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Firmenwagen im Einsatz, was genau ist dabei eine Privatnutzung? Einige Fragen.......

Themenstarteram 27. Februar 2022 um 10:07

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und durch Google auf dieses Forum aufmerksam geworden.

Ich freue mich auf den Austausch und erhoffe m ir natürlich Hilfe bei meinem *Problem* ;)

Kurz zur Erklärung..

Ich trete im April eine neue Stelle und bin dann hauptsächlich im Außendienst. Die Firma ist in Süddeutschland, ich selbst bin in der Mitte und habe dann mein Homeoffice. Ich werde aber die allermeiste Zeit unterwegs, bzw. beim Kunden sein. Die Kunden, bzw. die Einsatzorte werden ständig wechseln.

Der Arbeitgeber hat mir zur Auswahl gestellt ob ich meinen Firmenwagen auch zur Privatnutzung (1% Regelung) nutzen möchte oder nicht. Ich hatte beim Gespräch erst mal freudig zugesagt und mich über die Möglichkeit der Privatnutzung gefreut. Nun lese ich aber den Dienstwagenüberlassungsvertrag und bekomme Zweifel ob es richtig war. (Unterschrieben ist der aber noch nicht)

Was mich nachdenklich macht, ist

- den Sprit für die privat gefahrenen Kilometer trage ich selbst (ich kenne das von früher anders)

- ich nutze die 1% Regelung, muss aber trotzdem ein Fahrtenbuch führen

- dann gibt es einige Paragraphen die mich in die Haftung bei Unfällen mit einbeziehen, ich habe ggf. die Selbstbeteiligung zu tragen... ebenfalls habe ich ggf. die Wertminderung des Kfz. zu tragen, etc. etc. Kennt sich hier evtl. jemand mit dem Vertragswerk aus? Ist das vielleicht ein bekannter *Standartvertrags-Vordruck*? Gibt es so was?

- Privatfahrten ins Ausland muss ich vorher beim Arbeitgeber anmelden

-ich darf niemanden mitnehmen, es sein denn derjenige unterschreibt vorher einen Haftungsausschluss

Alles das macht mich nachdenklich. Vor allem, falls ich auf einer Privatfahrt einen Unfall habe, scheint es, als ob ich die Wertminderung des Kfz. komplett selbst übernehmen muss. Ist das denn normal?

Ich bin nun am überlegen ob ich die Privatnutzung tatsächlich nutzen sollte oder nicht.

Für mich gibt es da aber noch einen sehr wichtigen Punkt, nämlich, was genau ist eine Privatnutzung wenn ich für die Firma unterwegs bin.

Zum Beispiel:

Ich fahre Montags morgens los zum Kunden. Dann bin abends beim Kunden fertig und fahre ins Hotel. Ich übernachte und fahre morgens wieder zum Kunden......

Ich gehe davon aus das die Fahrten ins Hotel und von dort aus zum Kunden keine Privatnutzung sind?

Ich meine, es geht ja gar nicht anders.......

Was ist wenn ich abends vom Hotel aus zum Supermarkt fahre? Oder ins Restaurant? Ist das dann Privatnutzung? Darf ich das überhaupt ohne Privatnutzung?

Ich danke schon jetzt vielmals für eure Antworten :)

Gerhard

 

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62 Antworten

Unter diesen Umständen würde ich den Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehen.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 27. Februar 2022 um 19:18:14 Uhr:

Unter diesen Umständen würde ich den Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehen.

Das sehe ich auch so. Da ist Ärger vorprogrammiert.

Dem schließe ich mich vorbehaltlos an. Kein Arbeitgeber für mich.

Juristendeutsch - ich denke du bist gut beraten, den Vertrag jemanden vorzulegen, der sich da auskennt, ein Freund, der Jura studiert hat oder tatsächlich von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Das mit dem Haftungsausschluss für Mitfahrer klingt ungewöhnlich, ist es aber nicht. Da gibt es so Feinheiten, wer haftet, Fahrer oder doch der Halter... Vielelicht ist das mit einer günstigen Inssassenunfallversicherung lösbar. Auf deutsch wird es darum gehen, wenn du besoffen und bekifft grob fahrlässig Taxi spielst, will dein Arbeitgeber nicht haften müssen.

Wieviel km fährst du denn privat? Vieleicht will der Arbeitgeber die km einfach begrenzen. Es gibt ja nun tatsächlich Zeitgenossen, die fahren jedes Wochenende die buckelige Verwandschaft am Ende der Republick besuchen, weil es umsonst ist. Eigentlich ist das mit der 1% Methode inklusive.

Wenn sowieso Fahrtenbuch, kann man auch elektronisch im Fahrzeug einbauen, dann mache es richtig und lasse dir das bisschen privat in Rechnung stellen. Düfte immer noch günstiger sein, als ein Privatauto vorzuhalten.

@ all: Kein Arbeitgeber für Euch? Ach nur, weil der beim Dienstwagen Einschränkungen vornimmt und soweit ausschließt ausgenutzt zu werden? Zudem kennt ihr doch die ganzen anderen Aspekte nicht, warum der TE diesen Job annimmt.

Für mich liest es sich so, als hätte ein Jura-Laie einfach wahllos Sätze aus den zahlreichen Musterverträgen aus dem www zusammen kopiert.

Natürlich muss man die Umstände beachten, die wir nicht kennen. Ein Fahrtenbuch kann man während der Arbeitszeit schreiben. Privat-Kilometer muss man nur rudimentär dokumentieren.

Vielleicht kann ja der AG dem Kunden die Kilometer in Rechnung stellen, weiß man ja jetzt nicht.

Ansonsten ist man eben für das überlassene Arbeitsmittel selbst verantwortlich. Das muss man beachten, ist aber auch nicht schlimm, wenn sich der Fahrzeugwert in üblichen Grenzen hält.

Mit dem Haftungsausschluß der Mitfahrer müsste man wirklich noch einmal nachlesen, wie sich das auswirkt. Der AG will halt keine Kosten oder auch nur Risiken haben, ansonsten sind ihm die Mitfahrer höchst wahrscheinlich egal.

Zitat:

@benprettig schrieb am 28. Februar 2022 um 08:45:26 Uhr:

 

@ all: Kein Arbeitgeber für Euch? Ach nur, weil der beim Dienstwagen Einschränkungen vornimmt und soweit ausschließt ausgenutzt zu werden? Zudem kennt ihr doch die ganzen anderen Aspekte nicht, warum der TE diesen Job annimmt.

Wer so schon die Fahrzeugnutzung reglementiert, ist in anderen Bereichen meist nicht anders. Übrigens hat das auch nichts mit "ausnutzen" zu tun, sondern ist einfach unüblich. Wenn er die Privatnutzung nicht will, muss er als AG es halt ausschließen. Aber bei 1% Reglung auch noch Spritkosten für private Fahrten, die Mitnahmen von anderen Personen außerhalb des eigenens Hausstandes usw. zu verbieten ist einfach nach meinem Geschmack zu viel.

Wahrscheinlich muss man sich am Ende wirklich streiten, wenn abends doch noch aus dem Hotel zum Einkaufen/Essen fährt, weil es im Hotel einfach gar net schmeckt.

Ist natürlich meine private Meinung...

 

Zitat:

@GerhardMT schrieb am 27. Februar 2022 um 15:12:07 Uhr:

 

Ist sowas denn normal in einem Dienstwagenüberlassungsvertrag? Weiß da jemand mehr?

Für mich ist das in der Form nicht normal. Ich kenne es nur so:

- 1% wird pauschal versteuert (bzw beim Elektro entspr. weniger), zuzüglich der Entfernungs-km zum Arbeitsplatz (kein AD)

- wir können damit privat fahren innerhalb (West-)Europa wohin wir wollen, Teile Osteuropas sind genehmigungspflichtig

- wir müssen keinerlei Treibstoff bezahlen bei Fahrzeug 1, bei Fahrzeug 2 ist die Bitte im Raum die Privatfahrten ab einem gewissen Anteil (der aber großzügig ist, so viele km fahren selbst wir mit Urlaub eher nicht) und im Auslandsurlaub selbst zu betanken

- wir haben keine Beschränkung wen wir mitnehmen dürfen, auch der Hund darf mit ;) - von wem soll ich mir alles Haftungsausschlüsse geben lassen? Alle Eltern beim Sport und in der Schule wo es tw Fahrgemeinschaften gibt, alle Verwandten, alle Freunde, ...

- wir zahlen keinerlei Anteil für Schäden, auch nicht wenn sie auf Privatfahrten (letzten Urlaub habe ich das Fahrzeug erheblich beschädigt, knapp 5000€) passieren.

- wir dürfen das Fahrzeug innerhalb der Familie anderen Fahrern überlassen (zB mal meinen Eltern wenn deren Wagen in der Werkstatt ist, Ehepartner sowieso), ich darf in meinem Beisein Freunde und Bekannte fahren lassen (wenn ich alkoholisiert bin oder mich unwohl fühle wäre da zB ein Grund für)

Für mich sieht das so aus, als wolle der AG

- die Nutzung genauestens kontrollieren

- den Zustand und pfleglichen Umgang gewährleisten

- überbordende private Nutzung ausschließen

Auch wenn das insofern verständlich ist, als es auch tatsächlich unverschämte DW-Nutzer gibt die

- private km Abspulen zum geht nicht mehr und dadurch den Wert des Wagens erheblich beeinflussen

- mit dem Wagen umgehen wie Sau (ist nicht mir, kann getreten werden und Steine für den Garten als Schüttgut im Kofferraum sind auch kein Problem - alles schon gehabt)

- auf Tankkarte den 2. privaten PKW mit betankt

Ich würde von der privaten Nutzung des DW in diesem Fall Abstand nehmen, und uU auch den Wechsel auf diesen Arbeitsplatz prüfen. Wie schon jemand schrieb - wenn es schon beim profanen DW so BigBrother-mäßig aufgestellt wird, dann kann man da in dieser Denkweise noch mehr Kontrollwahn und Vorgabe erwarten. Ich wollte zumindest unter diesen Umständen den DW bestimmt nicht zur privaten Nutzung haben.

Zitat:

@Deloman schrieb am 28. Februar 2022 um 09:04:09 Uhr:

 

Mit dem Haftungsausschluß der Mitfahrer müsste man wirklich noch einmal nachlesen, wie sich das auswirkt. Der AG will halt keine Kosten oder auch nur Risiken haben, ansonsten sind ihm die Mitfahrer höchst wahrscheinlich egal.

Dieser eigenartige Haftungsausschluss-Versuch erinnert mich an einen Bekannten, der seinerzeit auch nur Leute mitnahm, wenn die vorher so einen Wisch unterschrieben. Er hätte ja keine Insassen-Unfallversicherung, meinte er damals. Was natürlich am Rande des Unsinns war, denn für eventuelle Schäden von Mitfahrern [ich verzichte auf das alberne Gendern] besteht die PKW-Haftpflichtversicherung, gegen die man dann als Geschädigter auch bekanntlich einen direkten Anspruch hat. Scheint dieser Arbeitgeber nicht zu wissen oder sich über geltende Regeln stellen zu wollen. Da müsste das sonstige Job-Angebot schon überzeugend sein, um bei so einem Erbsenzähler anfangen zu wollen.

Im Studium damals musste jeder Mitfahrer zwingend einen Haftungsausschluss unterschreiben, mir geben und ich musste diese vier Zettel dann im Sekretariat der Uni abgeben. Keine Ahnung, was das sollte, aber ohne Unterschrift gab es keine gemeinsame Fahrt (von der Oberpfalz in die Schweiz).

Zitat:

@Goify schrieb am 28. Februar 2022 um 13:10:40 Uhr:

Im Studium damals musste jeder Mitfahrer zwingend einen Haftungsausschluss unterschreiben, mir geben und ich musste diese vier Zettel dann im Sekretariat der Uni abgeben. Keine Ahnung, was das sollte, aber ohne Unterschrift gab es keine gemeinsame Fahrt (von der Oberpfalz in die Schweiz).

Und das hat jetzt mit einem Firmenwagen genau was zu tun?

Das soll sagen, dass es solch merkwürdige Haftungsausschlüsse in der Tat gibt und schon früher gab.

Zitat:

Aber bei 1% Reglung auch noch Spritkosten für private Fahrten, die Mitnahmen von anderen Personen außerhalb des eigenens Hausstandes usw. zu verbieten ist einfach nach meinem Geschmack zu viel.

Dann hast du es falsch verstanden.

Privatfahrten wurden ja nicht verboten => sie wurden nur vom AG in Rechnung gestellt mit dem Sprit (was immerhin viele anderen Kosten: Wertverlust für Privatfahrten, Versicherung für Privatfahrten, Kfz-Steuern für Privatanteil, Reparaturen und Wartung für Privatanteil) immer noch alles beim Arbeitgeber als Betriebskosten belässt, dessen muss man sich ja auch klar sein.

Die Mitnahme anderer Personen wurde auch nicht verboten => der AG wollte nur von jeder mitgenommenen Person ein Formular mit einem Haftungsausschluss unterschrieben haben.

Aus meiner Sicht macht der AG hier berechtigte und durchaus übliche Forderungen.

Ich kenne die Haftungsausschlüsse bei Mitfahrten übrigens auch.

Zitat:

Was natürlich am Rande des Unsinns war, denn für eventuelle Schäden von Mitfahrern [ich verzichte auf das alberne Gendern] besteht die PKW-Haftpflichtversicherung, gegen die man dann als Geschädigter auch bekanntlich einen direkten Anspruch hat. Scheint dieser Arbeitgeber nicht zu wissen oder sich über geltende Regeln stellen zu wollen.

Was aber negiert, dass eine Pkw-Haftpflichtversicherung die Zahlung abweisen kann: grobe Fahrlässigkeit, Alkohol am Steuer, Vorsatz, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, sowas. Wer also noch an die unbeschränkte Wirkung von Versicherungsleistungen glaubt, der hat noch nicht genug gesehen.

An sich sind ja AG dazu verpflichtet, regelmäßig (ich glaube jährlich) die Gültigkeit der Fahrerlaubnisse zu prüfen. Wer das als MA nicht vorlegen kann, der bekommt kein Auto ausgehändigt. Schnell ist so eine Jahresfrist aber auch mal vergessen und der AG hat das ggf. versäumt.

Dann kommt schnell eine Kausaliätskette => wenn der AG die Fahrerlaubnis geprüft hätte, hätte er den MA nicht mehr fahren lassen dürfen. Der MA hat aber im Auto mit fehlender Fahrerlaubnis einen Unfall gehabt und dabei dritte geschädigt. Die Haftpflicht würde sich nun gern beim AG schadlos halten. Der MA kann ggf. wegen eigener Zahlungsunfähgkeit nicht zahlen. Dann sind die Verträge schon was wert für den AG mit den Formulierungen, die drinstehen. Denn am Ende: für Alk am Steuer, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, usw. kann der AG am wenigsten.

Meine Meinung zu dem oben: etliche andere hätten den Wisch unterschrieben, fünfe gerade sein lassen, von Mitfahrern einmal das Papierchen eingeholt, das Fahrtenbuch geführt wie verlangt und sich sonst des Lebens gefreut und des Dienstwagens. Aus meiner Sicht stehen da keine komplett haltlosen Forderungen drin, sondern es ist eine rationale Zuteilung eines Autos, aber eben nicht als 100% Persilschein für ringsrum-alles-Susi-Sorglos, sondern mit der Forderung, dienstlich und privat doch weiter zu trennen, gerade spritkostenmäßig. Ich finde es ein vernünftiges Angebot was der Arbeitgeber da macht.

Zitat:

@benprettig schrieb am 28. Feb. 2022 um 08:45:26 Uhr:

Juristendeutsch - ich denke du bist gut beraten, den Vertrag jemanden vorzulegen, der sich da auskennt, ein Freund, der Jura studiert hat oder tatsächlich von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Na, da fängt das Arbeitsverhältnis doch gleich richtig gut an. Sprich... Selbst wenn bei einer Prüfung herauskäme, dass viele der Klauseln ungültig sind. Wie will man das in der Probezeit gegenüber dem AG durchsetzen?

 

Ich würde a) auf die Privatnutzung unter solchen Umständen verzichten (und damit auch keine 1% versteuern) und b) genau überlegen ob es dieser AG gerade jetzt sein muss und ob es nicht bessere Alternativen gibt.

 

PS: ich lebe das andere "Extrem": Kleines Unternehmen, Firmenwagen mit unbegrenzter Privatnutzung, keinerlei Vertrag zum Auto unterschrieben. Dass ich damit ordentlich und noch vorsichtiger umgehe als mit meinem Eigentum ist für mich selbstverständlich und das weiß mein Chef wohl auch.

Zitat:

@KlausFrisch schrieb am 28. Februar 2022 um 16:07:43 Uhr:

Zitat:

Aber bei 1% Reglung auch noch Spritkosten für private Fahrten, die Mitnahmen von anderen Personen außerhalb des eigenens Hausstandes usw. zu verbieten ist einfach nach meinem Geschmack zu viel.

.

Aus meiner Sicht macht der AG hier berechtigte und durchaus übliche Forderungen..

Berechtigt? Vielleicht, immerhin ist es das Fahrzeug des AG. Üblich? mEn sicher nicht.

@KlausFrisch

Die 1% Regelung für die Privatnutzung schließt auch die Spritkosten ein.

Wenn der AG das anders möchte, muss er das über Fahrtenbuch regeln.

Es bleibt dem AG ja unbenommen, die jährlichen Kilometern insgesamt zu begrenzen und bei Überschreitung den AN zur Kasse zu bitten.

Nochmal, 1% Regelung und Fahrtenbuch geht nicht. Es ist ein Wahlrecht!

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