FL Scheinwerfer in ein nicht FL A6 3.0 TDI
Hallo liebe Community,
habe mir vor ca . 4 Monaten ein "dicken" gekauft. Ein 3.0 TDI Avant BJ.2007 Automatik.
Beim Kauf hatte der schon die neuen Facelift Scheinwerfer eingebaut.
Nun zeigt er mir aber Sporadisch im FIS an Tagfahrlicht/Standlicht Defekt an.Mal geht wirklich eine LED Leiste nicht , mal gehen Sie obwohl der Fehler kommt. Wenn Sie nicht gehen , mache ich einmal Licht an und dann wieder auf Auto , ist der Fehler weg.
Bei der Probefahrt ist der fehler natürlich nicht gekommen 😉
Nun ja , bin ich mal zu den freundlichengefahren , meinten die halt lag an der Batterie , da diese auch nicht mehr in Ordnung wäre. Also neue Batterie eingebaut. Fehler soll angeblich nicht mehr kommen.
Stimmt nicht ganz , der Fehler kam nur weniger. Also nochmals zum freundlichen und hab gesagt , Fehler noch da , nochmals schauen. Also wieder ausgelesen , ja stimmt 😉
Nach weiteren Prüfung hiess es dann , ein angeblicher Defekt in der LED-Leiste vom Scheinwerfer.
Also was mache ich , habe 2 neue Scheinwefer gekauft.
So nach 2 Tagen einbau bei den freundlichen ( gabs Komplikationen ) abgeholt , steige ein , plopp Fehler immernoch da. Also direkt den stehen gelassen sollten die nochmals schauen. Meinten dann wohl scheint kein kleines Problem zu sein. Wollen den Wagen mal paar Tage da behalten.
Was könnte es denn nach eurer Einschätzung sein?
Grüße
16 Antworten
Sehe ich wie @derSentinel
Und du solltest dich beeilen. Die Zeit läuft dir weg. Weil du Gewährleistung hast und keine Garantie. Und das bedeutet du bekommst es bezahlt, wenn der Fehler von Anfang an war. Nur bis 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass der Fehler nicht da war. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler da schon war
Zitat:
@mm27mm schrieb am 23. September 2017 um 19:46:25 Uhr:
Sehe ich wie @derSentinel
Und du solltest dich beeilen. Die Zeit läuft dir weg. Weil du Gewährleistung hast und keine Garantie. Und das bedeutet du bekommst es bezahlt, wenn der Fehler von Anfang an war. Nur bis 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass der Fehler nicht da war. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler da schon war
das hatte ich ja schon heute morgen geschrieben (nur nicht so detailiert) aber schön Ihr meine Aussagen bestätigt 😁
Noch ist es nicht zu spät aber da der TE dem Verkäufer wohl keine Chance auf Mängelbeseitigung gegeben hat ist die Kohle für die neuen Scheinwerfer und die 3 Besuche in der Werkstatt wohl nicht mehr einzufordern. Man könnte auch sagen das er sein Geld (vielleicht aus Unwissenheit) aus dem Fenster geworfen hat.