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FIAT Cinquecento - Welche Reifen darf ich fahren (neuer Fahrzeugschein)

Themenstarteram 18. September 2007 um 15:54

Welche Reifen darf ich auf meinem Fiat Cinquecento fahren? Im neuen Fahrzeugschein stehen ja nicht mehr alle Angaben drin, die haben da ja genug weggelassen. Unter Anderem haben sie auch nur noch 1 Reifenpaar stehen gelassen, daher weiß ich jetzt nicht, was ich alles aufziehen darf. Wollte mir Reifen im Internet kaufen, die meisten Händler haben aber keine 135 70 R13. Daher wollte ich mal nach 135 80 R13 schauen, sofern mein Cinque die fahren darf!

Ich habe hier mal den Fahrzeugschein angehängt, vielleicht macht mich ja einer von euch schlauer ;-)

Vielen Dank für die Hilfe!

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19 Antworten

die, die eingetragen sind und alle, die beim cinque ab werk montiert wurden. aber auch nur auf serien-felgen!

ich fahre 145/70 R13 und 165/55 R13 auf dem Cinque... Darf ich auch fahren.

Bei dir werden wohl noch die die 145/70 in der ABE stehen, die 165er waren für den Sporting.

Such dir am besten ein Satz günstige Sporting-Felgen bei Ebay. Darauf kannst du ohne Tachoangleichung u.a. 145/70R13, 165/65R13, 165/55R13, 175/50R13 (mit Kotflügel bördeln) fahren. Von Novitec gibt es dafür ein Gutachten.

Hallo Viprex,

 

wenn in deinem Fahrzeugschein nur die eine Größe z.B. 135 70 R13 eingetragen ist darfst du auch nur diese Reifengröße montieren ! Alles andere, ob nun nach unten oder oben hin abweichend und das gilt für den gesamten Reifenindex (Breite / Querschnitt / Durchmesser) muß leider beim Tüv eingetragen werden da sonst deine Berthiebserlaubnis erlischt. Eben so kann dein Kfz. bei einer Routinekontrolle der Polizei deswegen stillgelegt werden. Was du versuchen kannst ist dir bei der Zulassungsstelle die Reifengrößen die bei der Zulassung deines Kfz. vergessen wurden einzutragen, nachtragen zu lassen. :)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

ZX

Zitat:

Original geschrieben von zx-7-rr

wenn in deinem Fahrzeugschein nur die eine Größe z.B. 135 70 R13 eingetragen ist darfst du auch nur diese Reifengröße montieren !

Zitat:

Errare humanum est.

Zitat:

Original geschrieben von zx-7-rr

wenn in deinem Fahrzeugschein nur die eine Größe z.B. 135 70 R13 eingetragen ist darfst du auch nur diese Reifengröße montieren !

nicht beim neuen Fahrzeugschein.

Hab hier einen Brief von einem '93er 0.9er Cinque liegen.

Da sind neben 135/70 R13 noch 145/70R13 auf Felge 4.00Bx13H oder 5Jx13H2 eingetragen.

Frag bei der Zulassungstelle was du noch fahren darfst oder beim Fiathändler.

Was ich vorher geschrieben habe mit den Sportingfelgen geht natürlich nur mit TÜV-Besuch und Eintrag in die Papiere.

Tja, Der Händler hätte Dir zum Neuwagen ja auch eine CoC bzw. Datenbestätigung nach neuer EU-Norm mit aushändigen müssen. Da sind dann alle für Dein Fahrzeug zulässigen Rad/reifenkombinationen verzeichnet.

Markus

meine schwester abreitet auf der zulassungsstelle und die werden das mehrmals täglich gefragt. ich hab auch nur 155/70R13 im schein stehen, hab aber die felgen vom sporting drauf und war damit schon mehrmals bei der hu und es hat auch noch nie jemanden gestört.

@ fiat5cento

 

wir gehen mal davon aus da hier im Thread nichts anderes vermerkt ist das Viprex einen zwischen 1992–1998 gebauten Cinquecento hat. So mit ein Altfahrzeug also geht's wenn er nicht schon mit neuen Papieren ausgestattet ist mit dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle. Dort wird dann der Brief eingezogen/Entwertet (von Region zu Region unterschiedlich) und er bekommt die neuen Papiere ausgehändigt "Zulassungsbescheinigung Teil 1 u. Teil 2".In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen eigentlich fast alle relevanten Angaben die zuvor auch unter Ziffer 13 im Fahrzeugbrief standen. Wenn dort nun z.B. 135 70 R13 und Wahlweise 135 80 R13 wird das auch auf einem Beiblatt (ähnlich dem alten Schein) übernommen ebenso wie beispielsweise Fahrwerksfedern oder Gruppe A ESD usw. Steht jedoch nur eine Bezeichnung von Reifen im Brief wird auch nur jene übernommen. Leider geschieht auch bei der Zulassungsstelle versehentlich das, daß Beiblatt nicht mitgegeben wird oder es wurde nicht mit ausgedruckt (zum Nachteil des Halters).Fakt ist was nicht eingetragen ist und keine ABE ein E Prüfzeichen oder eine "TÜV Freigabe" besitzt und am Fahrzeug verbaut wird führt unweigerlisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis vom Kfz. :p

 

@ MadMax63

 

neue Zulassungsbescheinigung Teil 1/Teil 2 heilst nicht gleich "Neufahrzeug" das kann ebenso ein "Gebrauchtfahrzeug" sein und da gibt es z.B. von Privat nicht zwingend ein Certificate of Conformity dazu. ;)

 

@ invader22

 

Nur weil der eine Sachverständiege oder Polizeibeamte das bei einer HU/AU Prüfung oder Kontrolle nicht bemerkt oder duldet bedeutet das nicht das es den Gesetzlichenbestimmungen entspricht. Frag doch mal bitte was deine Schwester ihren Kunden als Rat mit auf den Weg gibt würde mich mal interessieren. :)

@zx-7-rr !!

Dir hat man die Schlauheit mit dem Löffel eingetrichtert, so scheint mir das. Deine superschlauen Antworten nerven nicht nur mich, sondern auch etliche andere hier im Forum.

Manchmal ist es einfach besser nichts zu schreiben und sich im Hintergrund zu halten, das trifft für dich zu.

So, das waren jetzt harte Worte, aber ich konnte es mir nicht mehr verkneifen.

Gruß

mopedgoeger

Themenstarteram 24. September 2007 um 16:29

Sorry für die späte Antwort, hatte viel zu tun ;-(

Vielen Dank für alle eure Antworten. Ich habe in der Tat einen alten Cinque, aber schon die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 habe ich hier ja als Datei angehängt, die sollte also jeder gesehen haben. Dort steht ja, wie ihr sehen könnt, nichts von anderen Reifen drin.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 habe ich eben mal rausgwühlt, dort steht auch nichts weiter von weiteren Reifen drin! Besser gesagt, steht dort GAR NICHTS von Reifengrößen drin.

Da ich aber den alten Fahrzeugbrief mitbekommen habe, habe ich mal schnell einen Blick dort reingeworfen: Und siehe da, ich durfte früher auch die 145/70R13 fahren.

Warum die jetzt in den neuen Papieren nicht auftauchen, das weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob ich die jetzt fahren darf, oder nicht... Ich rufe sicherheitshalber mal bei der Zulassungsstelle an und frage nach.

 

Zitat:

Original geschrieben von invader22

die, die eingetragen sind und alle, die beim cinque ab werk montiert wurden. aber auch nur auf serien-felgen!

Woher weiß ich denn, welche alle eingetragen sind? Hast du dir die angehängte Datei angesehen?

 

Zitat:

Original geschrieben von MadMax63

Tja, Der Händler hätte Dir zum Neuwagen ja auch eine CoC bzw. Datenbestätigung nach neuer EU-Norm mit aushändigen müssen. Da sind dann alle für Dein Fahrzeug zulässigen Rad/reifenkombinationen verzeichnet.

Markus

Es handelt sich aber nicht um einen Neuwagen ;-)

 

Zitat:

Original geschrieben von zx-7-rr

wir gehen mal davon aus da hier im Thread nichts anderes vermerkt ist das Viprex einen zwischen 1992–1998 gebauten Cinquecento hat. So mit ein Altfahrzeug also geht's wenn er nicht schon mit neuen Papieren ausgestattet ist mit dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle. Dort wird dann der Brief eingezogen/Entwertet (von Region zu Region unterschiedlich) und er bekommt die neuen Papiere ausgehändigt "Zulassungsbescheinigung Teil 1 u. Teil 2".In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen eigentlich fast alle relevanten Angaben die zuvor auch unter Ziffer 13 im Fahrzeugbrief standen. Wenn dort nun z.B. 135 70 R13 und Wahlweise 135 80 R13 wird das auch auf einem Beiblatt (ähnlich dem alten Schein) übernommen ebenso wie beispielsweise Fahrwerksfedern oder Gruppe A ESD usw. Steht jedoch nur eine Bezeichnung von Reifen im Brief wird auch nur jene übernommen. Leider geschieht auch bei der Zulassungsstelle versehentlich das, daß Beiblatt nicht mitgegeben wird oder es wurde nicht mit ausgedruckt (zum Nachteil des Halters).Fakt ist was nicht eingetragen ist und keine ABE ein E Prüfzeichen oder eine "TÜV Freigabe" besitzt und am Fahrzeug verbaut wird führt unweigerlisch zum erlöschen der Betriebserlaubnis vom Kfz. :p

Gehen wir mal davon aus, dass du die angehängte Datei übersehen hast ;-) Ich bin also schon mit meinem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle gewesen, die haben den Brief entwertet (und mir mitgegeben) und dafür die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt (Teil 1 habe ich ebenso bekommen, einen Scan davon habe ich hier angehängt).

Leider stehen eben nicht mehr die gleichen Angeben in Teil 1 und Teil 2 wie im alten Fahrzeugbrief oder Schein. Und damals auf der Zulassungsstelle haben sie mich auch genau darauf hingewiesen, ich weiß aber nicht mehr, was sie genau gesagt haben, nur, dass seitdem immer wieder Fahrzeugbesitzer nachfragen, was denn nun Sache sei ;-)

Leider wurde auch kein weiteres Beiblatt mitgegeben. sodass ich da nichts weiter nachvollziehen kann.

Jetzt ist hier also keine Angabe über die 2. Reifengröße mehr in Teil 1 oder Teil 2, ich bin mir aber sicher, dass ich dennoch die 2. Reifengrüße fahren darf. Die können das ja nicht mal ebenso einfach unter den Tisch fallen lassen. Die haben dazu also Angaben in deren Datenbank stehen, oder?

Was darf ich denn nun eurer Meinung nach fahren? Ich würde wetten, dass ich die 145'er auch fahren darf, obwohl sie in keiner meiner Zulassungsbescheinigungen auftauchen. Das ist eben das Problem ;-(

Hallo Viprex,

also, du kannst 145/70 R 13 oder auch 155/65 R 13 fahren, auch wenn sie jetzt nicht in den neuen Papieren stehen, sie sind aber Bestandteil der ABE für dein Fahrzeug.

Ich frage morgen meinen Dekra-Prüfer, ob es evtl. noch eine andere Bereifungsmöglichkeit gibt und melde mich nochmal.

Gruß

mopedgoeger

Themenstarteram 24. September 2007 um 17:43

Klasse, das wäre ja wirklich super nett! Danke!

Zitat:

Original geschrieben von zx-7-rr

 

@ invader22

 

Nur weil der eine Sachverständiege oder Polizeibeamte das bei einer HU/AU Prüfung oder Kontrolle nicht bemerkt oder duldet bedeutet das nicht das es den Gesetzlichenbestimmungen entspricht. Frag doch mal bitte was deine Schwester ihren Kunden als Rat mit auf den Weg gibt würde mich mal interessieren. :)

 

Also bevor ich hier einen halben Roman verfasse, klick mal hier. denke mal das wird deine Frage inetwa beantworten!

 

Zudem hab ich mich mal mit einem bekannten vom TÜV darüber unterhalten und es ist wirklich so, dass ALLE Rad/ Reifen-Kombi´s zugelassen sind, die im Serienreifenkatalog stehen! manche Hersteller bieten diesen Katalog sogar schon zum downloadan!

Hallo Viprex,

wie versprochen, hier die Bereifungsmöglichkeiten die vom Hersteller freigegeben sind.

135/70 R 13

145/70 R 13

155/65 R 13

Ist schon so, wie ich gestern schrieb. Diese Reifen sind Bestandteil der ABE und kannst du auch bedenkenlos montieren, da gibt´s auch keinen Stress mit den Herren in grün oder bei der nächsten HU. Nimm die 145/70 R13, da hast du auch eine entsprechende Auswahl.

Grüße aus Unterfranken

Mopedgoeger

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