Fernstart mit Volvo on Call
Hallo zusammen,
ich warte seit ein paar Monaten sehnsüchtig auf meinen XC60, Liefertermin ist voraussichtlich September. Ich habe mir neulich mal die App von Volvo heruntergeladen und nun frage ich mich, ob die Funktion "Fernstart" tatsächlich auch in Deutschland funktioniert. Gerade im Hochsommer wäre das natürlich eine sehr geniale Funktion.
Aber bitte keine Diskussion darüber, ob es in Deutschland verboten ist, das Auto "warm", oder zwecks Klimaanlage laufen zu lassen. Denn 1) möchte ich gerne für mich selbst entscheiden, gegen welches Gesetz ich u.U. mal verstoßen würde und 2) ist auch "Unnützes Hin- und Herfahren" eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. Und wer hier bei solch einem tollen Wagen frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein ... ;-)
Danke und Gruß
Anti-Driver (ehemals Antara-Fahrer)
Beste Antwort im Thema
Falls es noch interessiert.
Mein in Dänemark zugelassener XC40 kann in Deutschland per App ferngestartet werden.
Die Blitzerwarnungen sind allerdings auch hier ab der Grenze weg.
63 Antworten
@BANXX - ich habe nicht in Erinnerung, dass es - abgesehen von "Ruhestörung/Umwelt" bei der Nutzung - eine explizite gesetzliche Vorgabe bzgl. der technischen Einrichtung des Fernstarts gibt. Hab ich da eine entsprechende Info nicht mitbekommen?
Es gibt von Volvo die klare Richtlinie, dass deutsche Fahrzeuge das nicht haben dürfen. Aber dass es gesetzlich in Deutschland verhindert wird, ist mir nicht bekannt.
Zitat:
@gseum schrieb am 29. November 2020 um 16:03:52 Uhr:
@BANXX - ich habe nicht in Erinnerung, dass es - abgesehen von "Ruhestörung/Umwelt" bei der Nutzung - eine explizite gesetzliche Vorgabe bzgl. der technischen Einrichtung des Fernstarts gibt. Hab ich da eine entsprechende Info nicht mitbekommen?Es gibt von Volvo die klare Richtlinie, dass deutsche Fahrzeuge das nicht haben dürfen. Aber dass es gesetzlich in Deutschland verhindert wird, ist mir nicht bekannt.
Kurz & knapp: Beim Auto den Motor laufen lassen
Dürfen Kraftfahrer den Motor laufen lassen, obwohl sie das Fahrzeug nicht unmittelbar benutzen?
Bei einem Kraftfahrzeug, z. B. einem Pkw oder Lkw, den Motor unnötig laufen zu lassen, ist per Gesetz verboten, da hierbei vermeidbare Emissionen entstehen. Dies gilt auch auf Privatgrundstücken.
Welche Gesetze verbieten es, den Motor laufen zu lassen?
Nicht nur die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Parken oder Halten mit laufendem Motor, sondern auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Landesimmissionsschutzgesetze (LImSchG).
Welche Sanktionen drohen bei Zuwiderhandlungen?
In den meisten Fällen wird Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro verhängt. Fällt der Tatbestand allerdings nicht in den Geltungsbereich der StVO, sondern des LImSchG, kann auch ein wesentlich höheres Bußgeld erfolgen.
Und AT
Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG)
"Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (...) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. (…) 'Warmlaufenlassen' des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar."
Zitat:
@gseum schrieb am 29. November 2020 um 16:03:52 Uhr:
@BANXX - ich habe nicht in Erinnerung, dass es - abgesehen von "Ruhestörung/Umwelt" bei der Nutzung - eine explizite gesetzliche Vorgabe bzgl. der technischen Einrichtung des Fernstarts gibt...
In der Tat ergibt sich das Verbot nur implizit aus der STVO und hat mit der Zulassungsfähigkeit nichts zu tun.