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Finanzierung läuft über Opa, ein paar Fragen dazu

Themenstarteram 15. September 2016 um 16:17

Guten Tag allerseits,

Meine Mutter hat sich vor ca. einem Jahr einen gebrauchten Fiesta Mk6 Bj 05 bei einem Ford Händler gekauft für ca. 4100€

Das ganze läuft über Finanzierung mit 130€/Monat.

Sprich: Der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank.

Da meine Mutter keine Finanzierung aufnehmen konnte, haben wir das ganze über meinen Opa laufen gelassen(auch weil er dort 22 Jahre gearbeitet hat, war das kein Problem)

Meine Mutter ist nun nicht mehr in der Lage das KFZ zu führen (krankheitsbedingt) und mein Opa hatte nie einen Führerschein. Der einzige Fahrer bin jetzt Ich. Ich bin in einer Ausbildung (750€ netto). Versicherungsnehmer ist meine Mutter.

Wir sind auf das Auto angewiesen, deswegen wollte ich mal einiges erfragen.

Nun folgendes:

  • Gibt es eine Möglichkeit die Finanzierung + Fahrzeug auf mich umschreiben zu lassen?
  • Mein Opa ist seit einigen Wochen im Pflegeheim und ist da auch schon gemeldet. Nun zieht der Staat natürlich alle Vermögenswerte ein um den Aufenthalt dort zu finanzieren. Ist das Auto auch davon betroffen oder können die da nicht dran? (wegen Finanzierung)
  • Kann ich ADAC anmelden, auch wenn das Auto nicht mir gehört?
  • Kann man eine Kopie des Versicherungsvertrages erneut anfordern?

Mir fallen bestimmt noch mehr Fragen ein, diese werde ich dann editieren.

Ich könnte mich jetzt glatt mit Bank, Händler und Versicherung auseinandersetzen, leider fehlt mir dazu die Zeit und wollte vorab schon mal mein Wissen erweitern, damit ich weiß wie ich weiter vorgehen kann.

Wäre echt super wenn mir da wer weiterhelfen könnte. :)

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. September 2016 um 20:44

So, an alle Neun-mal-klugen hier.

Ich muss mich nicht hier nicht beleidigen lassen, danke auch für die netten Sprüche. Sehr schön !

Zur Erklärung: Versuche es so einfach wie möglich zu gestalten für die paar Schlauköpfe hier.

Meine Mutter hat Pflegestufe 2.

Ich bin als Pflegeperson eingetragen. Einfach aus dem Grund weil ich mich dazu entschlossen habe nicht auszuziehen, als das mit meiner Mutter passiert ist.

In dieser Prozedur wo meine meine Mutter die Pflegestufe zugeteilt bekommen hat, wurde uns von dem Sozialdienst des Krankenhauses nahegelegt, anteiliges Pflegegeld zu beantragen.

Dieses Pflegegeld richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit und nach der Pflegestufe. Dazu gibt es gesetzliche Sätze die eingehalten werden müssen.

Das "Pflegegeld" bekommt der jenige, der die Person pflegt. Normalerweise ist das meistens ein Pflegedienst - das Geld würde an denen gehen.

In diesem Fall allerdings brauchten wir den Pflegedienst nur wenige Monate und jetzt nicht mehr. Also wurde ich damals als Pflegeperson eingetragen.

Sprich: Pflegestufe ->Pflegegeld = Lohn

Das Fahrzeug kann mittels Kredit vom Darlehen abgelöst werden.

Danach wird einem automatisch der Fahrzeugbrief zugesandt. Mit diesem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein geht man dann zum Straßenverkehrsamt um das Auto umzumelden.

Ist das passiert, hat mein Opa nie ein Auto besessen. Ergo: Wir können es behalten, da mein Opa rechtlich gesehen kein Eigentümer mehr des Fahrzeugs ist.

Nun wäre ich dann der neue Eigentümer.

Ach, da gibt es auch ein kleines Stichwort zu...Eigentumsvorbehalt, schon mal gehört ?

Da kann man jetzt falsche Tatsachen suchen wie man möchte...so einfach ist das ganze nunmal, da könnt ihr noch so kompliziert denken.

Wart ihr schonmal in einer extremen Notlage !?

Wie soll ich mit meiner Mutter zu den Ärzten kommen die teilweise bis zu 25km entfernt sind ? Taxi ? Bus?...

Man muss auch einkaufen...für 4 Personen und Großeltern bzw nur noch Oma inzwischen.

Ich muss mich um Geschwister, Mutter und Großeltern kümmern. Nebenbei hab ich da noch so 'ne kleine Ausbildung laufen. Sind nur 40/std pro Woche + Schule + Klausurphasen.

Ach ich mach auch noch nebenbei den Handelsassisstenten....ist auch nichts großartiges..

Ich kanns kaum glauben dass ich mich hier überhaupt rechtfertigen muss.

Die meisten von euch haben mir super geholfen und denen bin ich auch echt dankbar.

Die anderen Experten hier, die mich hier aufs übelste beleidigen und keinen Schimmer haben was hier überläuft läuft, können sich gerne verkrümeln hier. Namen muss ich hier bestimmt keine nennen, die jenigen sind bestimmt schon öfters aufgefallen.

Edit:

Aus welchem Grund sollte ich gepfändet werden?

Habe bisher jeden Monat pünktlich die Raten bezahlt...ob das jetzt an Bank A oder an Bank B geht ist doch völlig wurscht.

Dauerauftrag steht, hab also nicht mal die Möglichkeit in Zahlungsverzug zu kommen.

An den Schwarzmaler nochmal: Jeder von uns (nochmal langsam: Meine mutter, meine beiden Geschwister und Ich) haben eine Karte von JEDEM Konto dass wir führen, sodass auch jeder an jedem Konto ran kann.

Wird jetzt Geld benötigt (Schwester will mal rausgehen, Bruder will ein neues Spiel, reichen dir die beispiele?), wird das dann besprochen. Manchmal gehts, manchmal eben nicht. Und das funktioniert super hier.

Niemand geht an ein Konto ohne nicht vorher gefragt zu haben, Ich übrigends auch nicht, falls du mir das jetzt unterstellen willst.

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Ich denke genau das ist das Problem des TE. Wenn der Kredit abgelöst und der Wagen verkauft wird, hat der Opa wohl weniger Vermögen als vorher, aber der TE hat kein Auto mehr.

Und bei der Gesamtkonstellation mit Ausbildung, Erkrankung der Mutter usw. usw. auch keine Chance auf ein Darlehen, um wieder ein Auto anzuschaffen.

Der einzige Weg wäre es, dem Amt klarzumachen, dass der Kredit höher ist als der Wert des Wagens und dass man den Kredit bei Nutzung des Autos gerne so weiterführen möchte - auch um Vorfälligkeitsentgelte, die das Vermögen des Opas zusätzlich mindern würden, zu vermeiden.

Ob sich das Amt drauf einläßt - keine Ahnung aber ich schätze eher nicht.

XF-Coupe

Was bleibt übrig vom Auto, wenn der Kredit höher als der Wert des Autos valutiert? Warum sollte das Amt dieses schlechte Geschäft machen? Das Amt wird den Wert des Autos ins Verhältnis zum Restkredit setzen und somit das Auto nicht als positiven Wert ansehen.

Edit: ich bezog mich auf Berlin-Paul.

Du setzt da auf Vernunft in der Amtsstube. Ein nicht unproblematischer Ansatz. Den Kredit platzen lassen, weil die Heimkosten vorgehen, könnte als sinnvoll angesehen werden. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2016 um 19:07:26 Uhr:

Du setzt da auf Vernunft in der Amtsstube. Ein nicht unproblematischer Ansatz. Den Kredit platzen lassen, weil die Heimkosten vorgehen, könnte als sinnvoll angesehen werden. ;)

Bei dem verhältnismäßig geringen Betrag bezweifle ich, dass das Amt den Krawallweg geht. Aber ganz auszuschließen ist es nicht.

Das Sozialamt kümmert sich überhaupt nicht um das Auto.

Es macht eine Aufstellung der laufenden Einnahmen und des Vermögens des Pflegebedürftigen.

Von Einnahmen können gewisse Ausgaben abgezogen werden, aber keine Kreditabzahlungen.

Ist dieser Betrag kleiner als der Heimbeitrag, hat der Pflegebedürftige auf sein Vermögen zurückzugreifen, falls dieses größer als sein Schonvermögen ist. Kreditbetrag bleibt hiebei unberücksichtigt, da der Steuerzahler nicht für Kredite aufkommt.

Amt rechnet den Betrag aus, den es bezahlen muss, falls kein ausreichendes Vermögen vorhanden. Was mit dem Auto geschieht, ist dem Amt egal.

Wie schon ausgeführt, Bank guckt ggfs. in die Röhre. Heimbezahlung hat Vorrang vor Bedienung eines Autokredites.

O.

Das Sozi geht nunmal erst in Vorlage ... darum ... ;)

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 16. September 2016 um 20:05:10 Uhr:

Das Sozialamt kümmert sich überhaupt nicht um das Auto.

Es macht eine Aufstellung der laufenden Einnahmen und des Vermögens des Pflegebedürftigen.

Von Einnahmen können gewisse Ausgaben abgezogen werden, aber keine Kreditabzahlungen.

Ist dieser Betrag kleiner als der Heimbeitrag, hat der Pflegebedürftige auf sein Vermögen zurückzugreifen, falls dieses größer als sein Schonvermögen ist. Kreditbetrag bleibt hiebei unberücksichtigt, da der Steuerzahler nicht für Kredite aufkommt.

Amt rechnet den Betrag aus, den es bezahlen muss, falls kein ausreichendes Vermögen vorhanden. Was mit dem Auto geschieht, ist dem Amt egal.

Wie schon ausgeführt, Bank guckt ggfs. in die Röhre. Heimbezahlung hat Vorrang vor Bedienung eines Autokredites.

O.

Das klingt so, als hättest Du davon Ahnung. Gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage, wonach die Bank gezwungen werden kann, den Brief trotz Sicherungsübereignung rauszugeben?

Klingt auch nur so.

Das Amt prüft auch im Rahmen des SGB XII die Unterhaltsfähigkeit der Angehörigen. Unterhaltspflichtig sind sie ja auf jeden Fall.

Und dann geht es auch noch um die Leistungen Dritter wie Pflegeversicherung, Rente, etc.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 17. September 2016 um 08:51:00 Uhr:

Klingt auch nur so.

Das Amt prüft auch im Rahmen des SGB XII die Unterhaltsfähigkeit der Angehörigen. Unterhaltspflichtig sind sie ja auf jeden Fall.

Und dann geht es auch noch um die Leistungen Dritter wie Pflegeversicherung, Rente, etc.

Wenn Rente(n) plus Pflegeversicherung plus evtl. sonstige Einnahmen (Zinsen, Miete) plus Vermögen nicht ausreichen den Heimbeitrag zu bezahlen, dann wird vom Sozialamt geprüft, ob die Angehörigen Unterhalt zahlen müssen.

Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, besteht für die Angehörigen keine Unterhaltspflicht und das Sozialamt bezahlt die Differenz zwischen Einkommen des Heimbewohners und des Heimbeitrages.

O.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 16. September 2016 um 21:11:19 Uhr:

 

Gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage, wonach die Bank gezwungen werden kann, den Brief trotz Sicherungsübereignung rauszugeben?

Diese Frage stellt sich hier nicht.

Das Auto ist Vermögen des Opa. Die Tatsache, dass er hierauf Schulden hat, spielt keine Rolle, da im Zivilrecht Schulden nicht zum Vermögen gehören.

Das Sozialamt interessiert sich für das Vermögen des Opas. Ist dieses höher als das Schonvermögen, erhält Opa keine Leistungen vom Sozialamt, bis es aufgebraucht ist. Opa muss aslo den Heimbeitrag selbst aufbringen z.B. durch vorzeitigen Verkauf des Fahrzeuges. Das Sozialamt hat hiermit nichts zu tun.

Vorliegend ist dies alles Theorie, wenn Opa ausser dem Fahrzeug kein Vermögen hat. Wert des Fahrzeuges entspricht etwa dem Schonvermögen.

Hat er weiteres Vermögen, kann er zunächst dieses verbrauchen.

O.

Nun ja. Wenn der Opa gezwungen wird, das Auto zu verkaufen, kann er das aufgrund der Sicherungsübereignung nur, wenn er gleichzeitig den Kredit ablöst. Und schon ist seine Zahlungsfähigkeit weiter vermindert. Insofern sind die Schulden sehr wohl relevant und von Interesse. Aber ich gebe zu, dass ich die rechtlichen Grundlagen dazu nicht kenne. Ich betrachte das nur mit dem gesunden Menschenverstand. Und das könnte der Fehler sein.;)

@go-4-golf Puh ... da hat der Sarkasmusdetektor wohl vergessen, einen Fehlercode zu setzen :D:D:D

am 17. September 2016 um 9:02

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. September 2016 um 10:31:58 Uhr:

 

Das Sozialamt interessiert sich für das Vermögen des Opas. Ist dieses höher als das Schonvermögen, erhält Opa keine Leistungen vom Sozialamt, bis es aufgebraucht ist. Opa muss aslo den Heimbeitrag selbst aufbringen z.B. durch vorzeitigen Verkauf des Fahrzeuges.

Beispiel: Wenn das Fahrzeug verkauft würde und mit dem Verkaufserlös die Restschuld bedient würde und weiter nichts übrig bliebe, wäre damit auch kein Vermögen gebildet ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 17. September 2016 um 10:37:10 Uhr:

Nun ja. Wenn der Opa gezwungen wird, das Auto zu verkaufen, kann er das aufgrund der Sicherungsübereignung nur, wenn er gleichzeitig den Kredit ablöst. Und schon ist seine Zahlungsfähigkeit weiter vermindert. Insofern sind die Schulden sehr wohl relevant und von Interesse. Aber ich gebe zu, dass ich die rechtlichen Grundlagen dazu nicht kenne. Ich betrachte das nur mit dem gesunden Menschenverstand. Und das könnte der Fehler sein.;)

Zwei Fälle bei Verkauf des finanzierten Auto durch Opa:

- Verkaufserlös höher als Restschuld. Opa bleibt noch ein kleines Vermögen

- Verkaufserlös niedriger als Restschuld. Opa hat weiter Schulden bei Bank.

Dies interessiert das Sozialamt nicht. Es interessieren nur Einkünfte des Opa abzgl. gewisser Ausgaben (nicht Schuldzinsen!) und Vermögen (keine Schulden).

Da Zahlung des Heimbeitrages Vorrang vor Zahlung der Bankschulden hat, geht Bank leer aus.

Bank hat Kredit also schlecht abgesichert.

 

Würden die Zinszahlungen/Schulden des Opa bei der Berechnung des Sozialamtes berücksichtigt, müsste das Sozialamt mehr zahlen, also der Steuerzahler die Zinslast/Schulden des Opa tragen. Dass dies nicht sein kann, liegt auf der Hand.

O.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 17. September 2016 um 11:02:08 Uhr:

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. September 2016 um 10:31:58 Uhr:

 

Das Sozialamt interessiert sich für das Vermögen des Opas. Ist dieses höher als das Schonvermögen, erhält Opa keine Leistungen vom Sozialamt, bis es aufgebraucht ist. Opa muss aslo den Heimbeitrag selbst aufbringen z.B. durch vorzeitigen Verkauf des Fahrzeuges.

Beispiel: Wenn das Fahrzeug verkauft würde und mit dem Verkaufserlös die Restschuld bedient würde und weiter nichts übrig bliebe, wäre damit auch kein Vermögen gebildet ...

Gruß

Der Chaosmanager

Genau so ist es.

O.

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