Frage an die 2 Takter Experten
Hallo,
hab hier mal eine Frage zu meinem Quad, da ich glaube das mir hier auf Grund der Erfahrungen
wohl besser geholfen werden kann.
Es geht um eine Polaris Trailboss 250, 2Takter, Baujahr 1994.
Das Quad wurde von 1985-1998 fast unverändert gebaut.
Das Problem ist der Auspuff, wo sich die Innereien nach 19 Jahren so langsam verabschieden.
Einen neuen müsste ich in den USA bestellen und würde mich ca. 500-600€ kosten.
Habe jetzt die Idee einen neuen Auspuff von einer alten MZ 250, an den Krümmer meiner POLARIS zu schweißen.
Meint Ihr das könnte funktionieren?
Oder ist so ein 2Takt-Resonanzauspuff nur auf das eigentliche Modell funktionell?
Die Variante mit dem MZ Auspuff würde ca. 50€ Kosten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ms1985
Hallo Moppesammler,
ein super und gut durchdachter Bericht. (Daumen hoch)Dennoch frage ich mich wie ist das bei meinem Quad.
Wie ich schon beschrieben habe gehört mein Quad/ATV zu denen die in den 90er aus Canada,USA und Japan nach Deutschland importiert wurde.
Die Fahrzeuge verfügen über keinerlei Prüfzeichen oder E-Prüfnummern.
Die Abgasanlage verfügt dem entsprechend auch über keinerlei Kennzeichen,
wie soll der TÜV also feststellen ob es sich über eine Original Auspuffanlage handelt?
Da ja auch die "Emissionsklasse unbekannt" ist, ist das einzigste voran sich der Prüfer richten kann die Lautstärke also DB Wert.
Sodele... das wird jetzt ein wenig länger:
.. ich versuch es aber zu strukturieren:
Wurschteln wir uns der Reihe nach durch das Zulassungsverfahren.
Dein "Ackerschlepper" (was steht denn genau in Ziff. 1 auf Seite A des Fahrzeugbriefes ?) stammt aus einem Drittstaat. Ein Drittstaat ist ein Staat, der weder zur EU noch zu den EFTA-Staaten (Schweiz, Lichtenstein, Island...) gehört.
Für Fahrzeuge aus Drittstaaten ist eine Verzollung vorgeschrieben. Werden mehrere Fahrzeuge importiert, gibts ein sogenanntes "Sammelzollverfahren" Das steht unter Ziffer 34 auf Seite 4 des Briefs.
Bevor das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann, benötigt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung. Dies hat mit dem blauen oder orangenen Heftchen, das viele kennen, nichts zu tun, sondern ist ein mehrere hundert DinA 4 - Seiten starkes Werk, das beim KBA einliegt. Das muss der Importeur einreichen, um in einem -in der Regel mehrjährigen - Verfahren die Genehmigung zu erhalten, ohne die das Fahrzeug in Deutschland bzw. der EU nicht zulassungsfähig ist. Ohne die gibts keinen Brief oder ZB II.
Diese Eintragung findest Du ebenfalls auf Seite 4 des Fahrzeugbriefs unter Ziffer 34.
Mal am Beispiel des Fahrzeugs von Frau sammler:
Das ist ein
(Seite A Nr. 1): PKW offen, S-arm, Euro 2, G:92/97, Schlüssel Nr. 26.
Das heißt ein Cabriolet Schadstoffarm der Emissionsgruppe D3 (grüne Plakette)
Typ ist R/C Schlüssel 587: Cabrio/Roadster, ein BMW Z 3 1.9i 16V.
Das Fahrzeug ist im Sammelzollverfahren verzollt, denn der Z3 wird aus USA importiert, wo er gebaut wird. Für den Roadster hat die BMW AG 1993 beantragt und unter der Nr. e193/81...blabla... am 18.6.1996 die EG-Typgenehmigung vom KBA Flensburg erhalten.
Das bedeutet, dass beim KBA die Beschreibung jedes einzelnen Fahrzeugteils einliegt.
Das ist bei Deinem "Traktor" sicher genauso, wobei ich mich jetzt mit Traktoren nicht so gut auskenne.
Mit einem Motorrad hat Dein Quad jedenfalls in puncto FZV und StVZO überhaupt nichts gemeinsam. Das ist ja das, was ich schon eingangs erwähnte.
Soweit müsste es klar sein.
Zurück zum Z3 meiner Gattin:
Jetzt habe ich Lust darauf, dem kleinen Vierzylinder-Zetti den Touch der größeren Sechszylinder zu verleihen und schraube den Doppelrohrer des 2,3 Liters drunter. Wenn der TÜVer sich nun nicht im Klaren ist, ob der Auspuff, den er an dem kleinen Sportwagen vorfindet, der Richtige ist, greift er über seinen Rechner direkt auf die Unterlagen des KBA online zu und recherchiert genau, wie der vorgeschriebene Auspuff auszusehen hat. Und jetzt habe ich ein Problem.
Und auch der Original - Schalldämpfer Deines US Raptors ist da genau beschrieben.
Denselben Zugriff haben auch Kontrollbeamte der Polizei, in der Regel sogar über ein Terminal im Fahrzeug. Zumindest die Spezialdienste. Einem Z3, wenn er nicht ein Ofenrohr raushängt und keinen abartigen Lärm macht, schauen die nicht unters feuerrote Kleidchen. (Mal abgesehen davon, dass unserer absolut original ist, der ist so hübsch, dass es eine Schande wäre, da was zu ändern)
Bei den Quads wird jedoch immer häufiger genauer hingeschaut, denn die entwickeln sich mehr und mehr zur Landplage.
Das ist nichts gegen Dich, ms1985, aber hier bzw. im Nachbarort sind zwei Vollchaoten, die mit großen Viertakt - ATV's mit Deutschlandfähnchen dran durch unsere Straße röhren, da hat keiner einen Dämpfer drin, das ist Ohren betäubend. Denen wird in absehbarer Zeit das Handwerk gelegt, das ist sicher.
Zurück zur Prüfung von "Ackerschleppern/ATV"
Ich hatte eingangs mal erwähnt, dass ich mich mit der Thematik Quad/ATV schon sehr intensiv befasst habe. Allerdings hauptsächlich Zulassungs- und Fahrerlaubnis- rechtlich, nicht in Bezug auf § 29, das machen Andere.
Vor 4-5 Jahren waren das Einzelfälle. Heute nicht mehr, denn das Quad ist für viele, die eben keinen Motorrad-Führerschein haben, eine interessante Alternative zum Motorrad als Freizeit-Mobil. Von denen, die ein 700 ccm - Kawasaki Arbeitstier tatsächlich in der Land- und Forstwirtschaft einsetzen, will kein Mensch was.
Ich habe in der Sache - weils mich sehr interessiert - gestern ein längeres Gespräch mit dem Leitenden Ingenieur einer großen TÜV - Prüfstelle geführt, mit denen ich schon länger zusammenarbeit, bzw. mir Rat und Hilfe hole, wenn ich nicht weiter weiß und mich FZV und StVZO im Stich lassen. Die machen aktuell spezielle Fortbildungen in Sachen Quad und werden derzeit mit einem neuen Phänomen konfrontiert: Zulassungsfähige Straßenkarts.
Du hast eingangs geschrieben, dass Du Dir am ehesten in einem Motorradforum Hilfe erhoffst. Damit hast Du sicher Recht, aber nur was das technisch Machbare in Sachen Auspuff an Deinem Zweitakter betrifft.
In dem Moment, in dem die zunächst von Dir nicht hinterfragte (zulassungs-)rechtliche Komponente ins Spiel kam (ein Phänomen vom BT, dass immer alles, nicht nur das Gefragte, diskutiert wird) ist das falsch. Die Leutz hier diskutieren ihre Kenntnisse und Erfahrungen als Motorradfahrer.
In Sachen HU, Zulassung, Prüfung etc, wissen die hier: http://www.traktorforum.de/ zweifellos besser Bescheid.
Ich bin Dir für den thread sehr dankbar. Das hat mich weiter gebracht und meinen Horizont erweitert.
Ein Kollege, der Freiburger Akademie der Polizei hat mir heute einen Tipp geschrieben, wo ich die Ausnahmen evtl. finde. Das recherchiere ich morgen.
Aber nochwas hat mir die Recherche und Kontaktaufnahme beschert: das Harley - Kompendium.
@softail, mir sind die Augen übergegangen.
Ich habs ja nicht so mit Milwaukee - Alteisen, was sich noch ändern kann. Aber das Werk hat mich schon nach einer Stunde Schmökern vom Sessel gehauen. da hat ein Inschenör sein halbes Leben damit zugebracht, alles über diese Marke zusammenzutragen, ab 1905. Ein internes Werk für TÜV und Kontrollbehörden. Bis ins kleinste Detail ausgefuchst. Ich weiß jetzt genau, wo man ein 10 mm - Loch in welchen Harley - Rahmen (zur Tankbefestigung) bohren darf und wo nicht der kleinste Kratzer am Rahmen sein darf. Welcher Motor wo rein gehört und weshalb ein Starrrahmen chancenlos ist. Wie die 10 Todsünden bei Harleys lauten und weshalb man das keinem erzählt. Und welche Ausnahmen es von der Ausnahme gibt. Hammer !
Soviel in Ergänzung zum Post von twindance: Den Prüfer für inkompetent zu halten, dürfte ein Riesenfehler sein.
83 Antworten
@ ms1985
Das funktioniert nicht wirklich gut. Wenn ich mir die auf Ebay angebotenen Anlagen anschaue, dann sehe ich recht ordentliche Resonanzauspuffanlagen, die mit einer MZ-Tüte nichts gemein haben.
Mein Tip - im Ausland (via Ebay) passenden Auspuff kaufen (egal ob neu oder gebraucht).
Gruß
Frank
Wenn die Länge Abgasweges gleich wie bei der MZ bleibt ,die Zylinderanzahl, der Hubraum und das Drehzahlband identisch sind, dann könnte das mit dem Resonanz auspuff der MZ klappen.
Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Wenn die Länge Abgasweges gleich wie bei der MZ bleibt ,die Zylinderanzahl, der Hubraum und das Drehzahlband identisch sind, dann könnte das mit dem Resonanz auspuff der MZ klappen.
Meine Rede: 😁
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Die alte MZ ist ein schlitzgesteuerter Eintopf. Wenn das Polaris auch so einen hat (ac ist er auch) und in einem vergleichbaren Drehzahlbereich arbeitet, wird das passen.
Beides 250er Einzylinder. Nämlich !
In Sachen TÜV etc. seid ihr zu sehr Motorrad-fixiert.
Quads und ATV sind nur als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zulassungsfähig. Da gelten etwas andere Regeln als bei einem Mopped.
Rein Hubraum und Zylinderzahl reichen aber nicht. Jedoch ein Vorteil, der MZ-Auspuff ist nicht gleichzusetzen mit einem richtigen Resonanzauspuff. Die DDR-Knstruktionen machen nur irgendwann "zu". Der eingebaute Trichter hat Löcher drin...
Der leichteste Weg wäre die Löcher mit Steinwolle und Auspuffpaste zukleistern.
"Optimierte" Versionen in neu und Chrom zu günstigen Preisen: http://rzt.de
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Klappt nicht, Jungs! Maßgebend ist nicht nur der Hubraum, sondern vor allem die Steuerzeiten (also hinsichtlich Aufbau/Berechnung Resonanzauspuffanlage).
Vermutlich wird der Motor irgendwie laufen, aber sicherlich nicht optimal.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Vermutlich wird der Motor irgendwie laufen, aber sicherlich nicht optimal.Gruß
Frank
So sehe ich das auch. Und dann kann man ein wenig experimentieren. Ich hatte auch mal eine MZ. Da haben wir auch experimentiert. Das war in den Siebzigern. Vmax lt. Papieren 119 km/h.
Die Messung der flics an einem schönen Mittwoch Morgen auf einer vollkommen freien RN bei Valence stand bei 143 km/h. Die wollten mir und den Papieren partout nicht glauben. 😁
Hat dann umgerechnet etwa 80 Mark gekostet. 😠
Hier ist eine schöne kurze Beschreibung, wie so ein Resonanzauspuff prinzipiell funktioniert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Resonanzauspuff
Ist wohl keine konkrete Antwort ob der MZ-Auspuff jetzt an dem Quad tatsächlich läuft, hilft aber bei der Abschätzung, ob es grundsätzlich möglich ist.
Letztendlich gilt bei einem solch komplexen Strömungs- und Steuerungstechnischen System für den Laien mal wieder: Nur der Versuch macht kluch 😉
P.S.: Meinen vorherigen Post habe ich fix auf meinem Handy getippt. Daher die originelle Rechtschreibung 🙄 Und ich habe nicht alle Beiträge zum Thema gelesen. Daher wohl der fast identische Post zum Sammler. Upps. Nicht das da Plagiatsvorwürfe aufkommen und ich zurücktreten muss 😉
Die MZ/Simsondinger sind aber keine Resonazauspuffanlagen...
@ Pabstpower
Ich bin zwar kein MZ-Spezi, aber wenn ich mir die Auspuffanlage der ETZ 250 anschaue, dann würde ich diese als Resonanzauspuffanlage vergleichbar den alten luftgekühlten Modelle von Yamaha, Kawa oder Suzi vergleichen.
Gruß
Frank
Ne, nur so halb.
Im geraden Hauptrohr ist ein Trichter drin, der Löcher drin hat. Die Löcher lassen keine richtige Resonanz zu. Weiterhin ist der Dämpfereinsatz zu klein und macht dann ab gewissen Drehzahlen zu.
Wenn er jetzt etwa bei rzt den Dämpfer im Serienlook kauft, hat er alles behoben. Das ganze neu für 65€.
Etwas tricksen bzw. abstimmen könnte er noch über die Krümmerlänge. Mir ist auch klar, dass das teil einen Nutzwert hat. Deswegen auch keine 15.000U/min erreichen muss. Denke der Auspuff ist optimal für die Geschichte.
Zitat:
In Sachen TÜV etc. seid ihr zu sehr Motorrad-fixiert.
Quads und ATV sind nur als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zulassungsfähig. Da gelten etwas andere Regeln als bei einem Mopped.
Das halt ich für ein Gerücht. Einfache Frage: Muß ich mit einem Quad nach BJ 1989 zur Asu oder nicht? Wenn ja, dann gibts mit nem Artfremden Ersatz-Auspuff Probleme.
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Das halt ich für ein Gerücht. Einfache Frage: Muß ich mit einem Quad nach BJ 1989 zur Asu oder nicht? Wenn ja, dann gibts mit nem Artfremden Ersatz-Auspuff Probleme.Zitat:
In Sachen TÜV etc. seid ihr zu sehr Motorrad-fixiert.
Quads und ATV sind nur als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zulassungsfähig. Da gelten etwas andere Regeln als bei einem Mopped.
Was hältst Du jetzt für ein gerücht ? Dass die als lof Fahrzeuge zugelassen sind ?
Das ist so, vertrau mir. 😉
Oder dass für die andere Regeln als für Zweiräder gelten ?
Da brauchst Du mir nicht vertrauen, das versuche ich zu belegen:
Ich halte das nämlich nicht für ein Gerücht. Ich muss mit keinem Quad zur "Asu" Das ist auch logisch, denn es gibt überhaupt kein Fahrzeug mehr, dass zu einer "Asu" muss. Die ASU (Abgas - Sonder - Untersuchung) gibts seit Ewigkeiten nicht mehr. Auch deren Nachfolger AU wurde mit Gesetzesänderung zum 1.1.2010 abgeschafft. Eine Untersuchung der Emissionen für Fahrzeuge ohne OBD ist seither Bestandteil der HU, zu der alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, also auch Quad/ATV müssen. Das habe ich nicht bestritten und natürlich muss der Verbrennungsmotor dieses Fahrzeugs, sofern es nicht als vierrädriges Leicht-Kfz von der Zulassung befreit ist (gibt es auch, 45 km/h) die in der BE vorgeschriebenen Abgaswerte einhalten.
Dennoch halte ich an meiner Behauptung fest, dass für Quads und ATV etwas andere Regeln gelten, als für ein Motorrad. Der wesentliche Unterschied liegt in der so genannten "Umweltverträglichkeitsprüfung für Krafträder" die beim Quad/ATV keine Anwendung findet, denn die sind als lof Fahrzeuge zugelassen. Ich darf mal zitieren:
"Neu ist, dass neben der Messung und Bewertung des Abgasverhaltens auch das Geräuschverhalten der Krafträder geprüft wird. Als Pflichtbestandteil der HU wird eine -subjektive- Geräuschbeurteilung vorgeschrieben. Erscheint dem Prüfer, der ohnehin eine Fahrprüfung vornimmt, dabei das Geräuschverhalten des Kraftrades auffällig, ist als Ergänzungsuntersuchung nach Anlage VIII a StVZO eine Messung des Standgeräusches vorzunehmen.
Die neue Abgasuntersuchung für Krafträder ist bereits Bestandteil der Hauptuntersuchung. Dadurch wird keine AU-Plakette notwendig. Die Nichteinhaltung der Emissionswerte bei der Abgasuntersuchung führt zum Nichtbestehen der Hauptuntersuchung."
Ich habe mich bei dieser Behauptung, dass an Quads und Motorrädern unterschiedliche Maßstäbe anzulegen sind, nicht auf das Abgasverhalten bezogen. Hab ich nirgends behauptet. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Freds ist es, dem TE Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie er gerade das in den Griff bekommen kann.
Die von papstpower verlinkten Püffe würde ich auch keinesfalls als "artfremd" bezeichnen.
Ich habe mich schon vor Jahren beruflich sehr intensiv mit der zulassungsrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Beurteilung von Quads und ATV befasst und eine 40 seitige power-point Präsentation dazu erstellt, die zur Fortbildung von Kontrollbeamten dient. Ich habe dabei auch hochkompetente Herren des TÜV Süd bemüht, die genau von dieser "Weißer Fleck" Problematik sprechen, die es eben beim Motorrad nicht gibt.
Durch die Bewertung als lof - Fahrzeug (die Dinger haben alle ne AHK dran) werden schon alle Augen zugedrückt. Ich kenne einen Prüfstellenleiter, der jeden Quadfahrer sofort vom Hof schickt und sich weigert, die Geräte abzunehmen.