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Ford Ranger Doppelkab. Umschreibung von LKW auf PKW

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 14:07

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie ich meinen Ranger Wildtrak von LKW-Zulassung auf PKW-Zulassung umschreiben kann? Danke.

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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von www-Frank

Hi,

habt ihr das schon erledigt?

Ich habe meinen Wildtrak auch als PKW. Ging ohne Probleme und spart 500€ pro Jahr bei der Versicherung.

Servus,

www-Frank

Hallo Frank!

Ist dafür nicht die Steuer teurer?

Gruß Stond

Doppelkabiner als LKW versteuert wäre der reine Glücksfall. Wenn man eh PKW Steuern zahlt, ist es schon praktischer ihn auch als PKW zu versichern, denn das ist billiger und man darf mit dem PKW auch an Sonntagen einen Hänger ziehen. LKW mit Anhänger dürfen außerorts auf Land- und Bundesstraßen auch nur 60 als Höchstgeschwindigkeit.

 

Gruß, Bernhard

Zitat:

Original geschrieben von unpaved

 

man darf mit dem PKW auch an Sonntagen einen Hänger ziehen. LKW mit Anhänger dürfen außerorts auf Land- und Bundesstraßen auch nur 60 als Höchstgeschwindigkeit.

Gruß, Bernhard

das mit dem Sonntag mit Anhänger stimmt, aber das der Ranger mit LKW Zulassung und mit oder ohne Anhänger hinten daran( 3,5 t ) nur 60 km/h fahren darf stimmt nicht,

Da bin ich mir jetzt etwas unsicher, ich habe es irgendwann mal so gelernt, aber meist fahre ich nur einen 500kg Anhänger spazieren, damit bleibe ich mit meinem Ranger LKW jedenfalls unter 3,5t. Und die paar mal mit dem 2,5t Tandem führten bisher überwiegend über Autobahnen und Stadtstraßen.

 

Wenn Fahrzeug plus Hänger über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht kommen, könnte das schon stimmen. Oder ist nur das zGG des Zugfahrzeugs gemeint? Dann dürfte ich aber bei einem 3,5t Geländewagen auf Landstraßen noch mal reichlich anhängen. Zitat:

 

"für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,"

 

Gruß, Bernhard

 

 

am 1. April 2018 um 11:45

Als LKW hat man auch nur 1 Jahr Tüv. Als PKW 2 Jahre das sollte bei den aktuellen HU Gebühren auch interresant sein.

Diese Diskussion ist aktuell müßig. Aktuelle Ränger werden nicht auf PKW umgeschrieben. Zudem haben diese LKW 2 Jahre TÜV.....aber eben auch als Neuwagen.

glaubt ihr das dieses Thema nach 6 Jahren tiefen Schlaf noch interessant ist für die User ?!

Hallo, Mein Ranger Wildtrak ist von der Dekra umgeschrieben worden als Pick-up, zahle im Jahr nur noch 196,-an Steuern.

Gruß Franz

Ist aber immer noch ein LKW und KEIN PKW wie im Thread-Titel angefragt.;)

Zitat:

@Sonny7 schrieb am 15. Mai 2012 um 15:29:17 Uhr:

Wegen Sonntagsfahrverbot mit Anhänger und die Versicherung ist als PKW billiger. Versteuert wird die Doppelkabine sowieso als PKW.

Zitat:

@Sonny7 schrieb am 15. Mai 2012 um 15:29:17 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

warum wollt ihr euren Ranger als PKW Zulassen, andere Kämpfen darum das er als LKW eingestuft bleibt weil er da günstiger ist was Steuern und Versicherung angeht, ihr macht es gerade umgekehrt :confused::confused:

Mein Ranger Wildtrak ist nicht als PKW versteuert, zahle im Jahr 169,00 Euro.

Wildtrak

Den Steuerbescheid würde ich gerne mal sehn:)

Weil du geschrieben hast du würdest 169€ zahlen;)

Hab mir aber schon gedacht das es ein Schreibfehler war.

Die 169 dürften für den 2,2 Liter gelten, den eumel09 fährt. Ich hab nen 3,2er. Der ist teurer.

Zudem hat eumel noch ein VorFL und mein FL hat zusätzlich noch adBlue. Bei beiden Änderungen haben sich auch die Gewichte geändert.

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