Finanzierung läuft über Opa, ein paar Fragen dazu
Guten Tag allerseits,
Meine Mutter hat sich vor ca. einem Jahr einen gebrauchten Fiesta Mk6 Bj 05 bei einem Ford Händler gekauft für ca. 4100€
Das ganze läuft über Finanzierung mit 130€/Monat.
Sprich: Der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank.
Da meine Mutter keine Finanzierung aufnehmen konnte, haben wir das ganze über meinen Opa laufen gelassen(auch weil er dort 22 Jahre gearbeitet hat, war das kein Problem)
Meine Mutter ist nun nicht mehr in der Lage das KFZ zu führen (krankheitsbedingt) und mein Opa hatte nie einen Führerschein. Der einzige Fahrer bin jetzt Ich. Ich bin in einer Ausbildung (750€ netto). Versicherungsnehmer ist meine Mutter.
Wir sind auf das Auto angewiesen, deswegen wollte ich mal einiges erfragen.
Nun folgendes:
- Gibt es eine Möglichkeit die Finanzierung + Fahrzeug auf mich umschreiben zu lassen?
- Mein Opa ist seit einigen Wochen im Pflegeheim und ist da auch schon gemeldet. Nun zieht der Staat natürlich alle Vermögenswerte ein um den Aufenthalt dort zu finanzieren. Ist das Auto auch davon betroffen oder können die da nicht dran? (wegen Finanzierung)
- Kann ich ADAC anmelden, auch wenn das Auto nicht mir gehört?
- Kann man eine Kopie des Versicherungsvertrages erneut anfordern?
Mir fallen bestimmt noch mehr Fragen ein, diese werde ich dann editieren.
Ich könnte mich jetzt glatt mit Bank, Händler und Versicherung auseinandersetzen, leider fehlt mir dazu die Zeit und wollte vorab schon mal mein Wissen erweitern, damit ich weiß wie ich weiter vorgehen kann.
Wäre echt super wenn mir da wer weiterhelfen könnte. 🙂
Beste Antwort im Thema
So, an alle Neun-mal-klugen hier.
Ich muss mich nicht hier nicht beleidigen lassen, danke auch für die netten Sprüche. Sehr schön !
Zur Erklärung: Versuche es so einfach wie möglich zu gestalten für die paar Schlauköpfe hier.
Meine Mutter hat Pflegestufe 2.
Ich bin als Pflegeperson eingetragen. Einfach aus dem Grund weil ich mich dazu entschlossen habe nicht auszuziehen, als das mit meiner Mutter passiert ist.
In dieser Prozedur wo meine meine Mutter die Pflegestufe zugeteilt bekommen hat, wurde uns von dem Sozialdienst des Krankenhauses nahegelegt, anteiliges Pflegegeld zu beantragen.
Dieses Pflegegeld richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit und nach der Pflegestufe. Dazu gibt es gesetzliche Sätze die eingehalten werden müssen.
Das "Pflegegeld" bekommt der jenige, der die Person pflegt. Normalerweise ist das meistens ein Pflegedienst - das Geld würde an denen gehen.
In diesem Fall allerdings brauchten wir den Pflegedienst nur wenige Monate und jetzt nicht mehr. Also wurde ich damals als Pflegeperson eingetragen.
Sprich: Pflegestufe ->Pflegegeld = Lohn
Das Fahrzeug kann mittels Kredit vom Darlehen abgelöst werden.
Danach wird einem automatisch der Fahrzeugbrief zugesandt. Mit diesem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein geht man dann zum Straßenverkehrsamt um das Auto umzumelden.
Ist das passiert, hat mein Opa nie ein Auto besessen. Ergo: Wir können es behalten, da mein Opa rechtlich gesehen kein Eigentümer mehr des Fahrzeugs ist.
Nun wäre ich dann der neue Eigentümer.
Ach, da gibt es auch ein kleines Stichwort zu...Eigentumsvorbehalt, schon mal gehört ?
Da kann man jetzt falsche Tatsachen suchen wie man möchte...so einfach ist das ganze nunmal, da könnt ihr noch so kompliziert denken.
Wart ihr schonmal in einer extremen Notlage !?
Wie soll ich mit meiner Mutter zu den Ärzten kommen die teilweise bis zu 25km entfernt sind ? Taxi ? Bus?...
Man muss auch einkaufen...für 4 Personen und Großeltern bzw nur noch Oma inzwischen.
Ich muss mich um Geschwister, Mutter und Großeltern kümmern. Nebenbei hab ich da noch so 'ne kleine Ausbildung laufen. Sind nur 40/std pro Woche + Schule + Klausurphasen.
Ach ich mach auch noch nebenbei den Handelsassisstenten....ist auch nichts großartiges..
Ich kanns kaum glauben dass ich mich hier überhaupt rechtfertigen muss.
Die meisten von euch haben mir super geholfen und denen bin ich auch echt dankbar.
Die anderen Experten hier, die mich hier aufs übelste beleidigen und keinen Schimmer haben was hier überläuft läuft, können sich gerne verkrümeln hier. Namen muss ich hier bestimmt keine nennen, die jenigen sind bestimmt schon öfters aufgefallen.
Edit:
Aus welchem Grund sollte ich gepfändet werden?
Habe bisher jeden Monat pünktlich die Raten bezahlt...ob das jetzt an Bank A oder an Bank B geht ist doch völlig wurscht.
Dauerauftrag steht, hab also nicht mal die Möglichkeit in Zahlungsverzug zu kommen.
An den Schwarzmaler nochmal: Jeder von uns (nochmal langsam: Meine mutter, meine beiden Geschwister und Ich) haben eine Karte von JEDEM Konto dass wir führen, sodass auch jeder an jedem Konto ran kann.
Wird jetzt Geld benötigt (Schwester will mal rausgehen, Bruder will ein neues Spiel, reichen dir die beispiele?), wird das dann besprochen. Manchmal gehts, manchmal eben nicht. Und das funktioniert super hier.
Niemand geht an ein Konto ohne nicht vorher gefragt zu haben, Ich übrigends auch nicht, falls du mir das jetzt unterstellen willst.
128 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 28. September 2016 um 10:52:22 Uhr:
Nur weil Opa einen Antrag gestellt hat bedeutet das ja nicht, dass dieser nichts mehr kaufen oder verkaufen darf.
Es ist lediglich nicht gestattet Vermögen aus seinem Besitz herauszulösen und so seine Bedürftigkeit zu steigern.
Wenn Opa mit dem Verkaufserlös seine Bankverbindlichkeiten tilgt, verändert dies m. E. auch nicht seine Vermögensverhältnisse. Im Gegenteil: Von seinem monatlichen Einkommen steht nach der Tilgung mehr zur Verfügung, weil der Kapitaldienst entfällt.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 28. September 2016 um 10:58:21 Uhr:
Wenn Opa mit dem Verkaufserlös seine Bankverbindlichkeiten tilgt, verändert dies m. E. auch nicht seine Vermögensverhältnisse. Im Gegenteil: Von seinem monatlichen Einkommen steht nach der Tilgung mehr zur Verfügung, weil der Kapitaldienst entfällt.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß
Der Chaosmanager
Ja, da siehst Du etwas falsch. Das Amt zieht für die Ermittlung des verwendbaren Vermögens nur den Wert des Autos heran und zieht davon nicht das Darlehn ab. Wenn das Auto nun verkauft wird und es so nicht mehr zum Vermögen hinzugerechnet werden könnte, hat der Opa sein Vermögen vermindert.
Auf einem anderen Blatt steht, ob das Auto wirklich zum Vermögen des Opas zugerechnet werden muss, weil es eben wirtschaftlich ihm wegen der hier vorliegenden Konstellation nicht zugerechnet werden kann.
Letztlich geht es hier nur um die Vermögensberechnung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und nicht um die Ermittlung des monatlichen Einkommens. Das steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 28. September 2016 um 10:52:22 Uhr:
Nur weil Opa einen Antrag gestellt hat bedeutet das ja nicht, dass dieser nichts mehr kaufen oder verkaufen darf.
Es ist lediglich nicht gestattet Vermögen aus seinem Besitz herauszulösen und so seine Bedürftigkeit zu steigern.
Aber das genau würde er ja durch den Verkauf machen, weil er es so dem Zugriff des Amtes entziehen würde, wenn das Amt den Wert des Autos zurecht zu seinem Vermögen hinzuziehen könnte.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 28. September 2016 um 11:12:06 Uhr:
Ja, da siehst Du etwas falsch. Das Amt zieht für die Ermittlung des verwendbaren Vermögens nur den Wert des Autos heran und zieht davon nicht das Darlehn ab.
Wirklich doof gefragt, warum sollten sie das tun?
Wie wäre es, wenn Opa dadurch seinen Kontostand steigert und nicht das Darlehn ablöst?
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Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 28. September 2016 um 11:12:06 Uhr:
Ja, da siehst Du etwas falsch. Das Amt zieht für die Ermittlung des verwendbaren Vermögens nur den Wert des Autos heran und zieht davon nicht das Darlehn ab. Wenn das Auto nun verkauft wird und es so nicht mehr zum Vermögen hinzugerechnet werden könnte, hat der Opa sein Vermögen vermindert.
... ich hab mich ja damit zum Glück noch nicht beschäftigen müssen, aber es kann doch nicht sein, dass das Amt nur das Bruttovermögen bewertet, ohne die darauf lastenden Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Ich hatte ja hier schon mal das Beispiel mit dem Haus im Wert von 300 k€ angeführt, auf das noch ein Restdarlehen von 100 k€ besteht.
Da können die doch auch nicht nur den Wert berücksichtigen, denn spätestens wenn das Amt bzw. ein Betreuer das Haus verwerten würde, müßte das Darlehen ja auch getilgt werden, damit die Bank das Grundbuch freigibt.
XF-Coupe
Oder Opa nimmt jetzt noch ein Darlehen auf und gibt das Geld seinem Enkel cash auf die Hand. Dass das das Amt nicht interessiert kann ich mir nicht vorstellen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 28. September 2016 um 11:12:06 Uhr:
Ja, da siehst Du etwas falsch. Das Amt zieht für die Ermittlung des verwendbaren Vermögens nur den Wert des Autos heran und zieht davon nicht das Darlehn ab. Wenn das Auto nun verkauft wird und es so nicht mehr zum Vermögen hinzugerechnet werden könnte, hat der Opa sein Vermögen vermindert.
Leider verstehe ich das irgendwie nicht. Laut SGB XII § 90 gehört ein PKW nicht zum Schonvermögen und müsste somit als sog. verwertbares Vermögen eingesetzt werden. D. h. das Amt kann den Opa verpflichten, das Auto zu verwerten, sprich zu verkaufen, um den Erlös vor der Inanspruchnahme von Leistungen einzusetzen.
Wenn aber nun der Verkaufserlös z. B. lediglich die Restschulden aus dem Autokredit deckt, kann kein Vermögen eingesetzt werden.
Wo bleibt hier die Logik, wenn Du schreibst, dass das Amt Kreditbeträge nicht berücksichtigen würde? Vor einigen Tagen hast Du - wenn ich Dich richtig verstanden habe - auch noch eine andere Meinung vertreten.
Gruß
Der Chaosmanager
Es geht bei der Bewertung über die Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. So jedenfalls wurde es hier bereits ausgeführt. Die dafür einschlägigen Vorschriften sehen wohl eben gerade diese Saldierung nicht vor. Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Amt die Leistung verweigern kann, wenn das Bruttovermögen zu hoch ist.
Und dabei gilt das Stichtagsprinzip und es ist der Tag der Antragstellung relevant. Das ist wohl die gesetzliche Lage. Ich finde das auch nicht befriedigend und es wird auch zu ungerechten Behandlungen kommen. Aber letztlich sind die Gesetze für alle gleichermaßen bindend.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 28. September 2016 um 12:24:15 Uhr:
Es geht bei der Bewertung über die Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. So jedenfalls wurde es hier bereits ausgeführt. Die dafür einschlägigen Vorschriften sehen wohl eben gerade diese Saldierung nicht vor. Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Amt die Leistung verweigern kann, wenn das Bruttovermögen zu hoch ist.Und dabei gilt das Stichtagsprinzip und es ist der Tag der Antragstellung relevant. Das ist wohl die gesetzliche Lage. Ich finde das auch nicht befriedigend und es wird auch zu ungerechten Behandlungen kommen. Aber letztlich sind die Gesetze für alle gleichermaßen bindend.
Und was ist mit § 90 SGB XII? Danach kann das Amt die Verwertung von Vermögenswerten fordern (was wiederum logisch ist, weil durch den reinen Besitz eines Vermögensgegenstandes z. B. die Heimkosten nicht bestritten werden können). Die Verwertung eines beliehenen Vermögenswertes bringt aber nur den Verkaufserlös abzüglich des Restkredits.
Zitat:
Aber letztlich sind die Gesetze für alle gleichermaßen bindend.
Und auf welche Gesetze beziehst Du Dich dabei ganz konkret?
Gruß
Der Chaosmanager
Ich beziehe mich auf die Ausführungen von den Usern, die sich hierzu eingelassen haben und für mich glaubwürdig versichert haben, sich mit diesem Thema auszukennen. Ich räume nach wie vor ein, dass ich dazu nicht die Rechtsgrundlagen kenne. Aber es ist letztlich müßig, weil dem TE dringend zu raten ist, sich einen Anwalt zur Seite zu nehmen.
Eines ist nämlich auch ganz wichtig: Wenn man in einem solchen Verfahren einen Fehler macht, kann man ganz schnell in den Verdacht geraten gegen Recht und Ordnung zu verstoßen und das könnte im Extremfall sogar strafrechtlich relevant sein.
Im Unterhaltsrecht wird den Verpflichteten auch zugemutet, Schulden bei Dritten nicht zu bedienen und diese Verbindlichkeiten über eine Verbraucherinsolvenz abzuwickeln, wenn nur so die Leistungsfähigkeit für den Unterhalt hergestellt werden kann.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. September 2016 um 12:41:57 Uhr:
Im Unterhaltsrecht wird den Verpflichteten auch zugemutet, Schulden bei Dritten nicht zu bedienen und diese Verbindlichkeiten über eine Verbraucherinsolvenz abzuwickeln, wenn nur so die Leistungsfähigkeit für den Unterhalt hergestellt werden kann.
D. h. wenn ich beispielsweise pflegebedürftig wäre und hätte eine ETW, die 250 TEUR bringt und noch ein Restdarlehen von 100 TEUR darauf lastet, dürfte ich die Bank bei einem Verkauf nicht bedienen? Das klingt sehr kurios.
Nach meiner bescheidenen Kenntnis könnte ich doch erst bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung eine Verbraucherinsolvenz anmelden.
Was ist in diesem Zusammenhang mit § 91 SGB XII? Danach könnte Hilfe als Darlehen gewährt werden, wenn Vermögenswerte nicht kurzfristig verwertet werden können. Kann ein Pflegebedürftiger tatsächlich vom Sozialgericht in die Insolvenz getrieben werden?
Langsam wirken einige der aufgeführten Rechtspositionen reichlich merkwürdig auf mich ...
Das würde in der letzten Konsequenz bedeuten ... nein, lassen wir's lieber ... 😕
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 28. September 2016 um 13:13:15 Uhr:
Leider ist auch in unserem Rechsstaat nicht immer alles logisch. Aber auch das ist ein weites Feld.
Da bin ich ganz bei Dir.
Trotzdem habe ich erhebliche Zweifel daran, dass das Sozialgericht einen Empfänger von Sozialleistungen in die Insolvenz treiben kann bzw. darf.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 28. September 2016 um 13:07:21 Uhr:
D. h. wenn ich beispielsweise pflegebedürftig wäre und hätte eine ETW, die 250 TEUR bringt und noch ein Restdarlehen von 100 TEUR darauf lastet, dürfte ich die Bank bei einem Verkauf nicht bedienen? Das klingt sehr kurios.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. September 2016 um 12:41:57 Uhr:
Im Unterhaltsrecht wird den Verpflichteten auch zugemutet, Schulden bei Dritten nicht zu bedienen und diese Verbindlichkeiten über eine Verbraucherinsolvenz abzuwickeln, wenn nur so die Leistungsfähigkeit für den Unterhalt hergestellt werden kann.
... vor allem wäre es auch nicht praktikabel, weil die Bank nur dann eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld gibt, wenn das Darlehen getilgt ist.
Und kein Käufer wird die offene Hypothek mit übernehmen, es sei denn, der Kaufpreis mindert sich entsprechend, was wieder auf dasselbe rauskommt.
XF-Coupe