Firmenfahrzeug verschwiegen
Hallo Leute,
vor ein paar Tagen habe ich im Internet bei einem Händler in Norddeutschland einen Porsche Cayenne gekauft. Die Anzeige war bei autoscout24.
Als ich die Fahrzeugpapiere bekam nach erfolgter Zahlung musste ich feststellen, dass ich einen Firmenwagen gekauft habe. Der Autohändler hat sich vorher nicht geoutet.
Wenn in der Anzeige „Firmenfahrzeug oder Firmenwagen“ gestanden hätte, dann wäre ich niemals auf die Idee gekommen, dieses Auto zu kaufen, zumal das Auto auch noch teuer war.
Was mache ich jetzt ?Ich habe den Kaufvertrag vorsorglich widerrufen. Der Händler hat noch nichts dazu gesagt.
Ich suche entsprechende Literatur und Urteile zu diesem Thema. Es kann doch nicht sein, dass der Händler den Käufer nicht über so eine wichtige Sache, vorher unterrichten muss.
Vielleicht hat ja auch schon jemand aus der Runde gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht.
Bitte meldet euch dennoch möchte die Sache zu Ende bringen.
Glück auf.
MinisterRolf
47 Antworten
Du bist doch ein Witzbold. Was schreibst denn du für einen Schei...? Hast du nicht geschnallt, um was es mir geht ?
Ich will nur wissen, ob der Händler verpflichtet ist, dem Käufer vor dem Kauf zu offenbaren, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt. Im übrigen, den Blick ins Gesetz habe ich schon geworfen, als du noch in den Windeln lagst.
Außerdem habe ich das Auto noch nicht und ich will es auch nicht zurückgeben, wenn ich es dann endlich habe.
Meinen Kaufvertrag habe ich schon fristgemäß vorsorglich widerrufen.
Und darüber hinaus wäre es gut, wenn dir jetzt die Worte fehlen. Ich werde dich nicht vermissen, denn etwas vernünftiges kannst du ja sowieso nicht beitragen.
Es gibt Menschen, die haben noch Vertrauen in einen deutschen Autohändler, erst recht, wenn er Porsche verkauft.
Das Auto ist allerdings auch spitzenmäßig der Beschreibung nach und alles weitere wird sich finden. Da bin ich zuversichtlich, auch weil ich die Approved Gebrauchtwagen-Garantie habe und der Gewährleistungsanspruch ist natürlich ebenso gegeben. Ich werde vielleicht im Januar berichten.
Jetzt wäre mir aber sehr daran gelegen, wenn schon Beitrag beisteuern, dann zum Thema bitte und nicht irgendwelche fragwürdigen eigenen Meinungen. Ob ich mir ein Auto für 50.000 € im Internet kaufe, ist schließlich nicht die Frage.
@MinisterRolf Jetzt wird es immer skurriler. Du hast den Vertrag widerrufen, möchtest aber trotzdem das Auto haben?! Da hast du wohl keinen Blick ins Gesetz bezüglich des Widerrufs gemacht. Wie stellst du dir das denn nun genau vor?
Frag halt den Verkäufer ob er mit dir nochmals einen Vertrag abschließen möchte, nach dem hier allem wohl nicht... Dann kann er ja meinetwegen Firmenfahrzeug in den KV schreiben. Zu deiner Information gibt es in Deutschland keinen Kontrahierungszwang auf dem Gebrauchtwagenmarkt und grundsätzlich herrscht Privatautonomie.
Zitat:
@MinisterRolf schrieb am 29. Dezember 2020 um 19:20:45 Uhr:
Ich will nur wissen, ob der Händler verpflichtet ist, dem Käufer vor dem Kauf zu offenbaren, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt.
Meines Wissens nicht. Es sei denn es war ein Mietwagen eines gewerblichen Autovermieters oder ein Taxi.
doc
Zitat:
@MinisterRolf schrieb am 29. Dezember 2020 um 17:11:48 Uhr:
Und genau das ist der Punkt. Die Firma hat 4 Geschäftsbereiche und somit einige leitende Mitarbeiter. In jedem Bereich sind Außentermine an der Tagesordnung. Ich muss annehmen, dass mehrere Leute mit dem Fahrzeug fahren und da kann ich mir vorstellen, dass das Auto nicht gerade pfleglich behandelt wird.
Ich möchte wissen, ob der Händler mir das hätte sagen müssen oder nicht ?
Dieses Auto wurde dann auch in einem Kreis weit ab vom Zulassungsort stillgelegt (ich vermute es war ebenfalls ein Leasingfahrzeug ). Dann 8 Monate später wird das Fahrzeug von diesem Händler in Norddeutschland angeboten.
Ist das alles normal, oder eher gewöhnlich ?Beste Grüße
MinisterRolf
Das ist normal die FiWa Ruecklaeufer werden von den Leasing geben an Gross Haendler weiter gegeben bei denen dann wiederum Haendler einkaufen. Und die schauen schon nach guten Exemplaren.
Ich weiss auch nicht was an FiWas schlecht sein soll, wirklich Scheckheft gepflegt, jeder Pups wird sofort gemacht...
Ich habe mir auch gerade einen XF der als JLR Dienstwagen gelaufen ist geholt.
Absolut neuwertig und Wahnsinns Konditionen.
Zitat:
@MinisterRolf schrieb am 29. Dezember 2020 um 19:20:45 Uhr:
Außerdem habe ich das Auto noch nicht und ich will es auch nicht zurückgeben, wenn ich es dann endlich habe.
Meinen Kaufvertrag habe ich schon fristgemäß vorsorglich widerrufen.
Ist eigentlich ganz einfach, wenn der Haendler deinen Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz akzeptiert muss er dir das Auto gar nicht übergeben und der Vertrag ist schlicht nichtig.
Als Haendler wuerde ich das auch tun weil mir unklar waere ob ich mich auf eine Vertragserfuellung deinerseits verlassen könnte.
Mal ganz ehrlich, wenn es mir so wichtig ist, keinen ehemaligen Firmenwagen zu kaufen, dann ist das doch neben Unfallfreiheit die erste Frage, die ich bei einer Kontaktaufnahme stelle.
XF-Coupe
Zitat:
@MinisterRolf schrieb am 29. Dezember 2020 um 18:24:44 Uhr:
Stillgelegt wurde das Auto nach 3 Jahren und fast 2 Monaten im Kreis Düren. Das ist ein paar hundert Kilometer entfernt von Berlin. Leasing dauert wahrscheinlich 3 Jahre und wieso nach 3 Jahren und 2 Monaten Stilllegung ? Hat es vielleicht einen Crash gegeben. Der Autohändler hat mir mitgeteilt, dass die beiden rechten Türen erneuert worden sind, weil auf einem Parkplatz von einem Discounter die Türen durch einen Einkaufswagen derart verkratzt worden sind, dass neue Türen eingebaut werden mussten. Ist so etwas glaubhaft ? Das ist doch alles ein bisschen suspekt oder ?
Die Stilllegung kann auch einen ganz anderen Grund haben. Das Leasing lief wahrscheinlich über die Standarddauer von 36 Monaten. Wenn es sich um ein km-Leasing handelt, dann will die Leasingbank den Wagen nach Ablauf der Leasingdauer bzw. des Vertrags wieder zurückhaben, weil sie schon vor oder bei Vertragsabschluss mit einem Restwert kalkuliert (was ist der Wagen nach 36 Monaten und den gefahrenen km noch wert) und den Wagen für diesen Restwert weiterveräußern will. Schließlich will die Leasingbank auch keinen Verlust machen.
Viele Leasingbanken geben ihren Kunden eine Karenzzeit von 2 Monaten; d. h. der Kunde kann den Leasingzeitraum um zwei Monate überziehen, danach MUSS er das Fahrzeug zurückgeben. Diese Zeit wird eingeräumt, wenn es beim neuen Fahrzeug zu Lieferverzögerungen kommt (damit der Kunde mobil bleibt).
Gibt er das Fahrzeug nicht zurück, kann die Bank die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen und zur Not die Stilllegung veranlassen, da sie ja Eigentümerin des Fahrzeugs ist (die Bank hat den Fahrzeugbrief). Denn nach der Karenz passt der Restwert nicht mehr und die Leasingrate hätte schon früher angepasst werden müssen.
Und noch was zu den Firmenwagen: deine Bedenken in allen Ehren, aber meist fahren solche hochpreisigen Fahrzeuge nicht irgendwelche Handelsvertreter, sondern meist die oberste Leitungsebene. Da diese darauf achten, dass keine "unerwünschten" Kosten am Fuhrpark entstehen, gehen sie wohl pfleglicher mit den Fahrzeugen um, als ein Vertreter, der seinen TDI kalt über die AB prügelt und sowieso alle 12 Monate ne neue Kiste bekommt.
Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge besser gewartet werden als so manches Privatfahrzeug. Denn manch einer vergisst, dass neben den Anschaffungskosten dann auch Unterhaltskosten entstehen, die einem dann die Haare vom Kopf fressen. Da wird schon mal das eine oder andere Wartungsintervall überzogen, wenn's finanziell gerade nicht so dicke ist.
Hallo Knolfi, endlich der Beitrag, der mir wirklich weiterhilft. Sehr guter Beitrag. Vielen Dank. Jetzt bin ich tatsächlich erleichtert. Bleib gesund und alles Gute im im Neuen Jahr 2021.
Beste Grüße
MinisterRolf
Verstehe die Aufregung nicht. Seit wann muss man in eine Anzeige schreiben dass es ein Firmenwagen ist/war? Und wenn ja, wie lange zurück in der Anzahl der Historie muss man das schreiben, nur der letzte oder alle? Das einzige, und das haben ja auch einige geschrieben, was eventuell erwähnenswert ist, ob es ein Vermieter (Sixt o.ä.) Auto war. Und, wie auch geschrieben, wenn Dir das so wichtig ist, wieso fragst Du nicht vor Abschluß des Kaufvertrages?
Aber Du schreibst ja Du hast wiederrufen, dann ist die Sache ja eh gegessen und Du bekommst den Wagen ja gar nicht. Oder doch?
Seltsames Verhalten/Fragestellung.
LG
Hallo mousi, wow bist du schlau. Leider keine neuen Erkenntnisse, aber trotzdem danke.
Beste Grüße
MinisterRolf
Hallo Ralf997, wenn mein Deal über die Bühne ist, teile ich dir mit, um welchen Autohändler es sich handelt.
Nachdem, was ich alles hier im Forum gelesen habe, ist er nicht verpflichtet mir mitzuteilen, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt.
Beste Grüße
MinisterRolf