Feuerwehrzufahrt und Abstände

Guten Tag Ihr lieben,

als ich heute Mittag meine Jungs zum Fussball gebracht habe, standen zwei Leute vom Ordnungsamt vor meinem Auto und Fotografierten es fleißig und haben sich mein Nummernschild notiert. Auf nachfragen warum Sie das machen, antwortete man mir, dass ich in einer Feuerwehrzufahrt parke. Auf meine Nachfrage wie denn der Mindestabstand ist, an den ich mich halten muss damit ich dort auch parken darf, wurde ich nur doof angeguckt und die beiden Herren verschwanden in Ihrem Auto.

Ich habe euch eine Zeichnung gemacht, ist zwar nicht die beste aber es erklärt die örtlichen Gegebenheiten. Also ich stand wie auf der Zeichnung mind. 15 Meter vor dem Schild auf der linken Seite. Zu den Parkbuchten war genug platz dass man dort ungehindert ein und ausfahren konnte.

Die Frage ist, wie weit darf ich vor dem Schild parken ohne dass man mir was kann?! Auf dem Schild ist kein Siegel der Stadt oder sonstiges. Auch ist dort nirgends dieses Rot umrandetet Schild angebracht wo in dicken schwarzen Buchstaben "Feuerwehrzufahrt" drauf steht.

Ist ist auch Parkverbotschild aufgestellt, dass es unterbietet auf der linken Seite zu parken.

Zeichnung
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von marapale


Leider blieb mir auch nicht viel Zeit um mit Ihnen zu diskutieren da ich wie erwähnt zum Fussball musste.

DAS ist die Aussage die MIR den Kamm schwillen lässt. So was hört meine Schwester täglich, weil sie wegen Falschparkern vor der Schule (Eltern die eben Ihre Kinder in die Schule bringen MÜSSEN) mit ihrem Schulbus nicht halten kann und dann von Anwohner angepfiffen wird.

Du MUSSTEST zum Fußball ... und das setzt denn automatisch alle Regeln außer Betrieb, nebst Behinderung der Feuerwehr- und Rettungszufahrt? Was wäre, wenn du in einer zugeparkten Straße wohnen würdest und der Rettungsdienst oder die Feuerwehr käme nicht schnell genug durch oder würde behindert? Du oder Angehörige kämen dadurch zu Schaden oder gar ums Leben. Würdest du dem Falschparker, der unbedingt zum Fußball MUSSTE noch einen Orden verleihen?
Denk mal drüber nach ...
Ob du an der Stelle PARKEN durftest, kann ich nicht beurteilen, würde allerdings eher NEIN sagen, weil du entgegen der Fahrtrichtung parkst. Das alleine koste bereits ein Ticket.
Sei froh, falls du wirklich die Feuerwehrzufahrt blockiert hättest, wie der SKODA, dass du nicht abgeschleppt wurdest. Das geht in solchen Fällen ganz fix.
Trotz allem wünsche ich dir heil aus der Sache raus zu kommen. Aber ... BITTE ... lass in Zukunft die Sprüche ... ich MUSSTE ... zum Fußball, in der Nase bohren, pinkeln, in deinem eigene Interesse. Sag' statt dessen, ich WOLLTE zum Fußball ... Merkst du den kleinen aber feinen Unterschied? Du MUSST mal sterben ... irgendwann 😛

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Ich kenne in Berlin eine ähnliche Stelle, die das Ordnungsamt auch sehr liebt.
Da wird dann bei jedem an der Seite stehenden Fahrzeug gemessen, ob noch 3 m bis zum Fahrbahnrand (hier die Parkboxen) frei sind, wenn nicht, gibts Knöllchen. Alle halbe Jahre kommt auch die Feuerwehr vorbei und macht Probe- und Einweisungsfahrten, dann sieht man, wie eng das werden kann.

Ich sehe da kein Problem, da kommt selbst 'nen Bergepanzer vorbei (OK, der kommt sowieso immer vorbei, bzw. drüber).
Die Feuerwehrzufahrtschilder stehen doch normalerweise auch nur an Einfahrten bei denen das nicht sofort erkennbar ist (in Verbindung mit "Absolutem Halteverbot"😉. Da kommt jeder problemlos vorbei.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Wie breit war denn die verbleibende Durchfahrt zwischen dem geparkten Auto und den Parkbuchten?

und wie viel Platz war zwischen dem geparkten Auto und dem Beginn der Feuerwehrzufahrt?

Auch wenn keine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt vorliegt, ist es im Zweifelsfall immer noch eine Einfahrt und die Zufahrt dahin ggf. eine enge Stelle, in der kein Auto stehen darf...

Relativ egal IMHO wieviel Platz zwischen Autos und Parkbuchten war.

Der gesamte Bereich (außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen) ist als Feuerwehrzufahrt zu verstehen. Er ist in voller Breite freizuhalten, selbst wenn ein Feuerwehrfahrzeug "durchpassen könnte".

Moin,
also mal davon abgesehen, daß man eigentlich nicht auf die Idee kommen sollte sein Auto dort "fallenzulassen", hat den einer ne Idee wie weit man vor diesem Schild freihalten muss? Oder noch besser welche Fläche davor muss freibleiben?
Also die 5 m vom Otter kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Moorteufelchen

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Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Relativ egal IMHO wieviel Platz zwischen Autos und Parkbuchten war.

Der gesamte Bereich (außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen) ist als Feuerwehrzufahrt zu verstehen. Er ist in voller Breite freizuhalten, selbst wenn ein Feuerwehrfahrzeug "durchpassen könnte".

Hast Du dafür auch eine Quelle?

Die Beschilderungen der Feuerwehrzufahrten beziehen sich auf Privatgrundstücke. Auf öffentliche Verkehrsflächen haben sie in sofern Einfluss, dass der Bereich vor der Zufahrt nicht zugeparkt werden soll. Auf keinen Fall hat das Schild aber eine "Fernwirkung" auf die gesamte Straße.

Hier mal etwas schriftliches aus Düsseldorf.

Quintessenz der Seite 9 des verlinkten Dokuments:

Das Schild bezieht sich auf die Zufahrt als solche, auf der Straße davor muss es gegebenenfalls durch Park- bzw. Halteverbote, Sperrflächen etc. ergänzt werden. Laut Eingangspost war das aber auch der Fall!?

Zitat:
Ist auch Parkverbotschild aufgestellt, dass es unterbietet auf der linken Seite zu parken.

Damit ist der Käs doch eigentlich gegessen und Begründung für das Knöllchen ausreichend gegeben...

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Der gesamte Bereich (außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen) ist als Feuerwehrzufahrt zu verstehen. Er ist in voller Breite freizuhalten, selbst wenn ein Feuerwehrfahrzeug "durchpassen könnte".

hast du auch eine Rechtsgrundlage für diese Ansicht?

Da das Haus im Hintergrund eindeutig "DL-pflichtig" ist, muss natürlich der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen gesichert werden. Damit das aber auch rechtswirksam der Fall ist, gehört IMNSHO auf die im Bild linke Seite ein absolutes Halteverbot ausgeschildert.

(was dort wirklich angeordnet wurde ist mir noch nicht so ganz klar)

Gerade komme ich mit meinem Hund zurück. Wir gehen schon mal hier durch die "Siedlung", 30 Zone ... mit Parkflächen. Oder, hier in der Straße, auch 30, einseitig Parkstreifen, andere Seite auch zu geparkt. Bei der heutigen Verkehrsdichte, ist es doch schon "Standart" überall dort zu parken wo eben Platz ist OHNE Nachzudenken, ob ich dadurch irgendwen gefährde oder die Feuerwehr/Rettungskräfte Platz zum rangieren und retten haben. Und, es ist auch anscheinend egal (Standart) Welche Schilder dort stehen, kann man sich doch Gewiss sein, dass dort NIE ein Ticket vergeben wird. Aber, wehe man ist selbst mal betroffen und die Helfer kommen nicht schnell genug ... Nur, so lange nichts passiert denkt doch niemand daran dort NICHT zu parken, egal ob MIT oder OHNE Verbot. Diese Seuche ist auch einfach nicht (mehr) auszurotten und es trifft hier sowohl junge als auch alte Verkehrsteilnehmer. Nur keinen Meter zu weit laufen ... bis zum Fitnesscenter. Das noch niemand auf die Idee gekommen ist einen kostenlosen Sänftentragedienst anzubieten. Das würde DER Renner überhaupt. Keine Schritt länger als 1 m und ... schwupps ... wird man sanft schaukelnd zu seinem Ziel getragen.
Es lebe die Bequemlich- und Faulheit!

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Ich sehe da kein Problem, da kommt selbst 'nen Bergepanzer vorbei (OK, der kommt sowieso immer vorbei, bzw. drüber).
Die Feuerwehrzufahrtschilder stehen doch normalerweise auch nur an Einfahrten bei denen das nicht sofort erkennbar ist (in Verbindung mit "Absolutem Halteverbot"😉. Da kommt jeder problemlos vorbei.

Gruß Metalhead

Vorbeikommen wird schon sein.

Ein anderes Problem ist u U das sichere Aufstellen mit ausfahrbaren Stützen.

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen


Moin,
also mal davon abgesehen, daß man eigentlich nicht auf die Idee kommen sollte sein Auto dort "fallenzulassen", hat den einer ne Idee wie weit man vor diesem Schild freihalten muss? Oder noch besser welche Fläche davor muss freibleiben?
Also die 5 m vom Otter kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Moorteufelchen

Bislang hat noch keiner eine Zahl nennen können - ich leider auch nicht😁 Aber mit 5 m Abstand dürfte man nichts falsch machen. Bei Kurven ist es doch auch so - jeweils 5 m vom Scheitelpunkt.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Vorbeikommen wird schon sein.
Ein anderes Problem ist u U das sichere Aufstellen mit ausfahrbaren Stützen.

Ganz ehrlich? Davon habe ich noch nie etwas gehört und ich bin mir ziemlich sicher, 99% der Verkehrsteilnehmer auch noch nicht. Darüber habe ich mir auch noch nie den Kopf zerbrochen ... Vielleicht liegt es ja daran, dass ich mehr ländlich wohne?!

Heißt aber doch mit anderen Worten: Aufklärung tut Not, oder sehe ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ganz ehrlich? Davon habe ich noch nie etwas gehört..

'stützen' das sind die dinger die vor der inbetriebnahme des leiterparks seitlich ausgefahren werden und dann reden wir hier über eine

fahrzeugbreite von bis zu 5,5m

! 😰

"Liebschen" ich WEISS was Stützen sind und auch was eine Drehleiter ist ... Da bin ich selbst schon hoch um die Straßenbeleuchtung zu reparieren.
Nochmal - verständlicher? - Es geht darum, dass ein bestimmter Platz zum ausfahren der Stützen verbleiben MUSS. DAS ist was 99% der Verkehrsteilnehmer GARANTIERT nicht wissen. Der Rest sind Feuerwehrleute und Leute die mit der Materie zu tun haben. So einfach kann Leben sein.
Jetzt besser? 😛

Vielen dank für eure zahlreichen Antworten.

Ein absolutes Halteverbot ist dort auf der linken Seite nirgends ausgeschildert.

Wenn die gesamte Straße als Feuerwehrzufahrt anzusehen ist, dann muss das entsprechende Schild oben am Anfang der Straße zu stehen haben und nicht unten, wo der Gehweg beginnt. was man auf dem Bild nicht erkennt ist, dass dort wo die beiden Rot-Weißen Pöhler stehen nach ca. 6 Metern alles mit Bäumen und Büschen zugepflanzt ist, so dass da die Feuerwehr niemals an die hinteren Häuser kommen wird. Es sei den die rücken mit einem Panzer an.

Auf eine Anfrage bei bei der Wohnungsbaugesellschaft der dieses Grundstück gehört sagt man mir " Du sollst nur nicht vor dem Schild parken so dass die Feuerwehr auch da reinfahren kann."

Wie gesagt es würde mich halt brennend interessieren ob es bei diesen Feuerwehr/Rettungswegzufahrten einen mindestabstand gibt.

Zitat:

Original geschrieben von marapale


Wie gesagt es würde mich halt brennend interessieren ob es bei diesen Feuerwehr/Rettungswegzufahrten einen mindestabstand gibt.

Naja, so halt dass die Feuerwehr da reinfahren kann. Offiziellen Mindestabstand nach StVO gibt es dazu keinen. Allerdings unterschätzen viele nur PKW-Fahrer wie viel Platz - ohne Stützen - ein Leiterwagen beim Rangieren braucht.

Einfach mal abwarten ob und wenn ja was vom Ordnungsamt kommt. Die müssen ja auch eine Rechtsgrundlagen nennen gegen die du verstoßen hast.

Habe gerade mal bei der Feuerwehr in der Leitstelle angerufen (nicht den Notruf) und gefragt ob die mir da weiterhelfen können, bezüglich der abstände usw. man hat mich auf den Sachverständigen der Brandverhütung verwiesen, dass dieser am Montag im Haus sein und ich dann noch ma anrufen solle.

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