Finanzierung läuft über Opa, ein paar Fragen dazu
Guten Tag allerseits,
Meine Mutter hat sich vor ca. einem Jahr einen gebrauchten Fiesta Mk6 Bj 05 bei einem Ford Händler gekauft für ca. 4100€
Das ganze läuft über Finanzierung mit 130€/Monat.
Sprich: Der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank.
Da meine Mutter keine Finanzierung aufnehmen konnte, haben wir das ganze über meinen Opa laufen gelassen(auch weil er dort 22 Jahre gearbeitet hat, war das kein Problem)
Meine Mutter ist nun nicht mehr in der Lage das KFZ zu führen (krankheitsbedingt) und mein Opa hatte nie einen Führerschein. Der einzige Fahrer bin jetzt Ich. Ich bin in einer Ausbildung (750€ netto). Versicherungsnehmer ist meine Mutter.
Wir sind auf das Auto angewiesen, deswegen wollte ich mal einiges erfragen.
Nun folgendes:
- Gibt es eine Möglichkeit die Finanzierung + Fahrzeug auf mich umschreiben zu lassen?
- Mein Opa ist seit einigen Wochen im Pflegeheim und ist da auch schon gemeldet. Nun zieht der Staat natürlich alle Vermögenswerte ein um den Aufenthalt dort zu finanzieren. Ist das Auto auch davon betroffen oder können die da nicht dran? (wegen Finanzierung)
- Kann ich ADAC anmelden, auch wenn das Auto nicht mir gehört?
- Kann man eine Kopie des Versicherungsvertrages erneut anfordern?
Mir fallen bestimmt noch mehr Fragen ein, diese werde ich dann editieren.
Ich könnte mich jetzt glatt mit Bank, Händler und Versicherung auseinandersetzen, leider fehlt mir dazu die Zeit und wollte vorab schon mal mein Wissen erweitern, damit ich weiß wie ich weiter vorgehen kann.
Wäre echt super wenn mir da wer weiterhelfen könnte. 🙂
Beste Antwort im Thema
So, an alle Neun-mal-klugen hier.
Ich muss mich nicht hier nicht beleidigen lassen, danke auch für die netten Sprüche. Sehr schön !
Zur Erklärung: Versuche es so einfach wie möglich zu gestalten für die paar Schlauköpfe hier.
Meine Mutter hat Pflegestufe 2.
Ich bin als Pflegeperson eingetragen. Einfach aus dem Grund weil ich mich dazu entschlossen habe nicht auszuziehen, als das mit meiner Mutter passiert ist.
In dieser Prozedur wo meine meine Mutter die Pflegestufe zugeteilt bekommen hat, wurde uns von dem Sozialdienst des Krankenhauses nahegelegt, anteiliges Pflegegeld zu beantragen.
Dieses Pflegegeld richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit und nach der Pflegestufe. Dazu gibt es gesetzliche Sätze die eingehalten werden müssen.
Das "Pflegegeld" bekommt der jenige, der die Person pflegt. Normalerweise ist das meistens ein Pflegedienst - das Geld würde an denen gehen.
In diesem Fall allerdings brauchten wir den Pflegedienst nur wenige Monate und jetzt nicht mehr. Also wurde ich damals als Pflegeperson eingetragen.
Sprich: Pflegestufe ->Pflegegeld = Lohn
Das Fahrzeug kann mittels Kredit vom Darlehen abgelöst werden.
Danach wird einem automatisch der Fahrzeugbrief zugesandt. Mit diesem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein geht man dann zum Straßenverkehrsamt um das Auto umzumelden.
Ist das passiert, hat mein Opa nie ein Auto besessen. Ergo: Wir können es behalten, da mein Opa rechtlich gesehen kein Eigentümer mehr des Fahrzeugs ist.
Nun wäre ich dann der neue Eigentümer.
Ach, da gibt es auch ein kleines Stichwort zu...Eigentumsvorbehalt, schon mal gehört ?
Da kann man jetzt falsche Tatsachen suchen wie man möchte...so einfach ist das ganze nunmal, da könnt ihr noch so kompliziert denken.
Wart ihr schonmal in einer extremen Notlage !?
Wie soll ich mit meiner Mutter zu den Ärzten kommen die teilweise bis zu 25km entfernt sind ? Taxi ? Bus?...
Man muss auch einkaufen...für 4 Personen und Großeltern bzw nur noch Oma inzwischen.
Ich muss mich um Geschwister, Mutter und Großeltern kümmern. Nebenbei hab ich da noch so 'ne kleine Ausbildung laufen. Sind nur 40/std pro Woche + Schule + Klausurphasen.
Ach ich mach auch noch nebenbei den Handelsassisstenten....ist auch nichts großartiges..
Ich kanns kaum glauben dass ich mich hier überhaupt rechtfertigen muss.
Die meisten von euch haben mir super geholfen und denen bin ich auch echt dankbar.
Die anderen Experten hier, die mich hier aufs übelste beleidigen und keinen Schimmer haben was hier überläuft läuft, können sich gerne verkrümeln hier. Namen muss ich hier bestimmt keine nennen, die jenigen sind bestimmt schon öfters aufgefallen.
Edit:
Aus welchem Grund sollte ich gepfändet werden?
Habe bisher jeden Monat pünktlich die Raten bezahlt...ob das jetzt an Bank A oder an Bank B geht ist doch völlig wurscht.
Dauerauftrag steht, hab also nicht mal die Möglichkeit in Zahlungsverzug zu kommen.
An den Schwarzmaler nochmal: Jeder von uns (nochmal langsam: Meine mutter, meine beiden Geschwister und Ich) haben eine Karte von JEDEM Konto dass wir führen, sodass auch jeder an jedem Konto ran kann.
Wird jetzt Geld benötigt (Schwester will mal rausgehen, Bruder will ein neues Spiel, reichen dir die beispiele?), wird das dann besprochen. Manchmal gehts, manchmal eben nicht. Und das funktioniert super hier.
Niemand geht an ein Konto ohne nicht vorher gefragt zu haben, Ich übrigends auch nicht, falls du mir das jetzt unterstellen willst.
128 Antworten
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 17. September 2016 um 11:02:25 Uhr:
Zwei Fälle bei Verkauf des finanzierten Auto durch Opa:- Verkaufserlös höher als Restschuld. Opa bleibt noch ein kleines Vermögen
- Verkaufserlös niedriger als Restschuld. Opa hat weiter Schulden bei Bank.
Dies interessiert das Sozialamt nicht. Es interessieren nur Einkünfte des Opa abzgl. gewisser Ausgaben (nicht Schuldzinsen!) und Vermögen (keine Schulden).
Da Zahlung des Heimbeitrages Vorrang vor Zahlung der Bankschulden hat, geht Bank leer aus.
Bank hat Kredit also schlecht abgesichert.
Würden die Zinszahlungen/Schulden des Opa bei der Berechnung des Sozialamtes berücksichtigt, müsste das Sozialamt mehr zahlen, also der Steuerzahler die Zinslast/Schulden des Opa tragen. Dass dies nicht sein kann, liegt auf der Hand.
Sicher kannst Du Deine Ausführungen durch die entsprechenden Passagen aus dem SGB belegen.
Nach meiner Recherche kann nur solches Vermögen berücksichtigt werden, auf das der Empfänger der Sozialhilfe uneingeschränkten Zugriff hat. Sofern Rechte Dritter auf dem Vermögen lasten (z. B. durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung), kann auf dieses Vermögen nicht zugegriffen werden.
Gruß
Der Chaosmanager
Das meinte ich eben mit meiner Frage nach einer Rechtsgrundlage, die die Bank verpflichtet, den Brief rauszugeben. Das Amt kann den Opa auffordern, das Auto zu verkaufen. Es ist ihm aber unmöglich, solange der Opa nicht den Brief hat.
Das Sozi kann ggf. die Anwartschaft auf den Eigentumsrückerwerb am Auto auf sich überleiten. Die Anwartschaft gehört bereits während des Darlehens zum Vermögen vom Opa. Allerdings driftet das hier wieder alles ziemlich ab.
Der Wert der Anwartschaft wird aber vor allem durch den Restdarlehnsbetrag bestimmt und geht daher gegen Null oder ist negativ.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. September 2016 um 11:34:54 Uhr:
Welche Bank finanziert denn, wenn die Sicherheit unterhalb der Valuta liegt?
Erschreckend viele.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 17. September 2016 um 10:10:28 Uhr:
Zitat:
@trouble01 schrieb am 17. September 2016 um 08:51:00 Uhr:
Klingt auch nur so.Das Amt prüft auch im Rahmen des SGB XII die Unterhaltsfähigkeit der Angehörigen. Unterhaltspflichtig sind sie ja auf jeden Fall.
Und dann geht es auch noch um die Leistungen Dritter wie Pflegeversicherung, Rente, etc.
Wenn Rente(n) plus Pflegeversicherung plus evtl. sonstige Einnahmen (Zinsen, Miete) plus Vermögen nicht ausreichen den Heimbeitrag zu bezahlen, dann wird vom Sozialamt geprüft, ob die Angehörigen Unterhalt zahlen müssen.
Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, besteht für die Angehörigen keine Unterhaltspflicht und das Sozialamt bezahlt die Differenz zwischen Einkommen des Heimbewohners und des Heimbeitrages.O.
Als ehemaliger Leiter eines solchen Amtes ist mir dies durchaus bekannt.
Vielen Dank nochmals !
Also heute ist ein Brief gekommen, in dem die Stadt den Kilometerstand und die Kopie des Fahrzeugscheins haben möchte.
Das Auto werden die nicht bekommen, da können die sich noch so auf den Kopf stellen.
Ich fahre kommende Woche zum Amt und mach denen die Situation klar.
Sollte der Fall eintreten, dass das Auto eingezogen wird, werde ich das ganze mit unserem Anwalt klären.
Der Restbetrag vom Auto sollte so bei ca. 2800-3000 liegen. Den genauen Betrag kann ich gerade nicht nennen, da ich die Unterlagen nicht hier habe.
Das wurde damals nur genehmigt, aus dem einfachen Grund, weil mein Opa dort gute 20 Jahre gearbeitet hat und meine Mutter vorher dort alle Autos gekauft hat und wir die Besitzer des Autohauses persönlich kennen.
Ich gehe mal stark davon aus, dass als Sicherheit die Lebensversicherung genommen wurde, das kann ich aber gerade nicht genau sagen.
Um es einfach mal klar auszudrücken - Mein Opa hat mit dem Fahrzeug absolut nichts zu tun, außer dass sein Name im Fahrzeugschein und auf dem Finanzierungsvertrag steht.
Den Betrag zahle ich seit Anfang selber ab, indem das von seinem Konto abgebucht wird und ich ihm das Geld bar gebe. Die ganze Situation ist damals einfach aus einer Notlage entstanden da unser alter Mondeo den Geist aufgegeben hat.
Da kann ich Dir nur den dringenden Rat geben: bevor Du auf's Amt gehst, gehst Du mal auf das nächstgelegene Amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein (Beratungshilfe) und dann ab zu einem Anwalt.
Dies würde ich dem TE auch nahelegen. Und dafür sorgen, dass die Raten jetzt von seinem Konto abgebucht werden bzw. selber Dauerauftrag einrichten und an Kreditgeber überweisen.
Zitat:
@Rocksonix schrieb am 18. September 2016 um 01:53:17 Uhr:
Vielen Dank nochmals !Um es einfach mal klar auszudrücken - Mein Opa hat mit dem Fahrzeug absolut nichts zu tun, außer dass sein Name im Fahrzeugschein und auf dem Finanzierungsvertrag steht.
Und wer steht im Kaufvertrag, der sicherlich auch existiert?
Nochmals:
Das Amt zieht kein Auto ein. Es ermittelt den Wert des Autos und, wenn dieser über dem Freibetrag von 2600€ (bei Verheirateten + ca 600) liegt, kürzt es entsprechend die Zuzahlungen zum Pflegeheimbeitrag. Dann muss Opa die fehlende Summe Differenz aus seinem Vermögen, das nach Feststellungen des Amtes über 2600 liegt, bezahlen. Bezahlt er nicht, kündigt ihm das Heim.
Bank will auch die Kreditraten haben und wenn diese nicht eingehen, wird das Auto von der Bank versilbert, was sicherlich nicht wirtschaftlich ist.
Also:
1. dem Amt klar machen, dass der Wert des Autos nicht über 2600 € liegt
2. die Kreditraten bedienen, wie es schon im vorhergehenden Beitrag angedeutet wurde,
und alles ist gut (vorausgesetzt das auto ist das einzige Vermögen, das Opa besitzt).
Was hier ein RA soll, erschließt sich mir nicht. Dies macht allenfalls Sinn, wenn komplexe Finanzverhältnisse vorliegen.
O.
Dieser Rat richtete sich ja auch an den TE und nicht an Dich. Dass der Pkw bereits zum Abschuss durch das Amt ins Visier genommen wurde, ist Dir anscheinend entgangen. Wer sich da nicht selbst und sicher mit der Materie auskennt, sollte unbedingt eine Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. September 2016 um 14:16:08 Uhr:
Dieser Rat richtete sich ja auch an den TE und nicht an Dich. Dass der Pkw bereits zum Abschuß durch das Amt ins Visier genommen wurde, ist Dir anscheinend entgangen. Wer sich da nicht selbst und sicher mit der Materie auskennt, sollte unbedingt eine Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.
Und wer sich hier nicht auskennt, sollte sich mit Ratschlägen zurückhalten. Ra ist völlig unnütz. Was soll der machen?
Das Amt hat das Auto ins Visier genommen, um das Vermögen des Opas festzustellen. Es fragt die Daten ab, um einen Wert für dieses Fahrzeug zu ermitteln. Woher soll dann das Amt wissen, welchen Wert das Auto hat?
Das Amt macht noch viel mehr, wovon der Te /Opa überhaupt nichts weiß. Es stellt z.b. fest, ob der Opa früher mal Zinsen erhalten hat und fragt dann nach, was mit dem diesen Zinsen zugrundeliegenden Kapital geworden ist.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 18. September 2016 um 14:31:46 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. September 2016 um 14:16:08 Uhr:
Dieser Rat richtete sich ja auch an den TE und nicht an Dich. Dass der Pkw bereits zum Abschuß durch das Amt ins Visier genommen wurde, ist Dir anscheinend entgangen. Wer sich da nicht selbst und sicher mit der Materie auskennt, sollte unbedingt eine Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.Und wer sich hier nicht auskennt, sollte sich mit Ratschlägen zurückhalten. Ra ist völlig unnütz. Was soll der machen?
....
Ich bin einfach zu höflich, Dir dein Nichtauskennen mit irgendeiner Empfehlung zu "beschildern". Du weißt also nicht, was ein Anwalt dem TE nützen könnte. Gut. Aber das ist doch Dein Problem. 😉