Firmenwagen im Einsatz, was genau ist dabei eine Privatnutzung? Einige Fragen.......

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und durch Google auf dieses Forum aufmerksam geworden.
Ich freue mich auf den Austausch und erhoffe m ir natürlich Hilfe bei meinem *Problem* 😉

Kurz zur Erklärung..

Ich trete im April eine neue Stelle und bin dann hauptsächlich im Außendienst. Die Firma ist in Süddeutschland, ich selbst bin in der Mitte und habe dann mein Homeoffice. Ich werde aber die allermeiste Zeit unterwegs, bzw. beim Kunden sein. Die Kunden, bzw. die Einsatzorte werden ständig wechseln.

Der Arbeitgeber hat mir zur Auswahl gestellt ob ich meinen Firmenwagen auch zur Privatnutzung (1% Regelung) nutzen möchte oder nicht. Ich hatte beim Gespräch erst mal freudig zugesagt und mich über die Möglichkeit der Privatnutzung gefreut. Nun lese ich aber den Dienstwagenüberlassungsvertrag und bekomme Zweifel ob es richtig war. (Unterschrieben ist der aber noch nicht)

Was mich nachdenklich macht, ist

- den Sprit für die privat gefahrenen Kilometer trage ich selbst (ich kenne das von früher anders)

- ich nutze die 1% Regelung, muss aber trotzdem ein Fahrtenbuch führen

- dann gibt es einige Paragraphen die mich in die Haftung bei Unfällen mit einbeziehen, ich habe ggf. die Selbstbeteiligung zu tragen... ebenfalls habe ich ggf. die Wertminderung des Kfz. zu tragen, etc. etc. Kennt sich hier evtl. jemand mit dem Vertragswerk aus? Ist das vielleicht ein bekannter *Standartvertrags-Vordruck*? Gibt es so was?

- Privatfahrten ins Ausland muss ich vorher beim Arbeitgeber anmelden

-ich darf niemanden mitnehmen, es sein denn derjenige unterschreibt vorher einen Haftungsausschluss

Alles das macht mich nachdenklich. Vor allem, falls ich auf einer Privatfahrt einen Unfall habe, scheint es, als ob ich die Wertminderung des Kfz. komplett selbst übernehmen muss. Ist das denn normal?

Ich bin nun am überlegen ob ich die Privatnutzung tatsächlich nutzen sollte oder nicht.

Für mich gibt es da aber noch einen sehr wichtigen Punkt, nämlich, was genau ist eine Privatnutzung wenn ich für die Firma unterwegs bin.
Zum Beispiel:
Ich fahre Montags morgens los zum Kunden. Dann bin abends beim Kunden fertig und fahre ins Hotel. Ich übernachte und fahre morgens wieder zum Kunden......
Ich gehe davon aus das die Fahrten ins Hotel und von dort aus zum Kunden keine Privatnutzung sind?
Ich meine, es geht ja gar nicht anders.......
Was ist wenn ich abends vom Hotel aus zum Supermarkt fahre? Oder ins Restaurant? Ist das dann Privatnutzung? Darf ich das überhaupt ohne Privatnutzung?

Ich danke schon jetzt vielmals für eure Antworten 🙂

Gerhard

62 Antworten

Ein Fahrtenbuch kann noch anderweitig benutzt werden, als zur Abrechnung.

Klar, hat dann aber nix mehr mit der Versteuerung eines Firmenwagens zu tun...
Und nur darum geht es hier.

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 27. Februar 2022 um 11:38:14 Uhr:



Zitat:

Letzten Endes geht es dem Arbeitgeber um die klar privaten Fahrten: und die sind in der Freizeit (außerhalb der täglichen Arbeitszeiten), an Wochenenden und Urlaube. Ich finde es richtig, dass du da den Sprit trägst. An sich ist es fiese Steuerhinterziehung, wenn Privatfahrten über Betriebsausgaben einer Firma laufen.


nein, dafür ist die 1%-Regelung ja da.

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 28. Februar 2022 um 16:07:43 Uhr:


Was aber negiert, dass eine Pkw-Haftpflichtversicherung die Zahlung abweisen kann: grobe Fahrlässigkeit, Alkohol am Steuer, Vorsatz, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, sowas. Wer also noch an die unbeschränkte Wirkung von Versicherungsleistungen glaubt, der hat noch nicht genug gesehen.

Also im Gegensatz zu dier hätte ich so einen Wisch, wie du es nennst, als Arbeitnehmer ganz bestimmt nicht unterschrieben, auf die Idee käme ich gar nicht.

Und was die Haftpflicht angeht: klar, du hast Recht, es gibt Konstellationen, in denen die HP nicht leisten muss. Dafür KANN man ja Insassen-Unfallversicherungen abschließen. Trotzdem würde ich als Mitfahrer garantiert niemandem eine Haftungsfreistellung unterzeichnen. Einem, der ggf. ohne Fahrerlaubnis oder alkholisiert unterwegs ist, schon dreimal nicht.

Ich halte das Begehren dieses Arbeitgebers für daneben und rate dazu, hier nochmal zu verhandeln.

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Es muss sich wohl um ein eher kleines Unternehmen handeln, welches recht wenig Erfahrung mit Dienstwagen hat. Diese sind dann auch eher gesprächsbereit, wenn man denen glaubhaft machen kann, dass deren vertragliche Gestaltung völlig unüblich ist.

Zitat:

@A346 schrieb am 28. Februar 2022 um 16:53:29 Uhr:


@KlausFrisch

Die 1% Regelung für die Privatnutzung schließt auch die Spritkosten ein.
Wenn der AG das anders möchte, muss er das über Fahrtenbuch regeln.

Es bleibt dem AG ja unbenommen, die jährlichen Kilometern insgesamt zu begrenzen und bei Überschreitung den AN zur Kasse zu bitten.

Nochmal, 1% Regelung und Fahrtenbuch geht nicht. Es ist ein Wahlrecht!

1% Regelung und Fahrtenbuch geht prima zusammen. Da gibt es kein Wahlrecht. Wo soll das verbrieft sein? Am Ende ist das eine privatrechtliche Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Hier gleich was zu lesen für dich:
https://www.endriss.de/.../

Auch bei 1% Regelung ist zum Beispiel keine ausschließlich private Nutzung erlaubt. Denn dort in dem verlinkten Fall hat auch ein Schlauberger gedacht: ach, wir machen 1% Regelung dann ist dienstlich oder privat völlig egal. Nein, ist es nicht.

Das Fahrtenbuch hat ja mehrere Funktionen:
1) es belegt einen wirklich dienstlichen Anteil an realen Fahrten (das kann gegenüber den Finanzbehörden eingesetzt werden, um zu belegen, dass die 1% Regelung überhaupt Anwendung finden kann)
2) es belegt einen wirklich realen Anteil an privaten Fahrten (das kann der AG einsetzen, damit er mit dem privaten Anteil für den Monat eben nach 1% Regelung abführt. Der AN kann sich so nicht mehr rausreden, er wäre ja rein dienstlich gefahren und das 1% hätte ihm gar nicht abgezogen werden dürfen)
3) es ermöglicht dem AN immer mal zu berechnen, ob er steuerlich nach 1% Regelung besser kommt oder aber nach konkreter Abrechnung mit echtem privaten Anteil

Insgesamt ist so ein Fahrtenbuch also immer nützlich. Nur für unterschiedliche Seiten. Ein Fahrtenbuch zu führen ist damit eh im Interesse des Dienstwagenfahrers selbst.

Deinem Link liegt doch ein vollkommen anderer Sachverhalt zugrunde.

Und selbstverständlich gibt es ein Wahlrecht ob 1% Regelung oder Fahrtenbuch.
Dieses Wahlrecht kann sogar der AN ausüben.
Man kann sogar nach Ablauf eines Jahres/Steuerjahres wechseln.
Aber man kann nicht innerhalb eines Jahres mal dies mal das nehmen.

Deine Aufzählung 1) bis 3) ist echt Quark, da widerspricht sich alles...

Nennen wir es "Wahlrecht". Es gibt nämlich Arbeitgeber, die keinen Bock darauf haben, irgendwann große Summen Einkommenssteuer nachzuzahlen, weil der (ehemalige) Angestellte vor Jahren das Fahrtenbuch nicht so sauber geführt hat, wie man es hätte führen müssen. Stressfrei für die Lohnbuchhaltung ist da die 1-%-Methode.

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 28. Februar 2022 um 17:19:38 Uhr:



Zitat:

@A346 schrieb am 28. Februar 2022 um 16:53:29 Uhr:


@KlausFrisch

Die 1% Regelung für die Privatnutzung schließt auch die Spritkosten ein.
Wenn der AG das anders möchte, muss er das über Fahrtenbuch regeln.

Es bleibt dem AG ja unbenommen, die jährlichen Kilometern insgesamt zu begrenzen und bei Überschreitung den AN zur Kasse zu bitten.

Nochmal, 1% Regelung und Fahrtenbuch geht nicht. Es ist ein Wahlrecht!

1% Regelung und Fahrtenbuch geht prima zusammen. Da gibt es kein Wahlrecht. Wo soll das verbrieft sein? Am Ende ist das eine privatrechtliche Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Hier gleich was zu lesen für dich:
https://www.endriss.de/.../

Auch bei 1% Regelung ist zum Beispiel keine ausschließlich private Nutzung erlaubt. Denn dort in dem verlinkten Fall hat auch ein Schlauberger gedacht: ach, wir machen 1% Regelung dann ist dienstlich oder privat völlig egal. Nein, ist es nicht.

Das Fahrtenbuch hat ja mehrere Funktionen:
1) es belegt einen wirklich dienstlichen Anteil an realen Fahrten (das kann gegenüber den Finanzbehörden eingesetzt werden, um zu belegen, dass die 1% Regelung überhaupt Anwendung finden kann)
2) es belegt einen wirklich realen Anteil an privaten Fahrten (das kann der AG einsetzen, damit er mit dem privaten Anteil für den Monat eben nach 1% Regelung abführt. Der AN kann sich so nicht mehr rausreden, er wäre ja rein dienstlich gefahren und das 1% hätte ihm gar nicht abgezogen werden dürfen)
3) es ermöglicht dem AN immer mal zu berechnen, ob er steuerlich nach 1% Regelung besser kommt oder aber nach konkreter Abrechnung mit echtem privaten Anteil

Insgesamt ist so ein Fahrtenbuch also immer nützlich. Nur für unterschiedliche Seiten. Ein Fahrtenbuch zu führen ist damit eh im Interesse des Dienstwagenfahrers selbst.

Vielleicht solltest dir deinen Link mal selbst durchlesen bevor du so einen Käse schreibst. In besagtem Fall ging es um die Überlassung eines Dienstfahrzeuges an die Ehefrau.

Zitat:

@Goify schrieb am 28. Februar 2022 um 17:54:53 Uhr:


Nennen wir es "Wahlrecht". Es gibt nämlich Arbeitgeber, die keinen Bock darauf haben, irgendwann große Summen Einkommenssteuer nachzuzahlen, weil der (ehemalige) Angestellte vor Jahren das Fahrtenbuch nicht so sauber geführt hat, wie man es hätte führen müssen. Stressfrei für die Lohnbuchhaltung ist da die 1-%-Methode.

Das gilt nur für die monatliche Versteuerung. Wenn ich als AN in der Steuererklärung per Fahrtenbuch nachträglich versteuern will, kann der AG da auch nichts gegen machen.

Zu den privat getragenen Spritkosten: die schmerzen nur halb. Immerhin mindern privat getragene Fahrzeugkosten auch wieder den geldwerten Vorteil.

Aber diesen Dienstwagenvertrag könnte sich der AG sonstwohin stecken. Ich fahre seit 12 Jahren Dienstwagen von drei Arbeitgebern. Ich kenne es nur so, dass mir das Fahrzeug kostenfrei zur vollständigen privaten Nutzung zur Verfügung steht. Und Fahren darf jeder Verwandte ersten Grades, auch alleine. Wenn ich dabei bin, darf ich jeden fahren lassen.

Zu den "reinen" Dienstwagen: natürlich geht das auch vom Homeoffice aus, nicht nur vom Firmensitz. Wie viele Handwerker gibt es, die den Firmen-Bully unter der Woche mit nach Hause nehmen? Der wird auch ausschließlich dienstlich genutzt.

@TE:
Wenn schon Fahrtenbuch, dann soll der AG Dir wenigstens Vimcar oder ein anderes elektronisches Fahrtenbuch dazugeben. Das erspart die Schreiberei und kann dann auch für die Steuer genutzt werden.

Zitat:

@Past0r schrieb am 28. Februar 2022 um 19:38:24 Uhr:


Vielleicht solltest dir deinen Link mal selbst durchlesen bevor du so einen Käse schreibst. In besagtem Fall ging es um die Überlassung eines Dienstfahrzeuges an die Ehefrau.

Ein Gesellschafter war es auch noch.

Zitat:

Zu den "reinen" Dienstwagen: natürlich geht das auch vom Homeoffice aus, nicht nur vom Firmensitz. Wie viele Handwerker gibt es, die den Firmen-Bully unter der Woche mit nach Hause nehmen? Der wird auch ausschließlich dienstlich genutzt.

Ne, ist falsch.

Eine rein dienstliche Nutzung wäre nicht steuerpflichtig.
Aber: Steuerpflichtig sind Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten.

Der Handwerksbetrieb-Mitarbeiter, der den Firmen-Bulli mit nach Hause nimmt, muss dann also einen geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Dienstfahrzeug also versteuern.

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 28. Februar 2022 um 22:09:01 Uhr:



Zitat:

Zu den "reinen" Dienstwagen: natürlich geht das auch vom Homeoffice aus, nicht nur vom Firmensitz. Wie viele Handwerker gibt es, die den Firmen-Bully unter der Woche mit nach Hause nehmen? Der wird auch ausschließlich dienstlich genutzt.

Ne, ist falsch.

Eine rein dienstliche Nutzung wäre nicht steuerpflichtig.
Aber: Steuerpflichtig sind Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten.

Der Handwerksbetrieb-Mitarbeiter, der den Firmen-Bulli mit nach Hause nimmt, muss dann also einen geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Dienstfahrzeug also versteuern.

Bei den mir bekannten Handwerkern gibt es diese Fahrten nicht. Die starten von daheim zu ihrer Baustelle und kommen abends wieder heim. Die Firma steuern sie höchstens an, um Material zu holen.

Anderes Beispiel:
Ich selbst habe jahrelang vom Homeoffice aus gearbeitet. In die Firma bin ich nur ein bis zweimal im Monat gefahren. Auch diese Fahrten waren keine zu versteuernden Arbeitswege. Hätte ich die Privatnutzung abgelehnt, hätte ich auch nichts versteuern müssen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Februar 2022 um 22:25:01 Uhr:



Bei den mir bekannten Handwerkern gibt es diese Fahrten nicht. Die starten von daheim zu ihrer Baustelle und kommen abends wieder heim. Die Firma steuern sie höchstens an, um Material zu holen.

Ist aber dennoch steuerrechtlich KEINE Dienstfahrt! In unserem Betrieb haben wir damals ein Poolfahrzeug bereitgestellt. Lt. Steuerberater musste das Fahrzeug JEDEN Abend wieder auf dem Firmenparkplatz gepart werden und - das war natürlich Quatsch - der Nachweis zu erbringen sein, dass der Schlüssel während der Nicht-Arbeitszeiten gesichert gelagert wird (Schließfach o. ä.).

Ausserdem mussten die Mitarbeiter im im Fahrzeug liegende FB bei jeder Fahrt protokollieren!

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Februar 2022 um 22:25:01 Uhr:


Anderes Beispiel:
Ich selbst habe jahrelang vom Homeoffice aus gearbeitet. In die Firma bin ich nur ein bis zweimal im Monat gefahren. Auch diese Fahrten waren keine zu versteuernden Arbeitswege. Hätte ich die Privatnutzung abgelehnt, hätte ich auch nichts versteuern müssen.

Bin kein Steuerberater aber ich bin mir sicher, dass das typische Fahrten zum Arbeitgeber sind. Ob Du sie nun versteuern musst oder nicht, sagt Dir das Finanzamt bei einer Prüfung oder aber Dein Steuerberater. Ich bin da - Bauchgefühl - eher skeptisch!

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Februar 2022 um 22:25:01 Uhr:


Anderes Beispiel:
Ich selbst habe jahrelang vom Homeoffice aus gearbeitet. In die Firma bin ich nur ein bis zweimal im Monat gefahren. Auch diese Fahrten waren keine zu versteuernden Arbeitswege. Hätte ich die Privatnutzung abgelehnt, hätte ich auch nichts versteuern müssen.

Zitat:

Bin kein Steuerberater aber ich bin mir sicher, dass das typische Fahrten zum Arbeitgeber sind. Ob Du sie nun versteuern musst oder nicht, sagt Dir das Finanzamt bei einer Prüfung oder aber Dein Steuerberater. Ich bin da - Bauchgefühl - eher skeptisch!

Daher gibt es den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte. Und das ist in diesem Fall das Homeoffice. Dort befindet sich sozusagen deine Firma. Fährst du doch mal ins Büro, ist das so, als würdest du in eine Zweigniederlassung fahren.

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