frage an APL käufer bzw jurafraktion

Audi TT 8J

Hi,

vorweg hoffe ich das ihr mir das nicht übel nehmt aber ich würde mich sehr freuen wenn wirklich nur die jurafraktion bzw APL käufer antworten da mir vermutungen bzw persönliche meinung leider nicht weiter helfen 🙁

nun zum eigendlichen thema 🙂

ich habe über neuwagen-schnaeppchen.de ein audi-TT vor genau 13 tagen bestellt. d.h. den vertrag vom vermittelten audihändler unterschrieben.
nun warte ich seit 13 tagen auf eine auftragsbestätigung doch leider ohne erfolg 🙁
nun würde ich gerne wissen ob schon jemand über APL bestellt hat und schon das auto erhalten hat ?! seriös scheint es ja zu sein !

was für möglichkeiten gibt es gegebenenfalls vom kaufvertrag zurück zu tretten?
habe hier gelesen das wenn nach 4 wochen noch keine auftragsbestätigung bei mir eingegangen ist das ich dann zurücktretten darf. stimmt das ?
was für weitere möglichkeiten gäbe es ?

mfg Markus

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tobitoooo


aber Fakt ist nun mal Fakt.
Das es 15,3 % gibt ist Fakt und das das nun mal ca. 9000 Euro vom Listenpreis sind ist auch Fakt... 😉

Gruß
Tobi

😁

Na das hab ich doch nicht bezweifelt. Hab doch diesen Rabatt selbst auch erhalten, s.o.

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker


😁
Na das hab ich doch nicht bezweifelt. Hab doch diesen Rabatt selbst auch erhalten, s.o.

Dann war alles ein Missverständniss, wie so oft in Foren 😉

Alles gute

Gruß
Tobi

bin wieder aus dem kurzurlaub zurück und wollte den thread mit der schon gestellten frage wieder ins leben rufen.

gibt es wirklich keinen hier der mit der materie bewand ist und mir helfen könnte ?

dazu will ich nochmal alles kurz zusammen fassen:

habe über den vermittler APL mein auto ende november bestellt. von der firma habe ich eine unverbindliche lieferzeit von 2-3 monaten bekommen und diese auch unterschrieben.

daraufhin wurde ich zum autowelt könig vermittelt und habe von denne ein vertrag mit der lieferzeit april also ca 5 monate bekommen und auch unterschrieben.

nun habe ich eine auftragsbestätigung bekommen mit einem unverbindlichen(also kanns noch nen monat länger dauern) liefertermin von mai also ca 6 monaten bekommen und nicht unterschrieben.

ob es jemand verstehen will oder nicht aber genau wegen dem einen monat( und eventuell noch weiteren?) würde ich gerne von dem kaufvertrag zurück tretten.

klar habe ich ein kaufvertrag unterschrieben doch wurde der jedesmal aufs neue ohne mein einverständniss geändert. darf man das und muss ich es somit akzeptieren ?

es gibt ein gesetzt bei dem das autohaus mir 5% rabatt geben muss wenn ich länger als 6 wochen nach ablauf des unbefristeten vertrags warten muss.
gilt das nun für den ersten und von mir unterschriebenen vertrag also april oder die auftragsbestätigung ?

hoffe das mir jemand helfen kann 🙁

mfg Markus

Da alles nur vorraussichtliche Liefertermine sind und Du den Vertrag mit Liefertermin Mai unterschrieben hast, hast Du keine Chance aus dem Vertrag zu kommen!

Gruß

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@ Markus:

1) Wieso redest Du eigentlich immer von einem "unbefristeten Vertrag"? Was soll das bitteschön sein?

2) Eine Auftragsbestätigung wird nicht unterschrieben. Du hättest 2 Wochen nach Erhalt noch widerrufen können, falls diese vorbei sind , ist es jetzt zu spät.

3) 4 Wochen darf sich die Lieferung nun basierend auf Mai (Anfang/Ende?) verzögern. Danach kannst Du... ach, das wurde doch schon geschrieben.

1) ich rede nicht von einen unbefristeten vertrag sondern von einer unbefristeten lieferzeit

2) ich war mit dem ersten vertrag in dem ein unbefristeter liefertermin stand einverstanden(14 tage sind um).
nun habe ich vor nicht ganz 14 tagen eine vertragsbestätigung bekommen in der nun ein neuer unbefristeter liefertermin drin steht der mir nun aber nicht passt

3) es sind 4 wochen. danach darf ich eine frist setzen die normalerweise 2 wochen betragen sollte d.h. insgesamt 6 wochen.
und das ist eben meine frage...was gilt ? anfang/ende april oder mai falls ich den vertrag nicht mehr auflösen kann

mfg Markus

Zitat:

Original geschrieben von Markus@TT


1) ich rede nicht von einen unbefristeten vertrag sondern von einer unbefristeten lieferzeit

2) ich war mit dem ersten vertrag in dem ein unbefristeter liefertermin stand einverstanden(14 tage sind um).
nun habe ich vor nicht ganz 14 tagen eine vertragsbestätigung bekommen in der nun ein neuer unbefristeter liefertermin drin steht der mir nun aber nicht passt

3) es sind 4 wochen. danach darf ich eine frist setzen die normalerweise 2 wochen betragen sollte d.h. insgesamt 6 wochen.
und das ist eben meine frage...was gilt ? anfang/ende april oder mai falls ich den vertrag nicht mehr auflösen kann

mfg Markus

Vom Vertrag hat man eine Durchschrift, also gilt die Lieferzeit, die in dem von Dir unterschriebenem Verrag steht, von dem Du eine Durchschrift hast !

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von tobitoooo


Vom Vertrag hat man eine Durchschrift, also gilt die Lieferzeit, die in dem von Dir unterschriebenem Verrag steht, von dem Du eine Durchschrift hast !

Gruß

dem stimm ich zu

imho gilt der Unverbindlicher leifertermin des Vertrages.

Da dieser aber nur um 4 wochen überschritten wird, wird es da keine Chance für Schadensersatz geben.

Inwieweit man deshalb aus dem Vertrag treten kann, sollte ein Anwalt beurteilen.

So eine erste durchsprache mit dem Anwalt ist bei einem guten Anwalt kostenlos

Gruß
Chris

richtig nach 4 wochen habe ich noch keine chance auf schadenersatz doch kann ich dann eine 2 wöchige frist setzen die somit mitte mai wäre.
natürlich vorrausgesetzt man versteht unter april den ersten tag des monats

mfg Markus

Zitat:

Original geschrieben von Markus@TT


richtig nach 4 wochen habe ich noch keine chance auf schadenersatz doch kann ich dann eine 2 wöchige frist setzen die somit mitte mai wäre.
natürlich vorrausgesetzt man versteht unter april den ersten tag des monats

mfg Markus

Bei mir im Vertrag stand ein explizites Datum, und zwar der 30.11.2006, gekommen ist der Wagen am 23.11.2006.

Im Vertrag sollte ein explizites Datum stehen, wenn nicht, nachfragen beim Händler !

Zitat:

Original geschrieben von Markus@TT


richtig nach 4 wochen habe ich noch keine chance auf schadenersatz doch kann ich dann eine 2 wöchige frist setzen die somit mitte mai wäre.
natürlich vorrausgesetzt man versteht unter april den ersten tag des monats

mfg Markus

wie ich vorher gelesen habe ist es in der Regel so, dass man nach einer überschreitung von 6 wochen über den unverbindlichen liefertermin eine Frist setzen kann, welche ungefähr 2 wochen betragen sollte. also insgesamt 8 wochen

danach schadensersatz möglich

aber das ist ja eher nicht dein Problem, sondern die abweichung zum Kaufvertrag.
Wenn du das unbedingt möchtest würde ich darauf pochen, dass die Auftragsbestätigung auf den Kaufvertrag angepasst wird

aber wie gesagt, inwieweit dies sinnvoll ist, muss nen anwalt beurteilen

aber ich glaube dass du auch bei nem anderen händler mit ähnlichen lieferzeiten beim rodi rechnen musst..

gott sei dank bekomm ich meinen QP in 13 tagen :P

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