Finger ab.....!!

VW Polo 5 (6R / 6C)

.....hacken war unser erster Gedanke!!!!
Es gibt gibt doch immer wieder Bekloppte, die nur Schei... im Gehirn haben.

Meine Frau stellt ihren 4 Wochen alten Polo auf einen öffentlichen Parkplatz ab. Als sie am Freitag nach Hause fahren wollte und ums Auto ging, hat sie auf der rechten (Beifahrer-)Seite an den 2 Türen und am Kotflügel die Kratzer (siehe Bilder) bemerkt.
Die Kratzer sind so tief, dass das verzinkte Blech durchschaut!!

Tsja, was will man machen....jetzt nach 3 Tagen hat sich die Wut etwas gelegt, aber der Ärger bleibt immer noch.
Bei der Polizei haben wir das gemeldet, aber da wird nix passieren.....wie sollen die denn so jemanden kriegen??

Die Wetrkstatt sagt, es muss die komplette rechte Seite lackiert werden 😠

Also wenns jemanden ähnlich ging.....dann kann er das gerne hier kund tun, geteiltes Leid, ist halbes Leid....... auch wenn das kein richtiger Trost ist!!

Viele Grüße
Neli24

64 Antworten

*achtung, keine gesicherte Aussage, befolgen der Ratschläge auf eigene Gefahr und verantwortung*

Ich glaube, dass Du rechtlich gesehen berechtigt bist, einen Täter festzuhalten, wenn Fluchtgefahr besteht, im Zweifelsfall auch mit Gewalt. Ihm einfach so eins auf die Fresse hauen geht nicht. Wenn er aber versucht, Dir eins in die Fresse zu hauen, dann darfst Du natürlich zurückhauen.

Also: 1. Festhalten, 2. dafür sorgen, dass er handgreiflich wird, 3. ihm eins zimmern 😁

*achtung, keine gesicherte Aussage, befolgen der Ratschläge auf eigene Gefahr und verantwortung*

Habs nochmal nachgesehen:

Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130)

§ 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.

ed 😰 😰 solche Worte von dir getippselt 😰 😁 😁 "auf die Fresse hauen" "eins zimmern" 😁 Ich glaube, wenn man so einen Schnösel festhält, braucht man den gar nicht zu provozieren, so dass er handgreiflich wird.. das macht der automatisch. Da wäre er dann aber bei mir richtig 😁

Eure Ausführungen zaubern mir schon ein Lächeln aufs Gesicht!!!

Auch wenns schwer fällt das lustig zu finden.....ist der Gedanke so einen auf frischer Tat zu ertappen und festzuhalten bis die Polizei kommt sehr amüsant.
Aber so jemanden kriegst du nie, oder fast nie!!!

Wir möchtens allerdings auch nicht nochmal erleben....selbst wenn wir denjenigen ertappen würden.

Viele Grüße
Neli24

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Ich weiß nicht... ich gehöre eigentlich auch eher zu der Sorte, die dann wohl mal handgreiflich werden würde, aber ich denke mir immer öfters: Irgendwann bekommen solche Leute noch, was sie verdienen. 😉 Den Einen trifft es früher und den Anderen eben später, aber es wird was passieren...

Ich hab mal einen festgehalten...
Das war ein kleiner Junge der mit seinem Roller auf einem Parkplatz zwischen zwei Autos durchwollte.. Eins davon war meins...

Er schrammte richtig schön mit dem Lenker am Lack und machte viele hübsche Kratzer in den Lack.
Ich sag mal es war ein orientalisch aussehender Junge mit Mutter..

Ihr glaubt garnich wie schnell da nicht nur der Vater, Bruder, Onkel usw.. waren

und alle mit den Fingern an meinem Lack rumgekratzt...
Ich hab die so zur Sau gemacht 😁 Der eine meinte er hätte ne Lackiererei der wollte das machen 😁

Ich hab denen nur gesagt, dass ich zu VW fahre und die das machen 😛
Von der Polizei hab ich dann die Daten der Mutter bekommen 😛

Glück gehabt, dass die ne Versicherung hatte 😁

Grüß'le 😁

Zitat:

Original geschrieben von Neli24


.....hacken war unser erster Gedanke!!!!
Es gibt gibt doch immer wieder Bekloppte, die nur Schei... im Gehirn haben.

Meine Frau stellt ihren 4 Wochen alten Polo auf einen öffentlichen Parkplatz ab. Als sie am Freitag nach Hause fahren wollte und ums Auto ging, hat sie auf der rechten (Beifahrer-)Seite an den 2 Türen und am Kotflügel die Kratzer (siehe Bilder) bemerkt.
Die Kratzer sind so tief, dass das verzinkte Blech durchschaut!!

Tsja, was will man machen....jetzt nach 3 Tagen hat sich die Wut etwas gelegt, aber der Ärger bleibt immer noch.
Bei der Polizei haben wir das gemeldet, aber da wird nix passieren.....wie sollen die denn so jemanden kriegen??

Die Wetrkstatt sagt, es muss die komplette rechte Seite lackiert werden 😠

Also wenns jemanden ähnlich ging.....dann kann er das gerne hier kund tun, geteiltes Leid, ist halbes Leid....... auch wenn das kein richtiger Trost ist!!

Viele Grüße
Neli24

Leute nicht ärgern,

als aller erstes, würde ich immer, egal ob wo oder wann, ob alt oder neu, mein Auto den ich abgestellt hatte, abchecken und dann erst los fahren.

Wenn ich in dem Moment was festgestellt hätte: „Unfall mit Fahrerflucht, Sachbeschädigung etc.“ würde ich sofort ohne zu grübeln, die Polizei angerufen und hätte Anzeige gegen unbekannt gemacht.

Ihr bekommt ein Zettel von der Polizei, und damit geht Ihr zur Versicherung, die würden halt ein Gutachter schicken und die Kosten bei einem Kostenvoranschlag alles Zahlen.

Man hat nur 2 nachteile:
1.) Papierkram, Papierkram & Papierkram
2.) Fahrzeug muss repariert werden und man muss ein paar tage auf Bahn und Bus umsteigen.

Mir ist das schon 3mal passiert: 1 Sachbeschädigung & 2 X Fahrerflucht

Ich habe da meine Erfahrungen gemacht, Hamburg halt!
Bin echt froh das mein Auto noch nicht angezündet wurde, Ihr kennt ja die Situation dort, also nicht ärgern, du siehst es gibt schlimmeres 😁

Man kann nichts gegen depressive Jugendliche ohne perspektive machen....
Oder Leute, die nichts haben, kein Geld, keine Hoffnung und versuchen Ihren Frust dadurch halt abzulassen... Und solche leute gibt es halt überall, ob groß oder klein Stadt.
COOL BLEIBEN, ANZEIGE MACHEN, VERSICHERUNG, WERKSTATT, FERTIG

Zitat:

Original geschrieben von -Pepper-


ed 😰 😰 solche Worte von dir getippselt 😰 😁 😁 "auf die Fresse hauen" "eins zimmern" 😁

Ich bin eigentlich ein überaus friedlicher Mensch. Aber bei so Sachen wie Vandalismus verstehe ich keinen Spass. Ich gehöre zu den Leuten, die hart arbeiten müssen, um sich so was wie nen Neuwagen zu leisten. Und wenn einer aus Langeweile, Neid oder sonst irgend einem Grund das Eigentum anderer beschädigt, dann verdient er/sie meinen uneingeschränkten Zorn.

Und ich würd mir solche Leute nicht nur bei meinem eingenen Auto vorknöpfen, sondern auch bei anderen. Und der Vorteil: Der Zorn steigert den Adrenalinausstoß und Adrenalin verleiht Superkräfte 😁
Solln die mal versuchen, wegzurennen 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von ed-o-mat


Habs nochmal nachgesehen:

Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130)

§ 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.

woher wollt Ihr wissen ob er`s mit dem Schlüssel gemacht hat???

....immer cool bleiben und schön abstand halten, ein Fahrzeug bleibt ein Gebrauchtgegenstand, was gesetzlich so festgehalten ist, muss man auch nicht gleich so befolgen und dienste leisten... 😁

Der TE hat auch mein Mitgefühl und ja es gehen einem da schon schlimme Gedanken durch den Kopf😉,
aber immer schön daran denken in Deutschland gibt es überwiegend den Täterschutz (der könnte ja
eine schlimme Kindheit gehabt haben) aber selten einen Opferschutz. Soll heißen, sein Eigentum zu
verteidigen kann strafbar sein😁

strafbar? Wat kann ich dafür, wenn der mir in meine Faust gerannt ist??? 😁

Zitat:

Original geschrieben von -Pepper-


strafbar? Wat kann ich dafür, wenn der mir in meine Faust gerannt ist??? 😁

😉Das erklärt Dir dann sein Anwalt und der Richter😛

na dann lass die mal machen... mein Anwalt ist ne Sau 😉 der wird sagen, dass ich noch nicht mal vor Ort war 😁

ich denk zwar, bis zur ersten Parkdelle ists wohl nur ne Frage der Zeit (und ich werde trotzdem sauer sein), aber dies hier ist ja offensichtlich Vandalismus... sehr ätzend, sowas

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Polo 6R


....immer cool bleiben und schön abstand halten, ein Fahrzeug bleibt ein Gebrauchtgegenstand, was gesetzlich so festgehalten ist, muss man auch nicht gleich so befolgen und dienste leisten... 😁

😕 Wenn man solche Leute entkommen lässt, dann wird das eine Anzeige gegen Unbekannt, und damit hat sich der Fall dann erledigt, denn die bekommt man in der Regel nie durch. Dann hat man entweder hässliche Schrammen am Auto, oder man darf sich über einen höheren Versicherungsbeitrag freuen. Ich sage: Festhalten!

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