Fenster einbauen und Trennwand raus - LKW Zulassung?

VW T5 7H

Hallo,
möchte gerne die (nur angeschraubte) Trennwand eines T5 entfernen, dazu noch die Schiebetüre gegen eine mit Fenster austauschen um einen Schulterblick machen zu können. Evtl. möchte ich auch noch auf der linken Seite ein Fenster einbauen.

Hab bei meiner Recherche meist nur ältere Beiträge gesehen bzw. widersprüchliche Infos erhalten.

Weiß jemand, ob es Probleme mit dem Finanzamt wegen der LKW-Zulassung geben könnte? Für den Tüv sollte es ja kein Problem sein, da es den T5 auch ohne Trennwand gab und die Scheiben original sind bzw. eine E-Nummer haben.

Gruß und Danke

Stefan

17 Antworten

Mahlzeit! Gerade erst gelesen,Sorry-aber wie kommst du darauf das FA anzuschreiben,vor allen Dingen eine verbindliche Antwort zu erhalten???
Das FA ist seit nunmehr 10 Jahren nicht mehr für die KFZ-Steuer zuständig.
Da obliegt seitdem dem Zoll.
Und da findest du sogar Urteile oder Arbeitsanweisungen das die Eintragung in den Papieren bindend ist,nicht wie füher vom FA-Wastl selber eingestuft werden kann.
Mit dieser Änderung ergab sich das nicht mehr jeder Willy-Wichtig am FA vor Ort was zu melden hatte.
Fenster-Egal,ob original oder Nachrüstung.
Trennwand-was sagt VW? Das ist bei Entfernung maßgeblich. Ich kenn nur-egal,betrifft nicht die Stabilität.
Nun kuckste was die FZV oder eben dein Zollamt sehen will-interssiert aber eigtl nur bei ner Neuzlulasunng. Ist das Bussi angemeldet kontolliert da von Seitens des Zolls nie wieder jemand.
Bleibt eben alle 2 Jahre der Prüfer.
@Hass als Urgestein inne MT-Scene versteh ich deien Hinweis auf das FA aber sowas von gar nicht.
Gruß Frank

Zitat:

@dummefrage schrieb am 11. August 2024 um 11:02:05 Uhr:


Guten Morgen,
für alle die es interessiert:
Hab jetzt mal beim Finanzamt angerufen. Diese haben mich an die Zulassungsstelle verwiesen, weche mich wiederum an den Tüv verwiesen haben. Beim Tüv war kein Verantwortlicher erreichbar, aber ich sollte zurückgerufen werden.

Bei der Dekra hatte ich dann einen Prüfingenieur am Telefon. Dieser meinte, dass ich die Trennwand auf keinen Fall ausbauen dürfe und sie auch vom Boden bis zur Decke gehen müsse. Hab dann weiter nachgefragt und er hat mich an einen Kollegen verwiesen der bezüglich dieser Fragen spezialisiert ist. Der Kollege meinte, dass der Ausbau der Trennwand keine Problem wäre solange der LKW nur für private Zwecke und für den Werksverkehr eingesetzt wird.

Hab dann auch noch den Rückruf vom Tüv bekommen, der weder in der Entfernung der Trennwand noch beim Einbau der Fenster rechtliche Probleme sah.

Die Trennwand ist draußen, die Fenster baue ich wahrscheinlich doch nicht ein da man wegen der Dreiersitzreihe vorne auch mit Fenster kaum einen vernünftigen Schulterblick machen kann.

Gruß
Stefan

Tatsächlich ist entscheidend, was in der EG-Typengenehmigung steht.

Ich bin gerade dabei, einen als LKW zugelassenen Bus für einen Weekender umzubauen. In der Typengenehmigung meines Busses ist die Trennwand lediglich als Zusatzausstattung aufgeführt, die die Sicht nach hinten einschränken kann. Auch in den individuellen Fahrzeuginformationen von VW ist sie als Extra vermerkt. Laut TÜV Nord und TÜV Rheinland kann diese Trennwand ausgebaut werden, da sie verschraubt ist und kein tragendes Bauteil darstellt.

Solltest du den Bus als gewerblichen Transporter/LKW nutzen wollen, müsste die Trennwand wieder eingebaut werden, da ein Netz wohl nicht ausreicht.

Wenn du den Bus als PKW zulassen möchtest, müssen mindestens vier Sitze im Fahrzeug vorhanden sein. Diese Sitze müssen an den vom Hersteller vorgesehenen Befestigungspunkten montiert sein (ebenso die Gurte). Zudem muss der Fahrgastraum in einem bestimmten Verhältnis größer sein als der Lade-/Kofferraum. Das wird aber dann wahrscheinlich ein "Gesamtabnahme".

Du kannst aber den Bus, der wahrscheinlich mit drei Sitzen (ein Fahrersitz und die Beifahrer-Zweisitzer-Bank) eingetragen ist, auch ohne Weiteres mit LKW-Zulassung fahren. In diesem Fall unterliegst du nicht dem Sonntagsfahrverbot – es sei denn, du transportierst gewerblich etwas

Zitat:

... Der Kollege meinte, dass der Ausbau der Trennwand keine Problem wäre solange der LKW nur für private Zwecke und für den Werksverkehr eingesetzt wird.

Hab dann auch noch den Rückruf vom Tüv bekommen, der weder in der Entfernung der Trennwand noch beim Einbau der Fenster rechtliche Probleme sah....

Danke für die ausführliche Beschreibung deiner Odysee. Gerade der Teil mit den beiden Dekra-Leuten hat mich herzhaft lachen lassen.
Aber im Ernst, hat einer von beiden zufällig veraten wo man das nachlesen kann?
Hab nämlich das selbe Problem. Mir ist ein Bulli mit LKW-Zulassung zum Kauf angeboten worden. Die vorhandene Trennwand würde ich unbedingt raus haben wollen.

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