Firmenbeschriftung bei Privatnutzung

BMW 5er F11

Hallo mal eine andere frage , mein Bruder bekommt demnächst einen 530 d als firmenwagen seine AG sagt er muss ihn privat nutzen da er keine km mit dem privat Auto abrechnen kann !

Er soll jetzt einen Riesen Aufkleber rauf bekommen mit Logo usw ,

Weis jemand ob der Arbeitgeber rechtlich das Fahrzeug bei privat Nutzung beschriften lassen darf ?

Beste Antwort im Thema

Hatte ich auch einmal, da ich als Dienstwagen einen Mercedes nehmen MUSSTE der neu vom Chef bestellt wurde (Extras hat er auch ausgesucht) und dann auf dem Hof stand MIT Aufkleber. 2 Tage später hatte er meine Kündigung. 6 Wochen später hatte ich einen anderen Job 🙂......tja, so kann es einem Chef auch gehen:
Will seinem guten und netten Arbeiter einen Firmenwagen geben, noch dazu Mercedes, sucht ein paar Extras dazu aus und beschriftet ihn dann nur noch.

Und was passiert😕😕?
Anstatt der Freude des Arbeiters über den mit Extras bestückten Mercedes kommt 2 Tage später die Kündigung!! Wegen des Aufklebers!!!!!

Mann, Mann, Mann, ich frage mich echt, schämen sich manche für den Job welchen sie machen??
Oder wie kann ich mir sonst so etwas erklären?

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Natürlich darf er. Es steht ja deinem Bruder zu der privaten Nutzung des Wagens und entsprechender Versteuerung zuzustimmen oder den Wagen halt nur geschäftlich zu bewegen.

Nein. Wenn das Auto mit 1% versteuert wird und explizit (per Vertrag) auch zur Privatnutzung angeboten wird, darf kein Firmenaufkleber auf dem Auto sein.

Ist vertraglich nichts geregelt, oder wird der 1% Anteil nicht per Lohnabrechnung versteuert, dann stellt der AG das Fahrzeug vielleicht aus gutem Willen zur Privatnutzung bereit. Dann darf er damit auch machen was er will, es auch jederzeit wieder einfordern wenn dieser das Fahrzeug braucht. Es besteht dann kein Anrecht auf Privatnutzung.

Zitat:

Original geschrieben von MattR


Natürlich darf er. Es steht ja deinem Bruder zu der privaten Nutzung des Wagens und entsprechender Versteuerung zuzustimmen oder den Wagen halt nur geschäftlich zu bewegen.

... was wiederum dann problematisch ist, wenn er im Außendienst ist und weit weg vom Sitz des Arbeitgebers wohnt, somit den Wagen nicht abends beim AG abstellen kann. Das FA ist da sehr pingelig - es geht eigentlich immer von der Möglichkeit der Privatnutzung aus, es sei denn, es wird zweifelsfrei nachgewiesen, dass der AN keine Möglichkeit zur Privatnutzung hat.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Nein. Wenn das Auto mit 1% versteuert wird und explizit (per Vertrag) auch zur Privatnutzung angeboten wird, darf kein Firmenaufkleber auf dem Auto sein.

Sicher kannst Du eine Quelle hierfür benennen.

Ich kenne es nur so, dass Werbung auf dem Firmenwagen, das dem AN zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird, den geldwerten Vorteil nicht mindert. Nach gängiger Rechtsprechung darf der AG Werbung auf dem Firmenwagen anbringen.

Ehrlich gesagt, wäre etwas anderes für mich auch nicht logisch. Wenn ich meinem Mitarbeiter ein Auto unentgeltlich zur Verfügung stelle - weshalb sollte es mir dann nicht möglich sein, Werbung auf dem Auto anzubringen?

Gruß
Der Chaosmanager

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Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Nein. Wenn das Auto mit 1% versteuert wird und explizit (per Vertrag) auch zur Privatnutzung angeboten wird, darf kein Firmenaufkleber auf dem Auto sein.

Wo ist das geregelt?

Zitat:

Original geschrieben von coding-Bayern



Weis jemand ob der Arbeitgeber rechtlich das Fahrzeug bei privat Nutzung beschriften lassen darf ?

Was ist bitte da so schwer?

Als

Besitzer

des Fahrzeuges kann man raufkleben was man will!! ( Natürlich nur was erlaubt ist)

Und als Unternehmer kann ich meine Firmenflotte anmalen wie ich will. Punkt!

Zitat:

Original geschrieben von julmar



Zitat:

Original geschrieben von coding-Bayern



Weis jemand ob der Arbeitgeber rechtlich das Fahrzeug bei privat Nutzung beschriften lassen darf ?
Was ist bitte da so schwer?
Als Besitzer des Fahrzeuges kann man raufkleben was man will!! ( Natürlich nur was erlaubt ist)
Und als Unternehmer kann ich meine Firmenflotte anmalen wie ich will. Punkt!

Also, das kann man sicher so nicht stehen lassen:

1. Unmittelbarer Besitzer des Fahrzeugs ist NICHT der Arbeitgeber (Leasingnehmer), sondern der Arbeitnehmer, dem das Fahrzeug überlassen wurde. Bei ihm steht das Auto vor der Tür, er hat die Schlüssel, er fährt damit wann und wohin er will, er ist Besitzer. Eigentümer ist der Leasingegeber, idR also die Bank. Der Arbeitgeber hat höchstens mittelbaren Besitz, da er zB das Fahrzeug vom Arbeitnehmer zurückfordern kann.

2. Als unmittelbarer Besitzer kann ich sicher NICHT 'raufkleben was ich will'. Wenn ich zB für Bosch arbeite und von Bosch einen Firmenwagen überlassen bekomme, kann ich nicht einen großen Continental Aufkleber draufmachen, oder 'Bosch sucks' oder oder 'Bitte ein Bit' wenn ich für Warsteiner arbeite. Oder was auch immer. Dem Leasinggeber ist das egal, dem Arbeitgeber aber sicher nicht.

3. Wie ich die Firmenflotte 'anmale', darüber lässt sich (und wird) trefflich streiten. IdR kommt es auf die Tätigkeit an. Bin ich bei CocaCola im Außendienst und pflege und fülle Kundenautomaten, dann fahre ich einen roten Ford Focus Turnier mit CC Auklebern. Bin ich bei CocaCola im mittleren/oberen Management dann bin ich (weitestgehend) weder Farben noch Fahrzeug gebunden und habe auch keinen Aufkleber drauf.

Den ich hätte keine Lust mit einem roten 5er oder E-Klasse rumzufahren. Mit Aufklebern. Dann würde ich den FW nicht nehmen, oder aber den ganzen Job nicht.

'Firmenwagen' ist ja immer auch ein 'Schmankerl' zum Arbeitsvertrag. Als Teil des Vergütungspaket.

Geht man jetzt hin und sagt dem Arbeitnehmer: Du bekommt eine S-Klasse als Firmenwagen. Aber Policy ist die muss rot sein und wir kleben ASPIRIN plus C groß drauf, dann hätte Bayer schnell ein HR Problem.

Es gab da einmal einen Richterspruch vom Arbeitsgericht. Ein Firmenwagen zur Privaten Nutzung ist ja Gehaltsbestandteil, der via Firmenwagen-Vertrag geregelt ist (Neutraler Firmenwagen z.B.), nicht per Arbeistvertrag. Dein Lohnzettel ist ja auch nicht mit Werbung bedruckt. Auch ist Werbung auf dem Firmenwagen dann auch keine "Private" Nutzung mehr, sondern ich fahre Werbung für die Firma (Ausnahme sind abnehmbare Magnetschilder/Werbung). Die kann ich am Wochenende dann auch runtermachen. Annehmen kann man aber einen kleinen dezenten Aufklber auf dem Kofferraum wenn es nun nicht größer als ein Geldschein ist. Ist das ganze Auto verpappt, kann es im Einzelfall schon wieder fragwürdig sein.

Mit fester Werbung darauf könnte dir auch das Finanzamt unterstellen, dass du das Fahrzeug nicht privat nutzt. (Werbungskosten werden evtl. nicht angerechnet)

Anders kann es aber bei Dienstfahrzeugen sein, die zwar zur Privatnutzung überlassen werden könnten um z.b. um nach Hause zu fahren. Aber darauf besteht auch kein Anspruch (auch keine 1%Versteuerung, keine eigentliche Firmenwagenregelung).

Zum Beispiel Malerautos, Installationsservice usw. Auch kann man mit solchen Autos privat auch nicht 2 Wochen in Urlaub fahren.

http://www.rechtslupe.de/.../...tnutzung-ungeeignete-dienstwagen-36773

Kann man bestimmt noch mehr googeln...

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Es gab da einmal einen Richterspruch vom Arbeitsgericht. Ein Firmenwagen zur Privaten Nutzung ist ja Gehaltsbestandteil, der via Firmenwagen-Vertrag geregelt ist (Neutraler Firmenwagen z.B.), nicht per Arbeistvertrag. Dein Lohnzettel ist ja auch nicht mit Werbung bedruckt. Auch ist Werbung auf dem Firmenwagen dann auch keine "Private" Nutzung mehr, sondern ich fahre Werbung für die Firma (Ausnahme sind abnehmbare Magnetschilder/Werbung). Die kann ich am Wochenende dann auch runtermachen. Annehmen kann man aber einen kleinen dezenten Aufklber auf dem Kofferraum wenn es nun nicht größer als ein Geldschein ist. Ist das ganze Auto verpappt, kann es im Einzelfall schon wieder fragwürdig sein.

Mit fester Werbung darauf könnte dir auch das Finanzamt unterstellen, dass du das Fahrzeug nicht privat nutzt. (Werbungskosten werden evtl. nicht angerechnet)

Anders kann es aber bei Dienstfahrzeugen sein, die zwar zur Privatnutzung überlassen werden könnten um z.b. um nach Hause zu fahren. Aber darauf besteht auch kein Anspruch (auch keine 1%Versteuerung, keine eigentliche Firmenwagenregelung).

Zum Beispiel Malerautos, Installationsservice usw. Auch kann man mit solchen Autos privat auch nicht 2 Wochen in Urlaub fahren.

http://www.rechtslupe.de/.../...tnutzung-ungeeignete-dienstwagen-36773

Kann man bestimmt noch mehr googeln...

Das kann man so aber nicht 1 1 auf ein reines Firmenlogo umlegen.

Ich könnte jetzt auch als Gegenbeispiel meinen aktuellen Arbeitgeber aufführen der zwingend vorschreibt das der Wagen am Heck oder an der Seite einen Aufkleber mit Firmenlogo zu tragen hat die Wagen laufen trotzdem alle über die übliche 1% Variante.

Was mich aber wieder zu meiner Frage zurückbringt wo das generell und allgemeingültig geregelt ist. Ich denke das ist ein Thema was jeder selbst mit seiner Firma ausmachen muss.

Ich würde so ne rote Sklasse mit Aspirin Aufleber schon toll finden. Passt Irgenwie perfekt zum Fahrzeug.

( besser als eine ohne Aufkleber)

🙂

P.s Die neue S-Klasse hat übrigens perfekt designte cupholder. Sind unter einem ganz normalen Fach. So hat man entweder eine ganz normale Ablagemöglichkeit, oder eben cupholder mit der richtigen Einbautiefe.

Ist allerdings auch das Einzigste was mir wirklich an der Sklasse gefallen hat 😉

Zitat:

Original geschrieben von MattR


Das kann man so aber nicht 1 1 auf ein reines Firmenlogo umlegen.

Ich könnte jetzt auch als Gegenbeispiel meinen aktuellen Arbeitgeber aufführen der zwingend vorschreibt das der Wagen am Heck oder an der Seite einen Aufkleber mit Firmenlogo zu tragen hat die Wagen laufen trotzdem alle über die übliche 1% Variante.

Was mich aber wieder zu meiner Frage zurückbringt wo das generell und allgemeingültig geregelt ist. Ich denke das ist ein Thema was jeder selbst mit seiner Firma ausmachen muss.

Richtig. Firmenwagen oder Dienstwagen? Da gibt es Unterschiede. Auch kommt es dann auf die Verhandlung mit dem AG darauf an, ob es ein "NEUTRALER FIRMENWAGEN" im KFZ Vertrag ist, oder nicht. Damit steht und fällt die Rechtssprechung.

Pauschal: Bei "neutralen" Firmenwagen im Vertrag geht nix mit Werbung. Ohne diesen Zusatz muß man vermutlich in den saueren Apfel beißen.

Alles Verhandlungssache.

Zitat:

Original geschrieben von nuss77



Zitat:

Original geschrieben von julmar


Was ist bitte da so schwer?
Als Besitzer des Fahrzeuges kann man raufkleben was man will!! ( Natürlich nur was erlaubt ist)
Und als Unternehmer kann ich meine Firmenflotte anmalen wie ich will. Punkt!

Also, das kann man sicher so nicht stehen lassen:
1. Unmittelbarer Besitzer des Fahrzeugs ist NICHT der Arbeitgeber (Leasingnehmer), sondern der Arbeitnehmer, dem das Fahrzeug überlassen wurde. Bei ihm steht das Auto vor der Tür, er hat die Schlüssel, er fährt damit wann und wohin er will, er ist Besitzer. Eigentümer ist der Leasingegeber, idR also die Bank. Der Arbeitgeber hat höchstens mittelbaren Besitz, da er zB das Fahrzeug vom Arbeitnehmer zurückfordern kann.
2. Als unmittelbarer Besitzer kann ich sicher NICHT 'raufkleben was ich will'. Wenn ich zB für Bosch arbeite und von Bosch einen Firmenwagen überlassen bekomme, kann ich nicht einen großen Continental Aufkleber draufmachen, oder 'Bosch sucks' oder oder 'Bitte ein Bit' wenn ich für Warsteiner arbeite. Oder was auch immer. Dem Leasinggeber ist das egal, dem Arbeitgeber aber sicher nicht.
3. Wie ich die Firmenflotte 'anmale', darüber lässt sich (und wird) trefflich streiten. IdR kommt es auf die Tätigkeit an. Bin ich bei CocaCola im Außendienst und pflege und fülle Kundenautomaten, dann fahre ich einen roten Ford Focus Turnier mit CC Auklebern. Bin ich bei CocaCola im mittleren/oberen Management dann bin ich (weitestgehend) weder Farben noch Fahrzeug gebunden und habe auch keinen Aufkleber drauf.
Den ich hätte keine Lust mit einem roten 5er oder E-Klasse rumzufahren. Mit Aufklebern. Dann würde ich den FW nicht nehmen, oder aber den ganzen Job nicht.
'Firmenwagen' ist ja immer auch ein 'Schmankerl' zum Arbeitsvertrag. Als Teil des Vergütungspaket.
Geht man jetzt hin und sagt dem Arbeitnehmer: Du bekommt eine S-Klasse als Firmenwagen. Aber Policy ist die muss rot sein und wir kleben ASPIRIN plus C groß drauf, dann hätte Bayer schnell ein HR Problem.

Hallo nuss77!

Ich glaube, Du hast da etwas mißverstanden.

Es geht hier nicht aus CocaCola Fanta zu zaubern.

Es darf der Chef sein Logo auf seine Firmenwagen kleben. Das, und nicht was anderes war gefragt.
Ich selbst bin selbstständig und glaube mir, auf jeden meiner Firmenwagen ist mein Logo. Und wenn es einen meiner Angestellten nicht paßt, kann er sehr gerne mit Bus, Bahn oder auch per pedes zu seinen Kunden gehen. Nur Überstunden verrechnet er mir dafür keine!😠

Zitat:

Original geschrieben von julmar


... Und wenn es einen meiner Angestellten nicht paßt, kann er sehr gerne mit Bus, Bahn oder auch per pedes zu seinen Kunden gehen. Nur Überstunden verrechnet er mir dafür keine!😠

Genau. Man kann auf den Firmenwagen auch verzichten, wenn man den nicht will.

Falsch ist, die Überstunden, wenn dein Arbeitnehmer mit der Bahn fährt mußt du zahlen. Ist Arbeitsrechtlich geregelt - Reisezeit für die Fa ist Arbeitszeit.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM



Zitat:

Original geschrieben von julmar


... Und wenn es einen meiner Angestellten nicht paßt, kann er sehr gerne mit Bus, Bahn oder auch per pedes zu seinen Kunden gehen. Nur Überstunden verrechnet er mir dafür keine!😠
Genau. Man kann auf den Firmenwagen auch verzichten, wenn man den nicht will.
Falsch ist, die Überstunden, wenn dein Arbeitnehmer mit der Bahn fährt mußt du zahlen. Ist Arbeitsrechtlich geregelt - Reisezeit für die Fa ist Arbeitszeit.

... wenn er nur aus Lust Bahn, da ihm der Firmenschriftzug am Wagen zu groß ist, zahlt der Arbeitgeber gar nicht.

Höchstens er hat z.B. keinen Führerschein und das wurde bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages so vereinbahrt.

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