Fortsetzung lebenslange Garantie

Opel Astra J

Hallo miteinander,

ich habe noch die sogenannte "lebenslange garantie" erhalten.
Weiß jemand hier wie dann die jährliche Bezahlung abzuwickeln ist.
Mein FOH meinte das weiß Opel selbst noch nicht genau wie das zu handhaben ist.

Gruß an Euch
Helmut

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Realist218



Ich wollte Ende Mai schon mal die Garantieverlängerung aktivieren lassen und dann im Juni die Dritte Inspektion machen lassen. FOH: "das geht nur im Zusammenhang mit der Inspektion".

Genau so etwas hat man mir auch gesagt. Deshalb die Frage bezüglich der Inspektion. In den Garantiebedingungen steht jedoch nichts von einer "vorfälligen" Inspektion.

Ich werde morgen wohl nochmal mit meinem FOH phonen.

Zitat:

Original geschrieben von zweitnick2



Zitat:

Original geschrieben von Realist218



Ich wollte Ende Mai schon mal die Garantieverlängerung aktivieren lassen und dann im Juni die Dritte Inspektion machen lassen. FOH: "das geht nur im Zusammenhang mit der Inspektion".
Aha, das kann ich mir nicht vorstellen. Angenommen jemand hat nach 2,5 Jahren wegen der Kilometer schon die 3. Inspektion wegen 90.000 km, dann soll man wegen Verlängerung nochmal eine machen? Ich denke die Händler wissen oft selbst nicht genau wie da zu verfahren ist.

Die Verlängerung der Garantie ist nicht an eine bestimmte Inspektion gebunden, sondern es muss kurz vorher (ich glaube in den letzten 4 Wochen) eine Inspektion oder HU/AU neu gemacht worden sein. Steht aber auch irgendwo in den Garantieunterlagen. Dabei ist noch zu beachten, dass auch die Wertpflegenachweise im CG Heft bei der Inspektion gestempelt werden und man den Termin nicht länger als 4 Wochen/ 1.000Km überzieht.

Generell ist es aber kein Problem, die Garantie vor dem letzten Garantietag zu verlängern. Meine wäre im November 2013 ausgelaufen und sie wurde im Juli, knapp 4 Wochen nach der Inspektion verlängert. 2 Tage später bekam ich die Bestätigung über die Verlängerung bis 11/2014.

Habe mich informiert, die Aktivierung / jährliche Verlängerung ist nicht von den Inspektionen abhängig. Nur bei Eintreten eines Garantiefall sind die ordungsgemäß durchgeführten Inspektion ausschlaggebend.

Gruß Smille

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