Finger weg von Finanzierung !
An alle jungen Fahrer :
Laßt lieber die Finger von einem Kredit zum Autokauf, egal ob über die Hausbank oder die Autobank abgewickelt. Ich wollte vor vier Jahren ( da war ich 22) unbedingt einen E39 BMW haben. Also hin zum Händler, einen schönen 523i ausgesucht, mich um die Gehaltsbescheinigung gekümmert - ich war Zeitsoldat - und meinen Ford Mondeo in Zahlung gegeben. Der Kaufpreis betrug 16.000 €, war alles kein Problem, ging ganz schnell, zwei Wochen später hatte ich das Auto. Ich bin die ersten Tage natürlich nur durch die Gegend gefahren, ist ja normal, eben ein sehr schönes Auto. Worüber ich mir weniger Gedanken gemacht habe, waren die von nun an fälligen Ratenvon rund 300 € jeden Monat. Diese Raten plus Benzinkosten , Werkstatt usw. fressen einen auf. Ich bin nur noch für das Auto arbeiten gegangen, Urlaub oder sowas war nicht mehr drin, sparen sowieso nicht. Man wird dann im Ernst neidisch auf Leute die einen Corsa oder anderen sparsamen Wagen fahren. Der Reiz des neuen Autos ist ganz schnell weg, die Schulden aber bleiben, also kauft euch nur das Auto welches ihr euch leisten könnt , man schläft nachts viel ruhiger, ehrlich !
168 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Warum wohl sind da zwei Smileys dahinter die sowas von fett grinsen?...
Bei madcruiser weiß man nie, ob er es ernst meinst oder Witze macht. Zum Lachen ist es allerdings öfter... 😉
Die Versicherungsvermittlung darf in D bislang leider noch jeder Depp als Gewerbe anmelden.
Die EU verlangt da wesentlich mehr (EU-Vermittler-Richtlinie), was aber die deutsche Politik ignoriert und torpediert.
Verbraucherschutz?
Bislang Fehlanzeige.
Das wird den Steuerzahler richtig Geld kosten.
Spätester Termin zur Umsetzung war der Jan. 2005.
Folge: heftige Bußgelder aus Brüssel.
Unter guten Maklern wirst du allerdings häufig Akademiker finden, meist Juristen oder Betriebswirte, aber auch andere Fakultäten.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Verbraucherschutz?
Das ein Autoverkäufer zukünftig für die Vermittlung von Kfz-Versicherungen eine Schulung mit ca. 280 Stunden pro Anzahl der verschiedenen Gesellschaften für die er vermittelt absolvieren muss, ist nicht verbraucherfreundlich, sondern absurd.
Du solltest weitaus besser wissen, dass die Probleme des Versicherungsvertriebes nicht im Wesentlichen in mangelnder Qualifikation und Sachkenntnis (die ist nämlich vorhanden) zu suchen sind, sondern in der ausgeprägten Vertretermentalität vergleichbar mit Drückerbanden.
Man sollte das Kind auch beim Namen nennen: Verhindert und verzögert wird die Umsetzung nicht etwa von der Politik, sondern von den Vertretern der Versicherungs- und Bankenwirtschaft. Sicherlich zum Teil sogar berechtigt.
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Zitat:
Original geschrieben von PoloFunTDI
Das ein Autoverkäufer zukünftig für die Vermittlung von Kfz-Versicherungen eine Schulung mit ca. 280 Stunden pro Anzahl der verschiedenen Gesellschaften für die er vermittelt absolvieren muss, ist nicht verbraucherfreundlich, sondern absurd.
Dies ist vollkommen falsch. Für ihn gilt eine Befreiung. Er darf genauso fach(un)kundig wie bisher verkaufen. Mit 280 Stunden bekommst Du den Schein "Versicherungsfachmann/-frau" und darfst alles verkaufen. Was natürlich ein absoluter Witz ist, weil das so erworbene Wissen bestenfalls dem einer angelernten Hilfskraft entspricht.
Zitat:
Du solltest weitaus besser wissen, dass die Probleme des Versicherungsvertriebes nicht im Wesentlichen in mangelnder Qualifikation und Sachkenntnis (die ist nämlich vorhanden) zu suchen sind, sondern in der ausgeprägten Vertretermentalität vergleichbar mit Drückerbanden.
Die Kenntnis nimmt zunehmend ab, die Ausbildungszahlen zum Beruf Versicherungskaufmann/-kauffrau nehmen seit Jahren ab, der Fachwirt (vergleichbar zum Meister) ist nicht voraussetzung für die Selbstständigkeit als Agent oder Makler.
Die Drückerbanden werden wie Banken nach der geplanten Regelung wiederum privilegiert. Einer in der Firma mit Schein reicht.
Zitat:
Man sollte das Kind auch beim Namen nennen: Verhindert und verzögert wird die Umsetzung nicht etwa von der Politik, sondern von den Vertretern der Versicherungs- und Bankenwirtschaft. Sicherlich zum Teil sogar berechtigt.
Hier stimme ich Dir zu. Banken und Versicherungen blockieren und erschweren mit Hilfe von Lobbyismus seit Jahrzehnten den Marktzugang für freie Vermittler und halten die eigenen Vertriebskosten durch fehlende Mindestqualifikationen flach.
Zum Thema Kunde:
Den Facheinzelhandel hat er mit seiner Geiz ist Geil Mentalität bereits weitgehend erledigt.
In der Finanzbranche sieht das nicht anders aus!
Es gibt Honorarberater, d.h. provisionsunabhängig arbeitende Fachleute. Nur sind die schwer zu finden, da die Nachfrage gering ist.
Fazit:
Wer nicht angemessen bezahlt, der darf sich nicht wundern, wenn er schlechte Qualität bekommt!
Kein Witz:
Hans Eichel nimmt an einer günstigen Autoversicherung doppelt bis dreifach so viel ein wie ein Vermittler.
Hans Eichel braucht seine Versicherungssteuer nur zu zählen, der Vermittler arbeitet dafür. Und auf den Betriebsgewinn führt er dann noch Steuern ab.
Einer von vielen Skandalen!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Dies ist vollkommen falsch. Für ihn gilt eine Befreiung. Er darf genauso fach(un)kundig wie bisher verkaufen. Mit 280 Stunden bekommst Du den Schein "Versicherungsfachmann/-frau" und darfst alles verkaufen. Was natürlich ein absoluter Witz ist, weil das so erworbene Wissen bestenfalls dem einer angelernten Hilfskraft entspricht.
Ich dachte, du wärst besser informiert.
Die Versicherungsvermittlungsrichtlinie der EU zieht keine Befreiung vor. Die Diskussionen hierzulande laufen noch. Der Bankenfachverband und der ZDK haben Befreiungen von den Voraussetzungen zur Erlaubnispflicht gefordert. Fest steht da noch gar nix.
Wie bereits mehrfach geschrieben: Das Problem ist nicht die Qualifikation der Leute sondern deren "Scheißhausfliegenmentalität"!
Teuer = Gut, Billig = Schlecht? So einfach ist dies leider nicht.
Polo,
ich bin besser informiert.
Du musst unterscheiden zwischen
a) Eu-Richtlinie und
b) den Referentenentwürfen (es gibt inzwischen mehrere)
a) ist die Vorgabe,
b) die nationalen Freiheiten unterliegende Umsetzung (wenn die denn mal kommt)
Zu a): aus meiner Kommentierung vom April 2004 (damals wurde das erste Diskussionspapier des mit der Umsetzung betrauten Staatssekretärs vorgelegt).
Zitat:
Es wird dem Gesetzgeber insbesondere empfohlen dafür Sorge zu tragen, dass die nationale Umsetzung in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie alle Personen erfasst, deren Tätigkeit darin besteht, für Dritte Versicherungsvermittlungsdienstleistungen für eine Gegenleistung erbringen (Punkte 11 und 12 der Entscheidungsgründe zum Erlass der EU-Richtlinie). Dies kann durchaus in dem von der EU-Richtlinie vorgesehen drei Abstufungen erfolgen, etwa für die Betriebsinhaber nach Maßgabe des § 34 d) Abs. 1 und 2 GewO, für deren angestellte Vermittler und selbstständige Untervermittler durch ein vereinfachtes Verfahren entsprechend der Regelung des § 34 d) Abs. 3 bzw. 4GewO (Einschluss in die Berufshaftpflicht, Nachweis der Qualifikation entsprechend den Anforderungen der Tätigkeit).
Weiterhin könnte der Gesetzgeber im Sinne des Verbraucherschutzes darüber nachdenken, ob er eine zweistufige berufliche Qualifikation für Vermittler einführt. Für Betriebsinhaber zumindest die Qualifikation als Versicherungskaufmann/-frau, für alle anderen die angedachte Mindestregelung. Dies würde immer noch unter der im Handwerk üblichen Abstufung Meister / Geselle liegen.
Es ist illusorisch davon auszugehen, dass sich der bei der Vermittlung anfallende Mehraufwand auf Provisionen oder Courtagen niederschlagen wird und damit in Folge auf Versicherungsprämien. Gegenteilig sinken die Provisionen bei Mehraufwand und -kosten seit Jahrzehnten. Beleghaft seien die Einnahmen aus dem Kfz-Geschäft aufgeführt. Die Branche der Versicherungsvermittler erzielt hieraus unverändert noch rund 50 Prozent Ihrer Einnahmen. Vor zwanzig Jahren belief sich der Regelsatz noch auf 15 Prozent. Heute erhalten Vermittler bei marktgünstigen Prämien Einnahmen von 5 Prozent und weniger.
Zu b)
- Kein Problem soweit nur eine Versicherung (pro Sparte) vertrieben wird.
Prüfung und Anmeldung erfolgt durch die Versicherung, das Amt hat keine Prüfungsmöglichkeit. Das kann jeder Autokonzern und jede Versicherung so handhaben.
Folge: keine Qualifikation erforderlich, jeder kann es so handhaben wie bisher.
- Autohaus mit mehreren Versicherungen im Angebot.
Hier reicht es aus, wenn ein Mitarbeiter die Lizenz (BVV-Schein mit 280 Sunden) hat. Der Rest kann weitermachen wie bisher.
Was in Zeitungen und Verbandszeitschriften kolportiert wird hat zwei Funktionen. Öffentliche Meinung zu bilden und die Hintertürchen zu verschleiern. Da Heute sich kaum noch einer mit Gesetzentwürfen beschäftigt, bleiben die Feinheiten auf diesem Wege auf der Strecke. Deine Meinung ist ein hervorragender Beweis dafür, dass das funktioniert.
Die EU-Richtlinie spricht von jedem tätigen Vermittler, d.h. egal ob Angestellt oder Selbstständig.
Der deutsche Entwurf ist über mehrere Gesetze und Verordnungen verteilt und verankert dies in der Gewerbeordnung. Die betrifft aber nur Firmen.
Ein einfacher und effektiver Schachzug um nicht in die Berufsausübung des einzelnen Tätigen eingreifen zu müssen.
Thema "Sch.........gen".
Das Problem ist nicht der Vertrieb, sondern das Vergütungssystem.
Das geben Versicherer und Banken vor und nicht die dort Angestellten bzw. Handelsvertreter. Und zwar zu Lasten des Vertriebes.
Ist das System nicht attraktiv genug, bekommst Du nur Ausschuß. In der privaten Sachversicherung macht ein solider Vermittler die ersten Jahre nur Verluste. Traurig aber war.
Einige Autohäuser haben Teilweise einen Mitarbeiter der Partnerversicherung im Verkaufsraum sitzen.
Bei anderen Händlern, wie Renault kann der Verkäufer dem Kunden auch eine KFZ-Versicherung verkaufen, die von der Renault-Bank kommt. welcher Versicherer aber dahinter steckt weis ich nicht mehr.
Als ich damals bei der Renault im Verkauf war, hatten wir aber nur eine sehr knappe und kurze Schulung für die Versicherungen erhalten. Also eher recht dünn, was das Thema angeht.
Leider ist aber das Versicherungsgeschäft durch die Drückerkolonnen wie HMI und Konsorten sehr in Verruf geraten.
Das Versicherungsgeschäft ist eben ein hartes Brot und die Vermittlung aufgrund der ständig steigenen Lebenskosten aber eher stagnierenden Einkommen sehr schwierig geworden.
Aus diesem Grund tendiere ich auch ganz ehrlich dazu bei eienr Versicherung zu sein, die mir einen Berater zuteilt, der schon lange im Geschäft ist und ne eigene Agentur hat. Auch wenn mich die Versicherung ein wenig mehr kostet. dafür habe ich einen Ansprechpartner der sich um alles kümmert.
Gruss
Ken
Am Rande erwähnt:
All diese Vertriebe (HMI, AWD, MLP, etc.) leben vom Verkauf von Lebens-/Renten/Krankenversicherungen und teilweise von grauen Kapitalanlagen.
Das Sachgeschäft nehmen die bestenfalls um den Fuß in das Wohnzimmer des Kunden zu bekommen. Natürlich greift man dann bei des Kunden liebsten Kind an, dem Auto.
Nach Abschluß der lohnenden Geschäfte tut sich da nicht mehr viel.
Mich hat noch kein Kunde gefragt, warum ich ihm keine Autos verkaufe.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Hans Eichel braucht seine Versicherungssteuer nur zu zählen, der Vermittler arbeitet dafür. Und auf den Betriebsgewinn führt er dann noch Steuern ab.
Einer von vielen Skandalen!
Steuern sind dazu da, unser Gemeinwesen zu finanzieren. Wo genau ist der Skandal?
Zitat:
- Autohaus mit mehreren Versicherungen im Angebot.Hier reicht es aus, wenn ein Mitarbeiter die Lizenz (BVV-Schein mit 280 Sunden) hat. Der Rest kann weitermachen wie bisher.
Auf deutsch gesagt ihn stelle mir einen Vertreter,zb den Haus-und Hofvertreter des Firmenchefs,für 400€ im Monat ein und bin die Lizenzprobleme los.Viele Autohäuser arbeiten ja eh schon länger mit bestimmten Vertretern zusammen und da ist es ja dann kein Problem was zu deichseln das im Interesse beider Parteien liegt.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Zu b)
- Kein Problem soweit nur eine Versicherung (pro Sparte) vertrieben wird.
Prüfung und Anmeldung erfolgt durch die Versicherung, das Amt hat keine Prüfungsmöglichkeit. Das kann jeder Autokonzern und jede Versicherung so handhaben.
Folge: keine Qualifikation erforderlich, jeder kann es so handhaben wie bisher.
- Autohaus mit mehreren Versicherungen im Angebot.
Hier reicht es aus, wenn ein Mitarbeiter die Lizenz (BVV-Schein mit 280 Sunden) hat. Der Rest kann weitermachen wie bisher.
Das ist sachlich schlicht und ergreifend falsch!
1. Vom BMWA wird weiterhin eine 230 Unterrichtsstunden umfassende Sachkundeprüfung vorgesehen. Eine Initiative der hessischen Landesregierung fordert als Nachweis der für die Ausübung der Vermittlung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten eine Bescheinigung der IHK über einen eintätigen Unterrichtskurs mit max. 8 Stunden.
2. Nahezu jedes AH vermittelt für mehrere Versicherungsgesellschaften. Demnach handelt es sich um sog. produktakzessorische Mehrfirmenvertreter. Das BMWA verlangt neben 230 Stunden auch noch eine Berufshalftpflicht (für Autoverkäufer).
Zitat:
Original geschrieben von pittiplatsch77
Steuern sind dazu da, unser Gemeinwesen zu finanzieren. Wo genau ist der Skandal?
In der Mehrfachbesteuerung der Leistung (Versicherungsteuer UND Mehrwertsteuer)!
Das gibt es bei sop vielen Verbrauchsteuern - Beispiele Benzin, Alkohol usw.
Seh ich nicht als Skandal.
Grüße
Schreddi