Feuerwehrzufahrt und Abstände
Guten Tag Ihr lieben,
als ich heute Mittag meine Jungs zum Fussball gebracht habe, standen zwei Leute vom Ordnungsamt vor meinem Auto und Fotografierten es fleißig und haben sich mein Nummernschild notiert. Auf nachfragen warum Sie das machen, antwortete man mir, dass ich in einer Feuerwehrzufahrt parke. Auf meine Nachfrage wie denn der Mindestabstand ist, an den ich mich halten muss damit ich dort auch parken darf, wurde ich nur doof angeguckt und die beiden Herren verschwanden in Ihrem Auto.
Ich habe euch eine Zeichnung gemacht, ist zwar nicht die beste aber es erklärt die örtlichen Gegebenheiten. Also ich stand wie auf der Zeichnung mind. 15 Meter vor dem Schild auf der linken Seite. Zu den Parkbuchten war genug platz dass man dort ungehindert ein und ausfahren konnte.
Die Frage ist, wie weit darf ich vor dem Schild parken ohne dass man mir was kann?! Auf dem Schild ist kein Siegel der Stadt oder sonstiges. Auch ist dort nirgends dieses Rot umrandetet Schild angebracht wo in dicken schwarzen Buchstaben "Feuerwehrzufahrt" drauf steht.
Ist ist auch Parkverbotschild aufgestellt, dass es unterbietet auf der linken Seite zu parken.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von marapale
Leider blieb mir auch nicht viel Zeit um mit Ihnen zu diskutieren da ich wie erwähnt zum Fussball musste.
DAS ist die Aussage die MIR den Kamm schwillen lässt. So was hört meine Schwester täglich, weil sie wegen Falschparkern vor der Schule (Eltern die eben Ihre Kinder in die Schule bringen MÜSSEN) mit ihrem Schulbus nicht halten kann und dann von Anwohner angepfiffen wird.
Du MUSSTEST zum Fußball ... und das setzt denn automatisch alle Regeln außer Betrieb, nebst Behinderung der Feuerwehr- und Rettungszufahrt? Was wäre, wenn du in einer zugeparkten Straße wohnen würdest und der Rettungsdienst oder die Feuerwehr käme nicht schnell genug durch oder würde behindert? Du oder Angehörige kämen dadurch zu Schaden oder gar ums Leben. Würdest du dem Falschparker, der unbedingt zum Fußball MUSSTE noch einen Orden verleihen?
Denk mal drüber nach ...
Ob du an der Stelle PARKEN durftest, kann ich nicht beurteilen, würde allerdings eher NEIN sagen, weil du entgegen der Fahrtrichtung parkst. Das alleine koste bereits ein Ticket.
Sei froh, falls du wirklich die Feuerwehrzufahrt blockiert hättest, wie der SKODA, dass du nicht abgeschleppt wurdest. Das geht in solchen Fällen ganz fix.
Trotz allem wünsche ich dir heil aus der Sache raus zu kommen. Aber ... BITTE ... lass in Zukunft die Sprüche ... ich MUSSTE ... zum Fußball, in der Nase bohren, pinkeln, in deinem eigene Interesse. Sag' statt dessen, ich WOLLTE zum Fußball ... Merkst du den kleinen aber feinen Unterschied? Du MUSST mal sterben ... irgendwann 😛
88 Antworten
DAS ist doch mal eine Maßnahme. Die aber leider nicht die vielen Falschparker erreichen wird 🙁
Wenn du daran denkst nachzufragen, dann würde mich mal interessieren wie viel Platz so eine Drehleiter benötigt (außer den Stützen). Denn, die meisten Menschen kennen vielleicht eine Drehleiter aus dem Fernsehen. Nur dürften die wenigsten die auch mal in Aktion gesehen haben und eben auch wissen wie viel Platz dafür benötigt wird (Nicht nur für die Stützen 😛).
Ich wüsste jetzt keine gesetzlich geregelten Mindestabstände. Jedoch heisst es in Paragraph 12, Abs. 1 der StVO dass das halten und parken in und VOR Feuerwehrzufahrten verboten ist. Du parktest davor. Es muss eine ungehinderte Zufahrt erfolgen können. Der Rest dürfte evt. Auslegungssache sein. Solltest Du eine OWI bekommen oder gar ein Bußgeld wurde ich persönlich es jedenfalls nicht drauf ankommen lassen und zahlen. Vor allem aber daraus lernen und an solchen Stellen niemals parken ! Eine Drehleiter braucht schon Platz. Mind 10 Meter Fahrzeuglänge und einseitig abgestützt mind 5 Meter breite. Dann noch auf die andere Seite einen kleinen Schwenkradius fur den Leiterpark. Dann sind wir aber schon beim Minimum.
Moin,
so sinnvoll und nützlich der Gedanke, der hinter dieser Beschilderung steht auch sei, es ist keider kein amtliches Schild 🙄
Rechtlich könnte auch auch der Weg zur nächsten Toilette draufstehen 😁
Diesen ´privaten ´Hinweisen werden im öffentlichen Verkehrsraum üblicherweise durch Sperrflächen und/oder Halteverbote deutlich Geltung verschafft.
Hier scheinen diese zu fehlen.
www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/alle/merkblatt_zufahrten.pdf
Gruß
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DANKE für den Hinweis!
DAS ist genau DIE Info die ich meinte, die man aber nirgendwo findet und die die wenigsten kennen (dürften). Demnach müsste in der Zufahrt zu den Gebäuden ein Halteverbot etc. bestehen. Ist dem NICHT so ist der/die Gebäudeverwaltung zuständig das zu ändern bzw. einzurichten. Ist da nun aber nichts, würde ich auch ein eventuelles Ticket nicht zahlen mit einem entsprechenden Hinweis natürlich.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Es geht darum, dass ein bestimmter Platz zum ausfahren der Stützen verbleiben MUSS. DAS ist was 99% der Verkehrsteilnehmer GARANTIERT nicht wissen.
Eine solche Vorschrift gibt es auch im Verkehrsrecht nicht.
Wenn eine Durchfahrtsbreite von 3,10 m (bzw. in Kurven oder Verschwenkungen entsprechend mehr) frei bleibt, ist verkehrsrechtlich alles in Ordnung. Wenn für den Brandschutz mehr Platz benötigt wird, muss ein entsprechendes Halteverbot angeordnet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wenn du daran denkst nachzufragen, dann würde mich mal interessieren wie viel Platz so eine Drehleiter benötigt (außer den Stützen). Denn, die meisten Menschen kennen vielleicht eine Drehleiter aus dem Fernsehen.
Eine handelsübliche Drehleiter ist 10 Meter lang und 2,35 bis 2,55 Meter breit (und etwas über 3 Meter hoch). Damit braucht sie zum Fahren etwa so viel Platz wie ein normaler Bus.
Mit Stützen ist sie übrigens maximal 4,50 m breit, die meisten Fahrzeuge können aber auch schon bei geringeren Abstützbreiten (2,70 m ist ein übliches Mindestmaß) arbeiten, aber mit stark eingeschränkter seitlicher Reichweite.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Mit Stützen ist sie übrigens maximal 4,50 m breit,
aktuelle modelle liegen bei irgendwas um die 4,8m bis 5,2m in vollabstützung - ältere ohne weiteres die von mir angesprochenen 5,5m!
Die Frage war aber doch: Wer als normaler Verkehrsteilnehmer WEISS sowas?
Deshalb liegt es doch im Interesse der Behörden und der Anwohner das da Platz bleibt, oder? Ergo entsprechende Maßnahmen wie Halteverbot oder gezackte Linie. Ansonsten KEIN Ticket ... 😛
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Die Frage war aber doch: Wer als normaler Verkehrsteilnehmer WEISS sowas?
Deshalb liegt es doch im Interesse der Behörden und der Anwohner das da Platz bleibt, oder? Ergo entsprechende Maßnahmen wie Halteverbot oder gezackte Linie. Ansonsten KEIN Ticket ... 😛
Darf ich Dich mal erinnern:
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Darf ich mal auf die Eingangsfrage antworten? DANKE! Denn, ich bin gerade die hiesige Durchgangsstraße einmal rauf und runter gefahren. Dienstlich quasi, weil ich einen Fahrgast nach Hause bringen musste. Mit den 28m könnte hinkommen. Ein Schild nach dem anderen ... Wenn ich da an Dänemark denke ... Nur soviel Schild wie eben nötig. Kommst du dann zurück über die Grenze wirst du gleich von dem Schilderwald quasi erschlagen. Das ist doch schon krank und viele Autofahrer sind einfach überfordert. Keine Ahnung wie groß das Aufnahmevermögen von Verkehrsteilnehmern pro Sekunde ist. Aber, muss man sich wirklich noch über manches Fehlverhalten wundern?
Stammt aus dem Thread "Statistisch gesehen steht alle 28 Meter in D ein Verkehrsschild" :-)
Also ich finde die Regelung dass in und VOR Feuerwehrzufahrten nicht gehalten und geparkt werden darf und eine UNGEHINDERTE Zufahrt erfolgen können muss mehr als ausreichend. Der Rest ist einfach gesunder Menschenverstand und wenigstens etwas mitdenken. Selbst wenn Du die Abstände gewusst hättest, ich traue mich Dir zu unterstellen dass Du dann bestimmt nicht mit dem Metermaß ausgemessen hättest und Dich dann absolut exakt so hingestellt hättest dass die Abstände eingehalten werden, dass schaffen die meisten nichteinmal bei der ca. 3 Meter Mindestfahrbahnbreite die immer verbleiben muss :-)
Wenn Dein Bild anzeigt, daß Du dort gestanden hast, wo in der Verlängerung dieser Feuerwehrzufahrt vor den Parkbuchten 2 rechteckige Kästchen sind, dann sollte man meinen können, daß Du da gar nicht stehen darfst.
1.) Du würdest die Zufahrt zur Feuerwehrzufahrt behindern;
2.) Du behinderst garantiert Nutzer der offiziellen Parkbuchten;
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Darf ich Dich mal erinnern:Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Die Frage war aber doch: Wer als normaler Verkehrsteilnehmer WEISS sowas?
Deshalb liegt es doch im Interesse der Behörden und der Anwohner das da Platz bleibt, oder? Ergo entsprechende Maßnahmen wie Halteverbot oder gezackte Linie. Ansonsten KEIN Ticket ... 😛
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Stammt aus dem Thread "Statistisch gesehen steht alle 28 Meter in D ein Verkehrsschild" :-)Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Darf ich mal auf die Eingangsfrage antworten? DANKE! Denn, ich bin gerade die hiesige Durchgangsstraße einmal rauf und runter gefahren. Dienstlich quasi, weil ich einen Fahrgast nach Hause bringen musste. Mit den 28m könnte hinkommen. Ein Schild nach dem anderen ... Wenn ich da an Dänemark denke ... Nur soviel Schild wie eben nötig. Kommst du dann zurück über die Grenze wirst du gleich von dem Schilderwald quasi erschlagen. Das ist doch schon krank und viele Autofahrer sind einfach überfordert. Keine Ahnung wie groß das Aufnahmevermögen von Verkehrsteilnehmern pro Sekunde ist. Aber, muss man sich wirklich noch über manches Fehlverhalten wundern?Also ich finde die Regelung dass in und VOR Feuerwehrzufahrten nicht gehalten und geparkt werden darf und eine UNGEHINDERTE Zufahrt erfolgen können muss mehr als ausreichend. Der Rest ist einfach gesunder Menschenverstand und wenigstens etwas mitdenken. Selbst wenn Du die Abstände gewusst hättest, ich traue mich Dir zu unterstellen dass Du dann bestimmt nicht mit dem Metermaß ausgemessen hättest und Dich dann absolut exakt so hingestellt hättest dass die Abstände eingehalten werden, dass schaffen die meisten nichteinmal bei der ca. 3 Meter Mindestfahrbahnbreite die immer verbleiben muss :-)
Warst du schon mal in Dänemark??? Da stehen Schilder wo es nötig ist, auch Halte- oder Parkverbote insbesondere dort, wo ein Rettungsweg ist. Trotzdem sind es nicht so viele Schilder wie hier. Und, wenn ich hier in der Siedlung sehe wo Autos geparkt stehen ... Ok, ist nicht mein Problem, zum Glück! Aber, ich habe eine Idee, ich drucke deinen Beitrag aus und klemme den hinter die Wischer der Falschparker. Mal sehen wie viele gesunden Menschenverstand haben ... Ok?😛
Moin!
Wenn man nur ein wenig mitdenkt, erübrigt sich die Diskussion.
Wie soll denn an Vectra und Skoda ein größeres Feuerwehrfahrzeug vorbeifahren und dann noch agieren (Drehleiter o.ä.) können?
Dass man dort nicht parkt, ist einfach klar.
Im Sinne der Anwohner sei dem TE ein knackiges Ticket und ein wenig Einsicht vergönnt.
M. D.
Hallo, ich habe für folgendes parken (vor unserer Hauseinfahrt und neben einer Feuerwehrzufahrt) ein Knöllchen über 35 € bekommen. Wie man auf dem Foto sieht ist die Zufahrt zur Feuerwehrzufahrt wesentlich breiter als die eigentliche Torzufahrt.
Macht es aus eurer Sicht Sinn hier einen Einspruch einzulegen?
Danke und Grüße
Du blockierst die Nutzung der linken Zufahrt. Die Tatbestandsnummer wird im Bescheid sicherlich genant sein. Schau mal den Text dazu im Bußgeldkatalog nach.