Finanzierung und Fahrzeugbrief?
Hallo
Finanziere meine Golf V bei der Volskwagenbank. Nun habe ich mal in den Unterlagen geguckt und den Fahrzeugbrief gefunden.
Aber den kriegt man doch erst wenn man das Auto abbezahlt hat oder nicht?
Als Besitzer des Autos wird die Mietfirma die den Wagen vorher hat angegeben..
Könnte ich jetzt theoretisch zum Verkehrsamt gehen und meinen Namen dort eintragen lassen? Es ist auch keine Kopie sondern das Original.
24 Antworten
Du hast lediglich den "alten" Brief des Fahrzeugs bekommen, das ist absolut normal.
Du solltest jedoch den "neuen" Schein mit deinem Namen drinn bei dir haben, dann hat alles seine Richtigkeit.
Der gültige "neue" Brief ist bei der Bank, der "alte" Ungültige als Halterbeweis bei dir.
Das Auto wurde doch auf deinen Namen zugelassen? Also zahlst du fleißig Steuern?
Und wie gesagt wird des der alte Brief sein, wenn net mal dein Name drin steht....
ja ich zahle steuern klar....
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Also kann der Brief den du daheim hast net der richtige sein, wenn dort dein Name net drin steht 🙂
Also hat den "richtigen" die VW-Bank folglich kannst du das Auto auch net verkaufen.
Normalerweise schneiden die Zulassungsbehörden eine Ecke vom alten Brief ab. Alle Ecken noch da?
Eigentümer ist der, der im Brief steht. Und im Brief steht der Käufer und nicht die Bank.
Die Finanzierung hat keinen Einfluss auf den Status "Eigentümer" das Käufers. Er hat den Wagen ja bezahlt, hat sich jedoch dafür beinem Dritten Geld geliehen. Das der Dritte nun "Volkswagenbank" heißt, mag für die Konzernbilanz schön sein, berechtigt aber Volkswagen nicht dazu, den Wagen rechtlich "zu behalten". Deswegen gibt es ja eine "Sicherungsübereignung" des Briefes.
Zitat:
Normalerweise schneiden die Zulassungsbehörden eine Ecke vom alten Brief ab. Alle Ecken noch da?
Das machen die jedoch nicht immer. Ab und zu hauen die nur einen Ungültig-Stempel rein. Hab selbst noch so einen Brief hier liegen
Ist das was du da hast ein alter Kfz-Schein oder eine 'Zulassungsbescheinigung Teil II'?
Wenn Kfz-Schein dann war die Ausstellung vor Okt. 2005 und bei der Ummeldung wurde eine Zulassungsbesch. ausgestellt.......
Zitat:
Original geschrieben von Windkind
Aber ich versteh nicht was ihr für Verbindungen zwischen Zulassung und Fahrzeugbrief zieht, das sind doch zwei völlig verschiedene Paar schuhe , oder nicht?
Jein. Die Zulassung (also der Halter) wird im Brief eingetragen - wenn er da nicht drinsteht, dann ist das Fahrzeug nicht auf ihn zugelassen.
Der Brief ist für die Bank eigentlich relativ egal. Rein theoretisch kann jeder zur Zulassungsstelle dackeln und sich einen Ersatzbrief ausstellen lassen.
Die Bank kann eine Mitteilung an die Zulassungsstelle schicken, dass das Fahrzeug sicherungsübereignet ist - tun sie aber für gewöhnlich nicht, da das Straßenverkehramt nicht dazu verpflichtet ist dieses bei Ausstellung eines Ersatzbriefes zu überprüfen.
Manche Banken lassen sich auch erst garnicht den Brief aushändigen, da der Sicherungswert bei KFZ relativ gering ist - besonders bei Gebrauchtfahrzeugen.
Das ganze heißt übrigens Sicherungsübereignung mit Besitzkonstitut. Bedeutet - der Wagen gehört der Bank - aber der Halter darf ihn behalten. Bei einer einfachen Sicherungsübereignung müsste das Fahrzeug bei der Bank im Tresor stehen - wäre also recht unpraktisch für Bank und Autokäufer.
so - jetzt habe ich genug kluggeschissen... ;-)