ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Fiamm Drucklufthörner erlaubt?

Fiamm Drucklufthörner erlaubt?

Themenstarteram 14. Februar 2019 um 16:13

Moin.

ich habe mir von Hersteller Fiamm ein Drucklufthörnerset in mein Auto eingebaut.

Das mitgelieferte Relais hab ich natürlich nicht mit verbaut, da ich weiß, dass in Deutschland keine Melodien erlaubt sind.

Hörner und Kompressor haben E-Prüfzeichen. Ist das dann erlaubt oder könnte es da Probleme mit dem TÜV geben bzw erlischt sogar die Betriebserlaubnis?

Hupe
Beste Antwort im Thema
am 16. Februar 2019 um 6:23

unser Forenclown schelle1 ist wieder aktiv,und wie immer mit seinen schon legendären sinnfreien Beiträgen,Respekt!

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten

Der Prüfer hupt auch einmal, um festzustellen, ob die Hupe funktioniert. Wobei mehrere gleichzeitig hupende Hupen immer als 1 Hupe gelten. Wie viele Hupen-Systeme (im der StVZO als "Einrichtung" benannt) verbaut sind, ist dem Prüfer egal, wenn sie durch einen Umschalter voneinander getrennt sind.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Februar 2019 um 13:39:07 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 14. Februar 2019 um 23:02:31 Uhr:

Führe dir mal den §55 StVZO, Einrichtungen für Schallzeichen zu Gemüte! Steht alles drin.

Was Fanfaren außerhalb Ortschaften betrifft, ist mir von früher noch die sogenannte Überlandhilfe ein Begriff. …

Da steht auch deine "Überlandhilfe" drin …

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Februar 2019 um 13:39:07 Uhr:

Zitat:

§55 Einrichtungen für Schallzeichen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben […] Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. ….

Gab’s auch im Mercedes-Benz /8 als Zubehör ab Werk zum Umschalten.

Huch, ja, die blöde Autokorrektur! Überlandhupen natürlich! :D

Das im Paragrafen 55 bezieht sich aber nach meinem Verständnis auf Sondersignale von Einsatzfahrzeugen.

Nö, gilt für alle Kfz. Folgetonhörner sind in Abs. 3 geregelt:

Zitat:

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein.

Themenstarteram 15. Februar 2019 um 22:00

Okay mal angenommen, der Prüfer beanstandet das - fällt man dann durch die HU durch oder ist das ein geringer Mangel?

Oder sollte ich einfach, bevor ich zur HU fahre die Kabel vom Kompressor abziehen, sodass nur noch die Werkshupen ertönen? Ich glaube nicht dass der Prüfer mit einer Taschenlampe durch den Kühlergrill schaut oder?

Weil ich hab die Hupen schwarz lackiert, sodass diese nicht so durch den Kühlergrill "leuchten"

Die Geschichte mit dem Umschalter ist für mich jedenfalls keine Option, da ich nicht innen an den Kabeln rumfummeln will und kann. Denn das wäre wohl mit einer Menge Aufwand verbunden da ich ja dann das Armaturenbrett ausseinander nehmen müsste. Vielleicht sogar auch noch Airbag ausbauen oder sowas.

->Also wie gesagt, keine Option

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Februar 2019 um 14:59:19 Uhr:

Der Prüfer hupt auch einmal, um festzustellen, ob die Hupe funktioniert. Wobei mehrere gleichzeitig hupende Hupen immer als 1 Hupe gelten. Wie viele Hupen-Systeme (im der StVZO als "Einrichtung" benannt) verbaut sind, ist dem Prüfer egal, wenn sie durch einen Umschalter voneinander getrennt sind.

Oder verstehe ich das dann richtig, dass in meinem Fall die Hupen als EINE Signalanlage gelten, da ja alle gleichzeitig durch die Hupe am Lenkrad betätigt werden?

Wenn gleichzeitig alle Hupen hupen, dann ist das 1 "Einrichtung". Diese muss die maximale Lautstärke einhalten. Aus wie vielen Einzelhupen die besteht, ist laut StVZO egal. Ob es hier irgendwelche Ausführungsverordnungen gibt, die das im Einzelnen regelt oder einschränkt, weiß ich aber nicht. Ruf einfach beim TÜV an, dann weißt du es sicher.

Themenstarteram 15. Februar 2019 um 23:21

Zitat:

[ ...]Ruf einfach beim TÜV an, dann weißt du es sicher.

Auf die einfachste Lösung kommt man manchmal einfach nicht von selbst :D

 

Nebenher des Themas implizieren mich jene Gedanken: Der Mensch wird als vernunftbegabt artikuliert.

Warum benötigt es dann überhaupt Paragraphen-Gesetze-Verbote-Richtlinien-Überwachung-Geheimdienste-...und noch unzählig vieles mehr :confused: Mit Vernunft und Verstand, könnte das doch jeder selbst regeln !!? :confused:

Wieviel Vernunft steckt in hundert verschiedenen falschen Meinungen. :confused:

In dieser evolutionsbedingten schleichenden Indoktrination, ist das Ergebnis leider nicht verhandelbar...labern kann aber (noch (eingeschrängt)) jeder.

am 16. Februar 2019 um 6:23

unser Forenclown schelle1 ist wieder aktiv,und wie immer mit seinen schon legendären sinnfreien Beiträgen,Respekt!

...Damit räumst du dir ja selbst ein, daß du der Vernunft nicht mächtig bist. :cool:

am 16. Februar 2019 um 13:34

Zitat:

@schelle1 schrieb am 16. Februar 2019 um 14:19:13 Uhr:

...Damit räumst du dir ja selbst ein, daß du der Vernunft nicht mächtig bist. :cool:

und wieder ein sinnfreier Beitrag von ihm,aber so langsam wird es langweilig schelle1,lasse dir mal was neues einfallen sonst wirst du es hier im Forum als Clown schwer haben!!

Zitat:

@bme420 schrieb am 15. Februar 2019 um 23:00:03 Uhr:

Okay mal angenommen, der Prüfer beanstandet das - fällt man dann durch die HU durch oder ist das ein geringer Mangel?

illegal gebastelte Sachen sind mit ganz wenigen Ausnahmen immer erheblich...

Zitat:

Oder sollte ich einfach, bevor ich zur HU fahre die Kabel vom Kompressor abziehen, sodass nur noch die Werkshupen ertönen?

Warum klemmst du nicht einfach die serienmäßigen Hupen ab, wenn du das Drucklufthorn betreiben willst?

Dann musst du vor der HU auch nichts ändern.

Zitat:

Ich glaube nicht dass der Prüfer mit einer Taschenlampe durch den Kühlergrill schaut oder?

Eine Sichtprüfung des Motorraums gehört schon zur HU, ob die Anlage dabei auffällt ist aus der Ferne natürlich schlecht zu sagen.

Zitat:

Oder verstehe ich das dann richtig, dass in meinem Fall die Hupen als EINE Signalanlage gelten, da ja alle gleichzeitig durch die Hupe am Lenkrad betätigt werden?

Sowohl die serienmäßigen Hupen als auch die Fiamm-Anlage sind jeweils für sich als eine Anlage geprüft und genehmigt, damit sind es zwei parallel betriebene Anlagen, also unzulässig.

Ich frag mich gerade, was der TÜV bei der Prüfung "Hupe" in einer Halle macht, wenn du ganz vorschriftsmäßig dein Drucklufthorn umschaltbar verkabelt hast: https://youtu.be/icnRMW6P9nc?t=102

Ich nehme an, du wirst so lange durchfallen bis sein Tinnitus verschwunden ist....

Was er macht? Wenn es ihm zu laut erscheint, macht er eine Geräuschmessung. Die Prüfer bei "meinem" TÜV hupen aber immer außerhalb der Halle …

Themenstarteram 17. Februar 2019 um 19:33

Gestern habe ich PDC bei meinem Auto nachgerüstet. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich das Relais der Hupen doch nicht weggeschmissen habe. Ich habe es in meiner "Elektro-Kram-Schublade" gefunden. Deshalb hier Fotos vom besagten Relais.

Relais
Relais

Das ist erwartungsgemäß ein ganz normales Lastrelais.

Das macht ganz bestimmt keine Folge verschieden hoher Töne ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Fiamm Drucklufthörner erlaubt?