Feuerwehrzufahrt und Abstände
Guten Tag Ihr lieben,
als ich heute Mittag meine Jungs zum Fussball gebracht habe, standen zwei Leute vom Ordnungsamt vor meinem Auto und Fotografierten es fleißig und haben sich mein Nummernschild notiert. Auf nachfragen warum Sie das machen, antwortete man mir, dass ich in einer Feuerwehrzufahrt parke. Auf meine Nachfrage wie denn der Mindestabstand ist, an den ich mich halten muss damit ich dort auch parken darf, wurde ich nur doof angeguckt und die beiden Herren verschwanden in Ihrem Auto.
Ich habe euch eine Zeichnung gemacht, ist zwar nicht die beste aber es erklärt die örtlichen Gegebenheiten. Also ich stand wie auf der Zeichnung mind. 15 Meter vor dem Schild auf der linken Seite. Zu den Parkbuchten war genug platz dass man dort ungehindert ein und ausfahren konnte.
Die Frage ist, wie weit darf ich vor dem Schild parken ohne dass man mir was kann?! Auf dem Schild ist kein Siegel der Stadt oder sonstiges. Auch ist dort nirgends dieses Rot umrandetet Schild angebracht wo in dicken schwarzen Buchstaben "Feuerwehrzufahrt" drauf steht.
Ist ist auch Parkverbotschild aufgestellt, dass es unterbietet auf der linken Seite zu parken.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von marapale
Leider blieb mir auch nicht viel Zeit um mit Ihnen zu diskutieren da ich wie erwähnt zum Fussball musste.
DAS ist die Aussage die MIR den Kamm schwillen lässt. So was hört meine Schwester täglich, weil sie wegen Falschparkern vor der Schule (Eltern die eben Ihre Kinder in die Schule bringen MÜSSEN) mit ihrem Schulbus nicht halten kann und dann von Anwohner angepfiffen wird.
Du MUSSTEST zum Fußball ... und das setzt denn automatisch alle Regeln außer Betrieb, nebst Behinderung der Feuerwehr- und Rettungszufahrt? Was wäre, wenn du in einer zugeparkten Straße wohnen würdest und der Rettungsdienst oder die Feuerwehr käme nicht schnell genug durch oder würde behindert? Du oder Angehörige kämen dadurch zu Schaden oder gar ums Leben. Würdest du dem Falschparker, der unbedingt zum Fußball MUSSTE noch einen Orden verleihen?
Denk mal drüber nach ...
Ob du an der Stelle PARKEN durftest, kann ich nicht beurteilen, würde allerdings eher NEIN sagen, weil du entgegen der Fahrtrichtung parkst. Das alleine koste bereits ein Ticket.
Sei froh, falls du wirklich die Feuerwehrzufahrt blockiert hättest, wie der SKODA, dass du nicht abgeschleppt wurdest. Das geht in solchen Fällen ganz fix.
Trotz allem wünsche ich dir heil aus der Sache raus zu kommen. Aber ... BITTE ... lass in Zukunft die Sprüche ... ich MUSSTE ... zum Fußball, in der Nase bohren, pinkeln, in deinem eigene Interesse. Sag' statt dessen, ich WOLLTE zum Fußball ... Merkst du den kleinen aber feinen Unterschied? Du MUSST mal sterben ... irgendwann 😛
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Zitat:
@Monosde schrieb am 21. März 2018 um 15:49:47 Uhr:
Wie bereits erwähnt steht auf dem Zettel „parken vor einer Feuerwehreinfahrt“ und das stimmt meines Erachtens nicht. Die Einfahrt ist auf der vollen Breite zugänglich.
Trotzdem hat so ein Fahrzeug der Feuerwehr einen gewissen Kurvenradius( der wird mit entsprechender Grösse des Fahrzeuges auch grösser). Und wenn ich das Bild so sehe, kommt da nie und nimmer die Feuerwehr in die Einfahrt rein.
Und da steht nichtmal das Löschen eines Brandes an erster Stelle, sondern wohl eher die Rettung von Personen, welche möglicherweise das Haus über die Treppe nicht mehr verlassen können.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 21. März 2018 um 16:11:21 Uhr:
Trotzdem hat so ein Fahrzeug der Feuerwehr einen gewissen Kurvenradius( der wird mit entsprechender Grösse des Fahrzeuges auch grösser). Und wenn ich das Bild so sehe, kommt da nie und nimmer die Feuerwehr in die Einfahrt rein.
Da gehört dann der Vollständigkeit halber der notwendige Bereich für die Feuerwehr durch eine Sperrfläche markiert.
Die Beschilderung mit je einem Schild rechts der beiden Einfahrten deutet darauf hin, dass beides Feuerwehrzufahrten sind.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. März 2018 um 17:32:01 Uhr:
Die Beschilderung mit je einem Schild rechts der beiden Einfahrten deutet darauf hin, dass beides Feuerwehrzufahrten sind.
Ich sehe hier ein Schild links und rechts der rechten Einfahrt, aber keins links der linken Einfahrt.
Wie gesagt, eindeutig wäre es mit einer Sperrfläche auf der Straße.
Aber ob dort Feuerwehrfahrzeuge problemlos reinkommen oder nicht, hängt ganz wesentlich von der Breite der Straße davor ab die sieht man auf dem Bild leider nicht.
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Finde es ja schon erstaunlich, was heutzutage alles als "Feuerwehrzufahrt" beschildert werden darf.
Klar, "Feuerwehrzufahrten" sind frei zu halten. Das Fahrzeug von @Monosde steht jedenfalls deutlich daneben.
Rätselhaft, mit welcher Begründung hier ein Knöllchen ausgestellt wurde.
sehe ich auch so. Die Feuerwehrzufahrt ist frei und die Einfahrt gehört zum eigenen Haus (Nutzungsberechtigung für die Einfahrt entscheidet, nicht Eigentum am Haus).
Einspruch einlegen, Bild mitschicken und auf Einstellung warten.
Er schrieb doch, dass der Besitzer häufig in der Einfahrt parkt (also hinter dem Tor). Da sieht man auf dem Bild auch ein Kennzeichen...
Sicher, dass der Besitzer nicht doch behindert wurde? Du stahst ja ganz klar in der Einfahrt...
Der Vorwurf ist aber:
Zitat:
@Monosde schrieb am 21. Mär. 2018 um 15:49:47 Uhr:
Wie bereits erwähnt steht auf dem Zettel „parken vor einer Feuerwehreinfahrt“ und das stimmt meines Erachtens nicht.
An dem rechten Torpfosten ist so ein entsprechendes Schild dran. Selbst wenn es keine wäre bliebe das Blockieren der Einfahrt übrig. Durch die Verfahrenskosten lässt sich da unterm Strich eher nichts einsparen.
Da steht wohl: "Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt"
Dass Monosde abgeschleppt wurde, davon las ich nix. Und abgeblich gestattet es ihm der Vermieter, also nix widerrechtlich.
Nicht falsch verstehen: ich wuerde da auch nicht parken.
Schau mal weiter oben oberhalb des Torpfostens. Ist irgendwie nicht so sonderlich eindeutig zuzuordnen. Aber zwei solche Schilder für eine FW-Zufahrt ... habe ich jedenfalls noch nicht bewusst wahrgenommen.
@Monosde , wegen des Parkens vor Deiner eigenen Einfahrt kannst Du ja Einspruch erheben und wirst vermutlich Erfolg damit haben. Aber wegen Parkens auf dem Gehweg würde das schon schwieriger werden. Denn auf diesem stehst Du (sog. Gehwegüberfahrt). Deshalb würde ich mich lieber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, der nächste OA-Mitarbeiter erkennt eventuell dieses Delikt...
Auch wenn der Vermieter es getattet,
sind die abgesenkten Bordsteinkanten von Einfahrten/ Stellplätzen etc.
fast schon automatisch als Rampen für Kinderwagen, Rollstühle usw.
zu sehen und dürfen nicht zugeparkt werden.
Alleine daraus könnte schon ein Ticket folgen,
ohne überhaupt den Schwenkbereich einer Feuerwehrzufahrt zu beachten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. März 2018 um 20:02:57 Uhr:
Aber zwei solche Schilder für eine FW-Zufahrt ... habe ich jedenfalls noch nicht bewusst wahrgenommen.
gerade deswegen: linkes Schild linke Begrenzung, rechtes Schild rechte Begrenzung der Feuerwehreinfahrt. Beim linken Haus wird es andere Wege geben, um dranzukommen.