Firmenwagen & Mehrwertsteuererhöhung

Audi A4 B7/8E

Hallo,

Besserwissermodus an

nur zur Klarstellung, auch Firmenwagenfahrer sind durch die Mehrwertsteuerhöhung (indirekt) betroffen, da die Besteuerungsgrundlage der Bruttolistenpreis ist. D.h. die Rabatte fliessen nicht in die Besteuerung des Firmenwagen ein.

Ergo: Auch für Firmenwagenfahrer macht es Sinn sich den Wagen noch in 2006 zu kaufen. Um noch in den Genuss der 16% zu kommen muss der Wagen bis zum 31.12.2006 an den Kunden ausgeliefert sein.

Besserwissermodus aus

Ogni_67

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von winston1972


Es ist doch so, die 1% Regel wird von den Leuten angewandt, die "keinen Bock" haben, ein Fahrtenbuch zu führen. Und nun müssen sie nachweisen, dass sie das Fahrzeug zu 50% betrieblich nutzen. Das bedeutet, man muss ein Fahrtenbuch führen., um die 1% Regel zu nutzen! Nun, Und wer das nicht mittels eines Fahrtenbuches tun möchte, muss 1,5% versteuern. Das ist einfach eine verkappte Steuererhöhung.

Die 1,5 Prozent waren immer mal wieder angedacht, sind aber derzeit wieder vom Tisch. Nun bitte nicht mit den schlechten Nachrichten übertreiben...

Der Anfang ist aber richtig: Die Leute müssen ein Fahrtenbuch führen, um die 1-Prozent-Regel nutzen zu dürfen. Also können sie gleich beim Fahrtenbuch bleiben.

Merke: Der Staat braucht dringend Geld. Und das kann er sich nur von denen holen, die welches haben. *grummel*

Matthias

Zitat:

Original geschrieben von winston1972


Soll es nicht eine 1,5% Regel geben?

Es ist doch so, die 1% Regel wird von den Leuten angewandt, die "keinen Bock" haben, ein Fahrtenbuch zu führen. Und nun müssen sie nachweisen, dass sie das Fahrzeug zu 50% betrieblich nutzen. Das bedeutet, man muss ein Fahrtenbuch führen., um die 1% Regel zu nutzen! Nun, Und wer das nicht mittels eines Fahrtenbuches tun möchte, muss 1,5% versteuern. Das ist einfach eine verkappte Steuererhöhung.

zu punkt 1) die 1,5% waren mal ein thema, sind aber soweit vom tisch

zu punkt 2) ich wiederhole es gerne nochmals. das führen oder nicht fuehren eines fahrtenbuches hat nichts mit "Bock" oder kein "Bock" zutun. aus unternehmer sicht, sprich aus sicht der person die das fahrzeug dem mitarbeiter zur verfügung stellt, geht es hierbei um konkrete betriebliche aspekte. betriebsprüfer finden in fast allen faellen von fahrtenbuechern einen lapsus....und dann geht die scheiss...los.

zu punkt 3) die regelung mit den 50% betriebl. nutzung betrifft (ich habe mich gerade in der steuerkanzlei erkundigt) nur bestimmte arten von personengesellschaften, nicht aber kapitalgesellschaften.

Seht Ihr, ich glaube nämlich, irgendwie haben wir alle recht! In meinem Fall bin ich der Unternehmer (als Mehrheitsgesellschafter einer GmbH) der sich selbst (als angestelltem Geschäftsführer) ein Auto zur Verfügung stellt bzw. die GmbH ein Fahrzeug zur Verfügung stellen lässt. Und ich könnte Fahrtenbuch führen, habe aber keinen "Bock" dazu. Und ich denke, für mich gilt immer noch die 1% Regel, und ich muss keine Fahrtenbuch führen, um nachzuweisen, dass ich das Auto mehr als 50% geschäftlich nutze.

Und wenn Ihr mir jetzt sagt, ich hätte 2006 ein Fahrtenbuch führen müssen, dann seid Ihr verantwortlich für das unerwartete Dahinscheiden meiner Steurberaterin!

Re: Re: fahrtenbuch / betriebsprüfung

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Pianist28


Ich rede natürlich in erster Linie von Fahrzeugen, die vom Unternehmer selbst genutzt werden. Bei Mitarbeitern, denen ein Wagen gestellt wird, ist die 1-Prozent-Regel ja noch halbwegs akzeptabel, weil sie ja die tatsächlichen Fahrzeugkosten nicht tragen müssen. Mitarbeitern, die einen hohen betrieblichen Anteil fahren, würde ich ein elektronisches Fahrtenbuch einbauen.

Matthias

Thema: elektronisches Fahrtenbuch: hat jemand dafür eine Empfehlung? Das würde ja so einiges an Arbeit abnehmen, oder? Leider scheint es das "Logbuch" im Audi in Verbindung mit dem Navi ja nicht mehr zu geben ...

Gruß,
rfiedle

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Pianist28


Der Anfang ist aber richtig: Die Leute müssen ein Fahrtenbuch führen, um die 1-Prozent-Regel nutzen zu dürfen. Also können sie gleich beim Fahrtenbuch bleiben.

Unser Steuerberater hats so erklärt:

Wer die 1%-Regelung weiterhin nutzen möchte, muß über einen 3-monatigen, zusammenhängenden Zeitraum anhand eines Fahrtenbuchs die mindestens 50%ige betriebliche Nutzung nachweisen...

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Wer die 1%-Regelung weiterhin nutzen möchte, muß über einen 3-monatigen, zusammenhängenden Zeitraum anhand eines Fahrtenbuchs die mindestens 50%ige betriebliche Nutzung nachweisen...

Ja, genau: Es reicht ein repräsentativer Zeitraum, der dann sogar (dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung zuwider) für Folgejahre als Grundlage genommen werden darf, sofern sich an den generellen Gegebenheiten nichts ändert. Und es reicht auch die einfache Glaubhaftmachung, also z.B. über Kalendereinträge. Die Anforderungen sind also niedriger als an ein formvollendetes Fahrtenbuch.

Matthias

Unsere Diskussion ist bezeichnend: Wir alle sind vermutlich nicht ganz doof uns haben alle eine andere Meinung, und auch die befragten Steuerberater sagen alle etwas anderes, bzw. das Gesagte unterscheidet sich so voneinander, dass immer noch Fragen offen bleiben bzw. blieben. Und der Pianist ist vermutlich selber in der Steuerindustrie tätig.

Wahnsinn! Dieser Professor aus Heidelberg wäre ein wahrer Befreier gewesen.

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von winston1972


Unsere Diskussion ist bezeichnend: Wir alle sind vermutlich nicht ganz doof uns haben alle eine andere Meinung, und auch die befragten Steuerberater sagen alle etwas anderes, bzw. das Gesagte unterscheidet sich so voneinander, dass immer noch Fragen offen bleiben bzw. blieben. Und der Pianist ist vermutlich selber in der Steuerindustrie tätig.

Bin ich nicht. Im Gegenteil: Ich ärgere mich genau wie alle anderen über ein zu kompliziertes und damit undemokratisches Steuersystem. Ein Steuersystem, welches nicht mal Experten komplett durchblicken, kann nicht gut sein. Allerdings bin ich als Unternehmer gezwungen, mich zumindest mit den mich betreffenden Fragen so weit zu beschäftigen, dass ich für mich die besten Ergebnisse erreiche. Denn alles, was ich nicht weiß bzw. wo ich Fehler mache, muss ich selbst bezahlen.

Matthias

da ich als selbständiger im außendienst tätig bin könnte ein elektronisches fahrtenbuch für mich sehr interessant sein.

könnt ihr mir eins empfehlen bzw habt ihr mit e-fahrtenbüchern erfahrungen gemacht??

es muß auf jeden fall vom finanzamt anerkannt sein.

und es wäre auch schön wenn man die ein oder andere privat fahrt als betriebsfahrt ausweisen könnte.:-)

ich weiß, ist nicht korrekt aber das finanzamt kürzt den betriebsanteil eh also muß man denen ja auch genug futter geben.

mfg

tyler

Zitat:

Original geschrieben von Tyler Durden 2k


ich weiß, ist nicht korrekt aber das finanzamt kürzt den betriebsanteil eh also muß man denen ja auch genug futter geben.

🙄 Warum kürzen die wohl...?

Ist ja eigentlich ein offenes Geheimnis, daß gerade Fahrtenbücher oft manipuliert werden. Genau deshalb schauen die Finanzämter ja auch so genau hin...

kleiner Tip: Wenn du schon "schummelst" (Ich könnte auch schreiben "Steuerbetrug betreibst"!) dann schreibs doch hier nicht so blauäugig rein...

Die Frage: "Wie können Privatfahren" kenntlich gemacht werden?" würde zu nem ähnlichen Ergebnis führen...

Gruß
Jan

Ist hier zwar ein wenig OT, aber der Thread ist ja eh schon in diese Richtung abgedriftet...

Kann mir jemand sagen, wieviel €-Cents konkret bei Führung eines Fahrtenbuches pro privatgefahrenem Kilometer bezahlt werden müssen? Beim 80.000km p.a. und ca. 15.000km davon privat bei einem Fahrzeugbruttonpreis 52.000€? Wie berechnet man das?

Zitat:

Original geschrieben von masvha


Kann mir jemand sagen, wieviel €-Cents konkret bei Führung eines Fahrtenbuches pro privatgefahrenem Kilometer bezahlt werden müssen? Beim 80.000km p.a. und ca. 15.000km davon privat bei einem Fahrzeugbruttonpreis 52.000€? Wie berechnet man das?

Beim Fahrtenbuch spielt doch der Listenpreis des Fahrzeuges gar keine Rolle. Du buchst erst mal alle Fahrzeugkosten betrieblich, also die Abschreibung, das Tanken, ggf. Reparaturen, die Kfz-Steuer und die Versicherung. Und dann rechnest Du am Ende des Jahres den privaten Anteil aus. 15.000 km von 80.000 km sind 18,75 Prozent. Also buchst Du 18,75 Prozent von der Abschreibung und dem Tanken als Eigenverbrauch (mit Umsatzsteuer) und 18,75 Prozent der Kfz-Steuer und Versicherung als Eigenverbrauch (ohne Umsatzsteuer). Je nach Kontenrahmen gibt es dafür unterschiedliche Konten, ggf. musst Du sie selbst anlegen. Buchhalterische Wirkung ist, dass sich Dein Gewinn um diesen Betrag der privaten Nutzung erhöht und sich Deine Umsatzsteuer-Zahllast für die darauf entfallende Umsatzsteuer ebenfalls erhöht.

Matthias

Zitat:

Original geschrieben von Pianist28


Beim Fahrtenbuch spielt doch der Listenpreis des Fahrzeuges gar keine Rolle. Du buchst erst mal alle Fahrzeugkosten betrieblich, also die Abschreibung, das Tanken, ggf. Reparaturen, die Kfz-Steuer und die Versicherung. Und dann rechnest Du am Ende des Jahres den privaten Anteil aus. 15.000 km von 80.000 km sind 18,75 Prozent. Also buchst Du 18,75 Prozent von der Abschreibung und dem Tanken als Eigenverbrauch (mit Umsatzsteuer) und 18,75 Prozent der Kfz-Steuer und Versicherung als Eigenverbrauch (ohne Umsatzsteuer). Je nach Kontenrahmen gibt es dafür unterschiedliche Konten, ggf. musst Du sie selbst anlegen. Buchhalterische Wirkung ist, dass sich Dein Gewinn um diesen Betrag der privaten Nutzung erhöht und sich Deine Umsatzsteuer-Zahllast für die darauf entfallende Umsatzsteuer ebenfalls erhöht.

Matthias

Sorry, ich vergaß zu erwähnen, dass ich angestellter Außendienstler bin. Oder ist das dann das gleiche?

Und müssten Kosten für Wartung und Reparatur und Reifen nicht ebenfalls anteilig mit eingerechnet werden?

Zitat:

Original geschrieben von masvha


Sorry, ich vergaß zu erwähnen, dass ich angestellter Außendienstler bin. Oder ist das dann das gleiche?

Herrjeh - sag das doch gleich...

In diesem Fall wird es doch wohl eine Regelung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber geben. Üblicherweise wird da die 1-Prozent-Regel gleich bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Da Du aber ein Fahrtenbuch führst, muss es ja wohl in Deinem Unternehmen eine Regelung geben, wie damit zu verfahren ist. Natürlich wäre es denkbar, dass Du Dein Fahrtenbuch am Ende des Jahres bei der Buchhaltung einreichst und diese dann die entsprechenden Buchungen vornimmt, aber das bedeutet natürlich einen Mehraufwand, welcher nicht dem Unternehmen, sondern nur Dir zugute kommt. Keine Ahnung, welche Lösungen da üblich sind.

Matthias

Deine Antwort
Ähnliche Themen