Firmenwagen im Einsatz, was genau ist dabei eine Privatnutzung? Einige Fragen.......

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und durch Google auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Ich freue mich auf den Austausch und erhoffe m ir natürlich Hilfe bei meinem *Problem* 😉

Kurz zur Erklärung..

Ich trete im April eine neue Stelle und bin dann hauptsächlich im Außendienst. Die Firma ist in Süddeutschland, ich selbst bin in der Mitte und habe dann mein Homeoffice. Ich werde aber die allermeiste Zeit unterwegs, bzw. beim Kunden sein. Die Kunden, bzw. die Einsatzorte werden ständig wechseln.

Der Arbeitgeber hat mir zur Auswahl gestellt ob ich meinen Firmenwagen auch zur Privatnutzung (1% Regelung) nutzen möchte oder nicht. Ich hatte beim Gespräch erst mal freudig zugesagt und mich über die Möglichkeit der Privatnutzung gefreut. Nun lese ich aber den Dienstwagenüberlassungsvertrag und bekomme Zweifel ob es richtig war. (Unterschrieben ist der aber noch nicht)

Was mich nachdenklich macht, ist

- den Sprit für die privat gefahrenen Kilometer trage ich selbst (ich kenne das von früher anders)

- ich nutze die 1% Regelung, muss aber trotzdem ein Fahrtenbuch führen

- dann gibt es einige Paragraphen die mich in die Haftung bei Unfällen mit einbeziehen, ich habe ggf. die Selbstbeteiligung zu tragen... ebenfalls habe ich ggf. die Wertminderung des Kfz. zu tragen, etc. etc. Kennt sich hier evtl. jemand mit dem Vertragswerk aus? Ist das vielleicht ein bekannter *Standartvertrags-Vordruck*? Gibt es so was?

- Privatfahrten ins Ausland muss ich vorher beim Arbeitgeber anmelden

-ich darf niemanden mitnehmen, es sein denn derjenige unterschreibt vorher einen Haftungsausschluss

Alles das macht mich nachdenklich. Vor allem, falls ich auf einer Privatfahrt einen Unfall habe, scheint es, als ob ich die Wertminderung des Kfz. komplett selbst übernehmen muss. Ist das denn normal?

Ich bin nun am überlegen ob ich die Privatnutzung tatsächlich nutzen sollte oder nicht.

Für mich gibt es da aber noch einen sehr wichtigen Punkt, nämlich, was genau ist eine Privatnutzung wenn ich für die Firma unterwegs bin.
Zum Beispiel:
Ich fahre Montags morgens los zum Kunden. Dann bin abends beim Kunden fertig und fahre ins Hotel. Ich übernachte und fahre morgens wieder zum Kunden......
Ich gehe davon aus das die Fahrten ins Hotel und von dort aus zum Kunden keine Privatnutzung sind?
Ich meine, es geht ja gar nicht anders.......
Was ist wenn ich abends vom Hotel aus zum Supermarkt fahre? Oder ins Restaurant? Ist das dann Privatnutzung? Darf ich das überhaupt ohne Privatnutzung?

Ich danke schon jetzt vielmals für eure Antworten 🙂

Gerhard

62 Antworten

Zitat:

@Goify schrieb am 1. März 2022 um 16:04:15 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Februar 2022 um 22:25:01 Uhr:


Anderes Beispiel:
Ich selbst habe jahrelang vom Homeoffice aus gearbeitet. In die Firma bin ich nur ein bis zweimal im Monat gefahren. Auch diese Fahrten waren keine zu versteuernden Arbeitswege. Hätte ich die Privatnutzung abgelehnt, hätte ich auch nichts versteuern müssen.

Daher gibt es den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte. Und das ist in diesem Fall das Homeoffice. Dort befindet sich sozusagen deine Firma. Fährst du doch mal ins Büro, ist das so, als würdest du in eine Zweigniederlassung fahren.

So isses. Es darf nur in der Firma kein "Schreibtisch mit Deinem Namen drauf" stehen. Oder auf Amtsdeutsch: kein fest zugeordneter Arbeitsplatz vorhanden sein.

Zitat:

@Goify schrieb am 1. März 2022 um 16:04:15 Uhr:


Daher gibt es den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte. Und das ist in diesem Fall das Homeoffice. Dort befindet sich sozusagen deine Firma. Fährst du doch mal ins Büro, ist das so, als würdest du in eine Zweigniederlassung fahren.

Als ich mich mit dem Thema auseinander gesetzt habe, war meine Erkenntnis folgende:

Fährt man ins Büro, um an einem Termin teilzunehmen => Dienstfahrt

Fährt man dorthin, um an seinem Arbeitsplatz 8 Stunden lang zu hocken => 1. Tättigkeitsstätte => 0.002% zu versteuern

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. März 2022 um 16:44:12 Uhr:


So isses. Es darf nur in der Firma kein "Schreibtisch mit Deinem Namen drauf" stehen. Oder auf Amtsdeutsch: kein fest zugeordneter Arbeitsplatz vorhanden sein.

Seit fast 2 Jahren haben wir in der Firma bis auf wenige Ausnahmen gar keine festen Arbeitspläze.

Bin mir aber sicher, dass ich meine Fahrten trotzdem versteuern muss.

Zwischen HomeOffice und Mobiles Arbeiten muss hier weiter unterschieden werden.

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Zitat:

@ru86 schrieb am 1. März 2022 um 16:52:26 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. März 2022 um 16:44:12 Uhr:


So isses. Es darf nur in der Firma kein "Schreibtisch mit Deinem Namen drauf" stehen. Oder auf Amtsdeutsch: kein fest zugeordneter Arbeitsplatz vorhanden sein.

Seit fast 2 Jahren haben wir in der Firma bis auf wenige Ausnahmen gar keine festen Arbeitspläze.
Bin mir aber sicher, dass ich meine Fahrten trotzdem versteuern muss.

Dann lass Dir mal von Deinem Arbeitgeber als erste Tätigkeitsstätte das Homeoffice eintragen. Allerdings sollte die Jobbezeichnung dazu passen. Als Leiter des Controllings z.B. wäre das eher unglaubwürdig...

Ich fuhr ein mal die Woche in die Arbeit um dort zu arbeiten und das war eine Dienstfahrt, denn mein Hauptbüro war ja das Homeoffice, wie es in meinem Arbeitsvertrag stand. Öfter als zwei Mal pro Woche darf man dann aber nichts ins Büro fahren.

Zitat:

Daher gibt es den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte. Und das ist in diesem Fall das Homeoffice. Dort befindet sich sozusagen deine Firma. Fährst du doch mal ins Büro, ist das so, als würdest du in eine Zweigniederlassung fahren.

Klar, Handwerker im Home-Office. Du, ich habe gerade gut gelacht. 😁

Für alle anderen: Home-Office (für wirklich Büro-Arbeiter) ist ne völlig neue Idee, die erstmal vernünftig ihren Weg ins Steuerrecht finden muss.

Ist sie schon seit Jahrzehnten.

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 1. März 2022 um 19:26:11 Uhr:



Zitat:

Daher gibt es den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte. Und das ist in diesem Fall das Homeoffice. Dort befindet sich sozusagen deine Firma. Fährst du doch mal ins Büro, ist das so, als würdest du in eine Zweigniederlassung fahren.

Klar, Handwerker im Home-Office. Du, ich habe gerade gut gelacht. 😁

Für alle anderen: Home-Office (für wirklich Büro-Arbeiter) ist ne völlig neue Idee, die erstmal vernünftig ihren Weg ins Steuerrecht finden muss.

Wer hat denn was von Handwerkern im Home-Office geschrieben? Was liest Du da?😕
Nebenbei, Home-Office gibt es schon sehr lange, es war nur nicht so häufig wie jetzt und kaum bekannt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. März 2022 um 17:17:40 Uhr:



Zitat:

@ru86 schrieb am 1. März 2022 um 16:52:26 Uhr:



Seit fast 2 Jahren haben wir in der Firma bis auf wenige Ausnahmen gar keine festen Arbeitspläze.
Bin mir aber sicher, dass ich meine Fahrten trotzdem versteuern muss.

Dann lass Dir mal von Deinem Arbeitgeber als erste Tätigkeitsstätte das Homeoffice eintragen. Allerdings sollte die Jobbezeichnung dazu passen. Als Leiter des Controllings z.B. wäre das eher unglaubwürdig...

Wird der Arbeitgeber aber nicht machen, machen wir auch nicht, da dann ein Telearbeitsvertrag zu Stande kommt mit entsprechenden Pflichten. Bei mobilen Arbeiten ist das nicht der Fall.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. März 2022 um 17:17:40 Uhr:



Zitat:

@ru86 schrieb am 1. März 2022 um 16:52:26 Uhr:



Seit fast 2 Jahren haben wir in der Firma bis auf wenige Ausnahmen gar keine festen Arbeitspläze.
Bin mir aber sicher, dass ich meine Fahrten trotzdem versteuern muss.

Dann lass Dir mal von Deinem Arbeitgeber als erste Tätigkeitsstätte das Homeoffice eintragen. Allerdings sollte die Jobbezeichnung dazu passen. Als Leiter des Controllings z.B. wäre das eher unglaubwürdig...

die Berufsbezeichnung wird schon passen.

Allerdings fahre ich gern ins Büro und habe hier meinen eigenen Arbeitsplatz.

50€ ist es mir schon Wert.

Hallo zusammen,

und nochmal vielen Dank für die vielen Kommentare.

Es hat sich in der Zwischenzeit einiges geklärt. Ich habe mit dem Ag gesprochen und die Punkte im Vertrag angesprochen. Der Ag hat sich sehr einsichtig gezeigt und wir haben alles gestrichen was *nicht gepasst hat*.
Laut Info des Ag wurde dieser Vertrag von einem Anwalt aufgesetzt der sagte....das müsse heutzutage so formuliert werden. Der Ag sagte, er selbst hätte sich das nie richtig durchgelesen und dem Anwalt vertraut.....

Soviel kann ich nun dazu sagen....

Insofern schaue ich jetzt positiv nach vorn und freue mich auf den neuen Job.

Das Thema Dienstwagen ist aber schon interessant. Ich bin jetzt, im *alten Job* auch viel mit dem Dienstwagen unterwegs, auch mal eine ganze Woche. Und ich war, und bin, mir immer unsicher dabei.....was darf ich und was nicht. Ich hab keinerlei Privatnutzung. Und hab mich immer gefragt was denn im Extremfall ist, wenn ich abends mal ins Restaurant fahre und habe dabei einen Unfall. Selbst mein Ag konnte mir dazu nichts sagen, außer, *am besten passiert gar nichts*....

Im Ernstfall würden das dann vermutlich Gerichte entscheiden.

Keine Privatnutzung heißt, keine Privatnutzung. Der Arbeitgeber hat nichts davon, wenn du abends ins Restaurant fährst, solange es kein Geschäftsessen ist. Folglich ist es eine Privatfahrt, denn der Arbeitgeber muß nicht dafür sorgen, dass du auf Dienstreisen was zu essen bekommst.

Für sowas ist dann die Vereinbarung der Privatnutzung und Abrechnung auf Kilometerbasis sinnvoll. Dann ist es zumindest erlaubt und wenn was passiert, ist man auf der sicheren Seite.

Ist aber auch eher praxisfremd bei einem reinen Dienstwagen. Oder was soll der Zimmerer machen, der mit dem Transporter zur Baustelle fährt und mittags zum Metzger um Leberkässemmeln zu holen? Soll er für die 2 km eine Steuererklärung abgeben? War es dienstlich veranlasst? Ja, denn ein verhungerter Handwerker ist ein schlechter Handwerker. War es eine Privatfahrt? Ja auch, denn der Magen ist Privatsache.

Es gibt viele Situationen, Konstellationen, die man sich vorstellen kann. Und ich habe selbst davon einiges erlebt weil ich eben oft unterwegs war. Mein jetziger Ag lehnt die 100% Regelung und jegliche *offizielle* private Nutzung komplett ab, ich habe öfter nachgefragt.

Das ist auch einer der vielen Gründe warum ich mir was anderes gesucht habe.

Es ist eben so gut wie unmöglich, wenn man eine ganze Woche unterwegs ist, völlig auf eine private Nutzung des Dienstwagens zu verzichten. Was ist wenn es im Hotel kein Restaurant gibt? Oder es, wie oft im Moment, wegen Corona geschlossen ist. Was ist, wenn ich nachts irre Zahnschmerzen bekomme? Soll ich dann den Rettungswagen rufen?
Alleine ein abweichen der direkten Strecke vom Kunden zum Hotel, abends, um sich was zu essen zu holen, ist doch auch schon private Nutzung. Oder nur wenn ich auf den Parkplatz vom Supermarkt fahre, der direkt an der Strecke liegt, und dort dann was passiert.
Das kann doch gar nicht funktionieren......

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