Frage an die Firmenwagenfahrer unter euch

Audi A4 B8/8K

Hallo,

jetzt ist mein neuer 8K auch auf der ersten Gehaltsabrechnung erschienen. Im Vergleich zu meinem ehemaligen 8H ist das Auto teurer. Mit beiden Autos lag/liege ich über dem Budget (gerechnet anhand der monatlichen Leasingrate und hatte/habe eine Zuzahlung).

Hier mal die Zahlen des 8H:
Monatliche Zuzahlung: € 47,28
KFZ-Nutzung 1%: € 289,72
KFZ-Nutzung KM (3 Promille Regel): € 275,13

Im Vergleich der 8K:
Monatliche Zuzahlung: € 111,00
KFZ-Nutzung 1%: € 265,00
KFZ-Nutzung KM (3 Promille Regel): € 313,74

Was mich jetzt wundert ist, dass die 1% runter gegangen sind, die KM aber rauf. Da beide Werte x% vom Listenpreis sind, kann es doch nicht sein, dass der eine Wert rauf und der andere runter geht.

Muss ich eigentlich den gesamten Listenpreis versteuern, oder nur den Teil ab dem meine Zuzahlung beginnt? Wenn ich mir jetzt auf eigene Kosten für € 500 LED Rückleuchten einbaue, muss ich dafür ja auch nicht 5€ versteuern. Anders ist es mit dem gewählten Zubehör, durch das die € 111 Zuzahlung entstehen doch auch nicht, oder?

Gruß

Christian

17 Antworten

Nur so viel von meiner Seite aus:
Ich versteuere den Listenpreis mit einem Prozent plus die KM von zu Hause zum Arbeitsplatz. wenn ich also nun die Rückleuchten für 500.-€ einbauen würde, gehören diese Kosten nicht zum Listenpreis. Deswegen tauchen dort auch meine Winterräder nicht auf, da ich die nicht auch noch versteuern wollte. Du kannst Dir also auch ein goldenes Lenkrad einbauen lassen und musst keine Angst haben, dass die Steuer da auch noch hinlangt.

Und die Zuzahlung kommt ja aus der Firmenpolitik, da sie Dir nur einen gewissen Leasingsatz bewilligen. Willst Du mehr, zahlst Du mehr, musst aber auch mehr Listenpreis versteuern.

wegen der KM: das sind doch die Kilometer, die Du versteuerst, um mit dem Auto von zu Hause zur Arbeit zu fahren, oder nicht? Bist Du evtl. umgezogen und die Strecke ist länger geworden?

Aaalso [Klugscheißmodus]

Das goldene Lenkrad und auch die LED-Rückleuchten wären sehr wohl zu versteuern, sofern das Finanzamt davon Wind bekommt. Winterräder und Felgen sind nicht zu versteuern, selbst wenn Sie ab WErk dazubestellt werden, ebenso Telefongedöns nicht.

Die Differenz in der Sachbezugsversteuerung ist wie folgt nachzuvollziehen:
Ein Eigenanteil reduziert den monatlichen 1%-Nutzungsvorteil. Also eigentlich wie folgt:

8H: 1% Nutzung: 337 € (47,28+289,72), also Bruttolistenneupreis gerundet nach unten 33.700 €
8K: 1% Nutzung: 376 € (111+265), also Bruttolistenneupreis gerundet nach unten 37.600 €

Der Arbeitgeber reduziert gleich auf der Abrechnung den Sachbezug statt den vollen Sachbezug auszuweisen und den steuerlich relevanten Zuzahlungsbetrag.

Zitat:

Original geschrieben von jeipee


Nur so viel von meiner Seite aus:
Ich versteuere den Listenpreis mit einem Prozent plus die KM von zu Hause zum Arbeitsplatz. wenn ich also nun die Rückleuchten für 500.-€ einbauen würde, gehören diese Kosten nicht zum Listenpreis. Deswegen tauchen dort auch meine Winterräder nicht auf, da ich die nicht auch noch versteuern wollte. Du kannst Dir also auch ein goldenes Lenkrad einbauen lassen und musst keine Angst haben, dass die Steuer da auch noch hinlangt.

Das gilt aber sicher nur dann, wenn ich das Lenkrad aus eigener Tasche bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von jeipee


Und die Zuzahlung kommt ja aus der Firmenpolitik, da sie Dir nur einen gewissen Leasingsatz bewilligen. Willst Du mehr, zahlst Du mehr, musst aber auch mehr Listenpreis versteuern. ?

Eben da bin ich mir nicht sicher. Will ich mehr, bezahle ich das aus eigener Tasche. Dann ist es aber kein geltwerter Vorteil mehr, weil von meinem bereits versteuerten Nettogehalt bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von jeipee


wegen der KM: das sind doch die Kilometer, die Du versteuerst, um mit dem Auto von zu Hause zur Arbeit zu fahren, oder nicht? Bist Du evtl. umgezogen und die Strecke ist länger geworden?

Ja genau. Umgezogen bin ich nicht. Dann könnte ich das auch nachvollziehen.

Gruß

Christian

was meinst du denn jetzt mit telefongedöns...also meine freisprecheinrichtung (ist ja auch irgendwie telefongedöns) muss ich sehr wohl mitversteuern, denn sie gehört ja nun zum auto. und die winterräder hätte ich - meines wissens nach - auch mitversteuern müssen.

und wenn du privat etwas an deinen firmenwagen schraubst, es bei abgabe wieder wechselst - goldenes lenkrad und so - warum solltest du es dann monatlich versteuern müssen?

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Zitat:

Original geschrieben von DaWalker


Der Arbeitgeber reduziert gleich auf der Abrechnung den Sachbezug statt den vollen Sachbezug auszuweisen und den steuerlich relevanten Zuzahlungsbetrag.

Aber das müsste er doch dann sowohl bei der 1% also auch bei der 3%o Regelung machen, oder?

Gruß

Christian

Zitat:

Original geschrieben von jeipee


was meinst du denn jetzt mit telefongedöns...also meine freisprecheinrichtung (ist ja auch irgendwie telefongedöns) muss ich sehr wohl mitversteuern, denn sie gehört ja nun zum auto. und die winterräder hätte ich - meines wissens nach - auch mitversteuern müssen.

Nein, Telekomunikationseinrichtungen (das Navi gehört dazu) müssen nicht versteuert werden. Siehe hier:

http://www.finanztip.de/.../...regel-firmenwagen-navigationsgeraet.htm

Zitat:

Original geschrieben von jeipee


und wenn du privat etwas an deinen firmenwagen schraubst, es bei abgabe wieder wechselst - goldenes lenkrad und so - warum solltest du es dann monatlich versteuern müssen?

Sehe ich genau so

wenn du etwas versteuerst, dass zum telefonieren notwendig ist und von deinem arbeitgeber als notwendig erachtet wird, dann musst du das nicht versteuern, ebensowenig wie privatelefonate. dem arebitnehmer dürfen telekommunikatonsmittel steuerfrei zur verfügung gestellt werden (wie laptops zB).

das goldene lenkrad verteuerst du deshalb nicht, weil es das finanzamt nicht weiß - du müsstest aber. eine nachgerüstete anhängerkupplung muss ebenfalls versteuert weden - selbst wenn sie später zurückgebaut wird. winteräder sind nicht zu versteuern - das finanzamt wollte das gerne, ist aber auf die nase gefallen (gehört zum betrieb dazu und ergibt keine wertige veränderung des fahrzeugs)

Zitat:

Original geschrieben von Christians-A4


Aber das müsste er doch dann sowohl bei der 1% also auch bei der 3%o Regelung machen, oder?

leider nein, die drei promille regelung hat damit nichts zu tun. hier kannst du allerdings (du fährst rechnerisch ja mehr als 17km) die fahrten zwischen wohnung und arbeitsstäte steuerlich als werbungskosten geltnd machen.

das mit dem navi und telefongedöns (;-)) ist eine hilfreiche aussage. werde mir den link mal zu gemüte führen. das sind bei mir immerhin 2600.-€, was dann....rechne....13.-€ netto ausmacht. ist ein abend hefeweizen trinken;-)

das urteil ist von 2005 und wie man lesen kann, hat der bfh dem widersprochen. späte rgab es dann ein einheitliches urteil, was dies wieder umgekehrt hat, so dass telefon und navi voll mit versteuert werden müssen. ich hatte das mal komplett recherchiert, daher weiß ich es genau.

vgs

Hallo Zusammen,

ich hatte mich auch mal eingehend damit beschäftigt. Navi muss man versteuern, ist wohl final so entschieden. "Telefongedöhns" muss man nicht versteuern wenn es denn separat ausgewiesen ist. In meinem BMW hab ich das "Navigationssystem Professional inkl. Freisprecheinrichtung Bluetooth". Diese Kosten (knapp 4k€ Liste) müssen voll versteuert werden.

Beim nun bestellten A4 habe ich 2 Sonderausstattungen bestellt, nämlich die MAL und die BT-FSE, versteuern muss ich nur die ca. 200,- € der MAL. Hätte ich "BT-FSE inkl. MAL vorne" bestellt hätte ich die ganzen ca. 700,- € versteuern müssen.

Zwar unlogisch, aber ist wohl so.

Gruß Nils

Zitat:

Original geschrieben von Reason330d


Beim nun bestellten A4 habe ich 2 Sonderausstattungen bestellt, nämlich die MAL und die BT-FSE, versteuern muss ich nur die ca. 200,- € der MAL. Hätte ich "BT-FSE inkl. MAL vorne" bestellt hätte ich die ganzen ca. 700,- € versteuern müssen.

Gruß Nils

Blöde Frage aber wo bietet audi ein BT FSE für 200 Euro an???

Zitat:

Original geschrieben von joescrib



Zitat:

Original geschrieben von Reason330d


Beim nun bestellten A4 habe ich 2 Sonderausstattungen bestellt, nämlich die MAL und die BT-FSE, versteuern muss ich nur die ca. 200,- € der MAL. Hätte ich "BT-FSE inkl. MAL vorne" bestellt hätte ich die ganzen ca. 700,- € versteuern müssen.

Gruß Nils

Blöde Frage aber wo bietet audi ein BT FSE für 200 Euro an???

Die Antwort steht direkt darüber. Die MAL kosten ca. 200 EUR und nicht die BT-FSE...

Carsten

Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn unser Steuerbüro das übersehen hätte. Aber es sorgt morgen früh für einigen Wirbel...mal schauen, ob ich ihnen mitteile, dass sie aufhören können zu recherchieren, bevor sie angefangen haben*lach*

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