Frage an die 2 Takter Experten
Hallo,
hab hier mal eine Frage zu meinem Quad, da ich glaube das mir hier auf Grund der Erfahrungen
wohl besser geholfen werden kann.
Es geht um eine Polaris Trailboss 250, 2Takter, Baujahr 1994.
Das Quad wurde von 1985-1998 fast unverändert gebaut.
Das Problem ist der Auspuff, wo sich die Innereien nach 19 Jahren so langsam verabschieden.
Einen neuen müsste ich in den USA bestellen und würde mich ca. 500-600€ kosten.
Habe jetzt die Idee einen neuen Auspuff von einer alten MZ 250, an den Krümmer meiner POLARIS zu schweißen.
Meint Ihr das könnte funktionieren?
Oder ist so ein 2Takt-Resonanzauspuff nur auf das eigentliche Modell funktionell?
Die Variante mit dem MZ Auspuff würde ca. 50€ Kosten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ms1985
Hallo Moppesammler,
ein super und gut durchdachter Bericht. (Daumen hoch)Dennoch frage ich mich wie ist das bei meinem Quad.
Wie ich schon beschrieben habe gehört mein Quad/ATV zu denen die in den 90er aus Canada,USA und Japan nach Deutschland importiert wurde.
Die Fahrzeuge verfügen über keinerlei Prüfzeichen oder E-Prüfnummern.
Die Abgasanlage verfügt dem entsprechend auch über keinerlei Kennzeichen,
wie soll der TÜV also feststellen ob es sich über eine Original Auspuffanlage handelt?
Da ja auch die "Emissionsklasse unbekannt" ist, ist das einzigste voran sich der Prüfer richten kann die Lautstärke also DB Wert.
Sodele... das wird jetzt ein wenig länger:
.. ich versuch es aber zu strukturieren:
Wurschteln wir uns der Reihe nach durch das Zulassungsverfahren.
Dein "Ackerschlepper" (was steht denn genau in Ziff. 1 auf Seite A des Fahrzeugbriefes ?) stammt aus einem Drittstaat. Ein Drittstaat ist ein Staat, der weder zur EU noch zu den EFTA-Staaten (Schweiz, Lichtenstein, Island...) gehört.
Für Fahrzeuge aus Drittstaaten ist eine Verzollung vorgeschrieben. Werden mehrere Fahrzeuge importiert, gibts ein sogenanntes "Sammelzollverfahren" Das steht unter Ziffer 34 auf Seite 4 des Briefs.
Bevor das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann, benötigt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung. Dies hat mit dem blauen oder orangenen Heftchen, das viele kennen, nichts zu tun, sondern ist ein mehrere hundert DinA 4 - Seiten starkes Werk, das beim KBA einliegt. Das muss der Importeur einreichen, um in einem -in der Regel mehrjährigen - Verfahren die Genehmigung zu erhalten, ohne die das Fahrzeug in Deutschland bzw. der EU nicht zulassungsfähig ist. Ohne die gibts keinen Brief oder ZB II.
Diese Eintragung findest Du ebenfalls auf Seite 4 des Fahrzeugbriefs unter Ziffer 34.
Mal am Beispiel des Fahrzeugs von Frau sammler:
Das ist ein
(Seite A Nr. 1): PKW offen, S-arm, Euro 2, G:92/97, Schlüssel Nr. 26.
Das heißt ein Cabriolet Schadstoffarm der Emissionsgruppe D3 (grüne Plakette)
Typ ist R/C Schlüssel 587: Cabrio/Roadster, ein BMW Z 3 1.9i 16V.
Das Fahrzeug ist im Sammelzollverfahren verzollt, denn der Z3 wird aus USA importiert, wo er gebaut wird. Für den Roadster hat die BMW AG 1993 beantragt und unter der Nr. e193/81...blabla... am 18.6.1996 die EG-Typgenehmigung vom KBA Flensburg erhalten.
Das bedeutet, dass beim KBA die Beschreibung jedes einzelnen Fahrzeugteils einliegt.
Das ist bei Deinem "Traktor" sicher genauso, wobei ich mich jetzt mit Traktoren nicht so gut auskenne.
Mit einem Motorrad hat Dein Quad jedenfalls in puncto FZV und StVZO überhaupt nichts gemeinsam. Das ist ja das, was ich schon eingangs erwähnte.
Soweit müsste es klar sein.
Zurück zum Z3 meiner Gattin:
Jetzt habe ich Lust darauf, dem kleinen Vierzylinder-Zetti den Touch der größeren Sechszylinder zu verleihen und schraube den Doppelrohrer des 2,3 Liters drunter. Wenn der TÜVer sich nun nicht im Klaren ist, ob der Auspuff, den er an dem kleinen Sportwagen vorfindet, der Richtige ist, greift er über seinen Rechner direkt auf die Unterlagen des KBA online zu und recherchiert genau, wie der vorgeschriebene Auspuff auszusehen hat. Und jetzt habe ich ein Problem.
Und auch der Original - Schalldämpfer Deines US Raptors ist da genau beschrieben.
Denselben Zugriff haben auch Kontrollbeamte der Polizei, in der Regel sogar über ein Terminal im Fahrzeug. Zumindest die Spezialdienste. Einem Z3, wenn er nicht ein Ofenrohr raushängt und keinen abartigen Lärm macht, schauen die nicht unters feuerrote Kleidchen. (Mal abgesehen davon, dass unserer absolut original ist, der ist so hübsch, dass es eine Schande wäre, da was zu ändern)
Bei den Quads wird jedoch immer häufiger genauer hingeschaut, denn die entwickeln sich mehr und mehr zur Landplage.
Das ist nichts gegen Dich, ms1985, aber hier bzw. im Nachbarort sind zwei Vollchaoten, die mit großen Viertakt - ATV's mit Deutschlandfähnchen dran durch unsere Straße röhren, da hat keiner einen Dämpfer drin, das ist Ohren betäubend. Denen wird in absehbarer Zeit das Handwerk gelegt, das ist sicher.
Zurück zur Prüfung von "Ackerschleppern/ATV"
Ich hatte eingangs mal erwähnt, dass ich mich mit der Thematik Quad/ATV schon sehr intensiv befasst habe. Allerdings hauptsächlich Zulassungs- und Fahrerlaubnis- rechtlich, nicht in Bezug auf § 29, das machen Andere.
Vor 4-5 Jahren waren das Einzelfälle. Heute nicht mehr, denn das Quad ist für viele, die eben keinen Motorrad-Führerschein haben, eine interessante Alternative zum Motorrad als Freizeit-Mobil. Von denen, die ein 700 ccm - Kawasaki Arbeitstier tatsächlich in der Land- und Forstwirtschaft einsetzen, will kein Mensch was.
Ich habe in der Sache - weils mich sehr interessiert - gestern ein längeres Gespräch mit dem Leitenden Ingenieur einer großen TÜV - Prüfstelle geführt, mit denen ich schon länger zusammenarbeit, bzw. mir Rat und Hilfe hole, wenn ich nicht weiter weiß und mich FZV und StVZO im Stich lassen. Die machen aktuell spezielle Fortbildungen in Sachen Quad und werden derzeit mit einem neuen Phänomen konfrontiert: Zulassungsfähige Straßenkarts.
Du hast eingangs geschrieben, dass Du Dir am ehesten in einem Motorradforum Hilfe erhoffst. Damit hast Du sicher Recht, aber nur was das technisch Machbare in Sachen Auspuff an Deinem Zweitakter betrifft.
In dem Moment, in dem die zunächst von Dir nicht hinterfragte (zulassungs-)rechtliche Komponente ins Spiel kam (ein Phänomen vom BT, dass immer alles, nicht nur das Gefragte, diskutiert wird) ist das falsch. Die Leutz hier diskutieren ihre Kenntnisse und Erfahrungen als Motorradfahrer.
In Sachen HU, Zulassung, Prüfung etc, wissen die hier: http://www.traktorforum.de/ zweifellos besser Bescheid.
Ich bin Dir für den thread sehr dankbar. Das hat mich weiter gebracht und meinen Horizont erweitert.
Ein Kollege, der Freiburger Akademie der Polizei hat mir heute einen Tipp geschrieben, wo ich die Ausnahmen evtl. finde. Das recherchiere ich morgen.
Aber nochwas hat mir die Recherche und Kontaktaufnahme beschert: das Harley - Kompendium.
@softail, mir sind die Augen übergegangen.
Ich habs ja nicht so mit Milwaukee - Alteisen, was sich noch ändern kann. Aber das Werk hat mich schon nach einer Stunde Schmökern vom Sessel gehauen. da hat ein Inschenör sein halbes Leben damit zugebracht, alles über diese Marke zusammenzutragen, ab 1905. Ein internes Werk für TÜV und Kontrollbehörden. Bis ins kleinste Detail ausgefuchst. Ich weiß jetzt genau, wo man ein 10 mm - Loch in welchen Harley - Rahmen (zur Tankbefestigung) bohren darf und wo nicht der kleinste Kratzer am Rahmen sein darf. Welcher Motor wo rein gehört und weshalb ein Starrrahmen chancenlos ist. Wie die 10 Todsünden bei Harleys lauten und weshalb man das keinem erzählt. Und welche Ausnahmen es von der Ausnahme gibt. Hammer !
Soviel in Ergänzung zum Post von twindance: Den Prüfer für inkompetent zu halten, dürfte ein Riesenfehler sein.
83 Antworten
Der Polaris Motor ist ein 250ccm Einzylinder läuft bis ca. 9000U/min.
Die MZ allerdings max. 6000U/min.
Noch was zum Thema Zulassung bei Quads/ATV.
Die Zulassung eines Quads darf man nicht mit einem Motorrad vergleichen.
Sondern eher mit einem PKW oder einem Landwirt. oder Forstfahrzeug.
In Deutschland gibt es drei Arten der Quad Zulassung.
1. VKP: vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung
2.LoF: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine | Acherschlepper (keine Abgasuntersuchung)
3.PKW: Personenkraftwagen
1.VKP(max. 15KW)
..bedeutet Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung. Die Leistung ist auf 15 kW beschränkt und es sind keine Umbaumaßnahmen erforderlich. Lediglich den COC-Standards muß entsprochen werden.
Muß zur ASU
2.LoF(keine Leistungsbeschränkung)
...bedeutet Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine und hat keine Leistungsbeschränkung. Die Zulassung ist erst möglich nach TÜV-Vollgutachten. Bestimmte (Um-)Baumaßmahmen sind erforderlich wie z.B. Rückwärtsgang, zwei jeweils voneinander getrennte Front- u. Rücklichter, Anhängerkupplung, Nebelschlußleuchte.
Muß nicht ASU
3. PKW (keine Leistungsbeschränkung)
die Zulassung ist sehr selten und sehr beliebt und wird auch nicht mehr ausgestellt.
Ab ca. 2000 gibts es für Quads nur noch die Zulassungsarten VKP und LoF.
Die Zulassung ist wie bei LoF es werden jedoch kein Rückwärtsgang, keine Anhängerkupplung und keine Nebelschlußleuchtebenötigt.
Muß zu ASU
Zum Thema Emissionsklasse:
bei allen Quads(VKP,LoF,PKW) steht im Fahrzeugschein unter (14):
EMISSIONSKLASSE NICHT BEKANNT, zur ASU muß man trotzdem.
Dafür zahlt man dann auch den Höchststeuersatz.
Mit VKP und PKW Zulassung darf man auch nicht in die UMWLTZONEN.
LoF hat da freie Fahrt.
Zitat:
Original geschrieben von ms1985
Noch was zum Thema Zulassung bei Quads/ATV.Die Zulassung eines Quads darf man nicht mit einem Motorrad vergleichen.
Meine Rede ... 🙄
Zitat:
2.LoF(keine Leistungsbeschränkung)
...bedeutet Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine und hat keine Leistungsbeschränkung. Die Zulassung ist erst möglich nach TÜV-Vollgutachten. Bestimmte (Um-)Baumaßmahmen sind erforderlich wie z.B. Rückwärtsgang, zwei jeweils voneinander getrennte Front- u. Rücklichter, Anhängerkupplung, Nebelschlußleuchte.
Muß nicht ASU
Das war mal. Auch lof Fahrzeuge werden auf Emissionen geprüft und zwar im Rahmen der HU, wie softail88 zu Recht erwähnt, auch wenn es eben keine extra AU oder gar ASU - wie schon vorher ausgeführt - mehr gibt. Die Ausnahme für die (mit grünem Kennzeichen steuerbefreiten) lofZM ist Geschichte, weil alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge zur HU müssen, dabei wird auch Abgas gemessen.
lediglich die AUK (Umweltverträglichkeitsprüfung) gilt nur für Motorräder.
Zulassungsfrei und somit von allen Untersuchungen unbehelligt bleiben nur noch einachse lofZM, die dann auch nur in der LW oder FW eingesetzt werden dürfen. (§ 3 FZV)
Ich habe dis zum heutigen Datum noch keinen Traktor oder Quad mit LoF Zulassung gesehen beim dem eine Abgasuntersuchung durchgeführt wurde.
Laut § 47a Abs. 1 StVZO sind folgende Fahrzeuge von der Abgasuntersuchung ausgenommen.
Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor), die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
inem roten Händlerdauerkennzeichen (06) oder Oldtimerdauerkennzeichen (07) oder einem Kurzzeitkennzeichen (04 – ab 1. März 2007 auch Bereich 03);
Versicherungskennzeichen
----------------------Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine | Acherschlepper -----------------------------
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sofern sie nicht den Baumerkmalen eines Lkw entsprechen, und Stapler
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Zitat:
Original geschrieben von ms1985
Ich habe dis zum heutigen Datum noch keinen Traktor oder Quad mit LoF Zulassung gesehen beim dem eine Abgasuntersuchung durchgeführt wurde.Laut § 47a Abs. 1 StVZO sind folgende Fahrzeuge von der Abgasuntersuchung ausgenommen.
Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor), die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
inem roten Händlerdauerkennzeichen (06) oder Oldtimerdauerkennzeichen (07) oder einem Kurzzeitkennzeichen (04 – ab 1. März 2007 auch Bereich 03);
Versicherungskennzeichen----------------------Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine | Acherschlepper -----------------------------
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sofern sie nicht den Baumerkmalen eines Lkw entsprechen, und Stapler
Dass Du das noch nicht gesehen hast, bedeutet nicht, dass das nicht so ist. 😛
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert di Rechtsfindung ungemein" (Prof Dr. Hagen Gülzow, FHPol BW, 1983)
§ 47a gibt es seit dem 31.12.2009 und somit seit über drei Jahren leider nicht mehr. Deine Informationen sind antiquiert, sorry. Es gilt § 29 StVZO: Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge. Auch Dein Trecker.
Und zum dritten Mal: Eine Abgasuntersuchung (AU) oder gar Abgassonderuntersuchung (ASU) gibt es -wen wunderts - seit genau diesem Tag auch nicht mehr. Ist alles bestandteil der HU. Und alle Fahrzeuge ohne OBD (OnBoardDiagnose) werden auch auf Abgas getestet. Oder der TÜV an Deinem Wohnort hats noch nicht gemerkt...😁😁
Zum Nachlesen: § 29 StVZO (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind
1.Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,
2.Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Jetzt schaust mal hier rein und etwas genauer auf den Punkt 6.8.2
Dann können wir das ja nochmal erörtern. Ich lerne gerne dazu.
Zitat:
Original geschrieben von ms1985
Der Polaris Motor ist ein 250ccm Einzylinder läuft bis ca. 9000U/min.
Die MZ allerdings max. 6000U/min.
Dann ggf. doch die "Rennversion". Vllt. machen die den Schalldämpfer ja etwas effektiver...
Dann habe ich wohl heute was dazu gelernt.
Trotz alledem, ist in der Theorie ja schön niedergeschrieben.
Bin aber davon überzeugt das 99,9999% aller TÜV Prüfer so keine LoF-Fahrzeug untersuchen oder in absehbarer Zeit so untersuchen werden,
ob in meinem Heimatort (wo einer der größten TÜV Rheinland Station von NRW ist)
oder sonst irgendwo in Deutschland.
Den Prüfler will ich sehen der eine Abgassonde in den Auspuff eines Traktors hält.
Wozu werden eigentlich Abgase kontroliert, obwohl in den Papieren steht das die
EMISSIONSKLASSE NICHT BEKANNT ist?
Zum Thema Auspuff:
werde den jetzigen mal auftrennen und schauen was man machen kann.
bei landmaschienen wird das abgasverhalten nicht gemessen ,§ 47a btrifft die HU (Tüv)
AU gibt es immer noch ,es wird keine plakette vorne verklebt ,da die AU ein teil der HU ist .
Ohne neue AU keine HU bei Fahrzeugen die AU pflicht haben ,trecker haben keine AU pflicht .
gruß bmwlolo
Sach mal, lolo, red' ich Bantu ?
§ 47a StVZO ist seit über 3 Jahren abgeschafft Ist denn das so schwer zu begreifen ?
Und eine AU gibt es seit 1.1.2010 auch nicht mehr. Man findet die Begutachtung des Abgasverhaltens nur noch in der Ziffer 6.8.2. der Anlage VIIIa. Und die gilt auch für Traktoren. Die Befreiung von lof ZM ist mit der Abschaffung von 47a nämlich Geschichte. 🙄
Das ist immer dasselbe hier, wenn es um rechtliche Dinge geht. Die Schwierigkeit, einen Gesetzestext richtig zu lesen, anstatt ihn frei zu interpretieren und mit dem "Hörensagen" zu vermischen. Bei mir gehören Gesetze eben zum Beruf.
Also bei so nem Spruch wie "AU gibt es noch, ist jetzt aber HU" würde sich mein Strafrechtsprof im Grabe umdrehen. Das ist ein Widerspruch in sich.
Im Übrigen ist ja das genau das, was ich schon vor zwei Seiten geschrieben habe, und das der TE dann wiederholte: Man darf diese ATV's und Quads nicht mit einem Motorrad vergleichen. Auch in Sachen HU nicht, wo der Prüfer sehr genau auf den Auspuff des Motorrades schaut. Auch das habe ich schon geschrieben: Bei den Quads drücken ohnehin alle ein Auge zu, denn per Definition ist so ein Fahrzeug gar nicht zulassungsfähig. Also schraubt man an einen 600er Yamaha - Racer mit Semislicks eine völlig nutzlose AHK und schreibt in den Fahreugschein "Ackerschlepper" Ich hab mich totgelacht, als ich sowas das erste Mal gesehen habe.
Man lese mal die Definition eines Ackerschleppers. Da ists aber schnell zappenduster für die Rennsemmel.
Im Übrigen ging es, wenn ich mich recht erinnere, um die Möglichkeiten, einem zweitaktenden Umweltverpester einen neuen Auspuff zu verpassen. Wenn jetzt Dieselschlepper zum Thema werden, gehts dem thread wie vielen in der Laberecke Bikertreff: Er wird total offtopic ins Nirwana gezogen.
Was der Prüfer macht, ist eine Sache, an der Gesetzeslage ändert das indes nichts. Genau das habe ich ja geschrieben. Bei der Liste der Anlage VIIIa hat er ein wenig freie Hand.
Daran wird sich gerade bei den Quads in absehbarer Zeit was ändern. Insbesondere in puncto Geräuschverhalten wird daran gearbeitet. Was ich z.T. erlebe, sind Radaumacher der allerersten Güte. Da werden Schalldämpfer abgeschraubt, manipuliert und db-eater entfernt, weil die Herren Vierradler glauben, unangreifbar zu sein. Dem ist nicht so. Und das ist auch gut so.
Und wenn so ein Hobel qualmt und stinkt und auch noch Krach macht ohne Ende wird auch der TÜV den Kopf schütteln. Zu Recht.
§ hab ich leider vertauscht meinte § 29
AU ist nicht HU, hab ich nicht behauptet
AU ist ein teil der HU
selbstfahrende arbeitsmaschienen sind von der AU befreit
So stehts in den richtlienen für die AU drin, und so habs ich in der schulung gelernt
und ich hab noch nie gesehen das der tüv bei einem trecker die abgase geprüft
nachreich
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html
Vom Untersuchungspunkt Motormanagement-/Abgasreinigungssystem der Anlage VIIIa Nummer 6.8.2 sind ausgenommen:
1.2.1.2.1Kraftfahrzeuge mit
1.2.1.2.1.1Fremdzündungsmotor, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind oder die drei Räder und eine zulässige Gesamtmasse von weniger als 400 kg haben,
1.2.1.2.1.2Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
1.2.1.2.2Krafträder sowie dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e nach Abschnitt 2 der Anlage XXIX, die vor dem 1. Januar 1989 in den Verkehr gekommen sind,
1.2.1.2.3land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
1.2.1.2.4selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen, und
Zitat:
Original geschrieben von bmwlolo
selbstfahrende arbeitsmaschienen sind von der AU befreit
So stehts in den richtlienen für die AU drin, und so habs ich in der schulung gelernt
und ich hab noch nie gesehen das der tüv bei einem trecker die abgase geprüft
Schön, dass wir das jetzt geklärt haben. 😁
Mach Dir nichts draus, es gibt viele, die solche StVZO-Änderungen nicht mitbekommen.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nicht grundsätzlich befreit. Zumal ein Quad keine ist, um am Thema zu bleiben.
Ich zitiere
:
"AU-Pflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die den Baumerkmalen von Lkw hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen, unterliegen seit 1. April 2006 der AU-Pflicht. Von der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Art des Aufbaues lässt sich nicht in jedem Fall die AU-Pflicht ableiten. Der Sachverständige bedient sich deshalb einer „Negativ-Liste", mit der er dort aufgeführte Aufbauarten nicht der AU unterzieht. Im Umkehrschluss wären alle dort nicht aufgeführten Arbeitsmaschinen abgasuntersuchungspflichtig"
Wie die das bei einem Traktor handhaben, weiß ich nicht, das wird auch nicht kontrolliert, die Bauern haben Narrenfreiheit. Eine Ausnahme finde ich aber im Gesetz nicht.
Aber ich ruf am Montag mal den Leiter einer großen TÜV-Prüfstelle an, der Mann ist die personifizierte Kompetenz Dann wissen wir Bescheid, wie das gemacht wird.
Meine Vermutung ist, dass die Traktoren wohl gemessen werden, nur schon vor dem TÜV in der Werkstatt. Das wird bescheinigt und reicht auch aus.
Das mit "nie gesehen" ist kein Argument. Ich hab noch nie einen Traktor gesehen, wenn ich beim TÜV war. Das wird alles bei der WLZ gemacht, auch die HU. Also hab ich es nie gesehen, aber daraus Schlüsse zu ziehen wäre töricht.
ich arbeite in einer werkstatt,da kommt jede woche der tüv und der hat noch nie beim trekker nach der au gefragt
geh alle drei jahre auf Schulung damit ich die AU durchführen darf
gruß bmwlolo
Das habe ich auch gerade bei der Dekra Stuttgart entdeckt. Demnach sind lof Fahrzeuge von der Abgasprüfung befreit und damit auch das so zugelassene Quad.
Allerdings - so die Dekra - gibt es abweichende länderspezifische Festlegungen. Was also in RLP gilt, muss in BaWü nicht zwingend auch so sein.
Leider fehlt die gesetzliche Regelung als Quelle.
Das wird mir jetzt mal wieder zu kompliziert. Aber der TE sollte doch eigentlich wissen, ob er mit seinem Quad zur AU muß oder nicht.
Ich halte die Bastelei mit dem MZ-Auspuff jedenfalls für nicht eintragungsfähig, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.