der Typ ist gekommen,Probefahrt+ anschauen und dann hat er ihn gekauft. Die Benzinpumpe war kaputt und da ich schon eine besorgt hatte gab ich sie ihm mit. Er hat das Teil noch am selben Abend eingebaut und hat mir dann Nachts um 2 Uhr per SMS geschrieben das der Wagen nimmer laufen würde. Dann wären angeblich LiMa,Achsmanschetten,Antriebswelle usw kaputt. Als das Auto dann nach 2 Wochen immernoch nicht umgemeldet war rief ich ihn an. Er meinte was von verschwiegenen Mängeln, von denen ich als Nicht-Fachmann nichts wusste, und wollte zum Rechtsanwalt. Als ich dann erwähnte das ich auch eine Rechtsschutzvers. habe, kam auf einmal sein Einsehen. Am nächsten Tag war das Auto umgemeldet und ich hab nichts mehr von ihm gehört.

Fazit: Nur der Gedanke an ein Gerichtsverfahren lasst so manchen ``Simulanten´´ einknicken.

Moin,

Schwieriger Fall ... Der Mensch war beim Fahrzeugkauf ebenfalls dabei ... und hat denke Ich eine Probefahrt unternommen. Wenn ihm dabei ebenfalls nix aufgefallen ist ... wie soll es dir auffallen ? Wie gesagt, dein Vorteil ist ja, das du kein Fachmann bist, bzw. er genausoviel weiß wie Du. Ich denke, das dies das übliche Risiko ist, was man beim PKW Kauf trägt. Schlecht wäre es nur, wenn DU vom Schaden wüßtest ... aber auch in dem Fall ist eine Beratung beim Anwalt anzuraten, da ich nicht die exakte Rechtsaufassung kenne.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von gurkenjoe


@Rotherbach
wie ist es den wenn man ein KFZ verkauft welches vorher angeblich einen Lagerschaden hat?SO ist es zur Zeit bei mir.Hab mein Opel verkauft und n paar Tage später kam Brief von seinem Anwalt der Wagen ist kaputt ich soll den zurücknehmen.Ich hätte es anhand der Geräuschentwicklung hören bei Übergabe HÖREN müssen das ein Lagerschaden vorhanden war!
Hab zurückgeschrieben das
1.Er sich den Wagen genauestens angeschaut hat und Probegefahren ist und dem Kaufvertrag zum vereinbarten Preis eingewilligt hat
2.Ich bin kein Fachmann und konnte daher nicht hören/wissen das ein Schaden vorhanden ist.
Im kKaufvertrag steht natürlich auch das Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind
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