Firmenauto Fahrtenheft oder 1% bei 100km

Guten Tag !

Da ich Anfang nächsten Jahres als Servicemitarbeiter im Aussendienst tätig bin wird mir von der Firma ein Firmenauto gestellt. Mein Wohnort befindet sich 108km vom Arbeitgeber entfernt und ich darf mir ein Auto in Höhe von 43.000€ (Bruttolistenpreis) Konfigurieren. Lohnt sich das ganze überhaupt durch meine Kilometer die ich zu fahren habe oder macht mich in meinem Fall das Auto arm? Jeder Online-Rechner wirft mir eine andere Zahl aus, zwischen 800€ und 80€. Laut meinen Rechnungen sollte ich mit einem Fahrtenheft am günstigsten fahren.

Übrigens werde ich viel im Ausland bzw. Inland arbeiten. Heißt es wird auch Wochen geben bei denen ich das Firmenauto garnicht benutze. Daheim werde ich außerdem einen Tag Homeoffice in Anspruch nehmen dürfen sobald meine Einarbeitungsphase abgeschlossen ist.

Ich wäre sehr dankbar wenn mir hier weitergeholfen werden könnte!

Euch allen noch einen schönen Abend!

54 Antworten

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 5. August 2020 um 23:10:20 Uhr:



Zitat:

@SoulSurvivor78 schrieb am 05. Aug. 2020 um 19:17:59 Uhr:


Der Weg zum Standort der Firma muss nicht zwingend versteuert werden, wenn er nicht regelmäßig aufgesucht wird.

Nur weil manche Firmen das so handhaben heißt es noch nicht, dass das korrekt ist.
Auch für unregelmäßige Besuche in der Firma gilt 0,002% für die Einzelfahrten (wie in deinem Link beschrieben) oder die 0,03% Pauschale.

Letztendlich muss man in Erfahrung bringen wie der AG Firmenwagen abrechnet.
Denn als AN hast du keinen Anspruch darauf, dass der AG das für dich möglichst kostengünstig "gestaltet".

Wie frage ich meinen AG wie er den Firmenwagen abrechnet ? Habe ich überhaupt recht darauf das zu erfahren ?

Du benötigst für DEINE Einkommensteuer nur den Bruttolistenpreis für die 1% Regel oder eben die Daten aus dem Fahrtenbuch. Da Du ja, wie Du schreibst keine weiteren Kosten für das Auto hast.

Falls Du doch Kosten hast (Wartung, Reparatur, Sprit, Leasingraten etc.) must Du diese natürlich auch dem Finanzamt vorlegen.

Ob Dein AG nun Finanziert, least oder bar zahlt ist Deinem Finanzamt wurscht, solang Du eben keine Kosten diesbezüglich übernimmst.

Und was ist mit dem Bruttolistenpreis*0,30*gefahrenen Kilometer in den Betrieb ?

Aber sollte der AG sämtliche lfd Kosten bezahlen erhöht sich doch auch wieder mein Geldwerter Vorteil und mir bleibt Netto weniger übrig..

Danke für eure Hilfe!

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. August 2020 um 11:48:25 Uhr:


Du benötigst für DEINE Einkommensteuer nur den Bruttolistenpreis für die 1% Regel oder eben die Daten aus dem Fahrtenbuch. Da Du ja, wie Du schreibst keine weiteren Kosten für das Auto hast.

Die Fahrtenbuchmethode funktioniert nur, wenn man weiß, wie viel der Wagen insgesamt pro Monat kostet. Und das weiß nur der AG.

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Zitat:

@FisherFrz schrieb am 7. August 2020 um 11:24:54 Uhr:



Wie frage ich meinen AG wie er den Firmenwagen abrechnet ? Habe ich überhaupt recht darauf das zu erfahren ?

Spätestens auf deiner Lohnabrechnung siehst du es ja. Also wird man es dir nicht verschweigen.
Wenn es nicht möglich ist das jetzt zu erfragen solltest du "vom Schlimmsten" ausgehen. Also 1% + 0,03%*Entfernungskilometer (kürzester Weg, nicht schnellster / sinnvollster). Das ist die normale, für den AG sicherste und einfachste Variante.

Das kannst du dir hier ausrechnen:
https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html

Dafür brauchst du Gehalt, Bruttolistenpreis, Eigenanteil (falls sowas vereinbart wurde, wenn nicht: 0).
Oder du lässt dir eine Probe-Abrechnung vom Lohnbüro zukommen.

Du wirst schnell merken, dass es sehr teuer ist einen Job bei einer Firma 100km entfernt in Kombination mit größerem Firmenwagen anzunehmen. Ob das insgesamt Sinn macht musst du dann entscheiden.

Wichtig ist, wieviele Tage pro Monat du im Office sein wirst. Bei über 15 Tagen wird es richtig teuer. Das muss du aufs Jahr entscheiden.

Ganz wichtig ist dabei die Festlegung der ersten Arbeitsstätte.

Zitat:

@Goify schrieb am 7. August 2020 um 13:15:39 Uhr:



Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. August 2020 um 11:48:25 Uhr:


Du benötigst für DEINE Einkommensteuer nur den Bruttolistenpreis für die 1% Regel oder eben die Daten aus dem Fahrtenbuch. Da Du ja, wie Du schreibst keine weiteren Kosten für das Auto hast.

Die Fahrtenbuchmethode funktioniert nur, wenn man weiß, wie viel der Wagen insgesamt pro Monat kostet. Und das weiß nur der AG.

Deswegen noch einmal meine Frage:
Muss der AG mir die Kosten mitteilen, wenn ich in der Steuererklärung nachträglich die Fahrtenbuch-Methode anwenden will?

Erste Arbeitsstätte klären. Und natürlich wird er dir das offenlegen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. August 2020 um 14:56:20 Uhr:


Deswegen noch einmal meine Frage:
Muss der AG mir die Kosten mitteilen, wenn ich in der Steuererklärung nachträglich die Fahrtenbuch-Methode anwenden will?

Ja, er soll das tun. Aber manche weigern sich wegen des Zusatzaufwands. Je größer der Konzern, desto schwieriger wird es. Mein Vater hat 12 Jahre Außendiensttätigkeit gebraucht, bis das durch ging. (Nur so am Rande, er fährt zu 95 % dienstlich, musste aber trotzdem 1 % des BLP versteuern).

Wie schon oben geschrieben wurde: Führe parallel das Fahrtenbuch. Am Jahresende kannst Du dann wählen. Meine AG haben nie Probleme wegen der Offenlegung der Kosten gemacht. Ich nutze Vimcar als Fahrtenbuchlösung und bin sehr zufrieden. Bei mir spart es ca. 1500€ im Jahr, aber das ist halt sehr individuell.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 7. August 2020 um 13:56:43 Uhr:


Wichtig ist, wieviele Tage pro Monat du im Office sein wirst. Bei über 15 Tagen wird es richtig teuer.

Ganz im Gegenteil. Ab 15 Bürofahrten/Monat ist es quasi Flatrate.

Bei über 100 Kilometer empfinde ich das nicht als positiv. Das sind dann 4 Prozent die versteuert werden müssten. Monatlich.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 10. August 2020 um 10:44:04 Uhr:


Bei über 100 Kilometer empfinde ich das nicht als positiv. Das sind dann 4 Prozent die versteuert werden müssten. Monatlich.

Wieso? Ob Du 15 oder 22 Tage im Monat ins Büro fährst, ist doch egal. Wäre es Dir lieber, die 0,03%-Regel wird abgeschafft und die 0,002%-Regel über die 15 Tage hinaus fortgeschrieben?

Bei 100 km Arbeitsweg würde ich sowieso mal mit dem AG reden. Homeoffice als erster Arbeitsort und für die wenigen Präsenztage ein Shared-Space-Büro, so dass Du beim AG keinen fest zugeordneten Arbeitsplatz mehr hast. Dienstwagenbesteuerung reduziert sich auf 1 % und das Arbeitszimmer kannst Du auch noch absetzen.

Das habe ich 7 Jahre so gemacht, da hat die Steuererklärung richtig Spaß gemacht...

Daher meine wiederholte Frage nach der ersten Arbeitsstätte.

Im Falle des TE sollte ganz klar rauskommen, dass er weniger als 15 Tage im Schnitt pro Monat ins Büro fährt.

Genau, steht im Arbeitsvertrag eine erste Tätigkeitsstätte oder nicht? Das ist die Frage die du dir stellen musst. Wenn es keine gibt musst du nur die 1% vom BLP versteuern.

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