Frage an die 2 Takter Experten

Hallo,

hab hier mal eine Frage zu meinem Quad, da ich glaube das mir hier auf Grund der Erfahrungen
wohl besser geholfen werden kann.

Es geht um eine Polaris Trailboss 250, 2Takter, Baujahr 1994.
Das Quad wurde von 1985-1998 fast unverändert gebaut.

Das Problem ist der Auspuff, wo sich die Innereien nach 19 Jahren so langsam verabschieden.
Einen neuen müsste ich in den USA bestellen und würde mich ca. 500-600€ kosten.

Habe jetzt die Idee einen neuen Auspuff von einer alten MZ 250, an den Krümmer meiner POLARIS zu schweißen.

Meint Ihr das könnte funktionieren?

Oder ist so ein 2Takt-Resonanzauspuff nur auf das eigentliche Modell funktionell?

Die Variante mit dem MZ Auspuff würde ca. 50€ Kosten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ms1985


Hallo Moppesammler,
ein super und gut durchdachter Bericht. (Daumen hoch)

Dennoch frage ich mich wie ist das bei meinem Quad.
Wie ich schon beschrieben habe gehört mein Quad/ATV zu denen die in den 90er aus Canada,USA und Japan nach Deutschland importiert wurde.
Die Fahrzeuge verfügen über keinerlei Prüfzeichen oder E-Prüfnummern.
Die Abgasanlage verfügt dem entsprechend auch über keinerlei Kennzeichen,
wie soll der TÜV also feststellen ob es sich über eine Original Auspuffanlage handelt?
Da ja auch die "Emissionsklasse unbekannt" ist, ist das einzigste voran sich der Prüfer richten kann die Lautstärke also DB Wert.

Sodele... das wird jetzt ein wenig länger:

.. ich versuch es aber zu strukturieren:

Wurschteln wir uns der Reihe nach durch das Zulassungsverfahren.

Dein "Ackerschlepper" (was steht denn genau in Ziff. 1 auf Seite A des Fahrzeugbriefes ?) stammt aus einem Drittstaat. Ein Drittstaat ist ein Staat, der weder zur EU noch zu den EFTA-Staaten (Schweiz, Lichtenstein, Island...) gehört.

Für Fahrzeuge aus Drittstaaten ist eine Verzollung vorgeschrieben. Werden mehrere Fahrzeuge importiert, gibts ein sogenanntes "Sammelzollverfahren" Das steht unter Ziffer 34 auf Seite 4 des Briefs.

Bevor das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann, benötigt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung. Dies hat mit dem blauen oder orangenen Heftchen, das viele kennen, nichts zu tun, sondern ist ein mehrere hundert DinA 4 - Seiten starkes Werk, das beim KBA einliegt. Das muss der Importeur einreichen, um in einem -in der Regel mehrjährigen - Verfahren die Genehmigung zu erhalten, ohne die das Fahrzeug in Deutschland bzw. der EU nicht zulassungsfähig ist. Ohne die gibts keinen Brief oder ZB II.

Diese Eintragung findest Du ebenfalls auf Seite 4 des Fahrzeugbriefs unter Ziffer 34.

Mal am Beispiel des Fahrzeugs von Frau sammler:

Das ist ein

(Seite A Nr. 1): PKW offen, S-arm, Euro 2, G:92/97, Schlüssel Nr. 26.
Das heißt ein Cabriolet Schadstoffarm der Emissionsgruppe D3 (grüne Plakette)

Typ ist R/C Schlüssel 587: Cabrio/Roadster, ein BMW Z 3 1.9i 16V.

Das Fahrzeug ist im Sammelzollverfahren verzollt, denn der Z3 wird aus USA importiert, wo er gebaut wird. Für den Roadster hat die BMW AG 1993 beantragt und unter der Nr. e193/81...blabla... am 18.6.1996 die EG-Typgenehmigung vom KBA Flensburg erhalten.
Das bedeutet, dass beim KBA die Beschreibung jedes einzelnen Fahrzeugteils einliegt.
Das ist bei Deinem "Traktor" sicher genauso, wobei ich mich jetzt mit Traktoren nicht so gut auskenne.

Mit einem Motorrad hat Dein Quad jedenfalls in puncto FZV und StVZO überhaupt nichts gemeinsam. Das ist ja das, was ich schon eingangs erwähnte.

Soweit müsste es klar sein.

Zurück zum Z3 meiner Gattin:

Jetzt habe ich Lust darauf, dem kleinen Vierzylinder-Zetti den Touch der größeren Sechszylinder zu verleihen und schraube den Doppelrohrer des 2,3 Liters drunter. Wenn der TÜVer sich nun nicht im Klaren ist, ob der Auspuff, den er an dem kleinen Sportwagen vorfindet, der Richtige ist, greift er über seinen Rechner direkt auf die Unterlagen des KBA online zu und recherchiert genau, wie der vorgeschriebene Auspuff auszusehen hat. Und jetzt habe ich ein Problem.
Und auch der Original - Schalldämpfer Deines US Raptors ist da genau beschrieben.

Denselben Zugriff haben auch Kontrollbeamte der Polizei, in der Regel sogar über ein Terminal im Fahrzeug. Zumindest die Spezialdienste. Einem Z3, wenn er nicht ein Ofenrohr raushängt und keinen abartigen Lärm macht, schauen die nicht unters feuerrote Kleidchen. (Mal abgesehen davon, dass unserer absolut original ist, der ist so hübsch, dass es eine Schande wäre, da was zu ändern)

Bei den Quads wird jedoch immer häufiger genauer hingeschaut, denn die entwickeln sich mehr und mehr zur Landplage.

Das ist nichts gegen Dich, ms1985, aber hier bzw. im Nachbarort sind zwei Vollchaoten, die mit großen Viertakt - ATV's mit Deutschlandfähnchen dran durch unsere Straße röhren, da hat keiner einen Dämpfer drin, das ist Ohren betäubend. Denen wird in absehbarer Zeit das Handwerk gelegt, das ist sicher.

Zurück zur Prüfung von "Ackerschleppern/ATV"

Ich hatte eingangs mal erwähnt, dass ich mich mit der Thematik Quad/ATV schon sehr intensiv befasst habe. Allerdings hauptsächlich Zulassungs- und Fahrerlaubnis- rechtlich, nicht in Bezug auf § 29, das machen Andere.

Vor 4-5 Jahren waren das Einzelfälle. Heute nicht mehr, denn das Quad ist für viele, die eben keinen Motorrad-Führerschein haben, eine interessante Alternative zum Motorrad als Freizeit-Mobil. Von denen, die ein 700 ccm - Kawasaki Arbeitstier tatsächlich in der Land- und Forstwirtschaft einsetzen, will kein Mensch was.

Ich habe in der Sache - weils mich sehr interessiert - gestern ein längeres Gespräch mit dem Leitenden Ingenieur einer großen TÜV - Prüfstelle geführt, mit denen ich schon länger zusammenarbeit, bzw. mir Rat und Hilfe hole, wenn ich nicht weiter weiß und mich FZV und StVZO im Stich lassen. Die machen aktuell spezielle Fortbildungen in Sachen Quad und werden derzeit mit einem neuen Phänomen konfrontiert: Zulassungsfähige Straßenkarts.

Du hast eingangs geschrieben, dass Du Dir am ehesten in einem Motorradforum Hilfe erhoffst. Damit hast Du sicher Recht, aber nur was das technisch Machbare in Sachen Auspuff an Deinem Zweitakter betrifft.

In dem Moment, in dem die zunächst von Dir nicht hinterfragte (zulassungs-)rechtliche Komponente ins Spiel kam (ein Phänomen vom BT, dass immer alles, nicht nur das Gefragte, diskutiert wird) ist das falsch. Die Leutz hier diskutieren ihre Kenntnisse und Erfahrungen als Motorradfahrer.

In Sachen HU, Zulassung, Prüfung etc, wissen die hier: http://www.traktorforum.de/ zweifellos besser Bescheid.

Ich bin Dir für den thread sehr dankbar. Das hat mich weiter gebracht und meinen Horizont erweitert.
Ein Kollege, der Freiburger Akademie der Polizei hat mir heute einen Tipp geschrieben, wo ich die Ausnahmen evtl. finde. Das recherchiere ich morgen.

Aber nochwas hat mir die Recherche und Kontaktaufnahme beschert: das Harley - Kompendium.
@softail, mir sind die Augen übergegangen.
Ich habs ja nicht so mit Milwaukee - Alteisen, was sich noch ändern kann. Aber das Werk hat mich schon nach einer Stunde Schmökern vom Sessel gehauen. da hat ein Inschenör sein halbes Leben damit zugebracht, alles über diese Marke zusammenzutragen, ab 1905. Ein internes Werk für TÜV und Kontrollbehörden. Bis ins kleinste Detail ausgefuchst. Ich weiß jetzt genau, wo man ein 10 mm - Loch in welchen Harley - Rahmen (zur Tankbefestigung) bohren darf und wo nicht der kleinste Kratzer am Rahmen sein darf. Welcher Motor wo rein gehört und weshalb ein Starrrahmen chancenlos ist. Wie die 10 Todsünden bei Harleys lauten und weshalb man das keinem erzählt. Und welche Ausnahmen es von der Ausnahme gibt. Hammer !

Soviel in Ergänzung zum Post von twindance: Den Prüfer für inkompetent zu halten, dürfte ein Riesenfehler sein.

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@moppedsammler
Das mit "nie gesehen" ist kein Argument. Ich hab noch nie einen Traktor gesehen, wenn ich beim TÜV war. Das wird alles bei der WLZ gemacht, auch die HU. Also hab ich es nie gesehen, aber daraus Schlüsse zu ziehen wäre töricht.

Es ist auch eher unwahrscheinlich das Du jemals einen Traktor beim TÜV oder ander Prüfstatiion sehen wirst.
Denn der TÜV kommt zu dem Trekker.
Der TÜV bestimmt ein Datum an dem sich alle Traktoren aus der Region an einem bestimmten Treffpunkt zu sammeln haben. (meistens ein größerer Landwirtschaftlicher Betrieb oder in einem Sägewerk).
Der TÜV schickt zwei oder drei Prüfer vorbei die dann an einem Tag so zwischen 20-30 Trekker kontrollieren. Bei größeren Landwirtschaftlichen Betrieben kommt der TÜV auch extra raus.
Eine ABGASSONDE haben die NIE dabei.
Kontrolliert wird die Bereifung, Beleuchtung,Anhängerkupplung,Lenkung und die Bremsen.
Das war es dann auch.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Das wird mir jetzt mal wieder zu kompliziert. Aber der TE sollte doch eigentlich wissen, ob er mit seinem Quad zur AU muß oder nicht.
Ich halte die Bastelei mit dem MZ-Auspuff jedenfalls für nicht eintragungsfähig, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Woher will der TÜV den wissen ob der Originalauspuff dran ist?

Werde dem das ja sicherlich nicht sagen.

Richtig gemacht wird dem TÜV das nicht auffallen.

Aber wie schon geschrieben ich werde den Originalen erstmal auftrennen, ich gehe mal davon aus, das nur der Absorber kaputt ist ein simples gelochtes Rohr das man gut aus dem Motorrad Zubehör bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von ms1985



Woher will der TÜV den wissen ob der Originalauspuff dran ist?
Werde dem das ja sicherlich nicht sagen.
Richtig gemacht wird dem TÜV das nicht auffallen.

So gehts natürlich. Aber heul bitte nicht hier rum wenn Du auffliegst. Das wird nämlich richtig teuer.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88



Zitat:

In Sachen TÜV etc. seid ihr zu sehr Motorrad-fixiert.

Quads und ATV sind nur als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zulassungsfähig. Da gelten etwas andere Regeln als bei einem Mopped.

Das halt ich für ein Gerücht. Einfache Frage: Muß ich mit einem Quad nach BJ 1989 zur Asu oder nicht? Wenn ja, dann gibts mit nem Artfremden Ersatz-Auspuff Probleme.

So, die Frage ist geklärt. Das ist kein Gerücht, das ist eine Tatsache. Jetzt mal unabhängig von der Argumentation des TE, die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip aufgebaut und für den Rechtssuchenden daher unerheblich ist, sind land- und forstwirtschalftliche Fahrzeuge von der Pflicht aus Ziff 6.8.2. der Anlage VIIIa zu § 29 StVZO ausgenommen. Eine gesonderte AU gibts ohnehin nicht mehr.

Der TÜV Süd findet das zwar nicht okay, aber die aktuelle Rechtslage ist so. Quads und ATV, die man als lof - Fahrzeuge durch das Zulassungsverfahren gemogelt hat, werden nicht auf Abgase untersucht. Nach der Ausnahmeregelung durchforste ich gerade die FZV, der TÜVer wusste auch nur, dass es so ist, aber nicht aus dem Stegreif, wo es steht.

Aber das nützt hier wenig, denn... und das ist fürs Punktekonto nicht ganz unwichtig, daher nicht zu früh jubeln... das ändert nichts daran, dass auch bei diesen zulassungspflichtigen Fahrzeugen eine Änderung des Abgas- und Geräuschverhaltens durch Manipulation an der Abgasanlage zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, was ein empfindliches Bußgeld nach sich zieht, so man erwischt wird.

Auch für Fahrzeuge der "Emissionsklasse unbekannt" ist die mehrere Seiten starke EG-BE beim KBA für Kontrollbeamte abruf- und so der ordnungsgemäße Zustand dieses Pseudo-Treckers überprüfbar. Weicht die Kennzeichnung der Auspuffanlage von der vorgesehenen ab, gibts ne Anzeige. Stellt der Prüfer bei der HU fest, dass der Schalldämpfer ein anderer ist, gibts keinen "Bäpper"

Was der TE daraus nun macht, ist allein seine Sache, will ich auch gar nicht wissen 😁. Ich finde solche rechtlichen Themen immer wieder spannend, bin dankbar für solche Fragen, die mich veranlassen, meine Rechtskenntnisse aufzufrischen und lerne auch gerne dazu. Meine Präsentation in Sachen Quad/ATV werde ich in diesem Sinne überarbeiten.

Wenn ich die Rechtsgrundlage für die Ausnahme gefunden habe, melde ich mich nochmal.

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Danke, Sammler, da warst Du mal wieder fleißig. Nur ist mir beim Lesen Deines Posts aufgefallen daß ich das auch so hätte wissen können. Wär ja nicht das erste Mal daß einer meiner Kumpels mit ner uralten Harley (garantiert ohne Abgasklasse) Dank eines falschen Auspuffs mächtig in die Bredouille kommt... Ab und zu mal nachdenken tät mir auch nicht schaden.

Hallo Moppesammler,
ein super und gut durchdachter Bericht. (Daumen hoch)

Dennoch frage ich mich wie ist das bei meinem Quad.
Wie ich schon beschrieben habe gehört mein Quad/ATV zu denen die in den 90er aus Canada,USA und Japan nach Deutschland importiert wurde.
Die Fahrzeuge verfügen über keinerlei Prüfzeichen oder E-Prüfnummern.
Die Abgasanlage verfügt dem entsprechend auch über keinerlei Kennzeichen,
wie soll der TÜV also feststellen ob es sich über eine Original Auspuffanlage handelt?
Da ja auch die "Emissionsklasse unbekannt" ist, ist das einzigste voran sich der Prüfer richten kann die Lautstärke also DB Wert.

Wenn es keine Kenzeichnungen am Auspuff gibt und das Quad so selten ist, dass der Prüfer kein zweites kennt, dann wird ihm vermutlich garnicht auffallen, wenn die Lautstärke stimmt.
Dadurch wird der ganze Spaß zwar nicht legaler, aber zumindest bei der HU dürfte es wenig Probleme geben.
Wenn der Prüfer oder die Polizei bei ner Kontrolle natürlich Zeit und Lust haben und ein Bild oder sowas von der Kiste im Netz suchen, dann könnte ihnen evtl. schon der verkehrte Auspuff auffallen.

Wie sind denn die Dinger in Deutschland zugelassen worden? Irgendwie müssen ja die Spezifikationen von dem Hobel erfasst worden sein. Da werden dann auch Informationen zu Auspuff stehen. Damit könnte der Prüfer zumindest feststellen, wie der Originalpott auzusehen hat.

Zumindest gibt es noch Unmengen von Emmen - die Chance, dass der TÜVer schon mal einen Emmen-Schornstein sah und ihn dem Original-Fahrzeug zuordnen kann, ist nicht gaaaaanz gering 😁

Zitat:

Original geschrieben von ms1985


Hallo Moppesammler,
ein super und gut durchdachter Bericht. (Daumen hoch)

Dennoch frage ich mich wie ist das bei meinem Quad.
Wie ich schon beschrieben habe gehört mein Quad/ATV zu denen die in den 90er aus Canada,USA und Japan nach Deutschland importiert wurde.
Die Fahrzeuge verfügen über keinerlei Prüfzeichen oder E-Prüfnummern.
Die Abgasanlage verfügt dem entsprechend auch über keinerlei Kennzeichen,
wie soll der TÜV also feststellen ob es sich über eine Original Auspuffanlage handelt?
Da ja auch die "Emissionsklasse unbekannt" ist, ist das einzigste voran sich der Prüfer richten kann die Lautstärke also DB Wert.

Sodele... das wird jetzt ein wenig länger:

.. ich versuch es aber zu strukturieren:

Wurschteln wir uns der Reihe nach durch das Zulassungsverfahren.

Dein "Ackerschlepper" (was steht denn genau in Ziff. 1 auf Seite A des Fahrzeugbriefes ?) stammt aus einem Drittstaat. Ein Drittstaat ist ein Staat, der weder zur EU noch zu den EFTA-Staaten (Schweiz, Lichtenstein, Island...) gehört.

Für Fahrzeuge aus Drittstaaten ist eine Verzollung vorgeschrieben. Werden mehrere Fahrzeuge importiert, gibts ein sogenanntes "Sammelzollverfahren" Das steht unter Ziffer 34 auf Seite 4 des Briefs.

Bevor das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann, benötigt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung. Dies hat mit dem blauen oder orangenen Heftchen, das viele kennen, nichts zu tun, sondern ist ein mehrere hundert DinA 4 - Seiten starkes Werk, das beim KBA einliegt. Das muss der Importeur einreichen, um in einem -in der Regel mehrjährigen - Verfahren die Genehmigung zu erhalten, ohne die das Fahrzeug in Deutschland bzw. der EU nicht zulassungsfähig ist. Ohne die gibts keinen Brief oder ZB II.

Diese Eintragung findest Du ebenfalls auf Seite 4 des Fahrzeugbriefs unter Ziffer 34.

Mal am Beispiel des Fahrzeugs von Frau sammler:

Das ist ein

(Seite A Nr. 1): PKW offen, S-arm, Euro 2, G:92/97, Schlüssel Nr. 26.
Das heißt ein Cabriolet Schadstoffarm der Emissionsgruppe D3 (grüne Plakette)

Typ ist R/C Schlüssel 587: Cabrio/Roadster, ein BMW Z 3 1.9i 16V.

Das Fahrzeug ist im Sammelzollverfahren verzollt, denn der Z3 wird aus USA importiert, wo er gebaut wird. Für den Roadster hat die BMW AG 1993 beantragt und unter der Nr. e193/81...blabla... am 18.6.1996 die EG-Typgenehmigung vom KBA Flensburg erhalten.
Das bedeutet, dass beim KBA die Beschreibung jedes einzelnen Fahrzeugteils einliegt.
Das ist bei Deinem "Traktor" sicher genauso, wobei ich mich jetzt mit Traktoren nicht so gut auskenne.

Mit einem Motorrad hat Dein Quad jedenfalls in puncto FZV und StVZO überhaupt nichts gemeinsam. Das ist ja das, was ich schon eingangs erwähnte.

Soweit müsste es klar sein.

Zurück zum Z3 meiner Gattin:

Jetzt habe ich Lust darauf, dem kleinen Vierzylinder-Zetti den Touch der größeren Sechszylinder zu verleihen und schraube den Doppelrohrer des 2,3 Liters drunter. Wenn der TÜVer sich nun nicht im Klaren ist, ob der Auspuff, den er an dem kleinen Sportwagen vorfindet, der Richtige ist, greift er über seinen Rechner direkt auf die Unterlagen des KBA online zu und recherchiert genau, wie der vorgeschriebene Auspuff auszusehen hat. Und jetzt habe ich ein Problem.
Und auch der Original - Schalldämpfer Deines US Raptors ist da genau beschrieben.

Denselben Zugriff haben auch Kontrollbeamte der Polizei, in der Regel sogar über ein Terminal im Fahrzeug. Zumindest die Spezialdienste. Einem Z3, wenn er nicht ein Ofenrohr raushängt und keinen abartigen Lärm macht, schauen die nicht unters feuerrote Kleidchen. (Mal abgesehen davon, dass unserer absolut original ist, der ist so hübsch, dass es eine Schande wäre, da was zu ändern)

Bei den Quads wird jedoch immer häufiger genauer hingeschaut, denn die entwickeln sich mehr und mehr zur Landplage.

Das ist nichts gegen Dich, ms1985, aber hier bzw. im Nachbarort sind zwei Vollchaoten, die mit großen Viertakt - ATV's mit Deutschlandfähnchen dran durch unsere Straße röhren, da hat keiner einen Dämpfer drin, das ist Ohren betäubend. Denen wird in absehbarer Zeit das Handwerk gelegt, das ist sicher.

Zurück zur Prüfung von "Ackerschleppern/ATV"

Ich hatte eingangs mal erwähnt, dass ich mich mit der Thematik Quad/ATV schon sehr intensiv befasst habe. Allerdings hauptsächlich Zulassungs- und Fahrerlaubnis- rechtlich, nicht in Bezug auf § 29, das machen Andere.

Vor 4-5 Jahren waren das Einzelfälle. Heute nicht mehr, denn das Quad ist für viele, die eben keinen Motorrad-Führerschein haben, eine interessante Alternative zum Motorrad als Freizeit-Mobil. Von denen, die ein 700 ccm - Kawasaki Arbeitstier tatsächlich in der Land- und Forstwirtschaft einsetzen, will kein Mensch was.

Ich habe in der Sache - weils mich sehr interessiert - gestern ein längeres Gespräch mit dem Leitenden Ingenieur einer großen TÜV - Prüfstelle geführt, mit denen ich schon länger zusammenarbeit, bzw. mir Rat und Hilfe hole, wenn ich nicht weiter weiß und mich FZV und StVZO im Stich lassen. Die machen aktuell spezielle Fortbildungen in Sachen Quad und werden derzeit mit einem neuen Phänomen konfrontiert: Zulassungsfähige Straßenkarts.

Du hast eingangs geschrieben, dass Du Dir am ehesten in einem Motorradforum Hilfe erhoffst. Damit hast Du sicher Recht, aber nur was das technisch Machbare in Sachen Auspuff an Deinem Zweitakter betrifft.

In dem Moment, in dem die zunächst von Dir nicht hinterfragte (zulassungs-)rechtliche Komponente ins Spiel kam (ein Phänomen vom BT, dass immer alles, nicht nur das Gefragte, diskutiert wird) ist das falsch. Die Leutz hier diskutieren ihre Kenntnisse und Erfahrungen als Motorradfahrer.

In Sachen HU, Zulassung, Prüfung etc, wissen die hier: http://www.traktorforum.de/ zweifellos besser Bescheid.

Ich bin Dir für den thread sehr dankbar. Das hat mich weiter gebracht und meinen Horizont erweitert.
Ein Kollege, der Freiburger Akademie der Polizei hat mir heute einen Tipp geschrieben, wo ich die Ausnahmen evtl. finde. Das recherchiere ich morgen.

Aber nochwas hat mir die Recherche und Kontaktaufnahme beschert: das Harley - Kompendium.
@softail, mir sind die Augen übergegangen.
Ich habs ja nicht so mit Milwaukee - Alteisen, was sich noch ändern kann. Aber das Werk hat mich schon nach einer Stunde Schmökern vom Sessel gehauen. da hat ein Inschenör sein halbes Leben damit zugebracht, alles über diese Marke zusammenzutragen, ab 1905. Ein internes Werk für TÜV und Kontrollbehörden. Bis ins kleinste Detail ausgefuchst. Ich weiß jetzt genau, wo man ein 10 mm - Loch in welchen Harley - Rahmen (zur Tankbefestigung) bohren darf und wo nicht der kleinste Kratzer am Rahmen sein darf. Welcher Motor wo rein gehört und weshalb ein Starrrahmen chancenlos ist. Wie die 10 Todsünden bei Harleys lauten und weshalb man das keinem erzählt. Und welche Ausnahmen es von der Ausnahme gibt. Hammer !

Soviel in Ergänzung zum Post von twindance: Den Prüfer für inkompetent zu halten, dürfte ein Riesenfehler sein.

Aha, so geht das also. Also zumindest in etwa so, wie ich das vermutet hatte.
Das heisst, wenn ein bestimmter Fahrzeugtyp bisher noch nicht offiziell nach Deutschland importiert wurde, dann habe ich (fast) keine Chance, den zuzulassen?

Also eigentlich nicht "in etwa" so, wie Du vermutet hast, sondern eigentlich genau so. Ich hab das nur ein wenig komplizierter und auf fachchinesisch ausgedrückt. Du sprachst von Spezifikationen, die irgendwo erfasst sind, das ist ziemlich präzise, und zwar beim KBA. In der Original - BE, die dort einliegt kann man kleinste Details nachforschen, wichtig auch für die Unfallfluchtermittler.

In der Behördensprache heißt ne "Ampel" auch "Wechsellichtzeichenanlage" oder "WLZA". 😁

Bei den Importen muss man unterscheiden. Wo wird die Kiste gebaut, woher wird sie eingeführt.

Beispiel a): Ich importiere eine in Japan (Drittstaat) gebaute Yamaha XV 750 aus der Schweiz. Das Fahrzeug wurde in der Schweiz verzollt (ich glaube 7 % oder so USt), diese 7% bekomme ich nicht mehr, wenn ich von Privat kaufe. An der deutschen Grenze ist dann zunächst der Einfuhrzoll (waren damals 8 % vom Kaufpreis) und auf diesen Preis noch 19 % MWSt fällig. Dafür bekomme ich eine Zollbescheinigung. Mit der und den Schweizer Papieren gehe ich zum TÜV, Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis.

Da der Mann vom TÜV nun alle Daten schon hat, weil das Fahrzeug in D bereits eine EU-TG hat, ist das mit rund 60 Euro gegessen und mit den Papieren bekomme ich bei der Zulassungsstelle nun eine deutsche ZB II. Zwar hat die Schweizer XV andere Schalldämpfer als die deutsche, aber eben leisere. Und eine XTZ 750 Superténéré wird in D gerne auf "Schweizer Bedüsung" umgerüstet, nicht nur weil die schadstoffärmer läuft, die säuft vor allem 2 Liter weniger. Daher hat der TüV da null Probleme.

Beispiel b): Du kaufst eine ZX6R aus England. Du hast die englischen Papiere aber kein COC (Certificate of Confirmity) Der Auspuff hat ein E Prüfzeichen E 11. Jetzt hast Du die Arschkarte, ich weiß das, weil wir das Problem hier bereits hatten und ich auch meine Kontakte zum TÜV genutzt habe um für den MT Kamerad zu ermitteln.
Dieser Auspuff wurde in Großbritannien geprüft und die E11 Prüfnummer müsste in allen anderen EU - Ländern auch gelten. Das sieht der TÜV aber ganz anders, denn die englischen Vorschriften sind mit unseren nicht kompatibel. Jetzt gibts Mecker und man denke an die AUK ! Der wird messen und dann wars das. Ich hatte mal Rombo - Tüten an einer ZZR 600, E11 (GB) wurden bei "Prolo" für kleines Geld verkauft. Aber abartig laut. Eine Zumutung.

Beispiel c) Du importierst ein Fahrzeug für das hier keine EG - Typgenehmigung oder ABE, BE oder irgendein Mustergutachten existiert. Jetzt musst Du im Rahmen einer Einzelabnahme jedes Teil untersuchen lassen. Wenn einer eine Harley mit Starrrahmen ausrüstet, oder eine Harley mit anderen Rahmenbauteilen umsemmelt, ist das keine Harley mehr. Darauf legt Harley Davidson Deutschland höchstselbst den allergrößten Wert und gibt für nichts eine Freigabe. Das ist dann ein Eigenbau und Einzelabnahmepflichtig. Deshalb machen das nur Profis vernünftig und für eine ordentliche Stange Geld. Wenn Du ne Walz-Hardcore Harley kaufst, steht da sicherlich nicht "Harley-Davidson" als Hersteller drinne, sondern eben Walz HC oder sowas.

Wer sowas machen will, benötigt ein dickes Fell, viel Zeit und einen Haufen Geld. Die Motoren werden an einer TU oder TH zerlegt, getestet und geprüft, Zugfestigkeit, Bruchlast und weißderGeierwas von allen möglichen Teilen wird gemessen, Splitterverhalten von Scheinwerfern, ich hab keine Ahnung, was da alles gemacht wird, aber es ist beinahe endlos.

Wer eine ZB II hat, schaue in Ziffer K. Da steht die Nr. der EG Typgenehmigung oder ABE für das Fahrzeug. Die hat das KBA für die BMW K1100LT z.B. am 30.10.1991 (Ziffer 6 = Datum zu K) erteilt. Übrigens ohne Zoll, denn die ist in Berlin gebaut worden.
Meine 1100er BMW ist EZ 1998. Eine von Tausenden, die mit dieser EG Typgenehmigung zugelassen worden sind.
Und wenn ich jetzt wissen will, ob der Puff, der meine Dicke ziert, auch original ist, ist das kein Problem. Für mich jedenfalls... 😁 und für den TÜV auch nicht.

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen korrekt wiedergegeben und erklärt. Garantien für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen, ich bin selbst überascht, durch welchen Dschungel an neuen Bestimmungen man sich wegen Kleinigkeiten wühlen muss. Umso verständlicher, dass sich das für Einen, der nicht ständig mit der Materie zu tun hat, kaum erschließt. Und umso besser, dass man den alten sammler mal wieder da drauf schubst.

Vereinfachung durch EU-Richtlinien nennt sich das glaube ich...

Ha... mein erster ü7000- Beitrag - tätääätätääätätäää 😎😛

StVZO:

"§47 Abgase

(1) Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor oder Selbstzündungsmotor mit mindestens vier Rädern, einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 400 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h – mit Ausnahme von land- oder forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen und Staplern –, soweit sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugmotoren (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96//EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, fallen, müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens und der Anforderungen in Bezug auf die Kraftstoffe den Vorschriften dieser Richtlinie entsprechen."

Die Lösung war ganz nah. 47a ist abgeschafft. Aber 47 geändert. Da hammers.

Und hier die in eine für jeden verständliche Form gebrachte Regelung für Motorräder:😛

Krafträder, auf die sich die Regelung Nummer 40 – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung – des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, in Kraft gesetzt durch die Verordnung vom 14. September 1983 (BGBl. 1983 II S. 584), bezieht, müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens den Vorschriften der Regelung Nr. 40, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung 1 und zum Korrigendum 3 der ECE-Regelung Nr. 40 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung vom 29. Dezember 1992 (BGBl. 1993 II S. 110), entsprechen; dies gilt auch für Krafträder mit einer Leermasse von mehr als 400 kg

Wenn man das nicht versteht, dann weiß ich auch nicht. 😁😁😁

Ich glaub ich muss Euch um Verzeihung bitten. Das ist wirklich zuviel des Guten. Mir brummt schon der Schädel. Ich wäre reif für nen Motoröl oder SSP - Fred 😛

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


...
Und hier die in eine für jeden verständliche Form gebrachte Regelung für Motorräder:😛

Krafträder, auf die sich die Regelung Nummer 40 – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung – des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, in Kraft gesetzt durch die Verordnung vom 14. September 1983 (BGBl. 1983 II S. 584), bezieht, müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens den Vorschriften der Regelung Nr. 40, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung 1 und zum Korrigendum 3 der ECE-Regelung Nr. 40 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung vom 29. Dezember 1992 (BGBl. 1993 II S. 110), entsprechen; dies gilt auch für Krafträder mit einer Leermasse von mehr als 400 kg
...

Ist ja alles schön und gut, aber was ist jetzt mit Motorräder mit

Selbstzündungsmotoren

sprich Diesel (z.B. die Neander oder Enfield)? 😁 Unter was fallen die jetzt?

Nee, lass mal lieber. Vielen Dank für Deine Rodungsarbeiten im deutschen Paragraphendschungel.

P.S.: Gratuliere zum 7000er!

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Ist ja alles schön und gut, aber was ist jetzt mit Motorräder mit Selbstzündungsmotoren sprich Diesel (z.B. die Neander oder Enfield)? 😁 Unter was fallen die jetzt?

Das- mein Bester - kann ich aus dem Stegreif. Die Ziffer 7 ist "lex spezialis" für Krafträder mit Fremdgezündeten, sprich Otto oder Wankelmotoren (darf man ja nicht vergessen)

Krafträder mit Dieselantrieb nicht nur Neander oder die Bullet, da gabs ne Nortron und es gibt das "Dieselwiesel" in einem Eli-Fahrgestell, außerdem baut auch einer Stationsdiesel in alle möglichen Fahrwerke, fallen selbstredend unter die Ziffer 6a, die allgemein für Fahrzeuge (da gehören Krafträder auch dazu) mit Selbstzündern gilt:

(6a) Fahrzeuge oder Motoren für Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Selbstzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen und die Emission gasförmiger Schadstoffe aus mit Flüssiggas oder Erdgas betriebenen Fremdzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen (ABl. L 275 vom 20.10.2005, S. 1) fallen, müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens den Vorschriften dieser Richtlinie und der Richtlinie 2005/78/EG der Kommission vom 14. November 2005 zur Durchführung der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Selbstzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen und die Emission gasförmiger Schadstoffe aus mit Flüssiggas oder Erdgas betriebenen Fremdzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen und zur Änderung ihrer Anhänge I, II, III, IV und VI (ABl. L 313 vom 29.11.2005, S. 1), geändert durch die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen, entsprechen.

Ich bin zäh, gelle... ? 😁

Chapeau! 😁

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