Finanzierung läuft über Opa, ein paar Fragen dazu

Guten Tag allerseits,

Meine Mutter hat sich vor ca. einem Jahr einen gebrauchten Fiesta Mk6 Bj 05 bei einem Ford Händler gekauft für ca. 4100€
Das ganze läuft über Finanzierung mit 130€/Monat.
Sprich: Der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank.
Da meine Mutter keine Finanzierung aufnehmen konnte, haben wir das ganze über meinen Opa laufen gelassen(auch weil er dort 22 Jahre gearbeitet hat, war das kein Problem)
Meine Mutter ist nun nicht mehr in der Lage das KFZ zu führen (krankheitsbedingt) und mein Opa hatte nie einen Führerschein. Der einzige Fahrer bin jetzt Ich. Ich bin in einer Ausbildung (750€ netto). Versicherungsnehmer ist meine Mutter.
Wir sind auf das Auto angewiesen, deswegen wollte ich mal einiges erfragen.
Nun folgendes:

  • Gibt es eine Möglichkeit die Finanzierung + Fahrzeug auf mich umschreiben zu lassen?
  • Mein Opa ist seit einigen Wochen im Pflegeheim und ist da auch schon gemeldet. Nun zieht der Staat natürlich alle Vermögenswerte ein um den Aufenthalt dort zu finanzieren. Ist das Auto auch davon betroffen oder können die da nicht dran? (wegen Finanzierung)
  • Kann ich ADAC anmelden, auch wenn das Auto nicht mir gehört?
  • Kann man eine Kopie des Versicherungsvertrages erneut anfordern?

Mir fallen bestimmt noch mehr Fragen ein, diese werde ich dann editieren.

Ich könnte mich jetzt glatt mit Bank, Händler und Versicherung auseinandersetzen, leider fehlt mir dazu die Zeit und wollte vorab schon mal mein Wissen erweitern, damit ich weiß wie ich weiter vorgehen kann.
Wäre echt super wenn mir da wer weiterhelfen könnte. 🙂

Beste Antwort im Thema

So, an alle Neun-mal-klugen hier.
Ich muss mich nicht hier nicht beleidigen lassen, danke auch für die netten Sprüche. Sehr schön !

Zur Erklärung: Versuche es so einfach wie möglich zu gestalten für die paar Schlauköpfe hier.
Meine Mutter hat Pflegestufe 2.
Ich bin als Pflegeperson eingetragen. Einfach aus dem Grund weil ich mich dazu entschlossen habe nicht auszuziehen, als das mit meiner Mutter passiert ist.
In dieser Prozedur wo meine meine Mutter die Pflegestufe zugeteilt bekommen hat, wurde uns von dem Sozialdienst des Krankenhauses nahegelegt, anteiliges Pflegegeld zu beantragen.
Dieses Pflegegeld richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit und nach der Pflegestufe. Dazu gibt es gesetzliche Sätze die eingehalten werden müssen.
Das "Pflegegeld" bekommt der jenige, der die Person pflegt. Normalerweise ist das meistens ein Pflegedienst - das Geld würde an denen gehen.
In diesem Fall allerdings brauchten wir den Pflegedienst nur wenige Monate und jetzt nicht mehr. Also wurde ich damals als Pflegeperson eingetragen.
Sprich: Pflegestufe ->Pflegegeld = Lohn

Das Fahrzeug kann mittels Kredit vom Darlehen abgelöst werden.
Danach wird einem automatisch der Fahrzeugbrief zugesandt. Mit diesem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein geht man dann zum Straßenverkehrsamt um das Auto umzumelden.
Ist das passiert, hat mein Opa nie ein Auto besessen. Ergo: Wir können es behalten, da mein Opa rechtlich gesehen kein Eigentümer mehr des Fahrzeugs ist.
Nun wäre ich dann der neue Eigentümer.
Ach, da gibt es auch ein kleines Stichwort zu...Eigentumsvorbehalt, schon mal gehört ?

Da kann man jetzt falsche Tatsachen suchen wie man möchte...so einfach ist das ganze nunmal, da könnt ihr noch so kompliziert denken.

Wart ihr schonmal in einer extremen Notlage !?
Wie soll ich mit meiner Mutter zu den Ärzten kommen die teilweise bis zu 25km entfernt sind ? Taxi ? Bus?...
Man muss auch einkaufen...für 4 Personen und Großeltern bzw nur noch Oma inzwischen.
Ich muss mich um Geschwister, Mutter und Großeltern kümmern. Nebenbei hab ich da noch so 'ne kleine Ausbildung laufen. Sind nur 40/std pro Woche + Schule + Klausurphasen.
Ach ich mach auch noch nebenbei den Handelsassisstenten....ist auch nichts großartiges..

Ich kanns kaum glauben dass ich mich hier überhaupt rechtfertigen muss.
Die meisten von euch haben mir super geholfen und denen bin ich auch echt dankbar.
Die anderen Experten hier, die mich hier aufs übelste beleidigen und keinen Schimmer haben was hier überläuft läuft, können sich gerne verkrümeln hier. Namen muss ich hier bestimmt keine nennen, die jenigen sind bestimmt schon öfters aufgefallen.

Edit:
Aus welchem Grund sollte ich gepfändet werden?
Habe bisher jeden Monat pünktlich die Raten bezahlt...ob das jetzt an Bank A oder an Bank B geht ist doch völlig wurscht.
Dauerauftrag steht, hab also nicht mal die Möglichkeit in Zahlungsverzug zu kommen.

An den Schwarzmaler nochmal: Jeder von uns (nochmal langsam: Meine mutter, meine beiden Geschwister und Ich) haben eine Karte von JEDEM Konto dass wir führen, sodass auch jeder an jedem Konto ran kann.
Wird jetzt Geld benötigt (Schwester will mal rausgehen, Bruder will ein neues Spiel, reichen dir die beispiele?), wird das dann besprochen. Manchmal gehts, manchmal eben nicht. Und das funktioniert super hier.
Niemand geht an ein Konto ohne nicht vorher gefragt zu haben, Ich übrigends auch nicht, falls du mir das jetzt unterstellen willst.

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Zitat:

@trouble01 schrieb am 25. September 2016 um 15:51:12 Uhr:
...
Weiter werde ich hierzu keine Meinung mehr äußern.
...

Ich hoffe dann mal, dass Du Dich nach der dritten Ankündigung des gleichen Inhalts nun auch daran hältst, denn Deine Art der persönlichen Unterstellungen finde ich sehr unangebracht.

Das Pflegegeld für die häusliche Pflege fällt bei der Heimunterbringung natürlich weg. Ich denke auch, dass da einiges durcheinander gebracht wird. Der TE sollte sich wirklich als Bedürftiger einen Beratungsschein holen und sich von einem Anwalt beraten und ggf. vertreten lassen.

Durch die Umschreibung des Kredites auf den Te ist nichts besser geworden. Im Gegenteil.
- Bank ist jetzt in einer günstigeren Position: Bei nicht planmäßiger Tilgung des Kredites kann der Te gepfändet werden. Opa hätte nicht gepfändet werden können, da Bezahlung der Heimkosten Vorrang hat.
- Opa ist weiterhin Eigentümer des jetzt schuldenfreien Fahrzeuges mit den bereits dargestellten negativen Folgen.

O.

So, an alle Neun-mal-klugen hier.
Ich muss mich nicht hier nicht beleidigen lassen, danke auch für die netten Sprüche. Sehr schön !

Zur Erklärung: Versuche es so einfach wie möglich zu gestalten für die paar Schlauköpfe hier.
Meine Mutter hat Pflegestufe 2.
Ich bin als Pflegeperson eingetragen. Einfach aus dem Grund weil ich mich dazu entschlossen habe nicht auszuziehen, als das mit meiner Mutter passiert ist.
In dieser Prozedur wo meine meine Mutter die Pflegestufe zugeteilt bekommen hat, wurde uns von dem Sozialdienst des Krankenhauses nahegelegt, anteiliges Pflegegeld zu beantragen.
Dieses Pflegegeld richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit und nach der Pflegestufe. Dazu gibt es gesetzliche Sätze die eingehalten werden müssen.
Das "Pflegegeld" bekommt der jenige, der die Person pflegt. Normalerweise ist das meistens ein Pflegedienst - das Geld würde an denen gehen.
In diesem Fall allerdings brauchten wir den Pflegedienst nur wenige Monate und jetzt nicht mehr. Also wurde ich damals als Pflegeperson eingetragen.
Sprich: Pflegestufe ->Pflegegeld = Lohn

Das Fahrzeug kann mittels Kredit vom Darlehen abgelöst werden.
Danach wird einem automatisch der Fahrzeugbrief zugesandt. Mit diesem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein geht man dann zum Straßenverkehrsamt um das Auto umzumelden.
Ist das passiert, hat mein Opa nie ein Auto besessen. Ergo: Wir können es behalten, da mein Opa rechtlich gesehen kein Eigentümer mehr des Fahrzeugs ist.
Nun wäre ich dann der neue Eigentümer.
Ach, da gibt es auch ein kleines Stichwort zu...Eigentumsvorbehalt, schon mal gehört ?

Da kann man jetzt falsche Tatsachen suchen wie man möchte...so einfach ist das ganze nunmal, da könnt ihr noch so kompliziert denken.

Wart ihr schonmal in einer extremen Notlage !?
Wie soll ich mit meiner Mutter zu den Ärzten kommen die teilweise bis zu 25km entfernt sind ? Taxi ? Bus?...
Man muss auch einkaufen...für 4 Personen und Großeltern bzw nur noch Oma inzwischen.
Ich muss mich um Geschwister, Mutter und Großeltern kümmern. Nebenbei hab ich da noch so 'ne kleine Ausbildung laufen. Sind nur 40/std pro Woche + Schule + Klausurphasen.
Ach ich mach auch noch nebenbei den Handelsassisstenten....ist auch nichts großartiges..

Ich kanns kaum glauben dass ich mich hier überhaupt rechtfertigen muss.
Die meisten von euch haben mir super geholfen und denen bin ich auch echt dankbar.
Die anderen Experten hier, die mich hier aufs übelste beleidigen und keinen Schimmer haben was hier überläuft läuft, können sich gerne verkrümeln hier. Namen muss ich hier bestimmt keine nennen, die jenigen sind bestimmt schon öfters aufgefallen.

Edit:
Aus welchem Grund sollte ich gepfändet werden?
Habe bisher jeden Monat pünktlich die Raten bezahlt...ob das jetzt an Bank A oder an Bank B geht ist doch völlig wurscht.
Dauerauftrag steht, hab also nicht mal die Möglichkeit in Zahlungsverzug zu kommen.

An den Schwarzmaler nochmal: Jeder von uns (nochmal langsam: Meine mutter, meine beiden Geschwister und Ich) haben eine Karte von JEDEM Konto dass wir führen, sodass auch jeder an jedem Konto ran kann.
Wird jetzt Geld benötigt (Schwester will mal rausgehen, Bruder will ein neues Spiel, reichen dir die beispiele?), wird das dann besprochen. Manchmal gehts, manchmal eben nicht. Und das funktioniert super hier.
Niemand geht an ein Konto ohne nicht vorher gefragt zu haben, Ich übrigends auch nicht, falls du mir das jetzt unterstellen willst.

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Meine Anerkennug hast du, lass dich nicht beirren.
Wer hier kritisiert hat die Lage in der du dich befindest nicht verstanden. Ignoriere sie einfach!

Menschliche Größe hat eben nichts mit dem Geldbeutel zu tun. Weiterhin Kopf hoch! Und denk dran, Beratungshilfe ist ein gesetzlicher Anspruch und kein Almosen. 😉

Da u.a. der Inhalt meines letzten Beitrages angesprochen wurde, hier noch ein Kommentar.

Es ist sehr lobenswert, wie Du Dich um Deine Familie kümmerst. Ich weiß, welche Belastungen hiermit verbunden sind, und wünsche Dir, dass Du diese Unterstützung durchhältst.

Die finanzielle und rechtliche Seite des Pflegegeldes berücksichtigt diese Situation aber nicht und geht nur nach den Vorschriften vor.
1. Hinsichtlich Pfändung habe ich darauf hingewiesen, dass diese nur eintritt, wenn die Raten nicht gezahlt werden.
2. Mit der Bezahlung des Autokredites und dem Eintrag als Fahrzeughalter wirst Du nicht Eigentümer des Fahrzeuges. Es muss eine Eigentumsübertragung vorgenommen werden.
Entscheidend sind die Eigentumsverhältnisse am Tag des Antrages beim Sozialamt.
3. Da der Opa offensichtlich verheiratet ist, wird die Berechnung des Sozialamtes noch komplizierter.

Mein Ratschlag: warte ab, bis Du den Bescheid des Sozialamtes erhalten hast und treffe erst dann evtl. weitere Entscheidungen ggfs. mit Unterstützung eines Anwaltes.

O.

Ergänzung:
Vergiss die Kommentare hinsichlich einer Zweckentfremdung des Pflegegldes.
Du bist bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen und damit steht Dir das Geld zu. Was Du damit machst ist egal, solange Du Deinen Pflichten als Pflegeperson gegenüber der Pflegebedürtftigen nachkommst.

Vielen Dank nochmals 🙂

Habe nächste Woche ein Termin bei der Bank und beim Händler, um nochmal über das genaue Vorgehen zu beraten.
Ich habe ein sehr schlechtes Gefühl, wenn ich jetzt sage:"Ich warte ab, was das Amt dazu sagt."

Es sind noch einige Bescheinigungen, Verträge usw. zu sammeln für das Amt und dafür haben wir noch relativ viel Zeit.
Die Zeit werde ich auch voll ausnutzen und nach dem Termin beim Händler ggf. einen Anwalt aufsuchen der mir da genaueres erläutern kann. Möchte mich hierbei echt 100%-ig absichern.

Edit:
Wie genau würde sowas funktionieren mit der Eigentumsübertragung ? Muss das praktisch "nur" schriftlich festgehalten werden und von beiden Seiten unterschrieben werden ?

Mit dem Anwalt ist eine gute Idee, wenn du mit dem Amt das alles nicht besprechen möchtest.

Alternativ müsste dir auch eine Schuldnerberatung wie die AWO weiterhelfen können. Die sollten sich da auskennen. Normalerweise müssten solche Anfragen da regelmäßig auflaufen.

Zitat:

@Rocksonix schrieb am 27. September 2016 um 20:10:24 Uhr:



Edit:
Wie genau würde sowas funktionieren mit der Eigentumsübertragung ? Muss das praktisch "nur" schriftlich festgehalten werden und von beiden Seiten unterschrieben werden ?

Entscheidend ist die Höhe des Vermögens des Antragstellers (Heimbewohners) zum Zeitpunkt, ab dem der Zuschuss für die Heimkosten beantragt wird.
Anschließende Vermögensveränderungen werden daraufhin überprüft, ob diese getätigt wurden, um die Bedürftigkeit zu erhöhen.
Also nach Antragstellung ist die Möglichkeit, das Vermögen zu verringern, praktisch null.

O.

Zitat:

@Rocksonix schrieb am 27. September 2016 um 20:10:24 Uhr:


Wie genau würde sowas funktionieren mit der Eigentumsübertragung ? Muss das praktisch "nur" schriftlich festgehalten werden und von beiden Seiten unterschrieben werden ?

So etwas nennt man Kaufvertrag.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 28. September 2016 um 09:14:21 Uhr:

Entscheidend ist die Höhe des Vermögens des Antragstellers (Heimbewohners) zum Zeitpunkt, ab dem der Zuschuss für die Heimkosten beantragt wird.
Anschließende Vermögensveränderungen werden daraufhin überprüft, ob diese getätigt wurden, um die Bedürftigkeit zu erhöhen.
Also nach Antragstellung ist die Möglichkeit, das Vermögen zu verringern, praktisch null.

O.

Alles Andere wäre auch unlogisch. Daher habe ich ja meine Zweifel geäußert, ob die nun gewählte Lösung zum gewünschten Ziel führt. Da ich ein Freund der offenen und direkten Lösungen bin, würde ich eher den Weg wählen, die Gesamtkonstellation darzustellen und damit nachzuweisen, dass der Opa nie wirtschaftlicher Eigentümer des Autos war, sondern das Auto immer dem TE zugerechnet werden musste. Wenn dem Amt bekannt wird, was nun gemacht wurde, könnte das Amt den Eindruck bekommen, man wollte etwas zur Seite schaffen.

Daher auch von mir der dringende Rat an den TE, sich zu einem Anwalt zu begeben und mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Ich wünsche dem TE, vor allem vor dem Hintergrund der persönlichen Situation, dass es gelingen möge, das Auto zu erhalten. Entgegen der hier teilweise unqualifizierten Unterstellungen sehe ich hier kein unredliches Verhalten des TE. Ganz im Gegenteil. Durch sein persönliches Engagement innerhalb der Familie wird übrigens der Gesellschaft sehr viel Geld gespart, weil die Mutter offensichtlich pflegebedürftig ist und die Kosten für die Gesellschaft erheblich höher wären, wenn die Mutter nicht vom Sohn, sondern in einer Einrichtung versorgt werden würde.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. September 2016 um 09:27:11 Uhr:


Alles Andere wäre auch unlogisch. Daher habe ich ja meine Zweifel geäußert, ob die nun gewählte Lösung zum gewünschten Ziel führt. Da ich ein Freund der offenen und direkten Lösungen bin, würde ich eher den Weg wählen, die Gesamtkonstellation darzustellen und damit nachzuweisen, dass der Opa nie wirtschaftlicher Eigentümer des Autos war, sondern das Auto immer dem TE zugerechnet werden musste. Wenn dem Amt bekannt wird, was nun gemacht wurde, könnte das Amt den Eindruck bekommen, man wollte etwas zur Seite schaffen.

Die Frage ist, welcher Weg ist der einfachere?
Da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Kaufvertrag mit einem marktüblichen Preis (ganz wichtig!) der leichtere Weg ist.
Denn den Opa hier nicht als Eigentümer des Fahrzeugs da stehen zu lassen ... da hätte ich so meine Zweifel dran, insbesondere wenn die Rate vielleicht auch noch von Opas Rente bezahlt wurde.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 28. September 2016 um 10:22:40 Uhr:


Die Frage ist, welcher Weg ist der einfachere?
Da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Kaufvertrag mit einem marktüblichen Preis (ganz wichtig!) der leichtere Weg ist.
Denn den Opa hier nicht als Eigentümer des Fahrzeugs da stehen zu lassen ... da hätte ich so meine Zweifel dran, insbesondere wenn die Rate vielleicht auch noch von Opas Rente bezahlt wurde.

Noch mal: Der Kaufvertrag zum jetzigen Zeitpunkt bringt gar nichts, weil - wenn ich das richtig verstanden habe - der Antrag beim Amt für den Opa schon längst gestellt wurde und zum Zeitpunkt der Antragsstellung das Auto auf den Opa zugelassen war und es ihm daher auch zivilrechtlich gehörte.

Nur weil Opa einen Antrag gestellt hat bedeutet das ja nicht, dass dieser nichts mehr kaufen oder verkaufen darf.
Es ist lediglich nicht gestattet Vermögen aus seinem Besitz herauszulösen und so seine Bedürftigkeit zu steigern.

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