Fortsetzung lebenslange Garantie

Opel Astra J

Hallo miteinander,

ich habe noch die sogenannte "lebenslange garantie" erhalten.
Weiß jemand hier wie dann die jährliche Bezahlung abzuwickeln ist.
Mein FOH meinte das weiß Opel selbst noch nicht genau wie das zu handhaben ist.

Gruß an Euch
Helmut

17 Antworten

Erstmals nach 3 Jahren muß diese Garantie Aktiviert werden um diese zu Verlängern. Steht aber in dem Aktivierungsnachweis , den Du von Opel bekommen hast.

Schon klar das die aktiviert werden muß.
Aber wem bezahl ich dann, dem FOH, Opel direkt oder irgendeiner Versicherung?

Gruß
Helmut

Bezahlt wir bei dem FOH.

Mein FOH hat mir mitgeteilt das die Verlängerung der Garantie vor Ablauf der "alte" Garantie beim Händler bezahlt werden muss, erst dann wird die Garantie verlängert. Wenn der Betrag nach Ablauf des Termines bezahlt wird, dann ist die lebenslange Garantie verfallen. Also immer daran denken. Ich habe mir den Termin ins Outlook eingetragen, dann kann man es nicht vergessen.

Übrigens muss nach der Werksgarantie von 2 Jahren die Garantie beantragt werden.

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Nö, am Ende der Werksgarantie noch nicht.
Das 1. Jahr ist quasi automatisch - also sofern man die Kundendienstvorgaben erfüllt. Ansonsten hat man ab da eh schon verloren. 😁

der Eine sagt nach 3 Jahren der Andere nach 2 Jahren. Also wann denn nu?

Zitat:

Die Garantie gilt für ein Jahr nach
Auslauf der Herstellergarantie
und kann vom Käufer/Garantienehmer immer wieder – wie
nachstehend beschrieben – für ein weiteres Jahr, längstens bis zu einem etwaigen
Halterwechsel, verlängert werden, maximal jedoch bis zur Erreichung einer Gesamtlaufleistung
des Fahrzeugs von 160.000 km. Die jeweilige Verlängerung erfolgt beim Opel-Partner/
Verkäufer/Garantiegeber oder einer anderen vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der
gefahrenen Marke – gegen Bezahlung einer Aktivierungsgebühr von 10,00 EUR zzgl. der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % = 11,90 EUR. Eine Aktivierung ist frühestens
bis zu drei Monate vor und spätestens bis zum Ablauf von einen Monat nach Auslaufen der
Garantie möglich.
Der verlängerte Garantieschutz beginnt mit der Aktivierung und endet ein
Jahr nach Ablauf des vorangegangenen Garantiezeitraums. Die Verlängerung der Garantie
kann jedoch immer nur erfolgen, soweit der Käufer/Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug die
erforderlichen Pflege- und Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben gemäß § 4 der Garantiebedingungen

(0L50) hat durchführen lassen.

Also gilt (automatisch) 1 Jahr nach der Werksgarantie.

Flyer hab ich auch noch.
Da stehts etwas besser drin weil 2 Jahre Werksgarantie + 1 Jahr automatisch überfordert die Rechenkünste von manchen uFOH. 😁

Zitat:

ab dem 36. Monat nach Erstzulassung fällt eine jährliche
Aktivierungsgebühr von 11,90 € an

Ich frage jetzt lieber hier noch einmal Vorsichtshalber nach!

Mein Astra J wurde im August 2010 zugelassen, wann muss ich jetzt beim Händler die LLG Aktivieren lassen!? August 2012 oder August 2013?

Überall steht etwas anderes im Net.

Hat eventuell schon jemand was Aktivieren lassen!?

Gruß und Danke für eure Antworten!

August 2013... das Thema hatte ich gerade bei meiner Durchsicht

Meiner wurde am 04.07.2011 erstmals zugelassen.
Schreibt mir die lebenslange Garantie vor das für ihre Verlängerung die 3. Inspektion bereits gemacht werden mußte?

Zitat:

Original geschrieben von Smille 1


Meiner wurde am 04.07.2011 erstmals zugelassen.
Schreibt mir die lebenslange Garantie vor das für ihre Verlängerung die 3. Inspektion bereits gemacht werden mußte?

Die Inspektion musst du doch sowieso machen im Jahresrythmus, von daher verstehe ich deine Motivation nicht?!

Ich wollte Ende Mai schon mal die Garantieverlängerung aktivieren lassen und dann im Juni die Dritte Inspektion machen lassen. FOH: "das geht nur im Zusammenhang mit der Inspektion".

Zitat:

Original geschrieben von Realist218



Ich wollte Ende Mai schon mal die Garantieverlängerung aktivieren lassen und dann im Juni die Dritte Inspektion machen lassen. FOH: "das geht nur im Zusammenhang mit der Inspektion".

Aha, das kann ich mir nicht vorstellen. Angenommen jemand hat nach 2,5 Jahren wegen der Kilometer schon die 3. Inspektion wegen 90.000 km, dann soll man wegen Verlängerung nochmal eine machen? Ich denke die Händler wissen oft selbst nicht genau wie da zu verfahren ist.

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