Ford-Flatrate = Leasing? Oder nicht?
Hallo,
ich habe vor 3 Jahren meine FF-Flatrate abgeschlossen und werde mein FF nächstes Jahr abgeben.
So wie ich es aus dem Vertrag sehe (und wie es der Verkäufer mir rübergebracht habe) zählt nur die KM-Leistung bei der Abgabe und nicht wie bei Leasingangeboten Kratzer und Abnutzungsspuren.
Ist das so richtig?
Konkret geht es bei mir darum, dass mein FF kleinere Abnutzungsspuren hat wie z. B. Lenkergriff, kleinere Kratzer am Äußeren (nicht durch Unfall sondern die "Abnutzungskratzer"😉, im Kofferraum ist die Rückseite der hinteren Sitze duch Transportieren von Gegenständen nicht mehr ganz kratzfrei und der Beifahrersitz hat leicht sichtbare Flecken.
Wie wird das berechnet? Oder zähle wirklich nur die KM-Leistung?
Gruß
Sonnenzombie
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Starman28
Auslösen ist klar mir geht es primär ja um die Rückgabe beim Händler da ich da nen fließenden Übergang zum Neuwagen habe 🙂
Dann versuch doch mit ihm folgenden Deal abzuschliessen: Er kauft DIR die Karre für z.B. 7500 Euro ab, Du zahlst 6000 Euro an die Fordbank, dann bleiben noch 1500 für die Anzahlung eines neuen Ford übrig.
Hat bei mir auch schon mal geklappt. 😁
Und wenn er nicht darauf eingehen sollte, verkauf das Teil privat und zahl die Restrate.
Wobei ich aber denke, da Du was neues willst, wird er sich bestimmt darauf einlassen.
Genau sowas hatte ich mir auch schon Überlegt nur dachte ich es wäre zu positiv für mich 😁.
Jemand schonwas vom Facelift gehört irgendwie ist es extrem ruhig darum, kaum Bilder oder nen Termin. Der sollte doch eigentlich ende des Jahres kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Starman28
Genau sowas hatte ich mir auch schon Überlegt nur dachte ich es wäre zu positiv für mich 😁.Jemand schonwas vom Facelift gehört irgendwie ist es extrem ruhig darum, kaum Bilder oder nen Termin. Der sollte doch eigentlich ende des Jahres kommen.
wir haben april...also den 4ten monat...es liegen noch 8 weitere monate vor uns...fällt dir was auf?^^
klar fällt mir was auf :-) es wird langsam Zeit für Infos normal muss man nicht solange drauf warten auch nicht bei Ford siehe Kuga Nachfolger oder Mondeo und die kommen lange nach dem Fiesta Facelift 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Starman28
Wie schaut es denn aus wenn das aktuelle Auto mehr Wert ist als im Kaufvertrag der Rücknahme Preis. Der KA von meiner Frau zB hat einen Rückkauf Preis von 6000€ hab mal in den Verkaufsportalen geschaut und dort beginnen gleiche Fahrzeuge mit 8xxx€ ! Was passiert nun gibt einen der Händler mehr? Ist nocht so einfach weil wir auf einen Fofi wechseln wollten und meine Frau einen PKW benötigt deshalb ist es nicht so einfach mit dem Privatverkauf. Das Problem da wäre auch ich müsste ihn vorher doch auslösen oder?Kann man das Fahrzeug eigentlich auch bei einem anderen Händler (in der Nähe) zurück geben, wo ich auch den Fofi kaufen möchte?
DAs ist ganz einfach:
1.
das was du in den Portalen siehtst sind Wunschpreise!!
2.
geht zu dem Händler deines Vertrauens oder ADAC, die haben die Möglichkeit eine Schwacke / DAT Bewertung für dein Fahrzeug durchzuführen. Ausstattung und KM werden berücksichtigt.
3.
So nun zum Verkauf, du hast mit deinen FFH einen Vertag. Dieser enthält den KM-Stand und den Kaufpreis. Gibst du den Wagen mit dem KM-Stand plus/minus 5000km zurück, wird dir der Händler den vereinbartenb Preis bezahlen.
4.
Siehst du dies nicht ein, steht es dir frei dich im Portal 'zu Verkaufen' einzutragen und deinen Wunschpreis kund zu tun. (Bei guter Pflege, wenig KM-etc würde ich das sogar 3 Monate vor Auslauf machen!!)
5.
Die Ford Bank schickt dir den Brief nach Zahlungseingang zu wenn du ihn denn privat verkaufst. Du kannst natürlich auch vorher mit der Bank sprechen und eine event. andere Regelung, z.B. Versand an Händler. vereinbaren
Hast du weitere Fragen schick mir ne PN
@ Evil MM
Zitat:
Original geschrieben von Evil MM
....... - der Fahrzeugschein liegt nur zur Sicherheit bei der Bank. .....
Dann schick mal den Brief an die Bank, sonst holen die dein Auto! 🙂😁😁
Hi LJ1.,
seit dem 01.10.2005 gibt es den Fahrzeugbrief nicht mehr!!!
Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahtzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
Gruß
Eis4zeit
Da hast du vollkommen Recht Eis4zeit.
Aber wenn du hier von einer ZB II oder ZB I spricht, wer kann denn was damit anfangen. Die meisten sprechen doch immer noch von Schein und Brief.
Ist doch das gleiche mit KW, PS ist out!?
Da die Bedeutung von ZBI und ZBII gleich geblieben ist - ähnlich wie KW das selbe Ausdrücken soll wie PS - nur in einer anderen Einheit - macht es ja nichts wenn man weiterhin Fahrzeugbrief- und schein sagt. Dennoch hast du natürlich recht, dass es so nicht mehr heißt.
Zum Fahrzeugverkauf: ich kann mir nicht vorstellen, dass viele Händler grundsätzlich mehr Zahlen als im Kaufvertrag steht, also von wegen: 6000 ist die Schlussrate - Herr Meier, ich löse die 6000 aus und gebe ihnen noch 2000 auf die Hand.
WENN ich jedoch mein nächstes Auto bei dem selben Händler kaufe, dann haben wir eine ganz andere Situation. Doch entspricht die höhere Ablösesummer die der Händler bereit ist zu zahlen nicht mehr als einem Rabatt den man ggf. sowieso bekommen würde.
Von daher sollte man eher darüber nachdenken - wenn man den Wagen wo anders tatsächlich teurer losbekommen kann - ihn wo anderes zu verticken und dann den Händlerrabatt noch zusätzlich mitzunehmen. Müsste man halt irgendwie gegenrechnen und sich mal Angebote erstellen lassen.
Doch sollten die Preis von Autoscout & Co. wirklich nicht für bare Münze genommen werden. Wenn du einen Wagen für 7000 siehst, wirst du nicht einfach 7000 bezahlen. Du wirst den versuchen auf 6000 zu drücken und einigst dich bei 6500.
Für 7,90 Euro kann man sein Fahrzeug bei Schwacke bewerten lassen ( gibt manchmal nocht einen Gutschein für eine weitere Bewertung dazu )
Bisher stimmten meine Händlereinkaufspreise immer mit dem Wert überein den mir Schwacke nach drei Jahren ausgespuckt hat ( Ford Auswahlfinanzierung, Rückgabe nach drei Jahren und Neubestellung )
Just for fun investiere ich die 7,90 Euro einmal im Jahr.
Wie wird eigentlich ein Unfall bei der Rückgabe berechnet? gibt's da im Forum Ford Händler die das wissen? konkret geht es um eine ausgetauschte heckstange und ein neues rechtes frontlicht.
Zitat:
Original geschrieben von Sonnenzombie
Ok, wie würdet ihr den Fleck (war Milch) auf dem Beifahrersitz und die Kratzer auf der Rückseite der Rückbank sehen?
Zählt das als Gebrauchsspuren?
Frage: würdest du als Käufer eines Gebrauchtwagen sowas hinnehmen ohne am Preis zu schrauben? Ich glaube kaum. Der FFH will den Wagen ja noch weiter verkaufen und da muss das vorher beseitigt werden. Wenn du das nicht machst muss dies der FFH machen, und das kostet halt.
und das andere ist, dass du UNFALLSCÄDEN angeben musst. Machst du dies nicht und es stellt sich später alssolcher heraus, hat der Händler ein Rückabwicklungsrecht, oder zumindest Schadenersatzansprüche gegen dich. Bei einem Scheinwerfer oder einer Getauschen Rückleucht spricht man nicht von Unfallschaden. Aber alles andere schon.
Die Verheimlichung eines Schadens kann sehr teuer kommen.
könnt ihr einfach die frage beantworten statt zu erklären dass dies und das Pflicht ist? denn das ist mir schon klar.
Wichtig ist, das der Unfall fachmännisch repariert wurde. Und dann liegts am Händler, wie es berechnet wird. Ich geh mal davon aus, wenn Du ein neuen Wagen bei ihm holst, wird er Dir, die fachmännische Reparatur vorrausgesetzt und der Wagen befindet sich in einem ordentlichem Zustand, wenig bis nichts berechnen.
Wenn Du natürlich das Auto zurückgibst dann wird er Dir die Wertminderung in Rechnung stellen.
Aber steht sowas nicht in den Leasingunterlagen?