Feuerwehrzufahrt und Abstände
Guten Tag Ihr lieben,
als ich heute Mittag meine Jungs zum Fussball gebracht habe, standen zwei Leute vom Ordnungsamt vor meinem Auto und Fotografierten es fleißig und haben sich mein Nummernschild notiert. Auf nachfragen warum Sie das machen, antwortete man mir, dass ich in einer Feuerwehrzufahrt parke. Auf meine Nachfrage wie denn der Mindestabstand ist, an den ich mich halten muss damit ich dort auch parken darf, wurde ich nur doof angeguckt und die beiden Herren verschwanden in Ihrem Auto.
Ich habe euch eine Zeichnung gemacht, ist zwar nicht die beste aber es erklärt die örtlichen Gegebenheiten. Also ich stand wie auf der Zeichnung mind. 15 Meter vor dem Schild auf der linken Seite. Zu den Parkbuchten war genug platz dass man dort ungehindert ein und ausfahren konnte.
Die Frage ist, wie weit darf ich vor dem Schild parken ohne dass man mir was kann?! Auf dem Schild ist kein Siegel der Stadt oder sonstiges. Auch ist dort nirgends dieses Rot umrandetet Schild angebracht wo in dicken schwarzen Buchstaben "Feuerwehrzufahrt" drauf steht.
Ist ist auch Parkverbotschild aufgestellt, dass es unterbietet auf der linken Seite zu parken.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von marapale
Leider blieb mir auch nicht viel Zeit um mit Ihnen zu diskutieren da ich wie erwähnt zum Fussball musste.
DAS ist die Aussage die MIR den Kamm schwillen lässt. So was hört meine Schwester täglich, weil sie wegen Falschparkern vor der Schule (Eltern die eben Ihre Kinder in die Schule bringen MÜSSEN) mit ihrem Schulbus nicht halten kann und dann von Anwohner angepfiffen wird.
Du MUSSTEST zum Fußball ... und das setzt denn automatisch alle Regeln außer Betrieb, nebst Behinderung der Feuerwehr- und Rettungszufahrt? Was wäre, wenn du in einer zugeparkten Straße wohnen würdest und der Rettungsdienst oder die Feuerwehr käme nicht schnell genug durch oder würde behindert? Du oder Angehörige kämen dadurch zu Schaden oder gar ums Leben. Würdest du dem Falschparker, der unbedingt zum Fußball MUSSTE noch einen Orden verleihen?
Denk mal drüber nach ...
Ob du an der Stelle PARKEN durftest, kann ich nicht beurteilen, würde allerdings eher NEIN sagen, weil du entgegen der Fahrtrichtung parkst. Das alleine koste bereits ein Ticket.
Sei froh, falls du wirklich die Feuerwehrzufahrt blockiert hättest, wie der SKODA, dass du nicht abgeschleppt wurdest. Das geht in solchen Fällen ganz fix.
Trotz allem wünsche ich dir heil aus der Sache raus zu kommen. Aber ... BITTE ... lass in Zukunft die Sprüche ... ich MUSSTE ... zum Fußball, in der Nase bohren, pinkeln, in deinem eigene Interesse. Sag' statt dessen, ich WOLLTE zum Fußball ... Merkst du den kleinen aber feinen Unterschied? Du MUSST mal sterben ... irgendwann 😛
88 Antworten
Links gibt es keine Zufahrt (gehört zu unserem Haus). Da kommt die Feuerwehr nur 2 m weit und würde dann vor Mülltonnen stehen. Unser Hauseigentümer nutzt die 2 m ab und an zum parken seines KFZ. Unser Haus hat keine Feuerwehrzufahrt. Nur das rechte Haus hat eine Zufahrt
Ob das eine Feuerwehrzufahrt ist oder nicht, das ist tatsächlich egal. Es ist offensichtlich eine Zufahrt und diese wird durch Dein Fahrzeug behindert. Wäre die "Knöllchenbeauftragte" von einer Feuerwehrzufahrt ausgegangen, wäre ganz sicher abgeschleppt worden.
Aber darf man denn als Hausbesitzer nicht vor seiner eigenen Zufahrt /Einfahrt parken??
Die FeuerwehrZufahrt des Nachbars blieb ja frei.
Nicht auf öffentlichem Grund. Evtl. entfällt die Behinderung aber der Grundverstoß bleibt. Er ist hier nicht der Eigentümer. Damit bleibt auch die Behinderung stehen.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. März 2018 um 10:13:30 Uhr:
Nicht auf öffentlichem Grund. Evtl. entfällt die Behinderung aber der Grundverstoß bleibt. Er ist hier nicht der Eigentümer. Damit bleibt auch die Behinderung stehen.
Richtig!! Ausfahrt bleibt Ausfahrt, ob da jetzt immer jemand aus.-reinfährt oder nur gelegendlich ist egal. Woher soll der Knöllchenverteiler auch wissen, wem das Auto das die Ausfahrt blockiert gehört.
Natürlich darf man auf öffentlichem Grund vor seiner eingenen Einfahrt parken. Hier sind ja wieder richtige Verkehrsexperten unterwegs. Auch Tickets kann man mit der richtigen Begründung abwehren.
Und die "Abwehr" erfolgt durch Zahlung des Bußgeldes. 🙄
Armseelig wie immer ...
Paul, wenn du keine Ahnung hast, dann lasse doch die Finger von der Tatstaur. Mach dich schlau und dann kannst du dich gerne noch einmal dazu melden.
Zitat:
@Monosde schrieb am 20. März 2018 um 21:16:33 Uhr:
Hallo, ich habe für folgendes parken (vor unserer Hauseinfahrt und neben einer Feuerwehrzufahrt) ein Knöllchen über 35 € bekommen. Wie man auf dem Foto sieht ist die Zufahrt zur Feuerwehrzufahrt wesentlich breiter als die eigentliche Torzufahrt.
Macht es aus eurer Sicht Sinn hier einen Einspruch einzulegen?Danke und Grüße
Die Feuerwehrzufahrt ist frei und wenn Du vor deiner eigenen Zufahrt parkst würde Ich das auch nicht bezahlen.
Es sei denn, es wurde noch gegen was Anderes verstoßen.
Führt die Feuerwehrzufahrt hier noch weiter hinter das Haus in einen größeren Hof, weil sonst macht diese Feuerwehrzufahrt überhaupt gar keinen Sinn !
Chrissi, wer hier kein Wissen hat, das sieht wirklich jeder.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. März 2018 um 10:45:52 Uhr:
Chrissi, wer hier kein Wissen hat, das sieht wirklich jeder.
Dann kannst Du ja dein Wissen sicherlich begründen ?!
Ich meinte den acc über dem Deinen.
Begründung siehe oben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. März 2018 um 10:50:26 Uhr:
Ich meinte den acc über dem Deinen.Begründung siehe oben.
Wenn Du diese Begründung gemeint hast... ?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. März 2018 um 09:50:19 Uhr:
Ob das eine Feuerwehrzufahrt ist oder nicht, das ist tatsächlich egal. Es ist offensichtlich eine Zufahrt und diese wird durch Dein Fahrzeug behindert. Wäre die "Knöllchenbeauftragte" von einer Feuerwehrzufahrt ausgegangen, wäre ganz sicher abgeschleppt worden.
Ich kenne die Gegebenheiten dort vor Ort nicht, aber wenn diese Feuerwehrzufahrt nicht noch weiter um das Gebäude herum führt und in einem großen Hinterhof endet, dann würde Ich schon allein aus einsatz und sicherheitstaktischen Gründen da definitiv nicht rein fahren.
Auch wenn der Hausbesitzer sich nicht behindert fühlt? Die Feuerwehrzufahrt (rechts) besteht erst seit 4 Monaten. Vorher gab es nie Probleme. Auf dem Knöllchen steht auch parken vor der Einfahrt, was aber nicht stimmt. Ich stehe meines Erachtens daneben und nicht davor. Wenn die Feuerwehr nicht an dem Auto vorbeikommt, kommt sie auch nicht durch die Feuerwehreinfahrt. Die Einfahrt führt meines Wissens in den Hinterhof des rechten Hauses. Bei uns führt nichts nach hinten, nur ein Fußweg. Das Einfahrt freihalten Schild gehört auch dem Nachbarhaus (rechts). Der Hausbesitzer ist wie der Typ mit den Kirschen aus der alten Allianz Werbung.
"Monosde" parkt hier offensichtlich vor einer Ausfahrt dessen Hausbesitzer wie er selbst beschreibt nicht ist. Weiter oben schreibt er selbst das da ab und zu der Hausbesitzer sein Auto parkt. Ergo ist es eine Ausfahrt die Er behindert.