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  7. FOH will mich berauben!!!

FOH will mich berauben!!!

Themenstarteram 28. März 2007 um 10:44

Hi!

vielleicht erinnert sich noch der ein oder andere an meinen thread wo ich der meinung war das die kiste läuft wie auf 3 pötten... ich hatte den wagen beim foh abgegeben und meine handy-nr angegeben (wie sich später herausstellte lag das handy im auto).. bei der abgabe habe ich gefragt wie teuer so eine diagnose sein könnte... er meinte nur "es können 13,50 eur sein, es können aber auch ganz schnell mal 100 euro werden, je nach aufwand" und ich meinte "vor reparaturen bekomme ich aber bescheid gesagt? als azubi muss man schliesslich auf sein geld achten" und er sagte ja.

Da Freitag und Samstag eh nicht dran gearbeitet werden sollte, rief ich Montag morgen an und gab denen die Nummer von meiner Arbeit, wo die mich den ganzen Tag erreichen konnten.

Montag abend rief ich nochmal dort an um mich zu erkundigen, da hieß es, der kollege der es bearbeitet ist schon weg, das auto steht hier ziemlich zerpflückt rum und wird wohl morgen fertig sein.

gestern (dienstag) hatte ich kaum zeit, rief deshalb einmal dort an, doch da war besetzt... meine arbeitskollegen haben auch keinen anruf von opel mitbekommen.

 

jetzt eben habe ich dort noch einmal angerufen und wurde 2X weiterverbunden bis ich die durchwahl vom techniker bekam.

dort hieß es, das wohl beim letzten mal gar kein neuer zahnriemen drauf gemacht wurde und der alte sich am auflösen war. (moment, ich hab den zahnriemen vor 30.000 bei opel machen lassen.. auf der rechnung steht tatsächlich nix von zahnriemen... dabei hab ich einen mit abgegeben zum einbauen)

drum hat der nette opel-mensch schonmal nen neuen drauf gemacht.

Jetzt zum Fehler:

Die Karre hat den (nicht originalen) Luftfilter ins rohr gesaugt... ansaugkanal verstopft. fertig... das war's... freundlich wie der OH ist, hat er die auch schonmal entfernt.

finde ich ja bis hierhin alles super, toll und ganz klasse... aber was sagt die rechnung?

 

760 EURO meine herren.... dafür kriege ich n besseres auto mit neuem zahnriemen :D:D:D:D

wie bekomme ich nun mein schönes auto wieder? da liegen teure sachen drin (z.B. reifen für 120 eur), das will ich bei diesen betrügern nicht liegen lassen, nachher beklauen die mich noch!

wie geht man in dem fall vor?

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27 Antworten

nicht bezahlen, ganz klar... die sollten dich ja vorher anrufen... und wennse dich nicht erreichen haben die auch nix an der karre rumzuarbeiten was kosten verursacht

wie biste jetzt mit denen verblieben? haste dort mal ordentlich aufn tisch gehauen?

würd ich auch nicht bezahlen. kannst dich nett bedanken für die arbeit die du nicht in auftrag gegeben hast und dein auto abholen. war ja quasi ne kostenlose arbeit ohne auftrag. das nachzuweisen das du damals nen zahnriemen abgegeben hättest wenn die arbeit nicht mit draufsteht auf der rechnung wird wohl schwer aber bleibt die frage wieso sie da überhaupt nachgeschaut haben? bei mir läuft das ansaugrohr nicht durch die zahnriemenabdeckung. bin ich mir ziemlich sicher. :D

Moin Bimmel, Moin iral [ EDIT: moin Bootvirus :D ]

ich würde keinesfalls zahlen. so n ähnliches Beispiel gab es mal beim bekannten von mir. da war auch n kostenvoranschlag von 450 € angesetzt. das was aufgelistet war, wurde auch repariert. und da dieser werkstatt mit den 3 buchstaben ja gründlich sein will, kamen da nochmal 450 drauf ...

er wurde angerufen, es wurde ihm so gesagt, dass sich mehrkosten durch kleine extra reparaturen ergeben haben ...

er dachte an evtl. 500 € insgesamt und fuhr mit guter laune zur werkstatt. also ihm dann die rechnung präsentiert wurde sagte er nur ganz trocken: warten sie mal kurz ...

also raus aus der werkstatt, anwalt angerufen und der stand 30 minuten später da ...

ergebnis: er hat repariert bekommen was auf dem kostenvoranschlag stand, und reparaturen im wert von weiteren 450 € geschenkt bekommen. er musste nichts weiter zahlen als das, was er in auftrag gegeben hat.

da sieht man wieder mal, nicht zahlen macht auch mal sinn

Themenstarteram 28. März 2007 um 13:13

hab mich natürlich direkt telefonisch bei dem vorgesetzten vom techniker gemeldet und dem klar gemacht das ich das keinesfalls zahlen werde und ihm die möglichkeit gegeben was vorzuschlagen... er will aber die moneten sehen und weigert sich mir das auto rauszugeben, geschweige denn wertsachen aus dem auto zu entfernen. Ich soll erstmal persönlich dort vorbei schauen und dann würden wir weiter sehen...

dumm nur das mein handy im auto ist und ich hier auf der arbeit festsitze... ich beiß hier gleich innen tisch wenn mir nicht mal die ein oder andere handy-nr wieder einfällt

geh hin und scheiß den vom feinsten zusammen... kann ja nicht angehen...

notfalls ruf die bullen (unterschlagung)

alles andere klärste dann über den rechtsweg...

am 28. März 2007 um 14:29

genau, dein handy kannst du sofort aud deinem Auto holen!

Was hast du denen denn für einen Auftrag gegeben???

so wie ich das verstanden hab hat er nur gesagt das die mal gucken sollen woran es liegen kann.

dazu mussten die natürlich den motor auseinander nehmen.

war bei mir ähnlich, nur das die den auseinander genommen haben und gesehen haben das das auslassventil defekt war. dann haben die mich angerufen, mir das mitgeteilt und mir einen kostenvoranschlag zukommen lassen. und diesen preis habe ich nacher auch bezahlt, als das auto fertig war.

Bei ihm gabs aber scheinbar weder Kostenvoranschlag noch nen Reparaturauftrag, also muss er auch nix zahlen. Hat der FOH Pech.

Hey, Rechtsfragen: MEIN THEMA :D

Also, zuerst einmal gilt jede Abmachung, egal ob mündlich oder schriftlich als rechtsgültiger Vertrag. Hast du nen Reparaturauftrag ohne Kostenvoranschlag unterschrieben, dann kann der Freundliche so viel von dir verlangen, wie im Rahmen des Durchschnitts liegt (dabei zählen Fachwerkstätten und keine billigen freien), außerdem ist das ein dehnbarer Begriff, der dir höchstens einen geringen Nachlass einbringt.

Hast du ausdrücklich einer Reparatur widersprochen und nur die Fehlerdiagnose in Auftrag gegeben so hab ich dich verstanden kann auch nur und NUR diese im angegebenen Kostenrahmen berechnet werden. (kann aber schon bis zu 150EUR gehen, wenn du mich fragst, wer weiß schon, was der alles untersucht haben soll :( )

-->Am Besten gehst du hin und sagst, dass du der Reparatur eindeutig widersprochen hast und einen Anruf verlangt hast. Dann soll er dir keinen Vorschlag zur Regulierung machen, sondern ne Rechnung über die Diagnose ausstellen und dir den Schlüssel aushändigen. Wenn er sich weigert, dann kannst du dich nur an einen Anwalt wenden, die Polizei hilft dir in ungeklärter Rechtslage nicht weiter und lässt den Wagen beim Freundlichen. Aber vorsicht, Anwälte sind teuer und Rechtsschutzversicherungen echt sinnvoll.

 

Das ist übrigens eine beliebte ;asche von Werkstätten, meistens bei Jugendlichen und Senioren angewendet, da die sich meist nicht richtig wehren und zähneknirschend zahlen.

Ach ja, deine Wertsachen darf er auf gar keinen Fall einbehalten, denn der Wagen ist eindeutig mehr wert, als die Reparatur!

am 29. März 2007 um 7:28

Zitat:

die Polizei hilft dir in ungeklärter Rechtslage nicht weiter und lässt den Wagen beim Freundlichen

Seh iczh nicht so. Hier liegt unter umständen eine Straftat vor (bestenfalls Nötigung). Ob das Einbahlten des gesamten fahrzeugs unter das pfandrecht fällt ist mehr als strittig. Und bei strittigen Rechnungen schonmal garnicht.

Ich ärgere mich bis heute keine Strafanzeige gegen meine Werksatt gestellt zu haben nachdem ich in einem Betrugsfall (insektion berechnet, doppelter preis wie im Angebot, aber nichts!! durchgeführt) mein Auto mit der Polizei abgeholt hab.

am 29. März 2007 um 9:18

Es ist nicht Aufgabe der Polizei über die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu entscheiden! Wenn nachweislich nichts gemacht wurde, oder der Streitwert dem des Pfandguts nicht beizumessen ist, dann ist die Lage ja klar.

In diesem Fall ist aber nicht die Leistung strittig, sondern ob ein Auftrag erteilt wurde oder nicht.

Ich würde auf jeden Fall selbstsicher auftreten und es mir nicht gefallen lassen. Er kann dir echt nur die Fehlersuche in Rechnung stellen. Den Zahnriemen und die Arbeit muss er dir schenken. Denn er hat deinen alten ZR durch das demontieren unbrauchbar gemacht, von daher hast du Anspruch auf Ersatz!

Du darfst nur auf gar keinen Fall was bezahlen, das Geld siehst du nie wieder.

am 29. März 2007 um 9:21

Wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, dann kann man das am besten mit der Schlichtungsstelle der KFZ-Innung probieren. Die prüfen auch nach, welcher Preis für eine Reparatur gerechtfertigt ist.

am 29. März 2007 um 9:30

Das ist das Problem an den Schlichtungsstellen, die stehen immer zum Teil auf der Seite der Freundlichen ("Hast du nen Reparaturauftrag ohne Kostenvoranschlag unterschrieben, dann kann der Freundliche so viel von dir verlangen, wie im Rahmen des Durchschnitts liegt (dabei zählen Fachwerkstätten und keine billigen freien), außerdem ist das ein dehnbarer Begriff, der dir höchstens einen geringen Nachlass einbringt.

")

 

Hier geht es aber darum, dass gar kein Auftrag gegeben wurde und rechtlich gesehen braucht er hier nullkommanichts für die Reparatur zu zahlen!!!!!!!!(Nur die Fehlersuche)

Stell dir mal vor, ich komm zu dir auf die Auffahrt und poliere einfach deinen Wagen und dann verlange ich dafür auch noch 760EUR(2Flaschen Politur, 3Duftbäume, Polsterreiniger, Staubsaugerbeutel und ein McDoof MaxiMenü/obwohl du nur nen kleinen Kratzer in Der Stossi hattest)!!! Würdest du mir auch nur einen ct bezahlen????

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