T5.2 mit LKW-Zulassung - Trennwand teilweise (obere Hälfte) ausbauen?

VW T5 7H

Hallo liebe Motor-Talker,

ich bin seit Ende letzten Jahres Besitzer eines T5.2 Transporter (7J0) Baujahr 2013 mit LKW-Zulassung (N1 steht im Fahrzeugschein) mit Beifahrer-Doppelsitzbank und Trennwand zwischen Fahrerkabine und Laderaum. Das Fahrzeug wird rein privat benutzt, überwiegend zum Transport von Sachen (Kleinanzeigen, Renovierungsmaterial/-Abfall); später ist mal angedacht, damit auch über das Wochenende oder mal ein bis zwei Wochen zu verreisen mit Campingplatzaufenthalten. Angemeldet und versichert ist es wie gesagt als LKW und das soll auch so bleiben, da der Schwerpunkt halt auf dem Transport von Sachen liegt.

Prinzipiell bin ich mit dem Transporter ziemlich zufrieden, hinten in den Flügeltüren gibt es Fenster, und auch in der Trennwand ist eine feste Scheibe verbaut, Klimaanlage und Radio sind vorhanden. Hinsichtlich des gelegentlichen Einsatzes als Camper stellen sich mir bzgl. der Trennwand allerdings ein paar Fragen, die ich bisher über meine Internet-Recherche nicht eindeutig beantwortet bekommen habe und mich dazu bewegt haben, hier ein Thema zu starten.

Die Trennwand hat offensichtlich keine tragende Funktion, da sie nur verschraubt ist und das gleiche Fahrzeug auch z.B. als Multivan oder Caravelle ohne diese Trennwand angeboten wird. Einige Menschen entfernen daher wohl diese Trennwand kurzerhand komplett aus dem Fahrzeug und flexen im Anschluss sogar die Blech-Leisten weg, an denen sie drangeschraubt war - allerdings i.d.R. mit dem Ziel der Nutzungsänderung von LKW zu Wohnmobil.

Wie sieht das nun aus, wenn ich unter Beibehaltung der LKW-Zulassung nur die obere Hälfte der Trennwand entferne und ggf. einen Kantenschutz anbringe? Ich sehe den Vorteil darin, das bei gelegentlicher Nutzung als Camper mehr Licht reinkommt, und in Verbindung mit Windabweisern an den Fenstern der vorderen Türen mehr Luft rein bzw. raus geht. Da noch eine Dämmung in Wände und unter die Decke rein soll, gehe ich davon aus, dass das nicht zu einer wesentlichen Lärmsteigerung während der Fahrt führen sollte.

Die LKW-Zulassung bedingt wohl eine Trennwand, die Aussagen zur vorgeschriebenen Höhe sind dazu im Internet allerdings nicht zufriedenstellend und lassen viel Interpretationsspielraum zu. Wenn ich will, kann ich daraus entnehmen, dass eine Trennung zwischen Ladung und Fahrerkabine bei LKW-Zulassung vorhanden sein muss (gilt angeblich für Fahrzeuge ab Baujahr 2006 oder 2009?!), diese allerdings nicht bis zur Decke gehen muss - und dass eine Höhe der Trennwand bis zur Decke nur im gewerblichen Bereich (bin ich definitiv nicht) aus arbeitsschutztechnischen Gründen vorgeschrieben ist. Ladungssicherung kann ich ja auch über die Zurr-Gurte und -Ösen herstellen. Ich könnte auch mit einem Fangnetz anstelle der oberen Häfte der Trennwand leben - mir geht es ja um Licht und Luft.

Wie halten die Trapo-Fahrer hier im Forum das mit der Trennwand? Ich wäre dazu an einem Austausch interessiert, und auch daran, wie das bei der Versicherung, dem Straßenverkehrsamt, dem TÜV und ggf. der Polizei geregelt wird. Und wo fragt man in welcher Reihenfolge nach?

Und was erwartet mich, wenn mit "OK" vom deutschen TÜV bei teilweise entfernter Trennwand z.B. durch Österreich, Italien oder die Schweiz fahre? Mache ich mir da zuviele Gedanken über unbequeme Diskussionen mit der dortigen Polizei?

Verwirrend in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Modell T5 / T5.1 wohl auch ab Werk mit LKW-Zulassung aber nur optionaler Trennwand erhältlich gewesen ist. Und dass es den T5.2 in so vielen Varianten (Transporter, Caravelle, Multivan, California) gibt, für die dann trotz gleicher Karosserie jeweils andere Regeln gelten. Scheint wohl eher ein steuerrechtliches und versicherungstechnisches Phänomen zu sein, als ein rein technisches Problem... (musste ich mal als T5-Neuling loswerden).

Herzliche Grüße aus dem Kreis Soest,

Daniel

3 Antworten

Bei Deiner ansässigen Steuerbehörde. Du solltest Dich mit den Zuständigen verabreden und Vorort zeigen und erklären was du meinst und was du willst. Aber letztändlich kommt es auch wieder auf den Beamten an. Manchmal habe die Leute nicht alle die gleiche Meinung. Darum solltest Du dann entscheiden, entweder bis zum Schluß beim selben Beamten bleiben oder, gleich mit einem Neuen verabreden.

Das kann ich dir nur aus Erfahrung Raten. Ich habe es so gemacht. MB 100 vom Bus auf LKW.

Schönes WE

Gruß XJPaul

Finanzamt - volle Trennwand

TÜV - halbhohe Trennwand

wenn Du das einmal hast interessiert es Keinen mehr.

Es ist nur. Der TÜV nimmt es ab und Bestätigt es Dir. Das Finanzamt setzt die Steuer fest und will es eventuell sehen. Es gibt auch welche, die haben sich eine rausnehmbare eingebaut mit TÜV. Und das Finanzamt lässt dich dan wegtreten. Schade um die Kohle. Wie gesagt. Es kommt immer auf den Beamten an.

Gruß XJPaul

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