ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Unklarheit 1% Regelung

Unklarheit 1% Regelung

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 15:32

Hallo zusammen,

ich stehe kurz davor mir einen neuen FW zuzulegen.

Vorab würde ich gerne die Kosten die auf mich zu kommen berechen(Habe viele relativ KM zur Arbeit).

Ich nutze dazu aktuell den folgenden Rechner:

http://www.brutto-netto-rechner.info/geldwerter-vorteil.php

So gehen wir mal davon aus mein Brutto wäre 4000 Euro Steuerklasse 4.

Das heißt aktuell bekomme ich nett laut Rechner 2.347,28

Versteuern müsste ich bei einem BLP von 41k€ und 56KM Arbeitsweg:

1% BLP 410,00€

Wege : 688,80€

Der AG versteuert mir Pauschal 15 Arbeitstage

-252€

Weiterhin zahle ich einen Eigenanteil von

380€

GWV insg.:

466,80€

 

Soweit so gut:

Jetzt übernehme ich die Werte in den Brutto Netto Rechner und gebe als Brutto die 4000€-380€ ein. Ist das korrekt?

Weiterhin trage ich den GWV ein und komme auf ein Ergebnis von

1919,17 €

Macht einen Nettoverlust von 428,11€

 

Kann das jemand bestätigen?

 

Viele Grüße und Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zizou47 schrieb am 24. Februar 2016 um 13:08:22 Uhr:

Ich selber habe noch kein Auto welches auf mich zugelassen ist.

Ein Auto welches ich Nutze ist auf mein Vater zugelassen, da die Versicherung für mich ansonsten zu teuer wäre.

Zahle jährlich ca. 1500€ nur an KFZ Versicherung.

Ein wirklich gut gemeinter Rat: Bitte such Dir einen Steuerberater, der Dich ein wenig an die Hand nimmt. Du scheinst auf dem Gebiet recht uninformiert zu sein und man kann wirklich viel falsch machen, was im Extremfall die Existenz kosten kann.

53 weitere Antworten
Ähnliche Themen
53 Antworten

ja das ist so richtig! Hab die Beträge nicht nachgerechnet aber die Vorgehensweise mit dem Abzug des Eigenanteils ist richtig

edit: hmm moment ich rechne das mal nach

also ich komme auf ca €1730 netto

€4000 brutto

€ 846,80 Geldwerter Vorteil gesamt Firmenwagen (pauschal versteuerter Anteil schon abgezogen)

- € 380 Eigenanteil

= zu versteuern: € 4466,80

Ich glaube, du hast den Eigenanteil jetzt zweimal abgezogen, einmal bei der Berechnung des geldwerten Vorteils und das zweite Mal beim Verdienst. Von daher musst du, denke ich, den vollen Verdienst in den Rechner eintragen, also brutto 4.000€.

Damit kommst du nach

- mit Firmenwagen Netto auf etwa 2100€, wovon du dann deinen Eigenanteil von 380€ noch abziehen musst -> etwa 1720€ netto

- ohne Firmenwagen auf netto etwa 2350€

=> Nettoverlust = 630€

Im allgemeinen macht nach meiner bisherigen Erfahrung ein Firmenwagen bei langer Anfahrt zur ersten Tätigkeitsstätte aus steuerlicher Sicht keinen Sinn.

 

jcwww war schneller, der Rechenweg "anders herum", das Endergebnis aber vergleichbar... also könnte das so einigermaßen richtig sein... ist aber ausdrücklich keine steuerliche Beratung und Richtigkeit kann nicht garantiert werden!

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 16:11

Hm ok das wäre doof.

Ist aber genau der Fehler den ich vermutet hatte.

 

Dann wird es wohl ne Nummer kleiner werden

ja, die vielen KM brechen Dir das Genick.... das haut echt rein. Ich hab ein Auto mit €51.000 Listenpreis aber nur 11km Entfernung, dadurch komm ich mit der Hälfte Deines geldwerten Vorteils weg...

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 16:22

Habe aktuell leider keine andere Möglichkeit

am 2. Februar 2016 um 18:01

630€ ist schon happig. Das bekommt man auch ganz gut privat hin.

Ein Kleinwagen oder so ist nicht drin?

Vielleicht, weil du bei der Rate ja so viel sparst, könnte es auch ein Benziner sein (drückt noch mal den BLP).

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 18:25

630 Kommt auch privat nicht hin. Niemals :)

Kleinwagen möchte ich nicht. Und Benziner ist nicht erlaubt.

Eine andere Frage noch.

Welchen Weg zur Abreit muss man denn Angeben? Den kürzesten oder den schnellsten. Oder der der letzen Steuererklärung?

am 2. Februar 2016 um 18:48

Zitat:

@nektus schrieb am 2. Februar 2016 um 19:25:39 Uhr:

630 Kommt auch privat nicht hin. Niemals :)

...

Welchen Weg zur Abreit muss man denn Angeben? Den kürzesten oder den schnellsten. Oder der der letzen Steuererklärung?

Ist das jetzt ernst gemeint?

Man kann durchaus den Schnellsten nehmen (da kann es Probleme geben, wenn es übertrieben ist), man darf aber auch den Kürzesten nehmen.

In deinem Fall würde ich steuerlich auf den Kürzesten gehen. Denn der Geldwertevorteil kostet dich sicher mehr, als du von der Steuer absetzen kannst ;).

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 19:59

Ja meine das ernst es gibt noch einen 6km kürzeren weg. Allerdings hatte ich die letzten jahre bei der steuerklärung den 56km weg angegeben

am 2. Februar 2016 um 20:18

Änder das, das ist legal.

Niemand kann dich zwingen die teurere Strecke zu fahren.

Themenstarteram 2. Februar 2016 um 20:52

Interessant. Habe nur etwas Bedenken das es nachher heißt ich soll etwas nachzahlen weil ich die ganzen Jahre 56 angegeben habe.

http://www.viamichelin.de/ zeigt mir sogar bei der kürzesten Strecke 46 km an. Das ist schon ein großer Unterschied :)

Musst du einen FW kaufen?

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 7:38

Nein ich kann.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 8:49

Habe mit dem Finanzamt telefoniert.

Kürzeste Strecke ist ok. Also nur noch 46 zu versteuern! Vlt noch ne kleine Gehaltserhöhung raushandeln und das ganze wird schon Interessanter

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Unklarheit 1% Regelung