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Auto verkauft, Käufer möchte angemeldetes Auto mit Kennzeichen haben

Audi TT 8J
Themenstarteram 25. Juni 2014 um 16:44

Hallo,

 

ich habe mein Auto verkauft und der Käufer möchte, dass das Auto angemeldet bleibt damit er damit nach Hause fahren kann. Der Käufer behauptet, dass ab dem Kaufvertrag versicherungstechnisch er über seine Haftpflicht haften würde, sollte etwas passieren. Es muss lediglich im Kaufvertrag drin stehen das er das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen abmeldet/ummeldet und ich nicht für Schäden oder Verkehrsverstöße hafte.

Stimmt das? Kenne mich damit leider nicht aus.

 

Bin für jeden Tipp dankbar

Beste Antwort im Thema

Das ist ein übliches Prozedere und wird in den meisten vorgedruckten Verträgen so gehandhabt:

Die Übergabeuhrzeit wird vermerkt, der KM-Stand, und ab da bist Du rechtlich ausm Schneider.

Natürlich, sollte er die Karre zerlegen, so hast Du hinterher die Rennerei, aber man sollte nicht immer vom Schlimmsten ausgehen.

Ich habe 3 Autos angemeldet an Privat verkauft

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Ich kann dir zwar nicht sagen ob das stimmt. Aber ich würde mein Auto nie angemeldet verkaufen. Ich hatte meinen A3 vor paar Monaten auch verkauft und da hatte der Käufer sich Überführungskennzeichen geholt.

am 25. Juni 2014 um 17:32

Lies den Kaufvertrag durch, da steht es drin. Du mußt lediglich den Ausschnitt deiner Versicherung vorlegen.

Ansonsten kann nichts passieren.

Falls du es dennoch nicht möchtest, dann hat er sich ein Kennzeichen zu besorgen, entweder Kurzzulassung oder rotes Nummernschild! Das kostet ja kaum was.

Hier gibt es auch ein Kfz-Versicherung Forum ;)

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 17:52

Ok danke euch beiden schonmal. Im Vertrag (ADAC Kaufvertrag Privat->Privat) steht leider nichts drin, wer haftet wenn der neue Besitzer damit fährt.

Mach das auf keinen Fall. Es gibt überhaupt keinen Grund ein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen. Wenn dann was ist, gibts nur Ärger und Rennerei. Der Käufer soll sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und fertig.

Ich schreibe das immer gleich mit in die Anzeige. "Fahrzeug wird nur im abgemeldetem Zustand verkauft."

Zitat:

Original geschrieben von VodTe

Ok danke euch beiden schonmal. Im Vertrag (ADAC Kaufvertrag Privat->Privat) steht leider nichts drin, wer haftet wenn der neue Besitzer damit fährt.

Deine Versicherung haftet im Normalfall. Es gibt ja noch keine neue. Es ist ja noch auf dich versichert. Aber was ist bei einem Unfall mit grober Fahrlässigkeit? Personenschaden etc. Da geht der Ärger los. Geschweige denn Straftaten etc. Selbst wenn man im Kaufvertrag eine Uhrzeit einträgt, schützt das nicht vor nachträglicher Manipulation. Dann geht der Zirkus los. Im Zweifelsfall bis zum Gericht.

Mach das nicht! Abmelden und fertig. Und bei der Übergabe immer eine 3. Person mit dabei als Zeuge.

Du zahlst außerdem bis zur tatsächlichen Abmeldung Steuern und Versicherung... wenn der Käufer aus irgendeinem Grund das Auto nicht in 3 Tagen abmeldet, wegen Krankheit etc., zahlst du weiter.

am 25. Juni 2014 um 19:48

Der Verkäufer hat im Prinzip recht das du aus dem schneider bist wenn was Passiert aber du musst auch die Uhrzeit bei übergabe das Fahrzeug in den Kaufvertrag schreiben er muss auch Strafzettel zahlen wenns blitzt,aber das muss jeder selber wissen

Das ist ein übliches Prozedere und wird in den meisten vorgedruckten Verträgen so gehandhabt:

Die Übergabeuhrzeit wird vermerkt, der KM-Stand, und ab da bist Du rechtlich ausm Schneider.

Natürlich, sollte er die Karre zerlegen, so hast Du hinterher die Rennerei, aber man sollte nicht immer vom Schlimmsten ausgehen.

Ich habe 3 Autos angemeldet an Privat verkauft

warum nicht so:

Auto verkaufen und abmelden,

sobald Du das Geld hast, sendest dem Käufer die Papiere zu,

er geht damit zur Zulassung, holt sich Kennzeichen, kommt zu Dir, schraubt KZ ans Auto und fährt vom Hof

Zitat:

Original geschrieben von TTS Zaskar

warum nicht so:

Auto verkaufen und abmelden,

sobald Du das Geld hast, sendest dem Käufer die Papiere zu,

er geht damit zur Zulassung, holt sich Kennzeichen, kommt zu Dir, schraubt KZ ans Auto und fährt vom Hof

Vorkasse? Das würdest du als Käufer mitmachen?

Ich habe bis auf einmal (wegen Auslandsverkauf) immer angemeldet verkauft. Uhrzeit und km-Stand rein, Info sowohl an Versicherung als auch an Zulassungsstelle geschickt. Und natürlich immer alle Daten des Personalausweises eintragen, oder am besten kopieren. Ich hatte aber auch immer sehr nette Käufer. Irren kann man sich immer mal, aber ein wenig Menschenkenntnis hilft ;) Hat man ein ungutes Gefühl, dann eben nur mit Abmeldung. Schwieriger finde ich immer das Bargeld. Im Idealfall geht man gemeinsam zur Bank, aber das geht eben nicht am WE.

am 26. Juni 2014 um 9:00

Moinsen,

ich habe schon mehrere Autos privat verkauft, immer angemeldet ! Nichts los gewesen.

Autos, die abgemeldet verkauft werden sollen, werden von mir sofort aussortiert !

Wie soll denn eine Probefahrt stattfinden ????? Soll ich mir jedesmal, wenn ich ein

Wagen probefahren möchte mir ein Kurzzeit-Kennzeichen besorgen und bei Nichtzustandekommen

Zuhause wieder in die Tonne schmeißen ?? Es ist doch nun wirklich nicht so, dass der Wagen auch tatsächlich gekauft wird ?!?!?

Nein, entweder ist der von mir favorisierte Wagen angemeldet oder er fällt hinten runter.

Gruß, Werner

 

am 26. Juni 2014 um 9:14

Meinen TT habe ich letztes Jahr nach Regensburg verkauft (600km Entfernung).

Der war auch noch angemeldet. Im ADAC KV steht doch extra ein Zusatz drin, dass das Auto angemeldet bleibt aber der Käufer die Haftung übernimmt oder so ähnlich.

Von daher, verstehe ich auch nicht den Grund warum man das Auto auf keinen fall angemeldet lassen sollte...

Und wenn der erste Eindruck vom Käufer stimmt, sollte eh nichts schief gehen..

EDIT: Du kannst sogar eintragen, dass der Käufer sich verpflichtet das Auto bis zum Datum "x" abzumelden. In meinem Fall habe ich ihm 2 Werktage Zeit gelassen. Hat super geklappt.

Whow, hört sich ja alles ganz prima an:

Nur positive Erfahrungen, ehrliche Käufer, reibungslose Abwicklungen !

Also alles gut...!

...Aber was ist, wenn der neue Eigner "versäumt", die Karre wie vereinbart umzumelden, die auf seinem Ausweis verzeichnete Adresse schon lange nicht mehr stimmt, der Ausweis vielleicht ge- oder verfälscht ist, er dann vielleicht noch irgendwelche Straftaten mit der Kiste hinlegt (beispielhaft Unfallflucht, Gefährdungen etc.) oder auch nur irgendwo in die Blitzer rast....!?!

WER hat dann erst mal Schwierigkeiten...????

 

Fiktive Konstrukte?? Hirngespinste??

NEE, Leute, das passiert WIRKLICH...!!!

 

Mein Motto: "Währet den Anfängen!"

Wer von mir ein Auto kauft, bekommt einen umfangreichen Vertrag, in welchem ich alle Eigenschaften (auch die Schlechten!) dokumentiere, Probefahrt gibt´s nur, wenn ich daneben sitze (oder gar selber fahre), und die Herausgabe von Auto und Brief erfolgt ERST nach Empfang des Geldes und der von mir vorgenommenen Abmeldung!

PUNKT...!!!!

Ein ehrlicher Käufer wird Verständnis haben, und wenn er dieses NICHT hat,

...was soll´s, das Netz ist voll, soll er sich doch ein anderes Auto kaufen!!!

am 27. Juni 2014 um 7:11

Eine Probefahrt, bei der ich nicht selbst am Steuer sitze ?????????

Was ist das denn für ein Quatsch ?

Dafür eier ich ggf. einmal durch Deutschland ..... NEE !!

Selbstverständlich fährt der Verkäufer mit, wir reden hier ja nicht über einen Motorradverkauf :-)

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