Focus Bj. 99 - wie kriegt man bläuliche Scheinwerfer hin?

Ford Focus Mk1

Schon seit längerer Zeit geistert die Idee bei mir im Kopf herum, bläulich schimmerndes Licht für die Scheinwerfer zu haben. Ab und zu sieht man getunte Autos, die das haben, und ich finde es sieht klasse aus.

Nur: wie kriegt man das hin bzw. wie bekommen die anderen das hin? Ich habe mir bereits die blue vision Birnen eingebaut. Die Lichter sehen zwar heller und damit "edler" (d.h. nicht so kränklich gelb wie die Serie) aus, sind aber nicht wirklich blau wie auf der Packung abgebildet.

Jemand 'ne Idee?

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Assrael


und dann gab es schon die Plakette.

deswegen ist das noch lange nicht legal....!

und da mängel an der beleuchtung, grundsätzlich als schwerewiegende mängel einzustufen sind und damit zur verweigerung der plakette führen........wäre es nicht verwunderlich, wenn der prüfer mit seiner schlampigen arbeit auch andere gravierende mängel an fahrwerk, bremse etc. übersehen hat!

Zitat:

Eine erlöschen der Betriebserlaubniss erfolgt auch nur bei gravierenden Möngel oder Änderungen zb. fettes Motortuning, Reifen abgefahren usw aber nicht weil dein Licht funktioniert aber leicht anders leuchtet.

da hier unzulässige leuchtmittel verbaut sind, die blendung und damit

gefährdung

anderer verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden

kann

, liegt hier sehrwohl ein erlöschen der be vor, was das verbot der weiterfahrt rechtfertigt, nebst punkten und bußgeld!

Wir sprechen hier doch nur von Standlichtbirnchen. Die LEDs, die ich jetzt drin habe, leuchten nicht wirklich besonders hell. Und reingetan habe ich sie nur, um diesen bläulichen Effekt der Scheinwerfer zu bekommen - der sich aber garn nicht manifestiert hat. Sobald sie kaput gehen, tausche ich sie wieder gegen die blue vision Standlichter aus, dann kann nicht mal der pingeligste TÜV-Prüfer ein Problem damit haben.

Zitat:

Original geschrieben von derbold


Wir sprechen hier doch nur von Standlichtbirnchen.

das umgangssprachliche

"erlöschen der be"

, ist ein rein fomaler akt, wobei es nicht darauf ankommt ob es sich "nur" ums standlicht oder einen auf dem dach montierten flakscheinwerfer handelt!

Zitat:

Die LEDs, die ich jetzt drin habe, leuchten nicht wirklich besonders hell.

und genau da liegt das problem....

"undefinierte signalwirkung"

kann hierbei als begründung für das verbot der weiterfahrt angegeben werden!

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