Firmenwagen & Mehrwertsteuererhöhung

Audi A4 B7/8E

Hallo,

Besserwissermodus an

nur zur Klarstellung, auch Firmenwagenfahrer sind durch die Mehrwertsteuerhöhung (indirekt) betroffen, da die Besteuerungsgrundlage der Bruttolistenpreis ist. D.h. die Rabatte fliessen nicht in die Besteuerung des Firmenwagen ein.

Ergo: Auch für Firmenwagenfahrer macht es Sinn sich den Wagen noch in 2006 zu kaufen. Um noch in den Genuss der 16% zu kommen muss der Wagen bis zum 31.12.2006 an den Kunden ausgeliefert sein.

Besserwissermodus aus

Ogni_67

41 Antworten

Re: Firmenwagen & Mehrwertsteuererhöhung

Zitat:

Original geschrieben von ogni_67


nur zur Klarstellung, auch Firmenwagenfahrer sind durch die Mehrwertsteuerhöhung (indirekt) betroffen, da die Besteuerungsgrundlage der Bruttolistenpreis ist.

Aber doch nur bei den Leuten, die zu faul zum Führen eines Fahrtenbuches sind und stattdessen die unmögliche 1-Prozent-Abzockregel anwenden.

Matthias

Danke für den Hinweis!

Ich habe leider keine Zeit, ein Fahrtenbuch zu führen, und so wird es vielen Leuten gehen. Das hat nichts mit Faulheit zu tun, sondern eher das Gegenteil.

Viele Grüße

Stehe ich auf dem Schlauch, oder ist das ziemlich wurscht?

Bemessungsgrundlage ist der NETTO-Listenpreis. Hieraus 1 % pro Monat (+0,03 % für den entfernungskilometer Wohnung-Arbeitsstätte) ergibt die NETTO-Bemessungsgrundlage. Hierauf kommen 16 oder demnächst 19 % USt, denn es handelt sich um eine "sonstige Leistung" des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.

Ergo: Auch Altwagen werden teurer!

Markus

Nein, es ist der Brutto-Listenpreis. Und dann werden auch die Altwagen teurer, also ist es wieder egal, ob man noch 2006 kauft, least, finanziert oder klaut.

Viele Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von winston1972


Nein, es ist der Brutto-Listenpreis.

Genau. Der inländische Bruttolistenpreis am Tag der ersten Zulassung zuzüglich Sonderausstattungen. Genau deshalb bezeichne ich die 1-Prozent-Regel als Abzockregel und empfehle allen zu prüfen, ob sich das Führen eines formvollendetenn Fahrtenbuches lohnt.

Matthias

Wenn es der Bruttolistenpreis am Tag der Erstzulassung ist, würden die Altwagen günstiger bleiben, dann würde es sich lohnen, noch zu bestellen.

Das Fahrtenbuch ist eine zu große Fummelei, ich winde es SUPERÄTZEND, immer vor dem Aussteigen ein Buch zu führen. Oder sich an den PC zu setzen.

Aber wirtschaftlich sinnvoller ist es natürlich.

Zitat:

Original geschrieben von winston1972


Das Fahrtenbuch ist eine zu große Fummelei, ich winde es SUPERÄTZEND, immer vor dem Aussteigen ein Buch zu führen.

Hast Du sonst auch einen Stundenlohn von 100 bis 200 EUR? Je nach Größe des Fahrzeuges und Umfang der betrieblichen Nutzung kommen da solche Summen zustande, wenn man die Steuerersparnis gegen die Zeit rechnet, die man für das Fahrtenbuch aufwendet.

Matthias

Oh mann, willste jetzt Jedem ein Fahrtenbuch aufdrücken. Jeder wie er´s brauch oder möchte.

Ausschlaggbend für die Berechnung nach der 1%-Methode oder Fahrtenbuch ist das Verhältnis zwischen dienstlich veranlasster Fahrt und privater Nutzung und das muß Jeder selbst kalkulieren.

Grüße

fahrtenbuch / betriebsprüfung

man kann doch heute keinem mitarbeiter mehr guten gewissens ein fahrtenbuch empfehlen (ausnahmen bestaetigen die regel). bei jeder betriebsprüfung stuerzen sich die prüfer doch als erstes auf firmen-wagen mit fahrtenbuch. im zweifelsfall finden sie was und was dann kommt dürfte jeder wissen der schon mal einen betrieb geleitet hat.
gruss michael

Re: fahrtenbuch / betriebsprüfung

Zitat:

Original geschrieben von micwer


man kann doch heute keinem mitarbeiter mehr guten gewissens ein fahrtenbuch empfehlen (ausnahmen bestaetigen die regel). bei jeder betriebsprüfung stuerzen sich die prüfer doch als erstes auf firmen-wagen mit fahrtenbuch. im zweifelsfall finden sie was und was dann kommt dürfte jeder wissen der schon mal einen betrieb geleitet hat.

Ich rede natürlich in erster Linie von Fahrzeugen, die vom Unternehmer selbst genutzt werden. Bei Mitarbeitern, denen ein Wagen gestellt wird, ist die 1-Prozent-Regel ja noch halbwegs akzeptabel, weil sie ja die tatsächlichen Fahrzeugkosten nicht tragen müssen. Mitarbeitern, die einen hohen betrieblichen Anteil fahren, würde ich ein elektronisches Fahrtenbuch einbauen.

Matthias

Re: Re: fahrtenbuch / betriebsprüfung

Zitat:

Original geschrieben von Pianist28


Ich rede natürlich in erster Linie von Fahrzeugen, die vom Unternehmer selbst genutzt werden. Bei Mitarbeitern, denen ein Wagen gestellt wird, ist die 1-Prozent-Regel ja noch halbwegs akzeptabel, weil sie ja die tatsächlichen Fahrzeugkosten nicht tragen müssen. Mitarbeitern, die einen hohen betrieblichen Anteil fahren, würde ich ein elektronisches Fahrtenbuch einbauen.

Matthias

kurze informative frage:

aus was für gruenden würdest dem unternehmer die fahrtenbuch regelung empfehlen?

könnte für mich durchaus interessant sein, zumal ich dieses thema noch nicht mit der steuerkanzlei diskutiert habe.

danke

michael

Re: Re: Re: fahrtenbuch / betriebsprüfung

Zitat:

Original geschrieben von micwer


aus was für gruenden würdest dem unternehmer die fahrtenbuch regelung empfehlen?

Weil Du damit je nach persönlichen Verhältnissen mehrere Tausend EUR im Jahr Steuern sparen kannst. Das kannst Du doch ganz einfach selbst ausrechnen. Faustformel: Bei Verteilung betrieblich/privat von rund 50:50 und einem Fahrzeug, welches sich noch in der Abschreibung befindet, führen beide Methoden etwa zu dem gleichen Ergebnis. Je höher der betriebliche Anteil wird, um so mehr sparst Du mit dem Fahrtenbuch. Der Effekt verschiebt sich immer mehr zu Gunsten des Fahrtenbuches, wenn das Fahrzeug schon abgeschrieben ist und weiter genutzt wird. Und dann gilt natürlich: Je teurer der Wagen mal war, um so mehr lohnt sich das Fahrtenbuch.

Übrigens: Für die Unternehmer, die bisher mit der 1-Prozent-Regel besser fuhren, wurde sie abgeschafft, weil sie seit 2006 erst ab einer betrieblichen Nutzung von 50 Prozent angewendet werden darf. Für Arbeitnehmer mit überlassenem Pkw ändert sich nichts.

Das bedeutet: Wer als Unternehmer den Pkw zu weniger als 50 Prozent betrieblich nutzt, muss künftig Fahrtenbuch führen. Und wer ihn zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt, darf die für ihn in diesem Fall meist nachteilige 1-Prozent-Regel weiterhin anwenden. Oder er führt ein Fahrtenbuch.

Genau diese seltsamen Regelungen sind es, die mich auf die Palme bringen.

Matthias

Re: Re: Re: Re: fahrtenbuch / betriebsprüfung

Zitat:

Original geschrieben von Pianist28


Weil Du damit je nach persönlichen Verhältnissen mehrere Tausend EUR im Jahr Steuern sparen kannst. Das kannst Du doch ganz einfach selbst ausrechnen. Faustformel: Bei Verteilung betrieblich/privat von rund 50:50 und einem Fahrzeug, welches sich noch in der Abschreibung befindet, führen beide Methoden etwa zu dem gleichen Ergebnis. Je höher der betriebliche Anteil wird, um so mehr sparst Du mit dem Fahrtenbuch. Der Effekt verschiebt sich immer mehr zu Gunsten des Fahrtenbuches, wenn das Fahrzeug schon abgeschrieben ist und weiter genutzt wird. Und dann gilt natürlich: Je teurer der Wagen mal war, um so mehr lohnt sich das Fahrtenbuch.

Übrigens: Für die Unternehmer, die bisher mit der 1-Prozent-Regel besser fuhren, wurde sie abgeschafft, weil sie seit 2006 erst ab einer betrieblichen Nutzung von 50 Prozent angewendet werden darf. Für Arbeitnehmer mit überlassenem Pkw ändert sich nichts.

nicht nur die...:-)
aber trotzdem vielen dank für deine umfangreiche info. Dies war mir bisher überhaupt nicht bekannt. Da ich erst ab 01.03.2007 eine taetigkeit als geschaeftsführer aufnehme, werde ich mich mal naeher mit dieser thematik beschaeftigen.
gruss michael

Das bedeutet: Wer als Unternehmer den Pkw zu weniger als 50 Prozent betrieblich nutzt, muss künftig Fahrtenbuch führen. Und wer ihn zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt, darf die für ihn in diesem Fall meist nachteilige 1-Prozent-Regel weiterhin anwenden. Oder er führt ein Fahrtenbuch.

Genau diese seltsamen Regelungen sind es, die mich auf die Palme bringen.

Matthias

Soll es nicht eine 1,5% Regel geben?

Es ist doch so, die 1% Regel wird von den Leuten angewandt, die "keinen Bock" haben, ein Fahrtenbuch zu führen. Und nun müssen sie nachweisen, dass sie das Fahrzeug zu 50% betrieblich nutzen. Das bedeutet, man muss ein Fahrtenbuch führen., um die 1% Regel zu nutzen! Nun, Und wer das nicht mittels eines Fahrtenbuches tun möchte, muss 1,5% versteuern. Das ist einfach eine verkappte Steuererhöhung.

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