Fernbedienung akustik?!

BMW 3er E46

Hi,

ich hab mir mal die key und memory pdf gezogen und dort heißt es, dass in Deutschland die quietierung beim öffnen und schließen durch ein akkustisches Signal in Deutschland nicht erlaubt ist?!?!?!

Das ist doch schwachsinn oder? Ich mein ich hab schon öfters Autos gesehen die 1-2x ein akkustisches Signal beim öffnen oder schließen geben.

Was ist nun richtig?

Edit.

Ich meine übrigenes keine quitierung per HUPE sondern das "übliche" fiepen oder jucksen oder wie auch immer man das nennt. Das halt, was sich schick anhört 🙂

15 Antworten

Nein, das ist kein Schwachsinn. Das IST verboten.

schick anhört ?

ich find sowas einfach nur PEINLICH.

absolut peinlich

jep bestätige,ist verboten

und du wirst auch keinen BMW-Händler finden, der dir das programmieren kann 😁

Weils tatsächlich in D nicht erlaubt ist und weils im System einfach nicht möglich ist, das zu aktivieren.

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Fairerweise muss man aber sagen, dass solche Systeme bis vor einigen Jahren auch in Deutschland erlaubt waren. Audi hat - wenn ich mich recht erinnere - Alarmanlagen verbaut, die beim Schließen auch ein akustisches Signal von sich gaben. Wie gesagt ist es aber mittlerweile nicht mehr erlaubt.

Im Zubehör gibt es vereinzelt noch Module, die ein akustisches Signal erlauben. Diese sind aber nicht erlaubt einzubauen. ich weiß jetzt aber nicht, ob das zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Aso, Hintergrund des Verbotes ist wohl die dabei auftretende Ruhestörung. Nicht, dass die Dinger jetzt übermäßig Lärm machen, Fakt ist aber mal, dass diese Teile eine unnötige Geräuschquelle darstellen.

Bekannte von uns haben einen Golf 3. Da er damals aus den USA importiert wurde, hupt er beim schließen :-)

Ist ja echt lustig...aber eine Edelstahlkomplettanlage ist keine unnötige Geräuschquelle....jaja unser Gesetzgeber.

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Nein, das ist kein Schwachsinn. Das IST verboten.

Aber scheinbar nicht für alle.

Bei einem für den deutschen Markt gebauten (also nicht importierten)
und in Deutschland zugelassenen Chrysler PT Cruiser hupt's
beim Abschliessen einmal kurz (standardmässig, ist eventuell
abschaltbar).
Wenn man das nicht weiss, erschreckt man sich richtig.
Dieses Hupen find' ich richtig bescheuert, das "Tschirpen"
hingegen hätte ich auch gerne.

Mal abgesehen davon, dass auch ichs peinlich finde, mich nervt aber auch schon das ständige Geblinke beim Auf- und Zuschließen oder wenn mein Handy klingelt und nicht nur vibriert:

Wenn das Auto importiert wurde, müsste eigentlich doch im Rahmen der "notwendigen" Umbauten (Nebelschlussleuchte,...) auch das Tröten abgestellt werden, oder? Kann es sein, dass hier der Tüv-Prüfer einfach lockerer hingesehen hat?
EDIT: erst jetzt les ich, dass hier ein für den deutschen Markt gebauter PT gemeint ist; hier sollte dieses Feature wohl irgendwo "eingeschalten" worden sein, obwohls nicht zulässig ist. Vielleicht hat Chrysler hier in irgendeiner Form ne Sondergenehmigung bekommen, da es grundsätzlich ein Fahrzeug für USA ist??? EDIT ende

So weit ich informiert bin, "dürfen" die Autos, die damals erlaubter Weise diese komischen Geräusche von sich gegeben haben, dieses Schluchzen auch weiterhin von sich geben... Die Aussage ist aber rechtlich nicht abgesichert!

Gruß
Jan

EDIT: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__38b.html
Hierzu die Norm:
9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

Quelle:
http://europa.eu.int/.../de_1995L0056_do_001.pdf

Zitat:

Original geschrieben von 330iQP


Moin,

Aber scheinbar nicht für alle.

Bei einem für den deutschen Markt gebauten (also nicht importierten)
und in Deutschland zugelassenen Chrysler PT Cruiser hupt's
beim Abschliessen einmal kurz (standardmässig, ist eventuell
abschaltbar).
Wenn man das nicht weiss, erschreckt man sich richtig.
Dieses Hupen find' ich richtig bescheuert, das "Tschirpen"
hingegen hätte ich auch gerne.

Das Hupen ist aber was anderes.

Machte Opas A3 mit Alarmanlage auch.

Ich finde übrigens sowohl hupen als auch das chirp überflüssig, nervig und oberpeinlich, um nicht zu sagen assi.

Sorry aber ich finde das in keinster Weise peinlich, wenn das Chirpen gemeint ist! Wer schon mal in den USA war, wird wissen dass das dort bei sehr vielen Autos so ist und es klingt ziemlich nett wie ich meine.
Praktisch ist es außerdem, da man so wirklich sicher weiß, dass offen oder zu ist.

Zitat:

Original geschrieben von GemFire


Sorry aber ich finde das in keinster Weise peinlich, wenn das Chirpen gemeint ist! Wer schon mal in den USA war, wird wissen dass das dort bei sehr vielen Autos so ist und es klingt ziemlich nett wie ich meine.
Praktisch ist es außerdem, da man so wirklich sicher weiß, dass offen oder zu ist.

Der Mist ist bloß meistens so laut, daß es einfach nervt. Zudem hat es echt nur ne bestimmte Klientel verbaut.

Und mit ner Blinkerquittierung weiß ich auch, daß offen oder zu ist. Oder ich schließ halt zu, wenn ich weniger als 5m vom Auto weg bin, da hör ich auch noch das Geräusch der ZV.

Naja, ist Ansichtssache....ich finds gut, daß das verboten ist 😁

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


... hier sollte dieses Feature wohl irgendwo "eingeschalten" worden sein, obwohls nicht zulässig ist. Vielleicht hat Chrysler hier in irgendeiner Form ne Sondergenehmigung bekommen, da es grundsätzlich ein Fahrzeug für USA ist???

Ich weiss das so genau, weil mein Vater vor ca. 5 Jahren einen

Crysler PT neu gekauft hat und dieses Hupen definitv nicht

eingeschaltet hat bzw. hat einschalten lassen. Das Fahrzeug

wurde neu bei einem deutschen Händler gekauft und hatte

diese Einstellung von Anfang an.

Mein Vater hat sich nie um das Ausschalten gekümmert, weil

er es lustig fand, Fussgänger damit zu erschrecken

(Reichweite des Funksenders ca. 50m).

Da er den Wagen vor dem ersten TÜV wieder verkauft hat,
weiss ich nicht, ob er ohne Probs da durch gekommen wäre.

Meines Wissens nach ist es ja auch verboten, seltsamerweise
war es bei diesem Fahrzeug noch nichtmal im Schein
eingetragen. Dass bei meinem BMW die Blinker durch die DWA
angesteuert werden, muss dagegen drin stehen?!?

Zitat:

Original geschrieben von 330iQP


Da er den Wagen vor dem ersten TÜV wieder verkauft hat,
weiss ich nicht, ob er ohne Probs da durch gekommen wäre.

Meines Wissens nach ist es ja auch verboten, seltsamerweise
war es bei diesem Fahrzeug noch nichtmal im Schein
eingetragen. Dass bei meinem BMW die Blinker durch die DWA
angesteuert werden, muss dagegen drin stehen?!?

Ich möchte lösen:

§55 Abs 2. STVzO:
"Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. [...]"

--> das ist bei den Chirp-Teilen nicht gegeben, "wuitwuit" nicht gleichbleibend ist.

weiter:
§55 Abs 4:
Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

--> Chirp-Mist ist verboten....

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