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Firmenwagen im Einsatz, was genau ist dabei eine Privatnutzung? Einige Fragen.......

Themenstarteram 27. Februar 2022 um 10:07

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und durch Google auf dieses Forum aufmerksam geworden.

Ich freue mich auf den Austausch und erhoffe m ir natürlich Hilfe bei meinem *Problem* ;)

Kurz zur Erklärung..

Ich trete im April eine neue Stelle und bin dann hauptsächlich im Außendienst. Die Firma ist in Süddeutschland, ich selbst bin in der Mitte und habe dann mein Homeoffice. Ich werde aber die allermeiste Zeit unterwegs, bzw. beim Kunden sein. Die Kunden, bzw. die Einsatzorte werden ständig wechseln.

Der Arbeitgeber hat mir zur Auswahl gestellt ob ich meinen Firmenwagen auch zur Privatnutzung (1% Regelung) nutzen möchte oder nicht. Ich hatte beim Gespräch erst mal freudig zugesagt und mich über die Möglichkeit der Privatnutzung gefreut. Nun lese ich aber den Dienstwagenüberlassungsvertrag und bekomme Zweifel ob es richtig war. (Unterschrieben ist der aber noch nicht)

Was mich nachdenklich macht, ist

- den Sprit für die privat gefahrenen Kilometer trage ich selbst (ich kenne das von früher anders)

- ich nutze die 1% Regelung, muss aber trotzdem ein Fahrtenbuch führen

- dann gibt es einige Paragraphen die mich in die Haftung bei Unfällen mit einbeziehen, ich habe ggf. die Selbstbeteiligung zu tragen... ebenfalls habe ich ggf. die Wertminderung des Kfz. zu tragen, etc. etc. Kennt sich hier evtl. jemand mit dem Vertragswerk aus? Ist das vielleicht ein bekannter *Standartvertrags-Vordruck*? Gibt es so was?

- Privatfahrten ins Ausland muss ich vorher beim Arbeitgeber anmelden

-ich darf niemanden mitnehmen, es sein denn derjenige unterschreibt vorher einen Haftungsausschluss

Alles das macht mich nachdenklich. Vor allem, falls ich auf einer Privatfahrt einen Unfall habe, scheint es, als ob ich die Wertminderung des Kfz. komplett selbst übernehmen muss. Ist das denn normal?

Ich bin nun am überlegen ob ich die Privatnutzung tatsächlich nutzen sollte oder nicht.

Für mich gibt es da aber noch einen sehr wichtigen Punkt, nämlich, was genau ist eine Privatnutzung wenn ich für die Firma unterwegs bin.

Zum Beispiel:

Ich fahre Montags morgens los zum Kunden. Dann bin abends beim Kunden fertig und fahre ins Hotel. Ich übernachte und fahre morgens wieder zum Kunden......

Ich gehe davon aus das die Fahrten ins Hotel und von dort aus zum Kunden keine Privatnutzung sind?

Ich meine, es geht ja gar nicht anders.......

Was ist wenn ich abends vom Hotel aus zum Supermarkt fahre? Oder ins Restaurant? Ist das dann Privatnutzung? Darf ich das überhaupt ohne Privatnutzung?

Ich danke schon jetzt vielmals für eure Antworten :)

Gerhard

 

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62 Antworten

Was Privatnutzung ist, musst du mit deinem Arbeitgeber klären.

Normalerweise ist Privatnutzung: Fahren von deinem echten Zuhause zu deinem ersten Einsatzort.

Fahren vom letzten Einsatzort zurück zu deinem Zuhause. Das sind Arbeitswege, die sind Privatnutzung.

Sonst: alles, was nicht dienstlich veranlasst ist.

Deine langen Sachen im Außendienst sind im Prinzip jeweils lange Dienstreisen.

Mit Home Office vermischt sich das alles sehr. Und im Außendienst erst recht.

Zitat:

Ich fahre Montags morgens los zum Kunden. Dann bin abends beim Kunden fertig und fahre ins Hotel. Ich übernachte und fahre morgens wieder zum Kunden......

Ich gehe davon aus das die Fahrten ins Hotel und von dort aus zum Kunden keine Privatnutzung sind?

Ich meine, es geht ja gar nicht anders.......

Was ist wenn ich abends vom Hotel aus zum Supermarkt fahre? Oder ins Restaurant? Ist das dann Privatnutzung? Darf ich das überhaupt ohne Privatnutzung?

Das ist eine Dienstreise. Die beginnt Montag morgens. Die Fahrten zwischen Kunde und Hotel sind dienstlich veranlasst.

Wenn dein Hotel mit Vollverpflegung sein sollte (vom Arbeitgeber bezahlt) => brauchst du weder zum Restaurant noch Supermarkt. Es besteht also keine dienstliche Veranlassung. Dann ist es dein Privatvergnügen.

Falls du dein Essen auf der Dienstreise selbst holst und die Tagespauschalen in Anspruch nimmst: sind es auch Privatfahrten. Wenn jedoch dein Kunde ein geschäftliches Gespräch damit verbindet (Geschäftsessen): kann es wieder dienstlich werden.

Man kann das zusammenfassen: das ist in der Kleinteiligkeit eine elendige Diskussion.

Letzten Endes geht es dem Arbeitgeber um die klar privaten Fahrten: und die sind in der Freizeit (außerhalb der täglichen Arbeitszeiten), an Wochenenden und Urlaube. Ich finde es richtig, dass du da den Sprit trägst. An sich ist es fiese Steuerhinterziehung, wenn Privatfahrten über Betriebsausgaben einer Firma laufen.

Natürlich kommen 1% Regelung (die ist ja nur für die Versteuerung des geldwerten Vorteils für private Nutzung eines vom AG überlassenen Fahrzeugs) und Fahrtenbuch zusammen. Wer 100% dienstlichen Anteil hätte, muss auch kein 1% zahlen, denn er hat ja privat keinen Vorteil.

Ein Dienstwagen, der 100% dienstlich ist geht so: Dienstwagen (eine Flotte davon, nicht dein persönlicher) stehen an der Firma auf einem Dienstwagenparkplatz. Du buchst dir einen über ein Buchungssystem. Du fährst mit deinem privaten Pkw hin, holst den Schlüssel zum gebuchten Auto dem Safe, tauschst die Autos, machst dann alle deine dienstlichen Sachen (z.B. Dienstreise), kommst zurück, und tauschst die Autos wieder zurück. Dann fährst du vom Dienstort nach Hause mit deinem Privatauto.

Es gibt eine klare Trennung Privatauto und Dienstauto, auch kosten-, haftungs- und versicherungsmäßig. Dann kannst du mit dem Privatwagen machen, was du willst. Falls du dienstlich veranlasste Fahrten dann mit dem Privat-Pkw machen willst, müsstest du a) eine Genehmigung dafür einholen und b) zur Kostenerstattung deine Sachen einreichen (Reisekostenabrechnung).

Themenstarteram 27. Februar 2022 um 11:27

noch als kurzer Nachtrag:

Ich nutze die Spesen-Tagessätze, buche mir meine Hotels selbst. Zahle die Hotels dann mit der Firmen-Kreditkarte.

Mir geht`s auch einfach um eine Entscheidungshilfe. Ich habe noch meinen Privatwagen. Der ist alt und klein, aber abbezahlt, noch in Ordnung und kostet kaum was.

Klar wäre mir der Firmenwagen lieber am Wochenende. In der Woche bin ich ja sowieso nur mit dem Firmenwagen unterwegs.

Was mir auch *Angst macht* sind die strengen Restriktionen beim Firmenwagen.....

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 27. Februar 2022 um 11:38:14 Uhr:

 

Normalerweise ist Privatnutzung: Fahren von deinem echten Zuhause zu deinem ersten Einsatzort.

Fahren vom letzten Einsatzort zurück zu deinem Zuhause. Das sind Arbeitswege, die sind Privatnutzung.

.

Und wie kommt einer dann zum Kunden wenn keine Privatnutzung gewünscht ist?

Zitat des TE:

"- ich nutze die 1% Regelung, muss aber trotzdem ein Fahrtenbuch führen"

Was der AG da verlangt, ist Quatsch.

Entweder 1% Regelung oder Fahrtenbuch, aber doch nicht beides.

Auch dieses hier, Zitat:

"-ich darf niemanden mitnehmen, es sein denn derjenige unterschreibt vorher einen Haftungsausschluss"

ist eine deutliche Einschränkung, die bei einer erlaubten Privatnutzung sehr ungewöhnlich ist.

Der Dienstwagenüberlassungsvertrag ist insgesamt nicht so prickelnd für dich als AN.

Zitat:

Und wie kommt einer dann zum Kunden wenn keine Privatnutzung gewünscht ist?

Habe ich doch geschrieben: Er fährt mit dem Privatwagen zu seinem eigenen Dienstort (wo z.B. auch sein Arbeitsplatz und Arbeits-Büro ist und die Firmenparkplätze), dort steigt er in einen Dienstwagen, nimmt seine ganzen Arbeitsmittel mit (Laptop, Werkzeug, Musterstücke, was man halt so braucht), und fährt damit zum Kunden. Einen echten, reinen Dienstwagen hat man nie zuhause stehen.

Klar ist: in Zeiten von Home-Office und Tele-Arbeit funktioniert dieses ganze Konzept kaum noch ordentlich. Aber so ist es an sich gedacht. Blöd dabei sind die ganzen Umwege, wenn die Arbeitsstelle in die eine Richtung ist, aber der erste Kunde an dem Tag in eine andere Richtung.

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 27. Februar 2022 um 13:18:49 Uhr:

Habe ich doch geschrieben:

Du hast Einsatzort geschrieben, das ist nicht zwingend der Arbeitsplatz mit Parkplatz des Dienstwagens.

Einsatzort ist für mich der Kunde.

Die Fahrt vom Arbeitsplatz zum Kunden ist Arbeitszeit. Die Fahrt von zu Hause zum Kunden ist was?

Das Fahrtenbuch verlangt der AG vermutlich, damit er die privaten Kilometer errechnen und in Rechnung stellen kann. Fürs Finanzamt braucht er es jedenfalls nicht.

Wenn du eh ein eigenes Auto hast, würde ich unter den Gesamtumständen auf die private Nutzung des Dienstwagens verzichten. Das lohnt sich doch nicht, wenn du 1% versteuerst und verbeitragst und den Sprit noch selber zahlst plus Unterhalt für ein eigenes Auto.

Wenn, dann würd eich versuchen, dass du von der 1%-Regelung wegkommst und auf Grundlage des Fahrtenbuchs die Abgaben entrichtest. Dann hast keine Kosten, wenn du es nicht nutzt, aber die Möglichkeit, es zu nutzen, wenn es mal erforderlich ist.

Das Fahrtenbuch ist doch nur die Alternative zu der 1% Regelung.

Beides zusammen ist Blödsinn.

Aber wenn er die privaten Kilometer selber bezahlen soll, muß der Arbeitgeber die ja irgendwo her bekommen. Daher das Fahrtenbuch, so zumindest meine Vermutung.

Es reichen den AG doch die geschäftlich km, ist schnell angezeigt mit GoogleMaps und kann dann verglichen werden.

Für die geschäftlichen km braucht es erst recht ein Fahrtenbuch mit all den Angaben, die da nötig sind.

Und Google Maps kennt weder ein Datum, noch Beginn km-Stand, Ende der Fahrt km-Stand, noch den Anlass der Fahrt oder die besuchten Geschäftspartner.

Mit Google Maps bekommt man höchstens eine Distanz raus auf einer virtuellen Route.

Also überlegen wir, Fahrtenbuch mit all den Angaben die da nötig sind, Google Maps um zu kontrollieren ob der Knecht auch keine privaten Umwege fährt.

Ergo alles was privat gefahren wird kann ohne Angabe der privaten km herausgefunden werden.

Themenstarteram 27. Februar 2022 um 14:12

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 27. Februar 2022 um 13:55:49 Uhr:

Das Fahrtenbuch verlangt der AG vermutlich, damit er die privaten Kilometer errechnen und in Rechnung stellen kann. Fürs Finanzamt braucht er es jedenfalls nicht.

Wenn du eh ein eigenes Auto hast, würde ich unter den Gesamtumständen auf die private Nutzung des Dienstwagens verzichten. Das lohnt sich doch nicht, wenn du 1% versteuerst und verbeitragst und den Sprit noch selber zahlst plus Unterhalt für ein eigenes Auto.

Wenn, dann würd eich versuchen, dass du von der 1%-Regelung wegkommst und auf Grundlage des Fahrtenbuchs die Abgaben entrichtest. Dann hast keine Kosten, wenn du es nicht nutzt, aber die Möglichkeit, es zu nutzen, wenn es mal erforderlich ist.

Der Job beim neuen Arbeitgeber geht im April los. Wenn ich die Privatnutzung in Anspruch nehme, würde ich mein altes privat-Kfz abmelden. Verkaufen lohnt sich nicht mehr.

Bezüglich Fahrtenbuch.....so wie ich das verstanden habe, dient das zur Kontrolle für den Arbeitgeber.

Ich bin sehr unentschlossen. Auch weil ich weiß das sich eine private Fahrt, wenn man die ganze Woche unterwegs ist, kaum vermeiden lässt. Du holst dir abends was zu essen,.....du musst in den Supermarkt weil du irgendwas benötigst.....du hast mal Zahnschmerzen und musst zum Zahnarzt.....

Und schon ist es eine *Privatfahrt*, oder nicht...? Ja, jetzt werden die meisten sagen, und wahrscheinlich auch mein neuer Arbeitgeber.......*dann mach halt, es darf nur nichts passieren*....aber ich mag sowas nicht. Was ist, wenn dann doch was passiert?

Eine andere Sache sind die Haftungen die ich laut Dienstwagenüberlassungsvertrag übernehmen muss.

Die erscheinen mir als sehr weitgehend.

Unter anderem steht da:

"Für auf Privatfahrten entstehende Schäden und darauf beruhende Wertminderungen des Fahrzeugs oder Schädigungen Dritter haftet der Arbeitnehmer in jedem Fall und unabhängig vom Grad seines Verschuldens uneingeschränkt."

dann wiederum steht weiter unten:

Der Arbeitnehmer haftet nicht, soweit der Schaden durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert ist.....usw., usw.

Dann darf ich nur bei mir im Haushalt lebende Angehörige mitnehmen, und auch nur wenn diese einen vorherigen Haftungsausschluss unterschrieben haben.

Ich dürfte also noch nicht mal meine Schwester ins Krankenhaus fahren oder die Nachbarin mit zum einkaufen nehmen......

Ist sowas denn normal in einem Dienstwagenüberlassungsvertrag? Weiß da jemand mehr?

Ich danke für den regen Dialog :)

 

Nein, normal ist das nicht - zumindest habe ich davon noch nie gehört. Unter diesen Umständen würde ich das Angebot der privaten Nutzung des Dienstwagens dankend ablehnen. Wenn private Nutzung, dann bitte ohne Einschränkungen. Über Spritgeld (und damit verbundenes Fahrtenbuch) mag man geteilter Meinung sein, aber für mich ist das steuerlich durch die 1% Regelung abgegolten. Nix mit Steuerhinterziehung… Und wenn der AG so drauf ist, dann eben nicht. Haftungsausschluss oder Selbstbeteiligung im Falle eines Falles bei privaten Fahrten: ein absolutes NoGo. Abgesehen davon, dass das im Ernstfall zu endlosen Streitigkeiten führen würde

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