Frage an die 2 Takter Experten

Hallo,

hab hier mal eine Frage zu meinem Quad, da ich glaube das mir hier auf Grund der Erfahrungen
wohl besser geholfen werden kann.

Es geht um eine Polaris Trailboss 250, 2Takter, Baujahr 1994.
Das Quad wurde von 1985-1998 fast unverändert gebaut.

Das Problem ist der Auspuff, wo sich die Innereien nach 19 Jahren so langsam verabschieden.
Einen neuen müsste ich in den USA bestellen und würde mich ca. 500-600€ kosten.

Habe jetzt die Idee einen neuen Auspuff von einer alten MZ 250, an den Krümmer meiner POLARIS zu schweißen.

Meint Ihr das könnte funktionieren?

Oder ist so ein 2Takt-Resonanzauspuff nur auf das eigentliche Modell funktionell?

Die Variante mit dem MZ Auspuff würde ca. 50€ Kosten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ms1985


Hallo Moppesammler,
ein super und gut durchdachter Bericht. (Daumen hoch)

Dennoch frage ich mich wie ist das bei meinem Quad.
Wie ich schon beschrieben habe gehört mein Quad/ATV zu denen die in den 90er aus Canada,USA und Japan nach Deutschland importiert wurde.
Die Fahrzeuge verfügen über keinerlei Prüfzeichen oder E-Prüfnummern.
Die Abgasanlage verfügt dem entsprechend auch über keinerlei Kennzeichen,
wie soll der TÜV also feststellen ob es sich über eine Original Auspuffanlage handelt?
Da ja auch die "Emissionsklasse unbekannt" ist, ist das einzigste voran sich der Prüfer richten kann die Lautstärke also DB Wert.

Sodele... das wird jetzt ein wenig länger:

.. ich versuch es aber zu strukturieren:

Wurschteln wir uns der Reihe nach durch das Zulassungsverfahren.

Dein "Ackerschlepper" (was steht denn genau in Ziff. 1 auf Seite A des Fahrzeugbriefes ?) stammt aus einem Drittstaat. Ein Drittstaat ist ein Staat, der weder zur EU noch zu den EFTA-Staaten (Schweiz, Lichtenstein, Island...) gehört.

Für Fahrzeuge aus Drittstaaten ist eine Verzollung vorgeschrieben. Werden mehrere Fahrzeuge importiert, gibts ein sogenanntes "Sammelzollverfahren" Das steht unter Ziffer 34 auf Seite 4 des Briefs.

Bevor das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann, benötigt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung. Dies hat mit dem blauen oder orangenen Heftchen, das viele kennen, nichts zu tun, sondern ist ein mehrere hundert DinA 4 - Seiten starkes Werk, das beim KBA einliegt. Das muss der Importeur einreichen, um in einem -in der Regel mehrjährigen - Verfahren die Genehmigung zu erhalten, ohne die das Fahrzeug in Deutschland bzw. der EU nicht zulassungsfähig ist. Ohne die gibts keinen Brief oder ZB II.

Diese Eintragung findest Du ebenfalls auf Seite 4 des Fahrzeugbriefs unter Ziffer 34.

Mal am Beispiel des Fahrzeugs von Frau sammler:

Das ist ein

(Seite A Nr. 1): PKW offen, S-arm, Euro 2, G:92/97, Schlüssel Nr. 26.
Das heißt ein Cabriolet Schadstoffarm der Emissionsgruppe D3 (grüne Plakette)

Typ ist R/C Schlüssel 587: Cabrio/Roadster, ein BMW Z 3 1.9i 16V.

Das Fahrzeug ist im Sammelzollverfahren verzollt, denn der Z3 wird aus USA importiert, wo er gebaut wird. Für den Roadster hat die BMW AG 1993 beantragt und unter der Nr. e193/81...blabla... am 18.6.1996 die EG-Typgenehmigung vom KBA Flensburg erhalten.
Das bedeutet, dass beim KBA die Beschreibung jedes einzelnen Fahrzeugteils einliegt.
Das ist bei Deinem "Traktor" sicher genauso, wobei ich mich jetzt mit Traktoren nicht so gut auskenne.

Mit einem Motorrad hat Dein Quad jedenfalls in puncto FZV und StVZO überhaupt nichts gemeinsam. Das ist ja das, was ich schon eingangs erwähnte.

Soweit müsste es klar sein.

Zurück zum Z3 meiner Gattin:

Jetzt habe ich Lust darauf, dem kleinen Vierzylinder-Zetti den Touch der größeren Sechszylinder zu verleihen und schraube den Doppelrohrer des 2,3 Liters drunter. Wenn der TÜVer sich nun nicht im Klaren ist, ob der Auspuff, den er an dem kleinen Sportwagen vorfindet, der Richtige ist, greift er über seinen Rechner direkt auf die Unterlagen des KBA online zu und recherchiert genau, wie der vorgeschriebene Auspuff auszusehen hat. Und jetzt habe ich ein Problem.
Und auch der Original - Schalldämpfer Deines US Raptors ist da genau beschrieben.

Denselben Zugriff haben auch Kontrollbeamte der Polizei, in der Regel sogar über ein Terminal im Fahrzeug. Zumindest die Spezialdienste. Einem Z3, wenn er nicht ein Ofenrohr raushängt und keinen abartigen Lärm macht, schauen die nicht unters feuerrote Kleidchen. (Mal abgesehen davon, dass unserer absolut original ist, der ist so hübsch, dass es eine Schande wäre, da was zu ändern)

Bei den Quads wird jedoch immer häufiger genauer hingeschaut, denn die entwickeln sich mehr und mehr zur Landplage.

Das ist nichts gegen Dich, ms1985, aber hier bzw. im Nachbarort sind zwei Vollchaoten, die mit großen Viertakt - ATV's mit Deutschlandfähnchen dran durch unsere Straße röhren, da hat keiner einen Dämpfer drin, das ist Ohren betäubend. Denen wird in absehbarer Zeit das Handwerk gelegt, das ist sicher.

Zurück zur Prüfung von "Ackerschleppern/ATV"

Ich hatte eingangs mal erwähnt, dass ich mich mit der Thematik Quad/ATV schon sehr intensiv befasst habe. Allerdings hauptsächlich Zulassungs- und Fahrerlaubnis- rechtlich, nicht in Bezug auf § 29, das machen Andere.

Vor 4-5 Jahren waren das Einzelfälle. Heute nicht mehr, denn das Quad ist für viele, die eben keinen Motorrad-Führerschein haben, eine interessante Alternative zum Motorrad als Freizeit-Mobil. Von denen, die ein 700 ccm - Kawasaki Arbeitstier tatsächlich in der Land- und Forstwirtschaft einsetzen, will kein Mensch was.

Ich habe in der Sache - weils mich sehr interessiert - gestern ein längeres Gespräch mit dem Leitenden Ingenieur einer großen TÜV - Prüfstelle geführt, mit denen ich schon länger zusammenarbeit, bzw. mir Rat und Hilfe hole, wenn ich nicht weiter weiß und mich FZV und StVZO im Stich lassen. Die machen aktuell spezielle Fortbildungen in Sachen Quad und werden derzeit mit einem neuen Phänomen konfrontiert: Zulassungsfähige Straßenkarts.

Du hast eingangs geschrieben, dass Du Dir am ehesten in einem Motorradforum Hilfe erhoffst. Damit hast Du sicher Recht, aber nur was das technisch Machbare in Sachen Auspuff an Deinem Zweitakter betrifft.

In dem Moment, in dem die zunächst von Dir nicht hinterfragte (zulassungs-)rechtliche Komponente ins Spiel kam (ein Phänomen vom BT, dass immer alles, nicht nur das Gefragte, diskutiert wird) ist das falsch. Die Leutz hier diskutieren ihre Kenntnisse und Erfahrungen als Motorradfahrer.

In Sachen HU, Zulassung, Prüfung etc, wissen die hier: http://www.traktorforum.de/ zweifellos besser Bescheid.

Ich bin Dir für den thread sehr dankbar. Das hat mich weiter gebracht und meinen Horizont erweitert.
Ein Kollege, der Freiburger Akademie der Polizei hat mir heute einen Tipp geschrieben, wo ich die Ausnahmen evtl. finde. Das recherchiere ich morgen.

Aber nochwas hat mir die Recherche und Kontaktaufnahme beschert: das Harley - Kompendium.
@softail, mir sind die Augen übergegangen.
Ich habs ja nicht so mit Milwaukee - Alteisen, was sich noch ändern kann. Aber das Werk hat mich schon nach einer Stunde Schmökern vom Sessel gehauen. da hat ein Inschenör sein halbes Leben damit zugebracht, alles über diese Marke zusammenzutragen, ab 1905. Ein internes Werk für TÜV und Kontrollbehörden. Bis ins kleinste Detail ausgefuchst. Ich weiß jetzt genau, wo man ein 10 mm - Loch in welchen Harley - Rahmen (zur Tankbefestigung) bohren darf und wo nicht der kleinste Kratzer am Rahmen sein darf. Welcher Motor wo rein gehört und weshalb ein Starrrahmen chancenlos ist. Wie die 10 Todsünden bei Harleys lauten und weshalb man das keinem erzählt. Und welche Ausnahmen es von der Ausnahme gibt. Hammer !

Soviel in Ergänzung zum Post von twindance: Den Prüfer für inkompetent zu halten, dürfte ein Riesenfehler sein.

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Muss das zum TÜV oder fahrt das im Wald?

Das habe ich doch vergessen zu schreiben.

Das Quad hat eine Straßenzulassung.
Wurde aber in den 90er aus den USA nach Deutschland gebracht und per Einzelabnahme zugelassen.

Das Fahrzeug ist nicht E-homologiert, also auf E-Prüfnummern muss ich keine Rücksicht nehmen.
Gab beim TÜV auch keine Probleme.
Mit einer neumodischen Moto-Cross Auspufanlage könnte ich aber Probleme bekommen.

Den MZ Auspuff habe ich ausgesucht da dieser richtig gemacht, als Original durchgehen könnte.

Ich wurde beim TÜV fragen. Es kann ja nur noch um die Lautstärke gehen.

Lauter als jetzt wird es wohl kaum.

Ein paar alte MZ habe ich auf einem Oldtimer Treffen gesehen und die wahren alle wesentlich leiser als meine Polaris.

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leiser als meine

bist Du sicher?

Dann wirds problematisch.

also meine hört sich eins zu eins wie eine STIHL Kettensäge an.

In den Papieren steht eine db - Zahl drin. Ist bei der Einzelabnahme sicher gemessen worden. Die darf nicht überschritten werden.

89db sind eingetragen..

Wegen des Lärms wirst Du mit ner Riesen-MZ-Tüte kein Problem haben. Ich habe die Frage eher so verstanden, dass die Brennraumfüllung durch ein verändertes Resonanzverhalten suboptimal sein könnte. Das wäre möglich. Wie ist denn der Polaris - Motor gesteuert ?

Ja, dann verliert sie vielleicht ein paar PS. Er spart aber 500 Euro.

Die alte MZ ist ein schlitzgesteuerter Eintopf. Wenn das Polaris auch so einen hat (ac ist er auch) und in einem vergleichbaren Drehzahlbereich arbeitet, wird das passen.

Wird nicht so einfach - der TS-Pott klappte an der ETZ nicht, umgekehrt auch nicht. Die Ossis waren ja sooooo beschränkt auch nicht, die haben die Töpfe auf die Emmen ganz gut abgestimmt. nachdem ich mich mit der Kleinen gelegt hatte, war ein kleines Löchlein vom Asphalt reingschliffen (naja, erst angeschliffen, den Rest hat dann der Rost geschafft) - die Tüte konnte ich auf den Müll schmeißen. Die Emme lief wie ein Sack Nüsse.....

Ich seh da ein ganz anderes Problem: Ab Baujahr 1989 müssen Bikes (und vermutlich auch Quads) gewisse Abgasnormen einhalten. Wie das bei 2taktern ist weiß ich nicht, würde mich aber wundern wenn nicht. Dies bedeutet, daß auch Auspuffanlagen ihren Beitrag zum Abgasverhalten haben (können). Ich konnte meine Homemade-Pipes an der Harley relativ problemlos eintragen lassen, da bei BJ 88 nur die Lautstärke zählt. Der TüVler hat aber gleich dazugesagt, daß das ab BJ 89 nicht so ohne weiteres möglich gewesen wäre.

Deshalb würde ich mir nicht nur die Frage stellen, ob Deine Umrüstungs-Pläne technisch gehen. Wenns dumm läuft kostet der MZ-Auspuff (Beschaffung, evt. Anpassung, Lärm- und Abgasmessung, Eintragungsgebühren, ......) mehr als die 500 € für das originale US- Ersatzteil. Vom Aufwand ganz zu schweigen. Also, technisch möglich ist das eine, sinnvoll und rentabel das andere.

Auf jeden Fall mal mit dem TüV reden, bevor Du einen müden Cent investierst.

Zur technischen Seite.

Hat das Quad einen richtigen voluminösen Krümmer oder nur ein Rohr? Bis jetzt hörte sich das nach einem Rohr an. Dann ist der MZ-Auspuff, mit verändertem Dämpfereinsatz wohl das richtige. Oder man lässt sich einen 2-T auspuff berechnen und anfertigen. Dabei muss das Drehzahlband nicht zwingend angehoben werden. Man kann ihn auch so abstimmten, dass er beispielsweise bis 8000drückt, bei 9000 schon zu macht.

Meinen S53Auspuff habe ich mit einem Trichter im Hauptrohr versehen. Hatte fast das gleiche Ergebnis wie ein richtiger Resonanzauspuff. Je nachdem wie weit der Trichter richtung Zylinder geschoben wurde, konnte die Resonanzdrehzahl verändert werden. Trichter bauen war ne Standartgeschichte damals.

Rein den Schall dämpfen sollte allerdings weit weniger umständlich und kompliziert sein...

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