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Firmenwagen 1% Regelung und 0,03% Regelungen

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 18:17

Hallo liebe Leute!

Mir liegt ein Jobangebot vor bei dem ich einen Firmenwagen "Ford Mondeo" gestellt bekommen würde.

Der Preis des Wagens würde bei ca. 30.000€ liegen. Die Firma wendet die 1% Regelung an, somit würde ich 300€ von meinem Brutto zahlen müssen, was natürlich auf mein Gehalt draufgerechnet würde. Der Firmenwagen ist auch zur privaten Nutzung freigegeben - Spritkosten werden komplett bezahlt!

Bei dem Job handelt es sich um eine Servicetechniker Stelle wo ich von meinem Wohnort aus zu den einzelnen Kunden fahren würde und dort Anlagen instandsetzen müsste etc. Also würde ich nicht zum Betrieb fahren, sondern zu den Kunden.

Steuerklasse 1.

Meine Frage-/n:

- Durch die Pendelei zwischen meinem Wohnort und den Kunden fahre ich in der Regel nicht zu meinem Arbeitgeber, werden diese einzelnen Fahrten abgesehen von der 1% Regelung extra mit der 0,03% Regelung versteuert bzw. kommen da dann extra Kosten auf mich zu? (Dies wäre natürlich bei einer Kilometerleistung von ca. 50.000 im Jahr sehr happig!)

- Kann ich im Vorfeld eine gute Abschätzung treffen was ich im endeffekt bei einem Brutto Gesamtverdienst von 3000€ (Annahmewert) an Netto rausbekommen würde? Bzw. ob es bei mir ein Vorteil oder Nachteil wäre einen Firmenwagen zu nutzen?

 

Ich freue mich auf eure Antworten

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2012 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von devito88

Hier mal grob meine Daten :

Einkommen: 2800€ brutto

Preis des Wagens: 40.000€

Entfernung: 36km

Steuerkl.1

Ohne Kirchensteuer

Ohne Kinder

Die im Netz erhältlichen Brutto-/Nettorechner sind sicher hilfreich für die Berechnung der Steuer.

Was Du monatlich versteuern musst, berechnet sich wie folgt:

(400 € (= 1%)) + (12 € (= 0,03%) * 36) = 832 €

davon ab: 36*0,30*15 = 162 € (entweder bei der jährl. Steuererklärung oder monatlich durch Freibetrag)

--> somit zu versteuern: 670 €

Ich ergänze mal mit ca. Werten (ohne Sonderzahlunen etc.)

Brutto 2800€ -> Auszahlung netto ca. 1780€

Brutto 2800€ + Firmenwagen mit geldwerten Vorteil von 832€ -> Auszahlung 1360€ +Rückzahlung bei jährlicher Steurerklärung ((1447-1360)*12=1044€)

Brutto 2800€ + Firmenwagen mit geldwerten Vorteil von 670€ -> Auszahlung 1447€ und keine weitere Erstattung mehr bei der Steuererklärung

Fazit: für ca. 1780-1447= 333€ im Monat fährst du einen 40.000€-Schlitten all inkl. besser geht es gar nicht.

Wenn es über Gehaltsverzicht geht, sieht es meiner Meinung nach etwas anders aus. Denn statt des Autos könnte der Chef dir auch z.B. 2800+670€ Gehalt anbieten. Das würde dann ein netto von ca. 2117€ bedeuten. Sprich das Auto würde dich 2117-1447=670€ kosten. Das wäre mir z.B. zu viel, da würde ich lieber zu einer Gehaltserhöhung greifen, falls es diese Auswahl überhaupt gibt (eher wohl nicht).

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am 21. April 2012 um 20:34

Also ich versuch mal zu rechnen:

BMW Listenpreis = 30000 €

Macht 300 € + Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeit

70 km x 0,03% x 30000km = 630 €

Damit wären wir dann schon einmal bei den 930 €

Bei 2000 € brutto kommen ca. 1340 € netto raus.

Durch den Firmenwagen sind jedoch 2930 € zu versteuern

2930 € brutto macht 1810 € netto - 930 € = 880 €

Der Firmenwagen kostet dich somit 460 €.

Ehrlich gesagt finde ich das nicht wirklich viel.

Bei 70 km bist du am Tag bei 140 km.

Pro Woche macht das 700km nur für die Arbeit + Privatfahrten dürfte da jede Woche ca. eine Tankfüllung drauf gehen.

Bei den momentanen Spritpreisen sind wir dann schon mal bei ca. 85 pro Woche (340 € im Monat)

Effektiv zahlst du also für deinen Firmenwagen nach Abzug der Benzinkosten, welche ja sowieso auf dich zukommen, gerade einmal 120 € pro Monat.

Dafür hast du keine Steuer, Versicherung, Wartung, Reifen, Wertverlust usw.

Und ja bei der Pendlerpauschale bekommst du am Jahresende auch noch was zurück kannst allerdings nur den Maxwert angeben

am 22. April 2012 um 10:19

Zitat:

Diese 0,03%/je km habe ich glatt übersehen..... Bin die ganze Zeit von dem 1% ausgegangen :-/

Du musst natürlich noch berücksichtigen, dass Du noch die Entfernungspauschale von 70 km x 0,30 € je Tag absetzen kannst. Dieser Betrag mindert die 0,03% entsprechend.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Anstatt 930 € versteuerst Du tatsächlich lediglich ca. 510 €.

Gruß

Der Chaosmanager

Danke, dann weiß ich nun wenigstens schon mal sicher, dass ich TROTZ Firmenwagen die Pendlerpauschale bekomme.

Ich muss auch berücksichtigen, dass ich natürlich auch nicht mehr tanken muss, bei der Strecke zur Arbeit momentan ja etwa 350,- im Monat mit dem BMW dann sicher mehr :-P

So zahle ich dann im Monat nach meiner Rechnung noch ca. 200,- für das Auto.

Jetzt muss ich mir überlegen, ob mir das das ganze wert ist, jährlich 2400,- in 5 Jahren also mehr als 10000,- mein kleiner KIA hat da ja weniger gekostet...

Ein Traum wäre natürlich wenn ich mit meinem Chef verhandeln könnte doch keinen BMW 1er zu bekommen, sondern vielleicht nen Fiat 500 (Frauentraumauto :D), der kostet weniger und ich mag ihn! Natürlich wäre ein 1er nicht schlecht, aber ob mir das so viel Geld wert ist..... :D Frauen eben! (Mein Freund und mein Vater sehen das natürlich anders :D)

Vor allem: ich laufe ja auch Gefahr, dass das Auto vielleicht nicht nur 30.000 kostet, sondern mit Ausstattung etc. vielleicht auch 35.000,-

Werde das Thema anschneiden, wenn es akut wird :)

Danke!!

Du möchtest 70Km pro Tag mit nem Fiat 500 pendeln? :eek:

am 23. April 2012 um 6:43

Naja, zur Zeit pendel ich die ja mit einem Kia Picanto, geht ja auch ;)

Nein das stimmt so nicht. Die Pendlerpauschale zählt doch nicht für einen Firmenwagen?!?! Beim Privat PKW ist das so.

am 19. Juni 2012 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von devito88

Nein das stimmt so nicht. Die Pendlerpauschale zählt doch nicht für einen Firmenwagen?!?! Beim Privat PKW ist das so.

Natuerlich kann die Pendlerpausche auch bei einem Firmenwagen in Anspruch genommen werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von devito88

Nein das stimmt so nicht. Die Pendlerpauschale zählt doch nicht für einen Firmenwagen?!?! Beim Privat PKW ist das so.

Natuerlich kann die Pendlerpausche auch bei einem Firmenwagen in Anspruch genommen werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Aber nur mit Fahrtenbuch. Hier gehts ja aber um die 0,03% Regelung.

am 20. Juni 2012 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von devito88

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Natuerlich kann die Pendlerpausche auch bei einem Firmenwagen in Anspruch genommen werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Aber nur mit Fahrtenbuch. Hier gehts ja aber um die 0,03% Regelung.

Eben.

Hätte mich erstaunt^^ Ich fahr selbst mit 0,03% Regelung und bekomm kein Kilometergeld^^

am 20. Juni 2012 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von devito88

Hätte mich erstaunt^^ Ich fahr selbst mit 0,03% Regelung und bekomm kein Kilometergeld^^

Natürlich zahlt das FA kein Kilometergeld.

Aber die Entfernungspauschale kann selbstverständlich auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Fahrten zum Arbeitsplatz per Firmenwagen mit 0.03 % je km versteuert werden und mindern entsprechend die Steuerlast. Dies habe ich - als ich noch einen Firmenwagen hatte - problemlos so in meiner Steuererklärung angegeben und das FA hatte damit kein Problem.

Beispiel:

Listenpreis 50.000 €

Entfernung Wohnung-Arbeitsplatz 30 km

Geldwerter Vorteil 1% von 50.000 plus 0,03% von 50.000 x 30 = 950 €

davon gehen ab 30 km x 0,30 € x 15 Tg. = 135 €

D. h. anstatt 950 € werden dank der Pendlerpauschale nur 815 € versteuert (allerdings Geltendmachung über Steuererklärung - Arbeitgeber kann nicht kürzen).

180 Tage im Jahr hat das Finanzamt bei mir ohne Nachweis anerkannt - mehr Tage müssten nachgewiesen werden.

Viele Grüße

Der Chaosmanager

180?

arbeitest du Teilzeit?

220 mindestens

am 20. Juni 2012 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

180?

arbeitest du Teilzeit?

Nein, aber bedingt durch meine Tätigkeit war ich nicht jeden Tag im Büro, sondern auch auf Dienstreisen. Und wenn ich von zu Hause direkt zum Flughafen fahre oder mit dem Auto auf eine Geschäftsreise, habe ich an diesen Tagen logischerweise keine Fahrten zum Arbeitsplatz gehabt.

In Wirklichkeit waren es sogar weniger als 180 Tage - aber das FA erkannte bei mir eben 180 Tage ohne Nachweis an.

Gruß

Der Chaosmanager

grundsätzlich sind aber 220 Tage (je nach Kalenderjahr etwas mehr, bei weniger Urlaub auch noch mehr) der Standard.

am 23. Juni 2012 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

grundsätzlich sind aber 220 Tage (je nach Kalenderjahr etwas mehr, bei weniger Urlaub auch noch mehr) der Standard.

Das gilt allerdings nur für Fahrten zum Arbeitsplatz mit dem privaten PKW oder bei Besteuerung des geldwerten Vorteils nach Fahrtenbuch.

Ich habe nochmals recherchiert - demnach ist die von Dir gepostete Ansicht im Fall der pauschalen 0,03%-Besteuerung lt. BMF nicht zutreffend.

Da die Versteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zum Arbeitsplatz auf 15 Tagen à 0,002 % = 0,03 % basiert, können im Gegenzug auch nur 15 Tage monatlich (180 Tage p. a.) bei der Entfernungspauschale in Anrechnung gebracht werden.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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