FK Xenon Scheinwerfer anscheinend wieder lieferbar und günstiger
Wollte eigentlich in meinen alten Sammelbestellungsthread posten. Aber der ist geschlossen worden 😁
Laut der HP von FK: klick mich sind die Scheinwerfer wohl wieder lieferbar. Es gibt sie wie hier im Link in schwarz und dann in chrom. Der Preis ist ja deutlich gefallen.
Ich denke mal kriegt die mit Händlerrabatt für ca 550,- Euro. Müßte ich mal gucken.
Klingt interessant muss ich sagen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hans.ErwinseinSohn
Mit defekten Bremsen/Lenkung/Fahrwerk kann mehr Schaden anrichten als mit
richtig eingestellten Xenon Scheinwerfer ohne Alwr oder Sra!
das ist ja auch vollkommenr ichtig, aber dennoch liegt es nicht an dir, zu beurteilen was nun legal und was illegal ist.
und wenn wir dir sagen, dass du (zumindest rein rechtlich gesehen) die ALW und SRA brauchst, dann musste uns doch nicht dumm anmachen , oder?!
226 Antworten
hi,
versteh ich trotzdem nicht.
auf den Fk-streuscheiben ist ein dc-zeichen... ok.
aber das ganze wird doch beim 'umbauen' in ein zkw gehäuse baulich verändert und somit ist im grunde auch die zulasssung erloschen...
zudem dürfte sich das 'dc' nicht unbedingt auf die streuscheiben , sondern evtl. auch aucf das (fk) gehäuse beziehen....
Zitat:
Original geschrieben von Khaaoos
aber das ganze wird doch beim 'umbauen' in ein zkw gehäuse baulich verändert und somit ist im grunde auch die zulasssung erloschen...
Einzig und allein so ist es streng genommen auch korrekt!
aber grau ist alle theorie....Nils320 hat seine in die original scheinwerfer nachträglich integrierten ringe vom E39 auch eingetragen bekommen...streng gesehen ist es aber auch eine veränderung der lichttechnischen anlage und somit zulassung erloschen...aber who cares...? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Khaaoos
hi,versteh ich trotzdem nicht.
auf den Fk-streuscheiben ist ein dc-zeichen... ok.
aber das ganze wird doch beim 'umbauen' in ein zkw gehäuse baulich verändert und somit ist im grunde auch die zulasssung erloschen...zudem dürfte sich das 'dc' nicht unbedingt auf die streuscheiben , sondern evtl. auch aucf das (fk) gehäuse beziehen....
^^Ja genau außerdem haben die FK Scheinwerfer mit DC Xenon Prüfzeichen H7 Leuchtmittel Fassung und keine D1S!
H7 Xenon Brenner gibt es nicht mit Prüfzeichen, also gibt es keine zulässigen Xenon Leuchtmittel für die FK Scheinwerfer!
Somit sind die FK Scheinwerfer nur illegal mit Xenon zu betreiben!
Wenn ich mir einige Audi zb. A6 oder 7er BMW E38 Halogen Scheinwerfer anschaue, haben die auch ein DC Xenon Prüfzeichen!
Xenon- und Halogen Scheinwerfer haben identisches Gehäuse nur das innenleben bestehet dann aus Xenon oder Halogen also werden
gleiche Streuscheiben verwendet!
hi martin,
Zitat:
aber who cares...?
na.. mich schon.
nen unfall mit ungeklärter schuldfrage und gutachterbestellung ... viel spass dabei ^^
und das wegen ein paar hundert euro?
(unterschied im kaufpreis zwischen dieser bastellösung und legalen hella xenon-sw)
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außerdem gibts von fk auch xenon swr. oder gibts die nicht mehr auf lager?
Zitat:
Original geschrieben von Khaaoos
na.. mich schon.Zitat:
aber who cares...?
nen unfall mit ungeklärter schuldfrage und gutachterbestellung ... viel spass dabei ^^
Soweit völlig korrekt...aber hier stellt sich mir dann die frage: es ist durch einen Fachmann (TÜV) eingetragen...ich persönlich als laie kann die details nicht wissen...(jaaaa, ich weiss, eine illegale eintragung wird nicht legaler durch das papier auf dem sie gedruckt steht)....nun passiert irgendwas....so denke ich jetzt mal, dürfte es hier u.U. dazu gereichen, dass mich keine schuld trifft, da es ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen wurde...eine sache....die ein normaler autofahrer nicht besser wissen kann.
(nur mal so meine gedankengänge jetzt....ich weiss: grau ist alle theorie 😉 )
hinzu kommt:
eine schuldfrage würde nur auftreten, wenn der unfall ursächlich durch das licht aufgetreten ist....das wäre schonmal punkt 1.
punkt 2: dazu muss das licht falsch eingebaut gewesen sein.....(ich traue kredenschel zu, dass er dies 1. korrekt macht, 2. der TÜV auch dies nochmal prüfen wird)
punkt 3: nun haben wir den salat...unfall ist doch passiert wegen licht (auch dies ist wieder reine graue theorie...dazu muss der eine autofahrer der sich geblendet fühlt genau auf kredenschel treffen)...der gutachter schaut in die papiere, dort steht "Xenon nachträglich legal verbaut und geprüft durch TÜV XYZ"....somit ist erstmal alles ok soweit.
sprich, die chance, dass es schlussendlich zu einer ungeklärten schuldfrage kommen könnte, ist so extrem minimal, dass man wohl das risiko getrost eingehen kann. aber eben nur meine persönliche meinung... 😉
hi,
Zitat:
sprich, die chance, dass es schlussendlich zu einer ungeklärten schuldfrage kommen könnte, ist so extrem minimal, dass man wohl das risiko getrost eingehen kann. aber eben nur meine persönliche meinung...
stimmt schon.. das risiko ist letztendlich überschaubar.... aber man steckt halt ned drin.
und m.W. ist die beleuchtung, ebenso wie fahrwerk und bremsen, absolut sicherheitsrelevant und somit fast egal, ob das licht mit dem unfall in zusammenhang steht.
für mich wären die - hmm... 400 euro geschätzt - die sache wert.
im gegensatz zu den zu erwartenden kosten bei erloschenem versicherungsschutz und vllt noch personenschaden finde ich diesen betrag...
Zitat:
extrem minimal ²
😉
Zitat:
Original geschrieben von Kredenschel
Die Optik kannst du dir hier anschauen:Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Hallo Frank 😉Ok, dass heisst man muss das Gehäuse von den alten Leuchten umbauen...aber das ist sicher nicht soo schwer.
Hmm, jetzt interessiert mich noch die Optik, denn meiner soll ORIGINAL bleiben 😛
Gruß
F.
www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp
Bin leider vorhin nicht mehr zum Einbauen gekommen.Eigentlich wollte ich auch bei Original-Optik bleiben, allerdings sind die Standlichtringe nicht soooo hässlich, als dass sie das Argument "Legales Xenon" übertrumpfen würden.
genauso sehe ich es auch!!
zumal das mit dem bi-xenon schon ne schicke sache ist!! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Khaaoos
hi,versteh ich trotzdem nicht.
auf den Fk-streuscheiben ist ein dc-zeichen... ok.
aber das ganze wird doch beim 'umbauen' in ein zkw gehäuse baulich verändert und somit ist im grunde auch die zulasssung erloschen...zudem dürfte sich das 'dc' nicht unbedingt auf die streuscheiben , sondern evtl. auch aucf das (fk) gehäuse beziehen....
Du hast recht, auf dem Gehäuse sind nochmal alle E-Erläuterungen detailliert drauf.
Werde mich da mit dem TÜV doch nochmal kurz schliessen.
Aber das Gehäuse ist eine 1:1-Kopie von den ZKW SW, wenn ich mal beide nebeneinander halte.
Ich will ja nur das hintere schwarze Gehäuse umbauen, da diese qualitativ hochwertiger sind.
Zitat:
Original geschrieben von -boris-
^^Ja genau außerdem haben die FK Scheinwerfer mit DC Xenon Prüfzeichen H7 Leuchtmittel Fassung und keine D1S!
H7 Xenon Brenner gibt es nicht mit Prüfzeichen, also gibt es keine zulässigen Xenon Leuchtmittel für die FK Scheinwerfer!
Somit sind die FK Scheinwerfer nur illegal mit Xenon zu betreiben!Wenn ich mir einige Audi zb. A6 oder 7er BMW E38 Halogen Scheinwerfer anschaue, haben die auch ein DC Xenon Prüfzeichen!
Xenon- und Halogen Scheinwerfer haben identisches Gehäuse nur das innenleben bestehet dann aus Xenon oder Halogen also werden
gleiche Streuscheiben verwendet!
Selbstverständlich gibt es Xenon H7-Sätze mit E-Prüfzeichen.
Habe diesen hier schon in der Hand gehabt:
http://cgi.ebay.de/...4-H7-NEU_W0QQitemZ120298723928QQcmdZViewItem?...Die Original-FK-Xenon werden ja AFAIK auch mit solchen H7-Kits betrieben.
Außerdem gibt es in der STVZO KEINE Vorschrift, die sagt, wie der Sockel aussehen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Khaaoos
na.. mich schon.
nen unfall mit ungeklärter schuldfrage und gutachterbestellung ... viel spass dabei ^^und das wegen ein paar hundert euro?
(unterschied im kaufpreis zwischen dieser bastellösung und legalen hella xenon-sw)
Die "paar" hundert EURO ist mir aber die absolute Scheiss-Hella-Optik nicht wert.
Die richtigen FK Xenon SWR haben keine H7 Sockel, wie man weiter vorn hier im Thread auf den Bildern erkennen kann.
Zitat:
Original geschrieben von kiese
Die richtigen FK Xenon SWR haben keine H7 Sockel, wie man weiter vorn hier im Thread auf den Bildern erkennen kann.
Stimmt, habe ich auch gerade gesehen..deswegen "AFAIK".
Aber wie gesagt, es gibt keine Vorschrift, die sagt, wie der Sockel auszusehen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Kredenschel
Zitat:
Original geschrieben von kiese
Die richtigen FK Xenon SWR haben keine H7 Sockel, wie man weiter vorn hier im Thread auf den Bildern erkennen kann.
Stimmt, habe ich auch gerade gesehen..deswegen "AFAIK".
Aber wie gesagt, es gibt keine Vorschrift, die sagt, wie der Sockel auszusehen hat.
Natürlich gibt es Vorschriften wie die Fassung/Sockel auszusehen haben!
Ein Scheinwerfer mit H7 Sockel ist nur für H7 Lampen zu gelassen! Es ist
verboten D2S, H1, H3 oder sonstige Leutmittel in H7 Scheinwerfer zu verbauen!
Zitat:
Original geschrieben von -boris-
Natürlich gibt es Vorschriften wie die Fassung/Sockel auszusehen haben!
Ein Scheinwerfer mit H7 Sockel ist nur für H7 Lampen zu gelassen! Es ist
verboten D2S, H1, H3 oder sonstige Leutmittel in H7 Scheinwerfer zu verbauen!
Zitierst du mir bitte den Abschnitt:
www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__50.html
EDIT:
Zitat (KBA):
"Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z. B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LEDs) ist immer Bestandteil der Zulassung. Daraus folgt:
* Die Gasentladungslampen dürfen nur in dafür zugelassenen Scheinwerfern eingesetzt werden.
* Das Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen (z. B. D2S, D2R) ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs.
* Aus den oben genannten Gründen ist nur die Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten."
Zu Punkt 1:
- Die FKs haben eine solche Zulassung
Zu Punkt 2:
- aus Punkt 1 ergibt sich, dass es KEIN reiner Halogenscheinwerfer ist
Zu Punkt 3:
- ...ergibt sich aus den oben genannten Punkten...
Da die FK-SW aber auch für DC geprüft sind, ist es vollkommen legal.
Meine SW sehen bis auf den Sockel und die Fassung genau wie dem Captain seine aus.
Auch genau die gleichen E-Prüfzeichen und Genehmigungen.
Jetzt bitte noch mal ganz langsam fuer dumme
Also ich kaufe mir die normalen FK (Depo) H7 Scheinwerfer und dazu noch die H7 von ZKW. Dann bau ich die Scheibe und das Innere der FK's in die Huelle der ZKW's. Dann hat man H7 Angel-eyes-Scheinwerfer in GUTER QUALITAET (und die Moeglichkeit auf Xenon)?
Zitat:
Original geschrieben von Deuce_hover
Jetzt bitte noch mal ganz langsam fuer dumme😉
Also ich kaufe mir die normalen FK (Depo) H7 Scheinwerfer und dazu noch die H7 von ZKW. Dann bau ich die Scheibe und das Innere der FK's in die Huelle der ZKW's. Dann hat man H7 Angel-eyes-Scheinwerfer in GUTER QUALITAET (und die Moeglichkeit auf Xenon)?
Grau ist alle Theorie. Denn ob die Gehäuse von DEPO und ZKW wirklich identisch sind, konnte bisher weder bestätigt noch widerlegt werden.
Allerdings scheint es wohl so möglich zu sein.