Frage an die Firmenwagenfahrer unter euch

Audi A4 B8/8K

Hallo,

jetzt ist mein neuer 8K auch auf der ersten Gehaltsabrechnung erschienen. Im Vergleich zu meinem ehemaligen 8H ist das Auto teurer. Mit beiden Autos lag/liege ich über dem Budget (gerechnet anhand der monatlichen Leasingrate und hatte/habe eine Zuzahlung).

Hier mal die Zahlen des 8H:
Monatliche Zuzahlung: € 47,28
KFZ-Nutzung 1%: € 289,72
KFZ-Nutzung KM (3 Promille Regel): € 275,13

Im Vergleich der 8K:
Monatliche Zuzahlung: € 111,00
KFZ-Nutzung 1%: € 265,00
KFZ-Nutzung KM (3 Promille Regel): € 313,74

Was mich jetzt wundert ist, dass die 1% runter gegangen sind, die KM aber rauf. Da beide Werte x% vom Listenpreis sind, kann es doch nicht sein, dass der eine Wert rauf und der andere runter geht.

Muss ich eigentlich den gesamten Listenpreis versteuern, oder nur den Teil ab dem meine Zuzahlung beginnt? Wenn ich mir jetzt auf eigene Kosten für € 500 LED Rückleuchten einbaue, muss ich dafür ja auch nicht 5€ versteuern. Anders ist es mit dem gewählten Zubehör, durch das die € 111 Zuzahlung entstehen doch auch nicht, oder?

Gruß

Christian

17 Antworten

reason hat es korrekt beschrieben. deshalb ist ein mobiles navi für dienstwagenfahrer so interessant.
das ist nämlich nicht zu versteuern. und über die nutzungsdauer kommt da schon was zusammen.....

OK, dass das Navi mit versteuert werden muß, wusste ich nicht.

Ich habe aus der Personalabteilung mal die Abrechnung besorgt. Stimmt die dann? Ich kann nicht glauben, dass meine Zuzahlung bei den 1% abgezogen wird, bei den 3%0 aber nicht.

Auf Seite 1 ist die Berechnung des 8k, auf Seite 2 die des Vorgängers.

Gruß

Christian

Doch das stimmt. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen nach Listenpreis versteuert werden, Du kannst dafür Entfernungspauschale gektend machen (so die Voraussetzungen gegeben sind). Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung wird hingegegen durch deinen Eignenanteil bis maximal Null reduziert. Ist bei mir auch so.

Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber maximal 15 Tage pro Monat die fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal versteuern, dann müssen nur die zusätzlichen AT nach Liste von Dir versteuert werden

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