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Finanzierung BMW Bank Kündigung Versicherungspaket

Themenstarteram 14. Januar 2020 um 6:55

Hallo zusammen,

ich habe zu dem Thema zwar schon bei Google was erfahren, aber die Themen waren alle schon etwas älter.

Ich wechsel aktuell mein Fahrzeug und bin mit der Finanzierung von BMW auch zufrieden. Jetzt habe ich aber gelesen, dass viele die Ratenschutzversicherung + GAP Versicherung kündigen bzw widerrufen. Hat das in letzter Zeit jemand gemacht und mir schildern, wie es dann abgelaufen ist?

Versicherung läuft über die Allianz. Dort würde ich widerrufen. Kriegt die BMW Bank eine Info und die Raten werden angepasst oder wie?

Der Finanzierungsbetrag liegt bei 27.900 Euro und die Versicherungen kommen mal eben mit 3000 Euro oben drauf. Finde ich schon knackig. Sicherlich haben diese Produkte Ihren Sinn und bieten einen gewissen Schutz ABER ich arbeite zufällig selbst bei der Allianz (aber nicht im Privatkundenbereich, weshalb ich unwissend bin) und bin bestens abgesichert.

Danke euch.

Viele Grüße

Oldwindcorner

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112 Antworten

Jap!

 

Danke!

 

MfG

Moin in die Runde,

eine Frage; die Kündigung oder der Widerruf des Versicherungspaketes, geht das auch bei Leasing?

Danke

Es geht immer dann, wenn das Versicherungspaket (eine oder mehrere Versicherungen) ein rechtlich selbständiger Vertrag (oder mehrere) neben dem eigentlichen Leasingvertrag ist.

Meist daran zu sehen, dass auch separate Unterschriften für den Leasingvertrag einerseits und das Paket andererseits geleistet werden müssen.

am 22. Mai 2021 um 22:41

Ist die BMW-Bank nach so einem erfolgreichen Widerruf durch den Kunden eigentlich nachtragend, d.h. bekommt man z.B. einen Vermerk "Widerrufer!" in seine Kundenakte und beim nächsten Auto dann keinen Kredit mehr?

Die Bank verdient am Kredit warum soll die nachtragend sein?

Weil sie auch an den Versicherungen sehr gut verdient.

 

MfG

Nachdem nun die gesetzliche Begrenzung der Provisionen kommt, dürfte der Drops eh gelutscht sein bzw. Das Raubrittertum ein Ende haben ;)

Naja, 2,5% von der Darlehenssumme ist immer noch eine Stange Geld. Ich hätte nichts gegen ein komplettes Verbot, da es bei Provisionen in allen Branchen so langsam ausartet.

Sorry, aber das ist ziemlich kurz gedacht...

Jede Dienstleistung oder jedes Produkt wird angeboten, um damit Geld zu verdienen. Das muss auch so sein, nennt sich Wertschöpfung. Das ist nicht unlauter.

Es entscheidet zudem jeder Kunde selber, was er wie, wo und zu welchem Preis kauft. Wenn er die Gegenleistung gegeben sieht, dann gibt's auch kein Problem.

Beispiel BU: Bei gleichen Bedingungen bietet Versicherung A die BU für 50.- im Monat an bei internen 3000.- Gesamtkosten. Versicherung B verlangt 55.- Euro bei nur 1000.- internen Kosten. Was machst du? Siehst du...

Es ist eigentlich schon ein Witz, dass die Finanzbranche teilweise ihre Kosten bei den Produkten ausweisen muss.

Man stelle sich vor, der Metzger müsste neben dem Preis für seinen Bierschinken auch seinen Gewinn daran ausweisen. Sagst du dann: Hey, ich will den Bierschinken 20 Cent günstiger, du verdienst zu viel dran!

Oder soll der Staat den maximalen Gewinn am Bierschinken prozentual genauso beschränken?

Viel Erfolg!

Das ist Deine Meinung. Die muss man nur zur Kenntnis nehmen und nicht ausdiskutieren.

Zitat:

@blowfly schrieb am 24. Mai 2021 um 08:32:46 Uhr:

Sorry, aber das ist ziemlich kurz gedacht...

Jede Dienstleistung oder jedes Produkt wird angeboten, um damit Geld zu verdienen. Das muss auch so sein, nennt sich Wertschöpfung. Das ist nicht unlauter.

Welche Wertschöpfung außer der auf seinem Konto begeht ein Makler?

Außer das er wie die Made im Speck zwischen Käufer und Verkäufer sitz macht es was?

Ich müsste das Thema ganz kurz nochmal aufgreifen wenn ihr mir erlaubt.

Wie verhält es sich wenn es sich um eine gewerbliche Finanzierung handelt?

Selbes Recht des Widerrufs etc? Habe leider keine Unterlagen zu beiden (privat/gewerblich) dazu vorliegen wo ich nachsehen könnte ob es hierbei Unterschiede gibt.

Meinen Verkäufer frage ich nicht, dieser empfahl mir einfach nach 6-7 Monaten zu kündigen. -.-

VG

Daniel

Ohne das jetzt im Detail geprüft zu haben: Da das Gesetz (Paragraph 7a, 8 VVG) nur vom „Versicherungsnehmer“ und nicht vom Verbraucher spricht, sollte auch der Gewerbetreibende ein Widerrufsrecht haben.

Seit der Reform des VVG steht das Widerrufsrecht auch juristischen Personen zu und ist nicht auf Verbraucher beschränkt.

Vielen Dank an euch beide!

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