Firmenauto Fahrtenheft oder 1% bei 100km

Guten Tag !

Da ich Anfang nächsten Jahres als Servicemitarbeiter im Aussendienst tätig bin wird mir von der Firma ein Firmenauto gestellt. Mein Wohnort befindet sich 108km vom Arbeitgeber entfernt und ich darf mir ein Auto in Höhe von 43.000€ (Bruttolistenpreis) Konfigurieren. Lohnt sich das ganze überhaupt durch meine Kilometer die ich zu fahren habe oder macht mich in meinem Fall das Auto arm? Jeder Online-Rechner wirft mir eine andere Zahl aus, zwischen 800€ und 80€. Laut meinen Rechnungen sollte ich mit einem Fahrtenheft am günstigsten fahren.

Übrigens werde ich viel im Ausland bzw. Inland arbeiten. Heißt es wird auch Wochen geben bei denen ich das Firmenauto garnicht benutze. Daheim werde ich außerdem einen Tag Homeoffice in Anspruch nehmen dürfen sobald meine Einarbeitungsphase abgeschlossen ist.

Ich wäre sehr dankbar wenn mir hier weitergeholfen werden könnte!

Euch allen noch einen schönen Abend!

54 Antworten

Außendienstler haben in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte.

Zitat:

@mastert19 schrieb am 10. August 2020 um 12:18:06 Uhr:


Außendienstler haben in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte.

Sorry aber das ist pauschaler Schwachsinn!
Ich bin Außendienstler, schaue maximal 1x pro Woche (eher noch seltener) im Büro am Firmensitz vorbei und im Arbeitsvertrag ist das meine erste Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber möchte das nicht ändern. Einen Firmenwagen mit 1% + 0,002%*km Versteuerung habe ich ebenfalls - darüber jedoch keinerlei weitere schriftliche Vereinbarung. Die Umstellung von Pauschale 0,03 zu Einzelfahrten 0,002% war schon Diskussion genug. Und nun? Nehme ich das so hin und zahle Steuern wie es das Gesetz erfordert, das gilt natürlich auch für Außendienstler!

Hilft dem Themenstarter alles nicht weiter, zumal er ja sogar schrieb fast jeden Tag ins Büro zu fahren. Damit hat er entsprechend geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist... Alles weitere an "Steuervermeidung" liegt in der Hand des AG.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 10. August 2020 um 22:51:37 Uhr:


Und nun? Nehme ich das so hin und zahle Steuern wie es das Gesetz erfordert, das gilt natürlich auch für Außendienstler!

...nur wenn sie schlecht verhandeln oder ein A.-Loch als AG haben...

Ich war bei zwei Firmen im "klassischen" Außendienst. Bei beiden nur 1% versteuert. Alles andere hätte ich auch bei 400 bzw. 650 km Arbeitsweg auch nicht akzeptiert.

Bin seit Jahrzehnten im AD bei wechselnden AG. Ich hatte noch nie eine erste Tätigkeitsstätte.
Offenlegung der Fahrzeugkosten für das Fahrtenbuch war auch noch nie ein Problem.
Ich sähe auch keinen Vorteil für den AG.

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Zitat:

@Thinky123 schrieb am 10. August 2020 um 22:51:37 Uhr:



Zitat:

@mastert19 schrieb am 10. August 2020 um 12:18:06 Uhr:


Außendienstler haben in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte.

Sorry aber das ist pauschaler Schwachsinn!
Ich bin Außendienstler, schaue maximal 1x pro Woche (eher noch seltener) im Büro am Firmensitz vorbei und im Arbeitsvertrag ist das meine erste Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber möchte das nicht ändern. Einen Firmenwagen mit 1% + 0,002%*km Versteuerung habe ich ebenfalls - darüber jedoch keinerlei weitere schriftliche Vereinbarung. Die Umstellung von Pauschale 0,03 zu Einzelfahrten 0,002% war schon Diskussion genug. Und nun? Nehme ich das so hin und zahle Steuern wie es das Gesetz erfordert, das gilt natürlich auch für Außendienstler!

Hilft dem Themenstarter alles nicht weiter, zumal er ja sogar schrieb fast jeden Tag ins Büro zu fahren. Damit hat er entsprechend geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist... Alles weitere an "Steuervermeidung" liegt in der Hand des AG.

Du musst mich hier nicht so anpampen nur weil du frustriert über deinen Arbeitgeber bist. Es gibt keinen Arbeits und Steuerrechtlich Grund in deinem Fall eine erste Tätigkeitsstätte festzulegen. Das ist reine Willkür vom Arbeitgeber. Der TE hat auch gesagt es steht ihm frei wie er es macht. Ich bin auch meistens Freitag im Büro und zahle nur die 1%. Alles andere würde für mich auch nicht in Frage kommen. Wenn du es mit dir machen lässt ist das dein Problem.

Zitat:

Die Umstellung von Pauschale 0,03 zu Einzelfahrten 0,002% war schon Diskussion genug. Und nun? Nehme ich das so hin und zahle Steuern wie es das Gesetz erfordert, das gilt natürlich auch für Außendienstler!

Außerdem ist der Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet auf Verlangen des Arbeitnehmers eine Einzelbewertung durchzuführen. Da muss gar nichts diskutiert werden.

Wer fast täglich ins Büro kommt hat dort seine erste Arbeitsstätte. Ist halt kein Außendienst. Aber das macht auch niemand bei 600 Kilometern.

Zitat:

@roland44 schrieb am 11. August 2020 um 06:16:23 Uhr:


Offenlegung der Fahrzeugkosten für das Fahrtenbuch war auch noch nie ein Problem.
Ich sähe auch keinen Vorteil für den AG.

Aber eventuell Nachteile:

Mehrarbeit, weil er die Kosten für das Fahrzeug zusammenstellen muss. Vielleicht will er auch nicht, dass seine Angestellten die wahren Kosten (Rabatte etc.) erfahren.

Bei 600km Weg (einfach) zum Firmensitz wird kein Finanzamt auf 0,03% Pauschale bestehen. Das weiß auch ein AG und führt daher nur die 1% ab.

Bei mir war es so, dass ich zunehmend mehr Homeoffice und Außendienst gemacht habe (anfangs aber eben täglich im Büro gestartet bin). Da habe ich keinen Rechtsanspruch auf nachträgliche Änderung des Arbeitsvertrages und kann auch den AG verstehen, dass ein Finanzamt genauer hinschauen würde, wenn nachträglich die erste Tätigkeitsstätte gestrichen wird in Kombination mit dem Firmenwagen.

Also, nicht falsch verstehen, ich bin zufrieden mit meiner Lösung (Einzelfahrten), weil sie legal und auch gegenüber AN ohne Firmenwagen fair ist.

Aber eventuell Nachteile:

Mehrarbeit, weil er die Kosten für das Fahrzeug zusammenstellen muss. Vielleicht will er auch nicht, dass seine Angestellten die wahren Kosten (Rabatte etc.) erfahren.

Ehrlich gesagt würde mich dieser AG nicht lange halten können.

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