Förderung für Phev soll zum Jahresende abgeschafft werden

Kia

Hallo zusammen, ich habe heute Früh gehört das die Plugin-Hybride zum Jahresende nicht mehr gefördert werden sollen? Meiner kommt zum Glück in 2 Monaten aber..... ist das nicht kontraproduktiv?
Der Hybrid ist doch der Einstieg in die E-Mobilität und die Förderung ein Anreiz.

Ich finde die Ansichten und Regeln der Bundesregierung manchmal etwas seltsam. Wie realitätsfremd das ist, zeigt sich ja auch an einigen Coronaregeln ;-)

Mein Wort zu Ostern ;-)

Gruß Tommy

105 Antworten

Zitat:

@206driver schrieb am 30. April 2022 um 07:50:54 Uhr:



Zitat:

@Nipo schrieb am 29. April 2022 um 18:50:59 Uhr:


Es ist auch schwer, den Herstelleranteil nicht zu garantieren, denn es ist erstmal einfach als Rabatt im Kaufvertrag ausgewiesen. Und Vertrag ist Vertrag.

Ich bin kein Rechtsanwalt und hab von Vertragsrecht keine Ahnung.

Bezogen auf die Höhe der Förderung kann ich nur sagen: Diese berechnet sich nach den aktuell gültigen Vorgaben am Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Meine persönliche Einschätzung ist (und das soll jetzt nicht abwertend gemeint sein), dass es sich dabei um eine Wunschvorstellung des Käufers handelt. Rein menschlich (und aus Sicht eines Kunden) nachvollziehbar, aber ich wüsste nicht auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen sollte.

Der Herstelleranteil ist gesetzlich festgelegt und wie die anderen Bestandteile der Förderung abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Aber wie gesagt: Das geht dann schon deutlich ins Vertragsrecht.

Ich sage es nochmal: ich schließe z.B. heute einen Kaufvertrag ab. Darin ist ein Kaufpreis festgeschrieben. Wie der Kaufpreis sich zusammen setzt, ist erstmals völlig unerheblich. Aber der Kaufpreis gilt dann für beide Seiten.

Der Herstelleranteil ist trotzdem ein freiwilliger Nachlass des Herstellers. Er muss ihn nicht gewähren, kann aber.
Nur im Falle, dass der Nachlass mindestens die Höhe des Herstelleranteils erreicht, kommt der Staat und gibt noch die Förderung dazu.

Wenn Du meinst, dass der Hersteller per Gesetz zur Gewährung des Herstelleranteils gezwungen wird, bitte zeige dann entsprechende Stelle im Gesetz.

Zitat:

@Nipo schrieb am 30. April 2022 um 09:21:28 Uhr:


Ich sage es nochmal: ich schließe z.B. heute einen Kaufvertrag ab. Darin ist ein Kaufpreis festgeschrieben. Wie der Kaufpreis sich zusammen setzt, ist erstmals völlig unerheblich. Aber der Kaufpreis gilt dann für beide Seiten.

Wie gesagt: Ich habe von Vertragsrecht keine Ahnung.

Bei der staatlichen Förderung ist jedoch geregelt, dass diese erst mit der Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgen kann und es gelten die Förderbedingungen am Tag der Erstzulassung.

Zitat:

@Nipo schrieb am 30. April 2022 um 09:21:28 Uhr:


Der Herstelleranteil ist trotzdem ein freiwilliger Nachlass des Herstellers. Er muss ihn nicht gewähren, kann aber.
Nur im Falle, dass der Nachlass mindestens die Höhe des Herstelleranteils erreicht, kommt der Staat und gibt noch die Förderung dazu.

Die Höhe des Herstelleranteils an der Förderung ist gesetzlich festgeschrieben.

Zitat:

@Nipo schrieb am 30. April 2022 um 09:21:28 Uhr:


Wenn Du meinst, dass der der Hersteller per Gesetz zur Gewährung des Herstelleranteils gezwungen wird, bitte zeige dann entsprechende Stelle im Gesetz.

Gerne.

BAnz AT 05.11.2020 B1

, §3.3, Absatz 1:

Zitat:

Das zu begünstigende Fahrzeugmodell muss sich auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden, mit der sich die Automobilhersteller zu einer Beteiligung an der Finanzierung des Umweltbonus verpflichten.

Wenn ein Fahrzeug gefördert wird, dann sind die jeweiligen Anteile der Förderung genau festgelegt.

Und natürlich gibt es auch Plug-In Hybride, die gar keine Förderung erhalten.

Der Herstelleranteil ist ein Teil eines Gesetzes, wenn es das Gesetz nicht mehr gibt, oder dieses nicht mehr gilt, entsteht dich daraus keine Verpflichtung mehr.
Da der Herstelleranteil im Vertrag extra ausgewiesen sein muss um eine Förderung zu erhalten, kann man diesen auch deutlich dem Vertrag entnehmen.
Ich halte es für einen feinen Zug, wenn Kia zumindest die Ungewissheit mit dem Herstelleranteil beseitigt.

Kann gelöscht werden.

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Zitat:

@206driver schrieb am 30. April 2022 um 09:41:09 Uhr:



Zitat:

@Nipo schrieb am 30. April 2022 um 09:21:28 Uhr:


Ich sage es nochmal: ich schließe z.B. heute einen Kaufvertrag ab. Darin ist ein Kaufpreis festgeschrieben. Wie der Kaufpreis sich zusammen setzt, ist erstmals völlig unerheblich. Aber der Kaufpreis gilt dann für beide Seiten.

Wie gesagt: Ich habe von Vertragsrecht keine Ahnung.
Bei der staatlichen Förderung ist jedoch geregelt, dass diese erst mit der Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgen kann und es gelten die Förderbedingungen am Tag der Erstzulassung.

Zitat:

@206driver schrieb am 30. April 2022 um 09:41:09 Uhr:



Zitat:

@Nipo schrieb am 30. April 2022 um 09:21:28 Uhr:


Der Herstelleranteil ist trotzdem ein freiwilliger Nachlass des Herstellers. Er muss ihn nicht gewähren, kann aber.
Nur im Falle, dass der Nachlass mindestens die Höhe des Herstelleranteils erreicht, kommt der Staat und gibt noch die Förderung dazu.

Die Höhe des Herstelleranteils an der Förderung ist gesetzlich festgeschrieben.

Zitat:

@206driver schrieb am 30. April 2022 um 09:41:09 Uhr:



Zitat:

@Nipo schrieb am 30. April 2022 um 09:21:28 Uhr:


Wenn Du meinst, dass der der Hersteller per Gesetz zur Gewährung des Herstelleranteils gezwungen wird, bitte zeige dann entsprechende Stelle im Gesetz.

Gerne. BAnz AT 05.11.2020 B1, §3.3, Absatz 1:

Zitat:

@206driver schrieb am 30. April 2022 um 09:41:09 Uhr:



Zitat:

Das zu begünstigende Fahrzeugmodell muss sich auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden, mit der sich die Automobilhersteller zu einer Beteiligung an der Finanzierung des Umweltbonus verpflichten.


Wenn ein Fahrzeug gefördert wird, dann sind die jeweiligen Anteile der Förderung genau festgelegt.
Und natürlich gibt es auch Plug-In Hybride, die gar keine Förderung erhalten.

Und ich sage es nochmal: der Hersteller unterliegt keinem Zwang durch das Gesetz. Er kann sich "verpflichten", muss aber nicht. Niemand erlässt irgendwelche Sanktionen gegen den Hersteller, wenn er "nein" zu dem Förderungsprogramm sagt.

Deswegen ist die Gewährung des Herstelleranteils ein freiwilliger Nachlass und kann durch den Händler nicht einseitig zurückgefordert werden.
Daher ist es für Kia schwierig, den Herstelleranteil nicht zu garantieren. )))) Einfach nur ein Marketinggag.
Und wir sind und doch einig, dass der Herstelleranteil sowieso vorher auf den Listenpreis draufgeschlagen wurde.

Der Umweltbonus ist eine Vereinbarung zwischen den Herstellern und dem Staat. Der Hersteller muss den Herstelleranteil nicht zahlen, das ist richtig, dann gibt es auch keinen staatlichen Anteil. Aber um einen staatlichen Anteil zu erhalten muss der Hersteller den Anteil erbringen. Also ist er verpflichtet seinen Anteil zu leisten.
Entfällt der Umweltbonus, entfällt auch die Verpflichtung einen Herstelleranteil zu leisten.

Also, entfällt der Umweltbonus durch die Bafa, entfällt auch der Herstelleranteil, da dieser ja explizit auf dem Kaufvertrag ausgewiesen ist.

Übrigens, es war bisher immer so, dass wenn Du schlicht den Umweltbonus nicht beantragt hattest oder die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, der Hersteller eine Rückzahlung des Herstelleranteils einfordern konnte.

Zitat:

@Die_Santa_Fee schrieb am 30. April 2022 um 10:56:36 Uhr:



Übrigens, es war bisher immer so, dass wenn Du schlicht den Umweltbonus nicht beantragt hattest oder die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, der Hersteller eine Rückzahlung des Herstelleranteils einfordern konnte.

Wo? Könntest Du bitte entsprechende Nachweise liefern?
Das würde ja bedeuten, dass der Händler im Kaufvertrag den Käufer verpflichtet, die Förderung zu beantragen und zu bekommen. In meinen Kaufverträgen steht sowas nicht. Da ist überhaupt keine Rede vom Herstelleranteil, es wird nur der Rabatt ausgewiesen.
Erst in der Rechnung taucht der Satz auf, dass im Rabatt auch der Herstelleranteil drin ist.

Zitat:

@Die_Santa_Fee schrieb am 30. April 2022 um 10:56:36 Uhr:


Der Umweltbonus ist eine Vereinbarung zwischen den Herstellern und dem Staat. Der Hersteller muss den Herstelleranteil nicht zahlen, das ist richtig, dann gibt es auch keinen staatlichen Anteil. Aber um einen staatlichen Anteil zu erhalten muss der Hersteller den Anteil erbringen. Also ist er verpflichtet seinen Anteil zu leisten.
Entfällt der Umweltbonus, entfällt auch die Verpflichtung einen Herstelleranteil zu leisten.

Also, entfällt der Umweltbonus durch die Bafa, entfällt auch der Herstelleranteil, da dieser ja explizit auf dem Kaufvertrag ausgewiesen ist.

Eben, zwischen Hersteller und Staat. Aber nicht zwischen Händler und Käufer.
Sorry, aber solche Sachen müssen wirklich haarklein gespalten werden.

Zitat:

@Nipo schrieb am 30. April 2022 um 10:44:06 Uhr:


Und ich sage es nochmal: der Hersteller unterliegt keinem Zwang durch das Gesetz. Er kann sich "verpflichten", muss aber nicht. Niemand erlässt irgendwelche Sanktionen gegen den Hersteller, wenn er "nein" zu dem Förderungsprogramm sagt.

Natürlich kann der Hersteller entscheiden, ob das Fahrzeug überhaupt zur Förderung angemeldet wird. Es gibt einige Beispiele von Plug-In Hybriden die keine Förderung erhalten.

Das Gesetz sagt eindeutig, dass der gesetzlich festgeschriebene Herstelleranteil der Förderung fällig wird, wenn für ein förderfähiges Fahrzeug der Antrag gestellt wird.

Für die Höhe der Förderung ist die Erstzulassung maßgeblich und nicht das Bestelldatum.

Zitat:

@206driver schrieb am 30. April 2022 um 13:14:19 Uhr:



Zitat:

@Nipo schrieb am 30. April 2022 um 10:44:06 Uhr:


Und ich sage es nochmal: der Hersteller unterliegt keinem Zwang durch das Gesetz. Er kann sich "verpflichten", muss aber nicht. Niemand erlässt irgendwelche Sanktionen gegen den Hersteller, wenn er "nein" zu dem Förderungsprogramm sagt.

Natürlich kann der Hersteller entscheiden, ob das Fahrzeug überhaupt zur Förderung angemeldet wird. Es gibt einige Beispiele von Plug-In Hybriden die keine Förderung erhalten.
Das Gesetz sagt eindeutig, dass der gesetzlich festgeschriebene Herstelleranteil der Förderung fällig wird, wenn für ein förderfähiges Fahrzeug der Antrag gestellt wird.
Für die Höhe der Förderung ist die Erstzulassung maßgeblich und nicht das Bestelldatum.

Nochmal, das beeinflusst den Kaufvertrag zwischen Händler und Käufer aber nicht.

Zitat:

@Die_Santa_Fee schrieb am 29. April 2022 um 19:53:16 Uhr:


Achte drauf, dass im Vertrag klar zu erkennen ist, dass es der Herstellerrabatt ist, sonst stellt sich die Bafa an.

Nö, die BAFA will sehen dass der Käufer/Leasingnehmer das Fahrzeug mindestens um den Herstelleranteil günstiger als deb BAFA-Listenpreis bekommen hat. Wie das betitelt wird ist wurscht. Siehe Bild aus der FAQ von der BAFA-Seite.

BAFA-FAQ

Verstehe nicht, warum man das a) nicht an den Tag des Kaufs koppelt und b) nicht stärker auf die private Seite ausgerichtet hat. Die Vorteile beim Leasing für Unternehmen hätte man ja wegnehmen können. Aber private Verbraucher schauen doch auf die Betriebskosten und haben ein Interesse daran möglichst günstig zu fahren, nutzen ihre PHEV also ganz anders.

Ich hatte auch mit dem Sorento PHEV geliebäugelt. Aber das kann ich mir bei den Lieferzeiten ja jetzt leider abschminken.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 30. April 2022 um 13:38:30 Uhr:



Zitat:

@Die_Santa_Fee schrieb am 29. April 2022 um 19:53:16 Uhr:


Achte drauf, dass im Vertrag klar zu erkennen ist, dass es der Herstellerrabatt ist, sonst stellt sich die Bafa an.

Nö, die BAFA will sehen dass der Käufer/Leasingnehmer das Fahrzeug mindestens um den Herstelleranteil günstiger als deb BAFA-Listenpreis bekommen hat. Wie das betitelt wird ist wurscht. Siehe Bild aus der FAQ von der BAFA-Seite.

Und was steht unten im gelben Kasten? Es muss der Preis des Basismodells und der Herstelleranteil in der Rechnung ausgewiesen werden.

Zitat:

Und was steht unten im gelben Kasten? Es muss der Preis des Basismodells und der Herstelleranteil in der Rechnung ausgewiesen werden.

In der Rechnung. Nicht im Kaufvertrag.
Die beiden Sachen muss man unterscheiden.

Ausserdem steht im gelben Kästchen nichts über der Preis des Basismodells.
Man muss es kleinlich lesen, sorry.

Die Anforderung ist so zu verstehen: die Bezeichnung des Basismodells muss genannt werden und der Satz "Herstelleranteil in Höhe von xxxxx ist im Nachlass enthalten" muss enthalten sein.

Dann geht BAFA hin und überprüft, ob der tatsächlich gewährte Nachlass mindestens die Höhe des Herstelleranteils erreicht.

Tut es, dann bekommt der Antragsteller die staatliche Förderung.

Eigentlich ganz einfach.

Es ist müßig über etwas zu diskutieren, was wir nicht beurteilen können und ja auch nicht müssen, da ja Kia den Herstelleranteil garantiert.

Man wird sehen wie die Gerichte es bei anderen Herstellern bewerten werden, wenn diese dann ihren Kunden vielleicht den Anteil nicht zahlen werden.

Bei mir waren Rechnung und verbindliche Bestellung inhaltlich identisch, sowohl bei Kia wie auch bei Hyundai, warum sollte in der Rechnung auch etwas anderes stehen?

Ich wünsche durchaus jedem, dass er die volle Förderung erhält, zumal die Förderung ja auch noch nicht vom Tisch ist.

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